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    Wer hätte Recht gehabt??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.10.05 15:08:26 von
    neuester Beitrag 03.10.05 19:17:09 von
    Beiträge: 30
    ID: 1.010.986
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      schrieb am 02.10.05 15:08:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Moin!

      Habe vor einiger Zeit BüroMöbel über Ebay verkauft.
      Diese Privatperson hat den Preis vor Abholung überwiesen.
      Die Möbel waren bei Bekannten gelagert und wurden von dem Spediteur, der von dem Käufer beauftragt wurde abgeholt.
      Nun wurde ein Teil leider vom Spediteur vergessen...vielleicht hatte der Spediteur keine Liste, bzw. er hat es schlicht und einfach vergessen.
      Demnach war der Käufer über mich sehr verärgert und meinte, dass es meine Schuld sei, dass ich nicht vor Ort bei der Abholung gewesen sei.
      Nun drohte er mir mit einer Klage, obwohl der Preis, um den es ging lächerlich niedrig gewesen wäre....
      Es folgten einen Monat lang Wortgefechte...
      Letztendlich habe ich nachgegeben und ihm das Möbelstück für ca. 100 Euro hinterher gesandt( auf meine Kosten )

      Hätte der Käufer den Spediteur besser informieren müssen oder hätte ich vor Ort sein müssen???

      Es wurden sonst keine Vereinbarungen getroffen, außer das die möbel an einem bestimmten Tag abgeholt werden.

      Wer hätte Recht gehabt???

      Mfg

      Boersaner
      Avatar
      schrieb am 02.10.05 15:15:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hätte der Käufer den Spediteur besser informieren müssen oder hätte ich vor Ort sein müssen???

      ... war wohl von beiden seiten leicht desorganisiert das ganze.
      aber meiner Meinung nach sollte schon der verkäufer für einen ordnungsgemäßen ablauf des deals sorgen.
      Avatar
      schrieb am 02.10.05 15:19:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      :laugh:

      für 100 euro nachgeschickt? auf deine kappe?:eek::laugh:

      kommt drauf an. musste der faher raten welche teile er mitnehmen darf und welche nicht? oder standen an dem ort nur diese teile?
      der käufer muss bei erhalt der ware(auch wenn es durch eine dritte person ist) die ware prüfen.
      ich hätte nicht 1 cent bezahlt.:p
      Avatar
      schrieb am 02.10.05 15:34:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]18.110.536 von WissenMacht am 02.10.05 15:19:03[/posting]So aus weiter Ferne zu beurteilen, wer recht hat, ist wohl unmöglich. Allerdings würde ich mal behaupten, dass derjenige die Verantwortung trägt, der den Spediteur beauftragt hat.

      Trotzdem mal eine Frage:

      Wusste der Käufer, dass die Ware nicht bei dir lagerte ?
      War der Speditiontermin mit dir abgesprochen, und solltest du dabei sein.

      Der Käufer wird ja wohl gewusst haben, was er gekauft hat.
      Wieso hat er dem Spediteur keinee Auflistung mitgegeben.??
      Avatar
      schrieb am 02.10.05 15:48:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      Der Käufer wusste, dass die Ware nicht bei mir lagerte.
      Der Termin war auch mit mir abgesprochen und es wurden keinerlei weitere Verinbarungen getroffen, dass ich am Treffpunkt sein sollte...
      Letztendlich hatte der Käufer der dritten Person vertraut, dass alles bereit steht...
      Wie auch immer...damit bin ich zumindest einer lächerlichen Klage entgangen...wenn überhaupt!!!
      Die Auflistung der Möbelstücke hat es seitens des Käufers wohl nie gegeben....obwohl er dem widerspricht...

      So oder so habe ich auch bei weiteren Verkäufen erfahren, dass man dem KÄUFER diverse AUFLAGEN machen muss, wenn eine Spedition im Spiel ist.
      Als verkäufer rate ich immer, den Transport voll und ganz dem Käufer zu überlassen!!!
      Mfg
      Boersaner

