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    Mieterhöhung und eingesparte Heizkosten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.09.05 10:57:21 von
    neuester Beitrag 30.09.05 19:56:49 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.010.709
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      schrieb am 30.09.05 10:57:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo, ich brauche mal einen hinweis:
      ein Bekannter von mir hat von seinem vermieter ein Modernisierungsankündigung bekommen, durch umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung das Wärmeschutzes (neue Fenster, Dämmung Fassade, Boden u. Kellerdecke, solare Wrmwsr.erzeugung, neuer Heizkessel....)soll Heizenergie und Heizkosten eingespart werden. Angekündigte Mieterhöhung ( 3 Monate nach Bendigung der Maßnahmen) 170,-€ /Monat => 2040,-€ / Jahr . Die Heizkosten der Wohnung betragen lt. letzter HK-Abrechnung 1150,- €, bei großzügiger Abschätzung könnten davon ca.50% durch die angekündigten Maßnahmen eingespart werden => 575,- € im Jahr, dafür müssten aber 2040,- € mehr Miete im Jahr bezahlt werden, also das ca. 3,5 fache der Kosteneinsparung. Ist dies zulässig ? oder gibt es nach gängiger Rechtssprechung hier kappungsgrenzen der art das die jährliche Mietrehöhung nicht mehr als das Doppelte der Heizkosteneinsparung betragen darf. Meinem Dafürhalten wäre eine größere Mieterhöhung nicht angemessen. Aber da mein Dafürhalten nicht relevant ist, hätte ich gern gewußt, wie die Richter von LG /OLG darüber denken.
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      schrieb am 30.09.05 11:56:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich bin zwar eher auf der "anderen Seite" aber da würde ich direkt Mal einen Termin beim Mieterschutzbund machen.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 30.09.05 12:26:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Du möchtest die Mieterhöhung vermeiden oder verringern mit dem Argument: „So doll sind die Einsparungen und Verbesserungen des Wohnwertes nicht.“ Da sehe ich ganz schwarz. Die Kosten der Maßnahmen werden nach den gesetzlichen Regeln auf die Mieter umgelegt. Eine prozentuale Bindung an den Nutzen gibt es bestimmt nicht. Es hilft auch nicht: „Ich kenne da jemanden, der hätte es billiger gemacht.“

      Im Einzelfall sollte man immer überprüfen, ob es sich um Instandhaltung oder Verbesserung handelt. Ich empfehle auch den Mieterverein. Du fragst, ob hier jemand krasse Fälle kennt. Mal sehen. Am ehesten kennt der Mieterverein solche Fälle.
      Avatar
      schrieb am 30.09.05 12:55:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      Avatar
      schrieb am 30.09.05 12:57:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      Freitag, 30.9.2005

      BGH
      2004-03-03
      VIII ZR 149/03
      Rechtsbereich/Normen: § 10 WoBindG; § 242 BGB
      Einstellung in die Datenbank: 2004-06-02
      Bearbeitet von: Katharina Irmen
      Quelle: Anwalt-Suchservice
      Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahm

      Ein Vermieter kann die Miete nach einer Energie sparenden Ausbaumaßnahme auch über die Heizkostenersparnis hinaus erhöhen.


      So entschied das Gericht in einem Fall, in dem der Vermieter eine Wärmedämmfassade angebracht und danach die Miete kräftig erhöht hatte. Die Mieterhöhung sei nicht durch die Energieersparnis begrenzt, urteilte das Gericht weiter. Eine grundsätzlich unbegrenzt mögliche Mieterhöhung solle auch die Modernisierung des Wohnbestands fördern. Eine Grenze bestehe aber dort, wo die Modernisierungen eine nicht mehr zu rechtfertigende Härte für den Mieter darstellten.

      © 2004 WDR Köln
      7.12.2004

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      schrieb am 30.09.05 12:58:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      Freitag, 30.9.2005

      AG Köln
      1999-04-27
      208 C 167/98
      Rechtsbereich/Normen: BGB
      Einstellung in die Datenbank: 2000-08-06
      Bearbeitet von: Martina Seipelt
      Quelle: DPA
      Nach Modernisierung nur begrenzte Mieterhöhung möglich

      Modernisiert der Vermieter ein Wohnhaus mit dem Ziel die Energiekosten erheblich zu senken, so darf die Miete anschließend nicht beliebig erhöht werden. Stattdessen muß der maximale Wert anhand der tatsächlichen Erparnis ermittelt werden.

