checkAd

    Steuern beim Hausverkauf? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.10.05 14:59:44 von
    neuester Beitrag 03.10.05 17:11:13 von
    Beiträge: 13
    ID: 1.011.120
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 15.967
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 14:59:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Meine Family will ein Haus privat verkaufen. Welche Steuern müssen einkalkuliert werden?
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 15:08:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Spekulationsgeschäfte

      Mit dem Steuerentlastungsgesetz wurde der Begriff "Spekulationsgeschäft" abgeschafft und hierfür der Begriff "private Veräußerungsgeschäfte" eingeführt. Werden Grundstücke bzw. Immobilien oder Kapitalanlagen innerhalb bestimmter Fristen veräußert, so kann bei Unterschreitung der gesetzlichen Fristen eine Besteuerung ausgelöst werden.

      Erfolgt die Veräußerung von Immobilien bis zu 10 Jahre nach dem Erwerb, löst dies eine Besteuerung des erzielten Veräußerungsgewinns (Spekulationsgewinns) aus. Vom steuerpflichtigen Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften können Werbungskosten abgezogen werden. Zu den Werbungskosten gehören zum Beispiel Bankspesen, Marklercourtage und Kreditzinsen.

      [...]

      http://www.steuerlexikon-online.de/Spekulationsgeschaefte.ht…
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 15:29:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Dies gilt aber nur bei nicht selbstgenutzten Immobilien (als Kapitalanlage).

      Wurde das Haus selbst bewohnt, fallen auch innerhalb der 10 Jahre keine Steuern an.
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 15:42:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]18.119.259 von link68 am 03.10.05 15:29:39[/posting]@link68


      das glaube ich nicht ganz!! Meines Wissens gelten die 10 Jahre
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 15:53:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      NATALY !?!? :look:

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4200EUR +2,44 %
      Die bessere Technologie im Pennystock-Kleid?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 15:56:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wie hoch ist der Prozentsatz beim Veräuserungsgewinn ??
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 16:08:03
      Beitrag Nr. 7 ()
      Habe 2001 ein Grundstück gekauft und möchte es jetzt verkaufen. Der Veräußerungsgewinn abzüglich Zinsen beträgt 7.000,- Euro. Wieviel Steuern müßte ich davon abgeben?
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 16:13:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      10 Jahre????
      Aktueller Gesetzestext § 23 EStG (Auszug):

      (1) Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nr. 2) sind

      1. Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken ....., bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt.
      Gebäude und Außenanlagen sind einzubeziehen, soweit...
      Ausgenommen sind....Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden....

      Hier der Link:
      http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/index.html
      (Musst dich halt bis zum § 23 EStG durchkämpfen).

      Fazit: Private Wohnungen sind sog. Konsumgut und damit steuerlich grds. irrelevant.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 16:17:01
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Carlito 78

      Der Steuersatz richtet sich nach Deinen übrigen Einkünften im Jahr des Verkaufs. Es gibt da keinen festen Steuersatz; also 0% - bis max. Spitzensteuersatz zzgl. Folgesteuern

      Der Verkaufsgewinn ist nur steuerpflichtig, wenn das Objekt im Zeitpunkt des Verkaufs und den beiden vorangegangenen Jahren nicht selbst genutzt bzw. Angehörigen nicht kostenlos überlassen wurde.

      Im Fall der Vermietung sind die AfA-Beträge quasi auf den Veräußerungserlös draufzurechnen (bzw. vom Anschaffungspreis abzuziehen, was aufs gleiche hinausläuft).
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 16:24:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      Danke
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 16:30:57
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich bin Student habe das Grundstück geerbt, die andere hälfte gehört meiner Mutter.

      2001 für 64000,- gekauft, haben jetzt ein Angebot über 90000,- €

      Spekulationsgewin abzüglich Werbungskosten (Zinsen) 7000,-€

      Das Grundstück wurde von niemandem genutzt. Mit wieviel Steuern müßte ich rechnen?? Ungefähr
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 17:02:30
      Beitrag Nr. 12 ()
      #11:

      Bei Erbschaft fällt statt der Spekulationssteuer die Erbschaftsteuer an, wobei der Wert des Objektes zum Zeitpunkt der Erbschaft bzw. des Todes zur Festlegung der Steuer herangezogen wird. Für die Erbschaftsteuer gelten besondere Steuersätze. Es gelten aber sehr hohe Freibeträge, falls jemand aus dem sehr nahen Verwandtenkreis (z.B. Vater) verstorben ist. Dann brauchst du gar keine Steuer zu entrichten.

      Erbschaftsteuer/Freibetrag
      http://www.valuenet.de/php/lexContent.php?type=22&objid=5816…

      Erbschaftsteuer/Steuersatz
      http://www.valuenet.de/php/lexContent.php?type=22&objid=5816…
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 17:11:13
      Beitrag Nr. 13 ()
      Danke hast mir sehr weitergeholfen


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Steuern beim Hausverkauf?