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    AOL: Einstweilige Verfügung gegen T-Online-Börsengang - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.03.00 17:45:36 von
    neuester Beitrag 22.03.00 17:59:28 von
    Beiträge: 4
    ID: 101.082
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      schrieb am 22.03.00 17:45:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      AOL: EV gegen T-Online-Börsengang

      Der Streit um die geplante Begünstigung von T-Online-Kunden beim Börsengang nimmt kein Ende. Auf Antrag des T-Online-Konkurrenten AOL Deutschland untersagt das Landgericht Düsseldorf mit einer Einstweiligen Verfügung die Bevorzugung der T-Online-Kunden bei der Aktienvergabe im April. Das Gericht setzte den Streitwert auf fünf Millionen Mark fest. Die Kammer drohte den Verantwortlichen bei der Deutschen Telekom AG, Bonn, und der T-Online International AG, Weiterstadt, mit einem Ordnungsgeld von 500.000 Mark, sollte weiterhin mit dem Vorzugsangebot geworben werden.

      Die EV soll am Mittwoch zugestellt und damit rechtswirksam werden. Wer sich in den Tagen vor dem Börsengang in letzter Minute bei T-Online anmelde, um an der Befragung teilnehmen zu können, werde bei der Aktienverteilung nicht mehr bevorzugt. Dies habe T-Online zugesagt.(dh)
      Avatar
      schrieb am 22.03.00 17:49:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      bin ich schon drin ?

      Ja ich bin drin und zwar bei T-Online.

      Das erhöht ja die Chancen auf Zuteilung ungenmein. Ist auch fairer so.
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      schrieb am 22.03.00 17:59:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sehe ich auch so.

      Ist doch nur fair, Kunden zu bevorzugen. Machen doch viele anderen auch so. Wo liegt nur das Problem? Einzig in der Werbung?

      Max
      Avatar
      schrieb am 22.03.00 17:59:28
      Beitrag Nr. 4 ()


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