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    # Haftung Online - Broker # - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.10.05 10:54:38 von
    neuester Beitrag 14.10.05 13:52:40 von
    Beiträge: 39
    ID: 1.011.061
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      Avatar
      schrieb am 03.10.05 10:54:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgender Fall:

      Aufgrund einer Doppelausführung wird mein Konto stark überzogen, obwohl ich kein Kreditvertrag abgeschlossen habe.

      1x die Doppelausführung, wo ich die Löschung der 1. Order im Orderbuch nicht beweisen kann. Dann der doppelte Kauf innerhalb von 4 Sekunden mit Kontoüberziehung (ohne Vertrag).

      Der Schaden wird nicht ersetzt. Ich behalten den höheren Kauf, muss billiger zurückverkaufen, um mein Konto auszugleichen und nun stornieren sie ohne Auftrag meinen schlechteren Kaufkurs, obwohl der Wert im Plus liegt.

      Doppelter Verlust und alles ohne Vertrag oder Auftrag.


      Wie sieht die Rechtslage aus?

      Mich würde eure Meinung und Erfahrung sehr interessieren.



      Hier ein Auszug aus der AGB

      Nordnet übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, entgangene Gewinne oder Einnahmen sowie für andere Verluste, die dem Anwender oder Dritten aufgrund von Fehlern im Handelssystem entstehen können. Fehler im Handelssystem können zu verzögerten, falschen oder ausgebliebenen Informationen, Betriebsunterbrechungen oder Störungen führen.


      Können sie sich mit dieser Klausel rauswinden? Wer hat ähnliche Probleme gehabt und kann mir helfen?

      Vielen Dank!

      :):):)
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 11:10:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      Na ja, wenn die Überziehungssperre nicht gegriffen hat, sollte das ja der Beweis für die Löschung der 1. Order sein.
      Sonst hätte das System die Order ja wegen zu wenig "Buypower" ja gar nicht annehmen dürfen.

      Ob eine so eine "Überziehungssperre" vorhanden ist, kannst du ja ausprobieren.
      Versuch doch mal mit einem zu hohen Betrag einen Geldmarktfund zu kaufen.(Z.B. WKN 975247)

      Viele Grüsse
      Mysti
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 11:13:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      Mysti, vielen Dank für deine Antwort!

      Diese WKN kennt Nordnet leider nicht.

      Traurige Grüße

      :(:):(
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 11:17:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]18.115.476 von kosto1929 am 03.10.05 11:13:48[/posting]Dann versuch es einfach mit 3000 Stück Telekom zu 10€ ... geht bei mir nicht !!!

      Kommt folgende meldung : [Keine ausreichende Liquidität]
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 11:18:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]18.115.520 von ZockerFreak am 03.10.05 11:17:48[/posting]Diese Meldung kommt bei mir auch.

      :mad::(:mad:

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      Avatar
      schrieb am 03.10.05 11:21:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      [posting]18.115.532 von kosto1929 am 03.10.05 11:18:37[/posting]Ist also ein elementarer fehler wenn man orders über den QuickTrader ändert!
      Dort sind dann solche doppelausführungen möglich :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 11:23:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      [posting]18.115.579 von ZockerFreak am 03.10.05 11:21:54[/posting]Eigentlich in der Vergangenheit nicht.

      Kann Nordnet den Softwarefehler auf mich und die Kunden abwälzen?!

      Dir armen Kunden.

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 11:24:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      Also gibt es so eine Sperre. :)
      Das diese nicht gegriffen hat, kann ja dann nur daran liegen, dass der 1. Auftrag gelöscht gewesen ist ! :cool:

      Viele Grüsse
      Mysti
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 11:25:15
      Beitrag Nr. 9 ()
      [posting]18.115.599 von kosto1929 am 03.10.05 11:23:15[/posting]Hmmm ... ich glaube dieser fehler besteht schon immer in QT ... hatte da schon diskussionen im thread und mit NN..... deshalb wurde auch am WinTrade die orderänderungsfunktion deaktiviert !!!
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 11:26:20
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]18.115.614 von Mystifikator am 03.10.05 11:24:28[/posting]Nordnet hat mir den kompletten Schaden unterschoben und lehnt Kulanz ab.

      :mad::(:mad:

      Was würdest du tun? Presse? Gericht? :D
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 11:28:18
      Beitrag Nr. 11 ()
      [posting]18.115.625 von ZockerFreak am 03.10.05 11:25:15[/posting]Stimmt, dort sind Pakettänderungen nicht möglich.

      Ein Beweis mehr für das Gericht.

      Danke nochmal für den Hinweis.

      :)
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 11:28:47
      Beitrag Nr. 12 ()
      [posting]18.115.650 von kosto1929 am 03.10.05 11:26:20[/posting]http://www.boersennotruf.de/aktuell/ombudsmann.html
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 11:34:42
      Beitrag Nr. 13 ()
      [posting]18.115.671 von kosto1929 am 03.10.05 11:28:18[/posting]Im WT und QT wurde jetzt auch der "pending" status eingeführt wenn man parkett handelt!

