Baywobau: Baumängel Gemeinschaftseigentum Neubau-ETW - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.10.05 21:42:25 von
neuester Beitrag 03.10.05 10:07:48 von
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Hallo,
wer kennt das Unternehmen Baywobau? Wer kennt sich mit der Bauqualtität dieses Unternehmens aus?
Zentrale Frage: a) Wie ist die Ernsthaftigkeit der Mängelbeseitigung beim Gemeinschaftseigentum? z. B. Feuchtigkeitsschäden
b) Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
Die Situation ist folgende:
- Neubauanlage
- vom Bauträger (Baywobau) erstbestellte Hausverwaltung wurde u.a. wegen Nachlässigkeiten bei der Baumängelverfolgung fristlos entlassen
- Gutachter von WEG beauftragt
- Gutachten vom Bauträger abgelehnt
Nächste Schritte geplant:
- gerichtliches Beweissicherungverfahren
d.h. juristische Auseinandersetzung der WEGs mit dem Bauträger
Eigentlich habe ich in eine Neubauanlage deswegen investiert, damit ich mit dem Thema "Instandhaltung/Instandsetzung" nichts zu tun habe. Stattdessen dürfen wir Eigentümer uns mit eigenen, kostenpflichtigen Gutachten auseinandersetzen...
wer kennt das Unternehmen Baywobau? Wer kennt sich mit der Bauqualtität dieses Unternehmens aus?
Zentrale Frage: a) Wie ist die Ernsthaftigkeit der Mängelbeseitigung beim Gemeinschaftseigentum? z. B. Feuchtigkeitsschäden
b) Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
Die Situation ist folgende:
- Neubauanlage
- vom Bauträger (Baywobau) erstbestellte Hausverwaltung wurde u.a. wegen Nachlässigkeiten bei der Baumängelverfolgung fristlos entlassen
- Gutachter von WEG beauftragt
- Gutachten vom Bauträger abgelehnt
Nächste Schritte geplant:
- gerichtliches Beweissicherungverfahren
d.h. juristische Auseinandersetzung der WEGs mit dem Bauträger
Eigentlich habe ich in eine Neubauanlage deswegen investiert, damit ich mit dem Thema "Instandhaltung/Instandsetzung" nichts zu tun habe. Stattdessen dürfen wir Eigentümer uns mit eigenen, kostenpflichtigen Gutachten auseinandersetzen...
[posting]18.112.329 von chrisstudent am 02.10.05 21:42:25[/posting]Alles selber auch erlebt (anderer Bauträger), Neubauanlage, vom Bauträger bestellter Erstverwalter aus gleichen Gründen entlassen, Gutachten, welches der Bauträger abgelehnt hat. Zahlreiche weitere Mängel, die nach Einschaltung eines Anwaltes zum Teil beseitigt wurden.
Das Schlimmste ist die Resignation und Dummheit der anderen Eigentümer, die sich damals (Baujahr 1997) damit zufrieden gegeben haben, weil sie ein Gerichtsverfahren und die damit verbundenen Kosten vermeiden wollten, obwohl die Rechtslage eindeutig war.
Stattdessen bezahlen sie nun für die nicht beseitigten Mängel und aufgetretenen Folgeschäden nach Ablauf der Gewährleistungszeit lieber aus eigener Tasche, obwohl bei ihnen auch dafür das Geld knapp ist.
Jetzt nach 8 Jahren gibt es weitere Baumängel, die in Erscheinung treten und wir bangen um weitere (z. B. komplette Heizungsanlage, was extrem teuer werden könnte)
Tipp: Wohnung verkaufen, da u. U. tickende Geld-Zeitbombe, außerdem ist man abhängig sowohl vom Willen der anderen Eigentümer als auch von deren finanziellen Möglichkeiten (fallen Zahlungen eines Eigentümers, z. B. für Reparaturen aus sind die anderen haftbar).
Auch dem neuen Verwalter genau auf die Finger schauen.
Unsere nachfolgende Verwalterin hat es 2002, innerhalb der Gewährleistung, "verschlafen", sich rechtzeitig um einen in Erscheinung getretenen Baumangel zu kümmern (obwohl sie nachgewiesenermaßen von den Schadensanzeichen Kenntnis hatte). Sie war verpflichtet, den Mangel und deren Ursache unverzüglich festzustellen, die Eigentümer darüber zu informieren und eine unverzügliche Entscheidung der Eigentümer in einer Versammlung über das Vorgehen im Hinblick auf den drohenden Gewährleistungsablauf herbeizuführen. Sie hat jedoch nichts dergleichen unternommen und die Sache unter den Tisch gekehrt. Wären wir über den Schaden informiert gewesen, hätten zumindest wir den Anspruch gegen den Bauträger anwaltlich, ggf. gerichtlich geltend gemacht (unabhängig davon, wofür sich die anderen Eigentümer entschieden hätten).
Folge: Die Verwalterin ist schadenersatzpflichtig und muss einen Teil der Reparaturkosten übernehmen. Ist aber wieder mit Ärger verbunden, da man einen Anwalt einschalten muss...
Das Schlimmste ist die Resignation und Dummheit der anderen Eigentümer, die sich damals (Baujahr 1997) damit zufrieden gegeben haben, weil sie ein Gerichtsverfahren und die damit verbundenen Kosten vermeiden wollten, obwohl die Rechtslage eindeutig war.
Stattdessen bezahlen sie nun für die nicht beseitigten Mängel und aufgetretenen Folgeschäden nach Ablauf der Gewährleistungszeit lieber aus eigener Tasche, obwohl bei ihnen auch dafür das Geld knapp ist.
Jetzt nach 8 Jahren gibt es weitere Baumängel, die in Erscheinung treten und wir bangen um weitere (z. B. komplette Heizungsanlage, was extrem teuer werden könnte)
Tipp: Wohnung verkaufen, da u. U. tickende Geld-Zeitbombe, außerdem ist man abhängig sowohl vom Willen der anderen Eigentümer als auch von deren finanziellen Möglichkeiten (fallen Zahlungen eines Eigentümers, z. B. für Reparaturen aus sind die anderen haftbar).
Auch dem neuen Verwalter genau auf die Finger schauen.
Unsere nachfolgende Verwalterin hat es 2002, innerhalb der Gewährleistung, "verschlafen", sich rechtzeitig um einen in Erscheinung getretenen Baumangel zu kümmern (obwohl sie nachgewiesenermaßen von den Schadensanzeichen Kenntnis hatte). Sie war verpflichtet, den Mangel und deren Ursache unverzüglich festzustellen, die Eigentümer darüber zu informieren und eine unverzügliche Entscheidung der Eigentümer in einer Versammlung über das Vorgehen im Hinblick auf den drohenden Gewährleistungsablauf herbeizuführen. Sie hat jedoch nichts dergleichen unternommen und die Sache unter den Tisch gekehrt. Wären wir über den Schaden informiert gewesen, hätten zumindest wir den Anspruch gegen den Bauträger anwaltlich, ggf. gerichtlich geltend gemacht (unabhängig davon, wofür sich die anderen Eigentümer entschieden hätten).
Folge: Die Verwalterin ist schadenersatzpflichtig und muss einen Teil der Reparaturkosten übernehmen. Ist aber wieder mit Ärger verbunden, da man einen Anwalt einschalten muss...
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