      Dies entschied das AG Köln zugunsten eines Mieters, der nach einer Modernisierung jeden Monat 168,80 DM mehr berappen sollte obwohl er tatsächlich lediglich 11,31 DM an Energiekosten einsparte. Ebenso wie dem Mieter, gefiel dies dem zuständigen Richter des AG Köln jedoch überhaupt nicht. Ein Mieter könne nur mit Modernisierungskosten belastet werden, die auch im Verhältnis zu den Einsparungen stehen, von denen er auch profitiere. So sei eine Mieterhöhung immer dann zulässig, wenn sie den durch die Modernisierung eingesparten Geldbetrag höchstens um 300 Prozent überschreite.

      © 2004 WDR Köln
      7.12.2004
      Avatar
      schrieb am 30.09.05 13:01:29
      Beitrag Nr. 7 ()
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      Fragen und Antworten zum Thema Miete
      Mieterhöhung wegen Modernisierung bei nicht preisgebundenem Wohnraum

      In welchen Fällen ist eine Mieterhöhung trotz Modernisierung ausgeschlossen?

      Der Vermieter darf trotz Modernisierung die Miete insbesondere dann nicht erhöhen, wenn
      - der Mieter der Modernisierungsmaßnahme nicht zugestimmt hat und er auch nicht verpflichtet war, die Modernisierung zu dulden,
      - eine Staffelmiete vereinbart wurde (vgl. §§ 557a Abs. 2 BGB),
      - der Mietvertrag zeitlich befristet ist und der Vermieter nicht ausdrücklich zur Mieterhöhung berechtigt ist.

      © 2005 WDR Köln
      8.4.2005
      Avatar
      schrieb am 30.09.05 13:02:18
      Beitrag Nr. 8 ()
      Freitag, 30.9.2005

      10500 Fragen und Antworten
      Fragen und Antworten zum Thema Miete
      Sonderkündigungsrecht des Mieters bei nicht preisgebundenem Wohnraum

      Innerhalb welcher Frist kann der Mieter bei einer Mieterhöhung wegen Modernisierung das Mietverhältnis kündigen?

      Der Mieter hat eine Überlegungsfrist von zwei Monaten. Er kann das Mietverhältnis bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erhöhungserklärung des Vermieters außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Vgl. § 561 Abs. 1 BGB.

      © 2005 WDR Köln
      8.4.2005
      Avatar
      schrieb am 30.09.05 13:05:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      Modernisierung

      Wann muß der Mieter eine beabsichtigte Modernisierung nicht dulden?

      Der Vermieter muß Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache, zur Einsparung von Energie oder Wasser oder zur Schaffung neuen Wohnraums nicht dulden, wenn die Maßnahme für ihn, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters und anderer Mieter in dem Gebäude nicht zu rechtfertigen ist. Dabei sind insbesondere die vorzunehmenden Arbeiten, die baulichen Folgen, vorausgegangene Aufwendungen des Mieters und die zu erwartende Mieterhöhung zu berücksichtigen. Vgl. § 554 Abs. 2 BGB.
      Avatar
      schrieb am 30.09.05 13:36:27
      Beitrag Nr. 10 ()
      danke Nataly für Deine vielen antworten. Ich hoffte, es gibt eine konkrete Prozentzahl für das Verhältnis jhrl. Mieterhöhung zur jhrl.Heizkosteneinsparung, die eine Kappungsgrenze darstellt und nicht überschritten werden darf. In einem AG-Urteil wurden 300% genannt, der streitige Sachverhalt liegt aber wol schon sieben Jahre zurück. Gibt es keine jetzt allgemein anerkannte Schranke, wenn die Modernisierung allein dazu dient die Heizkosten zu senken ? Dass so eine verbesserte Dämmung etc. bei Altbauten als nachträgliche Maßnahme sehr teuer werden kann und zu einer viel höheren Mieten führt als bei Neubauten (wo ein hoher Standard die Baukosten nur geringfügig gegenüber einem ausreichenden Standard verteuert) ist bekannt. Als EF- Besitzer würde ich dann bestimmte Maßnahmen nicht durchführen, weil sie sich für nicht rechnet. Der Vermieter eines Mehrfamilienhauses kann aber sehr umfangreiche Wärmeschutzmahmen bei einem Altbau incl. solarer Wrmwsr.erzeugung in Auftrag geben und die Kosten mit den bekannten 11%jhrl. Mieterhöhung auf die Mieter abwälzen(nach Abzug Fördermittel, fiktive Reparaturkosten, Zinsverbilligung....).
      Gibt es also die 200% .......350% als Obergrenze für die jhrl. Mieterhöhung im Vglch. zur Heizkosteneinsparung lt. HK-Abrechnung auf die man sich berufen kann.
      Danke für eine Klärung.
      Avatar
      schrieb am 30.09.05 16:56:07
      Beitrag Nr. 11 ()
      Nein, so etwas gibt es ganz sicher nicht.
      Avatar
      schrieb am 30.09.05 19:56:49
      Beitrag Nr. 12 ()
      sauerei !! :mad:


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