      Früher verschwand eine gelöschte order sofort aus dem orderbuch ... gab man sofort eine neue order ein dann konnten beide orders ausgeführt werden!


      Jetzt sieht man wenigstens wielange eine gelöschte order noch beim makler liegt..also risiko einer ausführung besteht!!!!
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 11:49:27
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hatte das gleiche auch schon
      bin aber immer mit einem Blauen Auge davongekommen:lick:

      das passiert wenn deine Order ausgeführt wurde(am Handelsplatz)dann löscht du
      und gibst gleich wieder eine Order auf bevor die
      Ausgeführte belastet wird:D

      und schwups hast du xtausende Kredit:eek:
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 11:50:59
      Beitrag Nr. 15 ()
      Bei mir stand aber kein Pending mehr. :rolleyes:

      Das kann doch vor Gericht nicht Bestand haben. :D
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 12:12:52
      Beitrag Nr. 16 ()
      #12 von Mystifikator

      Genau.:)
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 12:16:14
      Beitrag Nr. 17 ()
      Wie mache ich den Anspruch geltend?

      Einschreiben?

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 12:16:28
      Beitrag Nr. 18 ()
      Telefon und Mail zählen wohl nicht?

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 12:37:01
      Beitrag Nr. 19 ()
      [posting]18.115.476 von kosto1929 am 03.10.05 11:13:48[/posting]gib einfach einen Order mit einem aussichtslosen Limit :)
      (z.b. 1 mio DTE lim 3€)
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 12:41:59
      Beitrag Nr. 20 ()
      [posting]18.115.772 von ZockerFreak am 03.10.05 11:34:42[/posting]sagt einmal, was für Broker habt ihr denn da ? :eek::eek:
      das ist ja STEINZEIT ! :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 12:42:32
      Beitrag Nr. 21 ()
      [posting]18.116.676 von big_mac am 03.10.05 12:37:01[/posting]Habe ich schon getan. Funktioniert nicht.

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 12:42:38
      Beitrag Nr. 22 ()
      1. Am besten per persönlichem Einschreiben (nicht Einwurf)reklamieren.

      2. Ab sofort bei Nordnet nicht mehr handeln.


      Kann Dir leider keine besseren tipps geben, Nordnet ist für mich pers. Geschichte, da es der unseriöseste Broker ist, den ich kenne. Da ziehen für mich auch die niedrigen Gebühren nicht!

      Mfg Rudi
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 13:06:43
      Beitrag Nr. 23 ()
      [posting]18.116.795 von rudi334 am 03.10.05 12:42:38[/posting]Danke für deine Hinweise. :)

      Du hast wohl Recht.

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 13:07:34
      Beitrag Nr. 24 ()
      Ist ein Broker für fehlerhafte Software verantwortlich?

      In vergleichbaren Fällen, mußten Online Broker schon für Ausfälle zahlen.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 15:26:38
      Beitrag Nr. 25 ()
      @Kosto1929
      Setze schriftlich (FAX oder Einschreiben) eine Frist zum Ausgleich Deines Schadens auf Deinem Nordnet-Konto. Weise darauf hin, daß Du bei nicht einvernehmlicher Regulierung evtl. einen RA beauftragen mußt, der die Sachlage klären wird...

      Das sollte funktionieren im vorliegenden Fall...
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 15:33:12
      Beitrag Nr. 26 ()
      Sie haben sich schon zusammengesetzt und abgelehnt.

      Ich soll doch zum Gericht gehen.

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 15:34:34
      Beitrag Nr. 27 ()
      Welche Frist soll ich setzen?

      14-Tage?
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 16:36:46
      Beitrag Nr. 28 ()
      [posting]18.119.317 von kosto1929 am 03.10.05 15:33:12[/posting]Wie begründen die eigentlich die ablehnung???....da doch offentsichtlich der fehler nicht bei dir sondern an der fehlerhaften software liegt....haben sie abgelehnt mit hinweiss auf die AGB ???
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 21:31:32
      Beitrag Nr. 29 ()
      Haftungsausschluss unwirksam
      BGH (Az.:XI ZR 138/00)

      Eine Haftungsfreistellung in AGB`s von Online-Banken, in denen eine Haftung für höhere Gewalt und für Wartungsarbeiten an den technischen Anlagen pauschal ausgeschlossen wird, ist unwirksam. Diese Klausel schränke die vertagliche Leistungspflicht der Bank unzulässig ein. Entstehen dem Kunden dadurch Nachteile, kann dies der Bank gegenüber als Schadensersatz geltend gemacht werden.
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 21:31:51
      Beitrag Nr. 30 ()
      Keine Gebühren für ungerechtfertigte Reklamation
      LG Köln (Az: 26 O 30/00)

      Bankklauseln, nach denen die Kunden zur Zahlung einer Gebühr wegen ungerechtfertigter Reklamationen verpflichtet sind, sind nichtig. Dies stellt eine unbillige Benachteiligung der Kunden dar.
      Avatar
      schrieb am 04.10.05 11:09:26
      Beitrag Nr. 31 ()
      kosto, es ist doch wohl klar, dass du in diesem Fall zum Rechtsanwalt musst.