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      Avatar
      schrieb am 02.10.05 15:50:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      da ja anscheinend der käufer für den transport verantwortlich war, da dieser den spediteur beauftragt hat, war es meiner meinung nach nicht deine schuld, sondern entweder die des käufers, wegen mangelnder unterrichtung des spediteurs, oder die des spediteurs, auf grund dessen, dass er seine aufgabe nicht erfüllt hat. somit hätte ich dem käufer einen neuen termin zum abholen der möbel angeboten und das wäre es für mich gewesen.
      Avatar
      schrieb am 02.10.05 15:51:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wieso hat es keine Auflistung der Möbel gegeben. Der Käufer muss doch wissen was er gekauft hat. Oder hat er einfach pauschal eine Tüte Möbel gekauft.
      Avatar
      schrieb am 02.10.05 15:55:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      "eine Tüte Möbel":laugh::laugh::laugh:
      Bei einem Verkaufswert der bei mehreren hundert euro gelegen hat gab es auch eine Auflistung, was genau gekauft wurde;)
      Es wäre mir auf jeden Fall schleierhaft, wer sonst die "Tüte Möbel" gekauft hätte....;)
      Avatar
      schrieb am 02.10.05 15:58:39
      Beitrag Nr. 9 ()
      [posting]18.110.649 von Boersaner am 02.10.05 15:55:10[/posting]Dann würde ich mal die Behauptung aufstellen, dass der jenige, der den Spediteur beauftragt hat, den Spediteur auch eine Liste hätte mitgeben müssen.

      Also ich hätte die 100 € nicht bezahlt. Hätte es auf eine Klage ankommen lassen. Hätte mich durch einen Rechtsanwalt verteidigen lassen. Die Kosten hätte der andere dann auch tragen können.
      Avatar
      schrieb am 02.10.05 16:01:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]18.110.642 von 23552 am 02.10.05 15:51:07[/posting]1.
      die auflistung steht bereits im angebot bei ebay. diese muss dem spediteur durch den käufer zugänglich gemacht werden.
      wenn nein.
      Käufer schuldig

      2.
      Hat der Spediteur sich vergewissert alle Möbel aufgeladen zu haben? z.b. mündlich durch deine dritte person(im lager) oders oder schriftlich?
      wenn nein.
      Spediteur schuldig

      3.
      waren die Möbel für dem Spediteur zugängig gelagert?
      wenn nein.
      verkäufer schuldig

      im schlimmsten Fall hättet Ihr die 100€ teilen müssen.

      wie gesagt ich hätte kein cent gegeben.:D
      Avatar
      schrieb am 02.10.05 16:06:52
      Beitrag Nr. 11 ()
      :laugh:
      ich nix gut deutsche sprake schreiben können
      Avatar
      schrieb am 02.10.05 16:07:24
      Beitrag Nr. 12 ()
      @all: wollte nur mal ein paar Stimmen hierzu einholen...
      War eine knifflige Sache, die man lieber vermeiden sollte...trotzdem danke für die Meinungen.

      Mfg
      Boersaner
      Avatar
      schrieb am 02.10.05 16:29:05
      Beitrag Nr. 13 ()
      Mich würde mal interessieren, was denn in der betreffenden Auktion betr. der Lieferung /Abholung angegeben war, bzw. was nach Auktionsende darüber ausgemacht wurde.

      Jack.
      Avatar
      schrieb am 02.10.05 16:31:56
      Beitrag Nr. 14 ()
      Wie heutzutage auch, habe ich in die Auktion eindeutig geschrieben, dass der Käufer für den Versand zuständig ist und ich keinerlei Verpflichtungen übernehme.
      Ein Zeitraum wurde gleich mitgenannt.
      Mfg
      Boersaner
      Avatar
      schrieb am 02.10.05 17:44:41
      Beitrag Nr. 15 ()
      meine Oma sagte immer:Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.10.05 18:07:04
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hört sich relativ einfach an:
      Warenschulden sind Holschulden, Geldschulden sind Bringschulden.

      Sofern die Ware in Form eines "Warenbegleitscheines" oder wie man dies auch immer bezeichnet aufgelistet wurde und dies dem Spediteur bekannt war, würde von mir keiner einen Cent bekommen.

      Falls ich jedoch vergessen hätte die Ware kpl. zur Abholung bereitzustellen, sieht es anders aus.
      Avatar
      schrieb am 02.10.05 18:33:45
      Beitrag Nr. 17 ()
      boersaner

      allein deine nachträgl frage ist schon grotesk... wenn man sich mit dir schon 1 monat wortgefechte liefern muss, dann ist das zieml traurig für nen verkäufer...

      der verkäufer hätte dir die hammelbeine anwaltlich langziehen sollen...

      muss jetzt der verkäufer auch noch nachsehen, ob ihm auch noch alles tatsächlich eingepackt und geliefert wird? man müsste sich doch zumindest auf das organisationsgeschick und die ehrlichkeit des verkäufers verlassen können. wer sagt denn, dass du ihm das fehlende teil nicht auch noch unterschlagen wolltest? oh man...
      Avatar
      schrieb am 02.10.05 19:47:40
      Beitrag Nr. 18 ()
      [posting]18.111.071 von janfer am 02.10.05 18:07:04[/posting]Warenschulden sind Holschulden ?????:confused::confused:
      Was soll das denn ???

