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    Eingeschlagene Scheibe am Auto - brauche Hilfe! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.10.05 18:10:47 von
    neuester Beitrag 07.10.05 09:19:24 von
    Beiträge: 36
    ID: 1.011.651
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      Avatar
      schrieb am 05.10.05 18:10:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      An die Experten unter euch,

      mir wurde vorige Woche von meinem Auto die Seitenscheibe der Fahrertür eingeschlagen und eine Sonnenbrille entwendet. Da ich annehme das unsere Beamten die Täter nicht schnappen, bleibe ich auf den Kosten für die Reparatur sitzen. Mir geht es weniger um die Sonnenbrille aber die Reparaturkosten belaufen sich auf 500.- was ich eigentlich wieder haben möchte. Ich weiß zwar das meine Teilkasko dafür gerade stehen würde, jedoch habe ich da ne Selbstbeteiligung von 300.- und werde außerdem hochgestuft.
      Kann mir jemand von euch einen Ratschlag geben was ich tun kann?

      Danke schon mal im voraus.
      Avatar
      schrieb am 05.10.05 18:15:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bei einer TK kann man doch nicht hochgestuft werden.
      Oder irre ich mich da.
      Avatar
      schrieb am 05.10.05 18:22:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      Was meinst du mit TK ??
      Avatar
      schrieb am 05.10.05 18:23:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ist richtig bei einer TK wird man nicht hochgestuft! :)
      Avatar
      schrieb am 05.10.05 18:25:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      Klar wirste hochgestuft, wenn du es über die Versicherung laufen läßt. Aber ehrlich gesagt, die 500 € würde ich an deiner Stelle Bar bezahlen...

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      Avatar
      schrieb am 05.10.05 18:26:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      Man wird nur in der Haftpflicht und in der Vollkasko hochgestuft. Nicht in der Teilkasko!!! :)
      Avatar
      schrieb am 05.10.05 18:40:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wo bleiben denn die ganzen Pennystockzocker die ihm doch bestimmt aufzeigen können wie er schnell an die 500 € kommt?? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.10.05 18:41:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      [posting]18.151.807 von ProfDrBunsenbrenner am 05.10.05 18:40:43[/posting]:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.10.05 18:45:45
      Beitrag Nr. 9 ()
      ich habe bei meiner kfz-versicherung ne vollkasko abgeschloosen, somit werde ich ja hochgestuft auch wenn es eigendlich nur ein teilkasko schaden ist, oder?

      gibt es noch andere alternativen?
      Avatar
      schrieb am 05.10.05 18:48:25
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]18.151.866 von Verlumder am 05.10.05 18:45:45[/posting]Nein, du wirst nicht hochgestuft, weil es ein TK Schaden ist. Deine VK hat damit nichts zu tun! Du wirst definitiv nicht hochgestuft!

      200 EUR zahlt die Versicherung und die restlichen 300 zahlst du! :)
      Avatar
      schrieb am 05.10.05 18:50:21
      Beitrag Nr. 11 ()
      hast du in Frankfurt am Mainufer geparkt?
      Avatar
      schrieb am 05.10.05 18:55:14
      Beitrag Nr. 12 ()
      Meines Wissens werden mut- und böswillige Beschädigung durch fremde Personen (Vandalismus) nur in der Vollkasko ersetzt, nicht in der Teilkasko!!!
      Also überlege die genau was du der Versicherung meldest, wenn du überhaupt etwas bekommen willst! Glasbruch durch emporgewirbelte Steine beispielsweise!
      Avatar
      schrieb am 05.10.05 19:05:44
      Beitrag Nr. 13 ()
      Also ich hab das im Internet gefunden:

      Teilkasko


      Die Teilkaskoversicherung ist keine Pflichtversicherung. Sie ist eine freiwillige KFZ-Versicherung. Die Teilkaskoversicherung kann für alle Kraftfahrzeuge abgeschlossen werden. In der Regel kann man eine Teilkasko-Versicherung nur bei der Versicherung abschließen, wo auch die Haftpflichtversicherung zu dem jeweiligen Fahrzeug besteht.



      Was ist versichert?
      Die Teilkasko-Versicherung umfaßt folgende Bereiche:



      Schäden durch Einbruch und Diebstahl
      Schäden durch Wildunfälle, wenn es zu einer Berührung mit dem Wild kam
      Elementarschäden durch Sturm, Hagel, Blitz, Hochwasser, Explosion
      Brandschäden (Kabelbrand u.ä.)

      Nicht versichert sind Schäden durch Kollision mit anderen Fahrzeugen oder Objekten. Daher sind auch Schäden die entstehen, wenn man einem Wild ausweicht nicht versichert, wenn es nicht zu einer Kollision mit dem Wild kam. Schäden die durch Vandalismus entstehen sind ebenfalls nicht versichert. Diese geannten Schäden werden durch die Vollkasko-Versicherung abgedeckt.



