zweitmarkt schiffsfonds steuerliche behandlung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.10.05 22:10:22 von
neuester Beitrag 28.10.05 16:22:23 von
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ID: 1.012.522
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wie sieht die steuerliche Behandlung beim Handel von Anteilen im zweitmarkt aus bei unter Tonnagesteuer optierten schiffsfonds ? Ist es richtig dass bei spaeterem Verkauf die erloese steuerfrei sind ? wie verhaelt es sich mit dem Unterschiedsbetrag ? Gibt es situationen dass dieser vom kaeufer uebernommen werden kann ?
-Ist es richtig dass bei spaeterem Verkauf die erloese steuerfrei sind ? JA, sofern Sie bei Erwerb schon unter Tonnagesteuer laufen
-Gibt es situationen dass dieser (Unterschiedsbetrag) vom kaeufer uebernommen werden kann ? Nein
- wie sieht die steuerliche Behandlung beim Handel von Anteilen im zweitmarkt aus bei unter Tonnagesteuer optierten schiffsfonds ? so wie bei anderen Tonnagesteuerfonds auch
SOM
-Gibt es situationen dass dieser (Unterschiedsbetrag) vom kaeufer uebernommen werden kann ? Nein
- wie sieht die steuerliche Behandlung beim Handel von Anteilen im zweitmarkt aus bei unter Tonnagesteuer optierten schiffsfonds ? so wie bei anderen Tonnagesteuerfonds auch
SOM
@som,
ich würde bezüglich Steuerfreiheit an folgende Einschränkung denken:
Steuerfreiheit wohl nur, wenn der Zweitmarktanteil mindestens 365 Tage vom Zweitmarktanteilkäufer gehalten wurde, oder?
... gibts nen gesetzessicheren Steuerberater hier, ders definitv weiß?
Gruß O.
ich würde bezüglich Steuerfreiheit an folgende Einschränkung denken:
Steuerfreiheit wohl nur, wenn der Zweitmarktanteil mindestens 365 Tage vom Zweitmarktanteilkäufer gehalten wurde, oder?
... gibts nen gesetzessicheren Steuerberater hier, ders definitv weiß?
Gruß O.
@normalotto
--- ich würde bezüglich Steuerfreiheit an folgende Einschränkung denken: Steuerfreiheit wohl nur, wenn der Zweitmarktanteil mindestens 365 Tage vom Zweitmarktanteilkäufer gehalten wurde, oder? ---
Woher soll denn diese Eingrenzung "365 Tage" kommen? Die Schiffsfonds, die ich kenne sind alle gewerblich geprägt und in KG Form. Insofern ist §23 EStG m.E. nicht einschlägig.
Grüße K1
--- ich würde bezüglich Steuerfreiheit an folgende Einschränkung denken: Steuerfreiheit wohl nur, wenn der Zweitmarktanteil mindestens 365 Tage vom Zweitmarktanteilkäufer gehalten wurde, oder? ---
Woher soll denn diese Eingrenzung "365 Tage" kommen? Die Schiffsfonds, die ich kenne sind alle gewerblich geprägt und in KG Form. Insofern ist §23 EStG m.E. nicht einschlägig.
Grüße K1
[posting]18.239.280 von K1 am 12.10.05 11:41:40[/posting]RE:
ich wäre da vorsichtig. Das FA könnte hier schon einen Spekulationsgewinn sehen, sofern die 365 Tage nicht eingehalten werden. § 23 ist.m.E. nach doch einschlägig :
Die Anschaffung oder Veräußerung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einer Personengesellschaft gilt als Anschaffung oder Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter.
Habe noch keine Haltefristen unter einem Jahr gehabt;
der Hinweis von Otto sollte aber mal geprüft werden.
SOM
ich wäre da vorsichtig. Das FA könnte hier schon einen Spekulationsgewinn sehen, sofern die 365 Tage nicht eingehalten werden. § 23 ist.m.E. nach doch einschlägig :
Die Anschaffung oder Veräußerung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einer Personengesellschaft gilt als Anschaffung oder Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter.
Habe noch keine Haltefristen unter einem Jahr gehabt;
der Hinweis von Otto sollte aber mal geprüft werden.
SOM
@SOM.you
vorsichtig sein ist immer gut und ich werde einen Teufel tun hier einen "Freibrief" hinsichtlich §23 EStG zu geben.
Da es sich aber um eine -gewerblich geprägte- Mitunternehmereigenschaft im Rahmen einer Peronengesellschaft handelt (und nicht etwa um eine vermögensverwaltende Personengesellschaft) ist m.E. §23 EStG nicht einschlägig. Bestätigung eines Fachkundigen wäre trotzdem im Sinne einer sicheren Klärung wünschenswert.
Grüße K1
vorsichtig sein ist immer gut und ich werde einen Teufel tun hier einen "Freibrief" hinsichtlich §23 EStG zu geben.
Da es sich aber um eine -gewerblich geprägte- Mitunternehmereigenschaft im Rahmen einer Peronengesellschaft handelt (und nicht etwa um eine vermögensverwaltende Personengesellschaft) ist m.E. §23 EStG nicht einschlägig. Bestätigung eines Fachkundigen wäre trotzdem im Sinne einer sicheren Klärung wünschenswert.