      Grundsätzlich ist erst mal der Verkäufer für den Versand der Ware verantwortlich, wenn Versand abgemacht ist.

      Wenn Abholung abgemacht ist, ist der Verkäufer dafür verantwortlich, daß der Käufer , bzw. dessen Beauftragter, die Ware auch komplett und im angegebenen Zustand erhält.

      Es ist leider weit verbreitet, daß Verkäufer nach erhalt des Verkaufspreises denken, sie brauchen sich um nichts mehr zu kümmern.
      Avatar
      schrieb am 02.10.05 20:07:21
      Beitrag Nr. 19 ()
      Warenschulden sind von gesetzes wegen Holschulden. Hier ist zwischen Käufer und Verkäufer auch nichts anderes vereinbart worden als das, was das Gesetz eh vorsieht. Wenn dann der Käufer sich bei der Abholung eines Spediteurs bedient der einen Teil der gekauften Ware vergißt aufzuladen, ist das nicht Angelegenheit des Verkäufers, sondern zwischen Käufer und Spediteur abzuklären.
      Avatar
      schrieb am 02.10.05 20:25:35
      Beitrag Nr. 20 ()
      [posting]18.111.616 von Doktor Dax am 02.10.05 20:07:21[/posting]Sorry, aber ich bin der Meinung, daß bis zur Übergabe und für die Übergabe der Verkäufer verantwortlich ist!!
      Avatar
      schrieb am 02.10.05 20:30:22
      Beitrag Nr. 21 ()
      Der Erfüllungsort regelt den Gefahrenübergang und
      den Kostenübergang.
      Ab dem Erfüllungsort trägt der Käufer das Risiko
      von Transportunfall, Diebstahl, Brand usw. Beim...
      4 Ladenkauf ab Übergabe der Ware im Geschäft
      4 Platzkauf ab Übergabe der Ware an den Käufer
      in dessen Wohnung oder an den Spediteur
      4 Versendungskauf ab Übergabe an den Spediteur
      http://www.mabi.de/~ferger/files/einzelhandel/Kaufvertrag_3.…

      Wie ich schon vorhin sagte, ist der Verkäufer bis zur und für die Übergabe verantwortlich.
      Avatar
      schrieb am 02.10.05 20:37:35
      Beitrag Nr. 22 ()
      [posting]18.111.761 von JACKYONE am 02.10.05 20:25:35[/posting]Wenn der Käufer aber für den Transport verantwortlich ist, und den Spediteur beauftragt, hat der Spediteur auch eine genaue Liste der zu transportierenden Ware mitzugeben. Der Verkäufer hat sich mit dem Käufer geeinigt, wo die Ware zur Abholung gelagert wird. Der Käufer hat dieses akzeptiert. Es ist, wie beschrieben, seine Aufgabe für den Transport zu sorgen. Also muss er auch dafür sorgen, dass die Spedition ordentlich informiert ist.
      Avatar
      schrieb am 02.10.05 20:50:06
      Beitrag Nr. 23 ()
      [posting]18.111.865 von 23552 am 02.10.05 20:37:35[/posting]Darüber kann man streiten und ich hab noch nichts genaueres darüber gefunden.
      Aber, wenn der Verkäufer bis zur Übergabe verantwortlich ist, ist er es meiner Meinung nach eben auch für die Vollständigkeit und die Einhaltung der "zugesicherten Eigenschaften"

      Und , was hier ja noch gar nicht zur Sprache kam, wir reden hier ausschließlich über die Bedingungen bei gewerblichen Verkäufern.

      Wie ist es mit privaten ?
      Sagt denn nicht schon der gesunde Menschenverstand, daß ich dafür sorge, daß dem Käufer,bzw. dessen Beauftragten die Ware komplett und in einwandfreien Zustand übergeben wird?
      Avatar
      schrieb am 02.10.05 21:42:00
      Beitrag Nr. 24 ()
      [posting]18.111.973 von JACKYONE am 02.10.05 20:50:06[/posting]Bis auf geringe Ausnahmen, gibt es Vertragsfreiheit. Wenn vereinbart ist, der Käufer ist für den Transport verantwortlich, dann ist er für den Transport verantwortlich.

