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    Broker: Software Probleme - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.10.05 17:06:13 von
    neuester Beitrag 04.10.05 09:50:28 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.011.141
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      Avatar
      schrieb am 03.10.05 17:06:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hier ein Auszug aus der AGB

      Nordnet übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, entgangene Gewinne oder Einnahmen sowie für andere Verluste, die dem Anwender oder Dritten aufgrund von Fehlern im Handelssystem entstehen können. Fehler im Handelssystem können zu verzögerten, falschen oder ausgebliebenen Informationen, Betriebsunterbrechungen oder Störungen führen.


      Ist so eine Klausel zulässig? Hat jemand vielleicht Urteile?

      Thanx :):)
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 17:12:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      @ KOSTO , JEDEN TAG DIE GLEICHEN FRAGEN....WIRD ES DIR LANGSAM SELBER NICHT ZU BLÖD ???
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 17:15:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      [posting]18.120.704 von Dao.Di am 03.10.05 17:12:49[/posting]Ich habe leider noch keine Antwort bekommen.

      :(
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 18:27:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Nordnet AGB

      E.3 ZUGÄNGLICHE MITTEL ETC.

      Für die Abwicklung von Aufträgen über das Handelssystem, müssen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung
      die erforderlichen Wertpapiere und/oder Mittel oder Kreditrahmen, sowohl für
      den Auftrag als auch für Gebühren, Auslagen und Kosten im Depot/Konto zugänglich sein.

      Die Bank kann nach eigenem Gutdünken eine Maßnahme ganz oder teilweise unterlassen, wenn die für die Durchführung der Maßnahme notwendigen Wertpapiere und/oder Mittel oder Kreditrahmen im Depot nicht zur Verfügung stehen.
      Im Handelssystem der Bank gibt es Sperren, die die Durchführung dieser hier genannten Aufträge verhindern. Der Kunde ist jedoch an einen Auftrag gebunden, der durchgeführt wird, obwohl dafür keine Deckung am Konto vorhanden ist oder sich keine Wertpapiere im Depot befinden.

      G.10 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG DER BANK
      Zusätzlich zu den Haftungsbeschränkungen der Gesellschaft, die an anderen Stellen in diesen
      Allgemeinen Bedingungen angegeben werden, gelten folgende Beschränkungen bezüglich
      der Haftung der Gesellschaft.
      a) Speziell im Hinblick auf die elektronischen Dienstleistungen
      Der Kunde ist sich dessen bewusst, dass Betriebsunterbrechungen oder andere Fehler oder
      Störungen des zur Erfüllung dieses Vertrags verwendeten Computersystems des Kunden, der
      Bank oder eines anderen Computersystems (Hard- oder Software), des Telefon- oder elektrischen
      Systems auftreten können und dass solche Fehler oder Störungen beispielsweise mit
      sich führen können
      - dass der Kunde keine elektronischen Aufträge erteilen kann,
      - dass die elektronischen Aufträge des Kunden die Bank nicht erreichen,
      - dass die elektronischen Aufträge des Kunden die Bank zu spät erreichen
      und/oder dass sich die Durchführung derselben verspätet,
      - dass die elektronischen Aufträge des Kunden auf andere Weise nicht
      wie beabsichtigt durchgeführt werden, oder
      - dass die Informationen (wie Informationen über den Auftragsstand, Depot-/
      Kontoinformationen und Kursinformationen), die die Bank au elektronischem Weg zur
      Verfügung stellt, für den Kunden nicht zugänglich oder fehlerhaft sind.
      Sollte ein Fehler oder eine Störung gemäß obigem Absatz vorliegen, hat die Bank im Allgemeinen
      die Möglichkeit, Aufträge mündlich, über Telefon entgegenzunehmen. Mündliche
      Aufträge über Telefon können nur während den auf der Homepage der Bank angegebenen
      Zeiten erteilt werden. Sollten Fehler oder Störungen gemäß obigem Absatz mit sich führen,
      dass keine elektronischen Aufträge erteilt werden können und sollte eine große Anzahl von
      Kunden gleichzeitig Aufträge mündlich über Telefon erteilen wollen, kann die Möglichkeit
      Aufträge auf zuletzt genannte Weise durchzugeben in der Praxis stark eingeschränkt sein.
      Wenn die Gesellschaft normale Achtsamkeit walten ließ, ist die Gesellschaft nicht haftbar für
      Schäden, die dem Kunden oder einer anderen Person infolge der im ersten Absatz angegebenen
      Fehler oder Störungen (nicht beschränkt auf die dort aufgezählten Beispiele) entstehen
      und ist auch nicht verantwortlich für Schäden, die infolge der im zweiten Absatz genannten