      Ein Schaden durch Einbruch und Diebstahl liegt ja hier vor. Also ein TK Schaden! Guck mal in deine Police! Evtl. sind die 300 EUR SB ja für die VK und in TK hast du vielleicht nur 150 EUR. Das ist in der Regel üblich und ratsam! :)
      Avatar
      schrieb am 05.10.05 19:10:09
      Beitrag Nr. 14 ()
      Bei Vandalismus (Beschädigung ohne Diebstahl)zahlt die TK nicht!

      Bei Diebstahl zahlt die TK den Schaden. Auch die Sonnenbrille! Schaden muss Polizeilich gemeldet worden sein.

      Bei der TK gibt es keine Hochstufung!

      Ob bei Diebstahl die Selbstbeteiligung fällig ist?
      Guck in deinen Versicherungsschein!
      Avatar
      schrieb am 05.10.05 19:11:33
      Beitrag Nr. 15 ()
      [posting]18.152.244 von Raptor22 am 05.10.05 19:10:09[/posting]So siehts aus!!! :D
      Avatar
      schrieb am 05.10.05 19:18:56
      Beitrag Nr. 16 ()
      [posting]18.151.903 von gekko81 am 05.10.05 18:48:25[/posting]korrekt! Wäre ansonsten ja logischerweise auch eine völlig unhaltbare Ungleichbehandlung der Vollkaskoversicherten gegenüber den TK-Versicherten!
      Avatar
      schrieb am 05.10.05 19:26:33
      Beitrag Nr. 17 ()
      ..hallo, falls du in der nähe von polen oder tschechei wohnst, fährst du am besten dorthin zur reparatur:look:
      Avatar
      schrieb am 05.10.05 19:27:25
      Beitrag Nr. 18 ()
      oder hast du schon reparieren lassen?:eek:
      Avatar
      schrieb am 05.10.05 19:28:23
      Beitrag Nr. 19 ()
      Interessante Diskussion. Was wäre dann Vandalismus ? Wenn `nur` die Scheibe eingeschlagen worden wäre, ohne Diebstahl oder ?
      Avatar
      schrieb am 05.10.05 19:29:27
      Beitrag Nr. 20 ()
      [posting]18.152.664 von stockrush am 05.10.05 19:28:23[/posting]Ja! Ist irgenwie behämmert aber ist so! :)
      Avatar
      schrieb am 05.10.05 19:34:42
      Beitrag Nr. 21 ()
      [posting]18.152.664 von stockrush am 05.10.05 19:28:23[/posting]Was lernen wir daraus??? :look:

      Wenn man die vandalisierende Person noch erwischt, immer schön die Sonnenbrille oder ähnliches mitgeben! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.10.05 19:36:09
      Beitrag Nr. 22 ()
      am besten wäre gewessen...

      kinder beim spielen und versehntlich wurde die scheibe beschädigt mit einen stein oder beim siedeln oder sonstwas...

      jemand aus deiner bekanntschaft hat sicher ein kind und so bezahlt es die hausvers.

      so mach ich es..und alle sind happy

      aber wenn du einen diebstahl schon gemeldet hast gehts eh nima...

      also 300 bezahlst du und bei kasko auch tk wirst normal nicht hochgestuft...wenn ja wäre es klüger bezahlst alles und kaufst weniger aktien dann hast es bald wieder gut gemacht..
      Avatar
      schrieb am 05.10.05 19:40:58
      Beitrag Nr. 23 ()
      [posting]18.152.827 von pagitz01 am 05.10.05 19:36:09[/posting]kommt allerdings auf das Alter des Kindes an !
      Avatar
      schrieb am 05.10.05 19:41:16
      Beitrag Nr. 24 ()
      Jedenfalls sollte der Geschädigte glaubhaft machen können, dass tatsächlich eine, am besten nachweisbar wertvolle Sonnenbrille (Rechnung!) gestohlen wurde.

      Zu einem verwandten Thema:

      Für Schäden durch Vandalismus kommt die Teilkasko-Versicherung
      nicht auf. Das gilt auch, wenn ein Autodieb ein Fahrzeug
      wutentbrannt beschädigt, weil er es nicht knacken kann. So
      urteilte jedenfalls das Landgericht Kiel (Az.: 8 S 226/98),
      das darin einen reinen Vandalismus-Schaden sah, für den nur
      die Vollkasko aufkommen muss.


      Das gilt evtl. auch, wenn er nichts Wertvolles vorfand.
      Deshalb meinte ich er soll sich genau überlegen was er der Versicherung meldet
      Avatar
      schrieb am 05.10.05 19:53:12
      Beitrag Nr. 25 ()
      [posting]18.152.796 von gekko81 am 05.10.05 19:34:42[/posting]ganz genau!:laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.10.05 20:06:20
      Beitrag Nr. 26 ()
      500 € für eine seitenscheibe ?
      was für ein auto ist das ? baujahr ?
      Avatar
      schrieb am 05.10.05 21:18:02
      Beitrag Nr. 27 ()
      gekko81: Zuerst mal danke, den Text zur Teilkaskoversicherung hast du nämlich auf meiner Webseite gefunden. :-)

      Unter Vandalismus würde fallen, wenn ich mit nem Schlüssel das Auto meines Nachbarn zerkratze oder mitm Baseballschläger drauf einschlage. Der hier geschilderte Fall ist aber ein eindeutiger Einbruchschaden bei dem zudem noch ein Diebstahl (Sonnenbrille) vorliegt.