      Derjenige, der den Spediteur beauftragt, muss ihm auch sagen, was er zu transportieren hat. Immerhin ist er, gegenüber dem Spediteur, der Auftraggeber. Er hat ja wohl auch mit dem Spediteur einen Preis abgemacht. Da geht es ja wohl auch nach Gewicht und Kubik.
      Avatar
      schrieb am 02.10.05 21:56:55
      Beitrag Nr. 25 ()
      [posting]18.112.326 von 23552 am 02.10.05 21:42:00[/posting]Stimmt ja auch soweit, wie du es sagst - allerdings erst AB der Übernahme !!
      Dann bleibt aber immer noch, daß der Verkäufer BIS zur Übergabe verantwortlich ist.
      Genauso, wie er dafür zu sorgen hat, daß alles richtig, z.B. zur Post kommt.
      Avatar
      schrieb am 02.10.05 22:11:47
      Beitrag Nr. 26 ()
      Boersaner

      Stell deine Frage doch mal hier :
      http://http://www.juraforum.de/forum/t23862/s.html
      Da wird dir sicher geholfen.
      Avatar
      schrieb am 02.10.05 22:25:41
      Beitrag Nr. 27 ()
      [posting]18.112.437 von JACKYONE am 02.10.05 21:56:55[/posting]Die Post war ja wohl sozusagen derjenige, der es eingelagert hat. Wenn die Ware dort ordnungsgemäß eingetroffen ist, und der "Lagerist" das bestätigt, hat der Spediteur nicht ordnungsgemäß aufgeladen, hat der er dieses als Auftragnehmer von Käufer getan.

      Wenn ich es richtig verstanden habe, wurde die dritte Person als Übergabeort von beiden Seiten akpzeptiert. Wurde ordnungsgemäß dort angeliefert, und kann man das bestätigen, ist die Abholung nicht ordnungsgemäß passiert.

      Also eigentlich müsste allers klar sein.
      Avatar
      schrieb am 02.10.05 22:42:05
      Beitrag Nr. 28 ()
      Sorry, aber wir reden aneinander vorbei - oder du willst es nicht verstehen :confused:

      Also nochmal,Bis zur Übernahme durch den Käufer oder dessen Beauftragten - hier der Spediteur - ist nun mal der VERKÄUFER für seine Ware verantwortlich !!
      Ist nunmal so gesetzlich geregelt -Für gewerbliche Verkäufer !! .

      Und da ist es egal, wo die Ware bis zur Abholung gelagert ist. Im Zweifelsfall ist dann eben sein Bekannter in seinem Auftrag dafür verantwortlich.

      Die Verantwortung für die Ware geht erst NACH Übergabe auf den Käufer oder seinen Beauftragten - hier Spediteur - über.

      Es kann ja auch sein, daß Ware beschädigt ist ( woher soll der Spediteur den genauen Zustand kennen?? ) - ist auch in der Verantwortung des Verkäufers

      Ihr tut ja grade so, wie wenn der Spediteur einfach wo rein geht, sich einfach was krallt und wieder verschwindet.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 18:01:12
      Beitrag Nr. 29 ()
      [posting]18.112.925 von JACKYONE am 02.10.05 22:42:05[/posting]Wir reden nicht vorbei. Der Verkäufer ist für die Qualität der Ware bis zur Übergabe verantwortlich.
      Er ist aber nicht dafür verantwortlich, dass der, vom Käufer beauftragte Spediteur, alles einpackt. Hätte der Spediteur beim einpacken einen Mangel festgestellt, Kratzer oder ähnliches, wäre dafür der Verkäufer verantwortlich. Aber dafür, wieviel der Spediteur nun auf seinen LKW lädt ist der Spediteur, solange eben die komplette Ware ihm zu Verfügung steht selbst verantwortlich. Und für den Spediteur trägt in diesem Fall wiederum der Käufer die Verantwortung.

      Der Verkäufer trägt dafür nicht die Verantwortung, wenn der Spediteur vergisst einen Teil der Ware einzupacken.
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 19:17:09
      Beitrag Nr. 30 ()
      [posting]18.121.248 von 23552 am 03.10.05 18:01:12[/posting]Der Verkäufer trägt dafür nicht die Verantwortung, wenn der Spediteur vergisst einen Teil der Ware einzupacken.
      Das stimmt natürlich, nur, wenn der Verkäufer bei der Übergabe dabei ist und dem Spediteur alles übergibt, kann der auch nichts vergessen - oder?
      Was natürlich auch aus # 1 nicht hervorgeht, ist, wie und unter welchen Umständen die Ware gelagert war, ob für den Spediteur überhaupt alles zugänglich war.
      Was mir persönlich auch nicht verständlich ist: Boersaner schreibt in #1 , die Möbel waren bei einem Bekannten :confused:
      War der nicht dabei?
      Lässt der einen Wildfremden ins Haus, sagt :hier, lad mal ein - und das alles ohne dabei zu sein und aufzupassen ??

      Mit Verlaub, meine Meinung ist, daß da eben vom Verkäufer(bzw. seinem Bekannten) was falsch gemacht wurde - weshalb sonst hätte er dann die teure Nachlieferung auf seine Kosten übernommen?


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