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    eröffnet am 10.10.05 10:30:19 von
    neuester Beitrag 10.10.05 15:13:19 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.012.351
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      Avatar
      schrieb am 10.10.05 10:30:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo.

      kann mir bitte jemand weiterhelfen.
      habe von der comdirect die jahresbescheinigung für 2004
      bekommen. ist da in der zeile "aufwendungen im zusammenhang mit kapitalerträgen" alles enthalten wie zb.
      spesen , depotkosten , spekulationsgewinne/verluste ?
      kann man den wert der dort in der zeile steht einfach
      bei anlage kap eintragen oder muss man noch was selber dazu rechnen etc. ?
      kann man eigentlich auch seine internetkosten , aktienhefte als werbungskosten reinschreiben auch wenn man nicht von aktiengeschäfte lebt?
      wenn ja gibts da nen pauschalwert für normale bürger .sprich die arbeitnehmer sind.
      bin für eure hilfe und antworten sehr dankbar, da ich da null durchblick habe .:confused:
      und bisher hatte ich noch keine aktiengewinne.:cry::cry:

      cu
      Avatar
      schrieb am 10.10.05 15:06:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      Gewinne / Verluste aus Wertpapierveräußerungen gehören in Anlage SO! Du mußt selber eine Aufstellung der einzelnen Positionen machen (z.B. Excel) und als Anlage zur Einkommensteuererklärung abgeben (Kauf - Verkauf - Kauf/Verkaufspesen).
      Wenn deine Gewinne < 1024 EUR sind (Halbeinkünfteverfahren), brauchst du nichts machen, sondern nur im Mantelbogen entsprechend ankreuzen.
      Avatar
      schrieb am 10.10.05 15:13:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      ist da in der zeile " aufwendungen im zusammenhang mit kapitalerträgen" alles enthalten wie zb. spesen , depotkosten , spekulationsgewinne/verluste ?


      Nein. Enthalten sind nur Zahlungen an die Bank im Zusammenhang mit Kauf/Verkauf. Weitere Werbungskosten sind vom Steuerpflichtigen selbst geltend zu machen.
      (Spekulationsgewinne/verluste sind aber keine Werbungskosten bei den KAP-Einkünften.)

      muss man noch was selber dazu rechnen etc. ?
      Ja.

      kann man eigentlich auch seine internetkosten , aktienhefte als werbungskosten reinschreiben auch wenn man nicht von aktiengeschäfte lebt?

      Ja.

      wenn ja gibts da nen pauschalwert für normale bürger .sprich die arbeitnehmer sind.
      Nein, es gibt keine Pauschale.


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