      Ab jetzt läuft die Kommunikation nur noch über diesen.

      Hier bei wo kann Dir keiner helfen!

      Ich denke, Du hast gute Aussichten auf Erfolg!

      Viel Glück!
      Avatar
      schrieb am 04.10.05 11:11:08
      Beitrag Nr. 32 ()
      [posting]18.128.165 von timekiller am 04.10.05 11:09:26[/posting]Ich weiß, aber über Erfahrungen/Urteile würde ich mich sehr freuen.

      Es soll andere bestärken und auch eine Warnung sein.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 04.10.05 14:27:16
      Beitrag Nr. 33 ()
      #32 von kosto1929

      Probiere es mal hier:

      http://www.bundesgerichtshof.de/entscheidungen/entscheidunge…

      Oder ganz allgemein:

      http://www.taxlinks.de/
      Avatar
      schrieb am 04.10.05 14:33:26
      Beitrag Nr. 34 ()
      [posting]18.130.384 von Tribun100 am 04.10.05 14:27:16[/posting]Vielen Dank! :)

      Leider ist da schwer etwas zu finden.

      :(
      Avatar
      schrieb am 04.10.05 14:34:56
      Beitrag Nr. 35 ()
      Wenn die Online-Order versagt
      Noch vor einem Jahr war Online-Broking ein Abenteuer. Wer es beispielsweise bei Consors geschafft hat, das Applet zu laden, war schon weit gekommen, aber noch nicht am Ziel. Immer wieder verhinderten Übertragungsfehler die Orderausführung. Mittlerweile haben die Online-Bänker ihre Hardware deutlich ausgebaut. Zu Engpässen kommt es nur noch selten. In diesen Fällen muß der Spekulant dann auf Fax, T-Online oder Telefon ausweichen. Telefon-, vor allem aber Fax-Order, allerdings sind teurer als die Internet-Anweisungen. Denn hier muß ein Mitarbeiter der Bank den Auftrag entgegennehmen und weiterverarbeiten. Knifflig wird es, wenn eine Order nicht korrekt abgewickelt wird. Denn hier entsteht die Frage nach der Haftung für das Problem -- deshalb empfiehlt es sich, von jeder abgeschickten Order einen Screenshot anzufertigen und diesen zu drucken. Das gilt zwar nicht als 100prozentiger Nachweis, bietet aber als Dokumentation Beistand in Zweifelsfällen.
      Avatar
      schrieb am 04.10.05 14:38:14
      Beitrag Nr. 36 ()
      #34 von kosto1929

      Wenn Du bei taxlinks runter gehst, gibt es etwa im unteren Drittel die Rubrik
      " Datenbanken, Links, weitere "

      das sieht so aus

      :):):)
      Datenbanken, Links, weitere
      Bundesverfassungsgericht Entscheidungen
      Aktuelle Rechtsprechnung - NJW
      Deutsche Rechtsprechung online - Suche
      123recht.net
      recht.de
      recht-in.de
      recht-in.de - Urteile
      lexetius.com - Urteilsdatenbank
      metalaw - Urteile finden
      Jura-Lotse
      Jura-Lotse - Suchdienst Urteile
      Juristisches Internetprojekt Uni Saarbrücken
      Steuerrat24.de - Urteils-Links
      Jurawelt.com - Urteile und Pressemeldungen
      Jura-Suche.de
      findlaw.com (engl.)
      MetaJur.de

      Da müßtest Du ansich was finden.
      Viel Erfolg und unterrichte uns bitte weiter über dein Poblem.
      Avatar
      schrieb am 05.10.05 11:25:44
      Beitrag Nr. 37 ()
      das mit dem bgh ist richtig. ein bekannter hat damit erfahrung gemacht. nur greift dieses urteil nicht im ausland (nordnet?). guck mal bei eu-recht.
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 13:45:15
      Beitrag Nr. 38 ()
      hallo,

      gibt es hier jemand, der gegen anfang 2004 bei stocknet ein depot eröffnet hat?

      ich war nämlich bei stocknet für derivate gesperrt, und dann bei nordnet auf einmal freigeschaltet.

      ich habe nur leider keinen ausdruck von dem online antrag damals gemacht, und ich bin nicht so 100% sicher, ob damals auch ein formular zu finanztermingeschäftsfähigkeit gefordert oder mitgeschickt wurde. ich habe zwar kopien von dem kundenvertrag und den agb´s, aber eben keine kopie einer erklärung zur finanztermingeschäftsfähigkeit.

      kann mir jemand von euch helfen, mal in die unterlagen schauen?
      :)
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 13:52:40
      Beitrag Nr. 39 ()
      noch zu kostos problem:

      m.e. ist ein derart weitreichender haftungsausschluss nicht wirksam, wenn er in den AGBs steht. Ausserdem ist es der Nordnet technisch zumutbar, Orders auf Kontodeckung zu prüfen und ggf. diese abzuweisen. Schliesslich machen das andere Banken auch, z.b. Comdirekt.

      Nicht klein beigeben, klagen!


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