      Was die Kosten von 500 Euro betrifft, ist diese Höhe nicht ungewöhnlich. Zumeist entstehen dabei ja auch noch Kratzer im Lack oder es liegen weitere Beschädigungen vor, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Einbruch/Diebstahl stehen. Eine genaue Aussage, ob die Höhe korrekt ist, könnte ich erst nach Einsichtnahme in den Kostenvoranschlag der Werkstatt und der Vorlage entsprechender Fotos vom Schaden machen.
      Avatar
      schrieb am 05.10.05 21:24:58
      Beitrag Nr. 28 ()
      [posting]18.154.224 von Erwin74 am 05.10.05 21:18:02[/posting]Echt??? :D

      Ich hoffe er war nicht urheberrechtlich geschützt! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.10.05 22:03:44
      Beitrag Nr. 29 ()
      [posting]18.154.296 von gekko81 am 05.10.05 21:24:58[/posting]Na eigentlich schon, aber ich mach hier mal ne Ausnahme für. ;-) Das nächste Mal tuts dann auch nen Link zu mir. *g*
      Avatar
      schrieb am 05.10.05 22:05:44
      Beitrag Nr. 30 ()
      [posting]18.155.020 von Erwin74 am 05.10.05 22:03:44[/posting]Dann kann ich ja beruhigt schlafen!!! :D

      Nächstes Mal wird gelinkt!!! :)

      Da sieht man mal wie klein das Internet ist!!! ;)
      Avatar
      schrieb am 05.10.05 23:58:17
      Beitrag Nr. 31 ()
      Erwin der nebenberufliche Versicherungsprofi. :laugh::laugh::laugh: Von Deinem versicherungstechnischen Sachverstand konnten wir uns ja schon in anderen Threads zur Genüge überzeugen. :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 06.10.05 05:42:31
      Beitrag Nr. 32 ()
      [posting]18.156.214 von Tisc am 05.10.05 23:58:17[/posting]Tisc: du wirst es nicht glauben, aber KFZ-Versicherungen sind als Production Controller mein täglich Brot. Hab so an die 100 kostenvoranschläge von Werkstätten täglich zur Prüfung vorliegen.

      Ergo: Wenn man mal nichts zu sagen hat, dann einfach mal die Klappe halten.
      Avatar
      schrieb am 06.10.05 09:44:41
      Beitrag Nr. 33 ()
      ???
      Avatar
      schrieb am 06.10.05 17:34:13
      Beitrag Nr. 34 ()
      danke für eure Tips (einige waren echt hilfreich) :D

      zur info, ich fahre eigentlich ein älteres auto einen Ford Focus Bj. 99. Das blöde ist nur das durch die Wucht des Einschlages die das Kunststoffgelenk am Gestenge gebrochen ist darum war es so teuer. Ich hab den Schaden schon reparieren lassen, kann ja das Auto nicht offen stehen lassen.
      Avatar
      schrieb am 07.10.05 06:51:27
      Beitrag Nr. 35 ()
      Alo ich hätte erst mal meinen Versicherungscertreter angerufen, der mir dann gesagt hätte, dass bei einem ED Schaden (Einbruch, Diebstahl) die TK zahlt und man da nicht hochgestuft wird. Jetzt muss ei ED wie das Wort schon sagt Einbruch + Diebstahl erfolgen.

      Diebstahl heisst das Autozubehör oder Sachen die mit dem unmittelbaren Zusammenhang mit em Autofahren verwendet werden. Nicht der Laptop auf der Rücksitzbank.


      So jetzt die Sonnenbrille..... viel Spaß wünsche ich dir jetzt bei dem Verahndeln, ob die Sonnenbrille ein solches Zubehör ist. Du bist in der Beweislast, dass du diese nur zum Autogahren bzw. hauptsächlich verwendest.

      Beim Direktversicherer keine Chance.... bei nem Aussendiestversicherer hättest du das Geld wahrscheinlich schon auf dem Konto abzüglich Selbstbeteiligung und natürlich ohne Hochstufung.
      Avatar
      schrieb am 07.10.05 09:19:24
      Beitrag Nr. 36 ()
      ;);)@verlumder, schade, daß du schon repariert hast.
      aprospos "älteres"fahrzeug, ist wirklich relativ. ich fahre baujahr 1981(wird natürlich logischerweise :Dnicht mehr vollkaskoversichert. (alte autos werden halt schneller geklaut:D)
      cura


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