      Vorkommnisse entstehen können.
      Wenn die Gesellschaft normale Achtsamkeit walten ließ, ist die Gesellschaft auch nicht haftbar
      für Schäden, die dem Kunden oder einer anderen Person aufgrund eventueller Fehler oder
      Mängel bei der Kursinformation entstehen. Übermittlung von Neuigkeiten, Analsyematerial,
      Angaben über den Inhalt des Kundendepots, Bestätigungen verschiedenster Art und/oder bei
      zusätzlichen Dienstleistungen entstehen.
      Die Bank ist keinesfalls verantwortlich für indirekte Schäden (wie Gewinnentgang, Einkommensentgang
      oder Datenverlust).
      Sollte der Kunde oben unter diesem Punkt beschriebene Fehler oder Störungen entdecken,
      so hat der Kunde die Gesellschaft unverzüglich darüber zu informieren. Sollte dies nicht geschehen,
      verliert der Kunde das Recht auf Forderung einer Entschädigung, Aufhebung des
      Auftrags oder andere Maßnahmen, die die Gesellschaft aufgrund des Fehlers oder der Störung
      setzen sollte.
      Diese Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle grober Fahrlässigkeit seitens der Bank.
      b) Generell
      Die Bank ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch deutsche oder ausländische Gesetzesmaßnahmen,
      deutsche oder ausländische Behördenmaßnahmen, Krieg, Streik, Blockade,
      Boykott, Aussperrung oder andere ähnliche Umstände entstehen. Der Vorbehalt im Falle von
      Streik, Blockade, Boykott und Aussperrung gilt auch, wenn die Bank selbst Gegenstand einer
      solchen Maßnahme ist oder selbst eine solche Konfliktmaßnahme setzt.
      Die Bank ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch eine deutsche oder ausländische Börse
      oder einen anderen Marktplatz, ein depotführendes Institut, den zentralen Wertpapierverwahrer,
      die Clearingorganisation oder durch andere Institutionen, die entsprechende Dienstleistungen
      zur Verfügung stellen, entstehen und ist auch nicht haftbar für Schäden, die durch
      einen von der Bank mit angemessener Obsorge betrauten oder vom Kunden angewiesenen
      Auftragnehmer verschuldet werden. Die Bank ist nicht verantwortlich für Schäden, die dem
      Kunden oder einer anderen Person anläßlich einer Verfügungseinschränkung, die gegen die
      Bank bezüglich finanzieller Instrumente angewendet werden kann, entstehen.
      Für Schäden, die in anderen Fällen entstehen, ist die Gesellschaft nicht entschädigungspflichtig,
      wenn sie normale Achtsamkeit walten ließ. Die Gesellschaft ist unter keinen Umständen
      verantwortlich für indirekte Schäden.
      Wird die Bank durch die im ersten Absatz angegebenen Umstände daran gehindert, Maßnahmen
      gemäß dieser Allgemeinen Bestimmungen oder Kauf- oder Verkaufsaufträge bezüglich
      finanzieller Instrumente ganz oder teilweise durchzuführen, so können die Maßnahmen
      verschoben werden bis die Behinderung aufgehoben ist. Ist die Bank infolge eines solchen
      Umstands verhindert, eine Zahlung/Lieferung zu tätigen oder zu übernehmen, ist die Bank
      bzw. der Kunde nicht zu Zinszahlungen verpflichtet.
      Obgenanntes gilt in dem Ausmaß, als nichts anderes aus dem Gesetz hervorgeht.


      Sind so Klauseln zulässig?!

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 19:51:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      Soviel ich weiß, gab es in der Vergangenheit Urteile, die die Online-Broker dazu verpflichtete, durch Fehler im System entstandene Schäden dem Kunden zu ersetzen. Schau am besten bei Google nach. Oder hier bei WO im Archiv. Wenn der Broker Mist baut, muß er dafür haften. Darf ich fragen, wie groß der entstandene Schaden für dich ist?

      Einen Brokerwechsel würde ich jetzt in Betracht ziehen. SINO ist da wirklich weltklasse, bin seit sieben jahren an der Börse un habe nichts besseres gesehen. Auch wenn der x-trader ausfällt (was in drei jahren zwei mal vorkam), dann wird der komplette Schaden ohne wenn und aber gut geschrieben.

      Grüße,

      Yatt

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      Avatar
      schrieb am 03.10.05 20:02:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      Kosto, entscheidend ist nicht die Frage, ob sowas zulässig sei. Entscheidend ist vielmehr, ob ggfs. ein möglicher Regress mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand durchgesetzt werden kann. Kann er nicht. Deutschland ist halt nicht überall.
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 21:45:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      Haftungsausschluss unwirksam
      BGH (Az.:XI ZR 138/00)

      Eine Haftungsfreistellung in AGB`s von Online-Banken, in denen eine Haftung für höhere Gewalt und für Wartungsarbeiten an den technischen Anlagen pauschal ausgeschlossen wird, ist unwirksam. Diese Klausel schränke die vertagliche Leistungspflicht der Bank unzulässig ein. Entstehen dem Kunden dadurch Nachteile, kann dies der Bank gegenüber als Schadensersatz geltend gemacht werden.
      Avatar
      schrieb am 04.10.05 08:40:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      Guckst Du wo Nordnet beheimatet ist....
      Avatar
      schrieb am 04.10.05 09:29:29
      Beitrag Nr. 9 ()
      In Schweden, aber sie sind hier verklagbar.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 04.10.05 09:49:03
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich würde diesen Deppen einfach mal das Aktenzeichen zusenden und um Stellungnahme bitten. Das kann nicht sein, dass die Banken einen nach Strich und Faden verarschen. Laß mal hören, was daraus geworden ist.


      Yatt
      Avatar
      schrieb am 04.10.05 09:50:28
      Beitrag Nr. 11 ()
      Sie verweisen auf ihre AGBs

      :laugh:

      Wäre ja noch schöner, wenn jeder wegen Softwareproblemen 3000€ in den Guli spülen kann.

      :rolleyes:


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