Grüße K1
Fortsetzung #6, meiner Meinung nach gilt vielmehr:
Die Behandlung des Veräusserungsgewinns [hier eines gewerblich geprägten Mitunternehmeranteils an einer Schiffs KG] einer unter "regulärer" Gewinnermittlung (§§5 Abs.1 und 5 EStG) laufenden Schiffs KG wird in §16 EStG geregelt. Ganz grob gilt Veräusserungserlös-Veräusserungskosten-Wert des Betriebsvermögens. Die Haltefristen der Beteiligung sind dabei genauso nicht relevant wie die Frage ob eine wesentliche Beteiligung vorliegt.
Bei den unter "Tonnagesteuer" laufenden Schiffen ist nach §5a Abs.5 EStG aber auch bereits der Veräusserungsgewinn gem §16 EStG mit der Gewinnermittlung nach §5a Abs. 1 EStG abgegolten.
Grüße K1
Die Behandlung des Veräusserungsgewinns [hier eines gewerblich geprägten Mitunternehmeranteils an einer Schiffs KG] einer unter "regulärer" Gewinnermittlung (§§5 Abs.1 und 5 EStG) laufenden Schiffs KG wird in §16 EStG geregelt. Ganz grob gilt Veräusserungserlös-Veräusserungskosten-Wert des Betriebsvermögens. Die Haltefristen der Beteiligung sind dabei genauso nicht relevant wie die Frage ob eine wesentliche Beteiligung vorliegt.
Bei den unter "Tonnagesteuer" laufenden Schiffen ist nach §5a Abs.5 EStG aber auch bereits der Veräusserungsgewinn gem §16 EStG mit der Gewinnermittlung nach §5a Abs. 1 EStG abgegolten.
Grüße K1
RE: K1
ist durchaus möglich.
Ich würde das im Zweifel an meinen steuerlichen Berater weitergeben, wenn es mich betreffen würde.
Als Fazit kann man vielleicht festhalten :
Wer eine Schiffsbeteiligung innerhalb eines Jahres wieder mit Gewinn verkaufen möchte, sollte zu Risiken und Nebenwirkungen seinen steuerlichen Berater fragen.
In der Regel wird mit Schiffsbeteiligungen ja nicht kurzfristig "getradet".
SOM
ist durchaus möglich.
Ich würde das im Zweifel an meinen steuerlichen Berater weitergeben, wenn es mich betreffen würde.
Als Fazit kann man vielleicht festhalten :
Wer eine Schiffsbeteiligung innerhalb eines Jahres wieder mit Gewinn verkaufen möchte, sollte zu Risiken und Nebenwirkungen seinen steuerlichen Berater fragen.
In der Regel wird mit Schiffsbeteiligungen ja nicht kurzfristig "getradet".
SOM
Vielleicht können wir hier als Anbieter einer Handelsplattform für Schiffsbeteiligungen etwas zu dem Thema beitragen:
In § 23 EStG ist geregelt, daß Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationsgewinne) unter bestimmten Voraussetzungen zu versteuern sind:
- wenn das Wirtschaftsgut ein Grundstück ist und innerhalb von 10 Jahren angeschafft und veräußert wird
- wenn es sich um ein anderes Wirtschaftsgut handelt, welches innerhalb eines Jahres angeschafft und wieder veräußert wird
- .....
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind grundsätzlich nur zu versteuern, wenn sie nicht einer anderen Einkunftsart zugerechnet werden können (sog. Subsidiaritätsprinzip).
Ein Beteiligter einer Schiffahrtsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Diese Einkünfte umfassen sowohl die laufenden Ergebnisse der Gesellschaft als auch einen etwaigen Veräußerungsgewinn, der entstehen kann, wenn die Gesellschaft das Schiff bzw. der einzelne Anleger seinen Kommanditanteil veräußert. Der Veräußerungsgewinn unterliegt also grds. den Einkünften aus Gewerbebetrieb.
Sofern der Anteil unter Tonnagesteuer erworben und weiterverkauft wird, ist ein erzielter Veräußerungsgewinn mit dem Pauschalgewinn abgegolten. Im Umkehrschluß kann ein erzielter Veräußerungsverlust aber steuerlich auch nicht berücksichtigt werden.
MfG
Deutsche Sekundärmarkt GmbH
In § 23 EStG ist geregelt, daß Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationsgewinne) unter bestimmten Voraussetzungen zu versteuern sind:
- wenn das Wirtschaftsgut ein Grundstück ist und innerhalb von 10 Jahren angeschafft und veräußert wird
- wenn es sich um ein anderes Wirtschaftsgut handelt, welches innerhalb eines Jahres angeschafft und wieder veräußert wird
- .....
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind grundsätzlich nur zu versteuern, wenn sie nicht einer anderen Einkunftsart zugerechnet werden können (sog. Subsidiaritätsprinzip).
Ein Beteiligter einer Schiffahrtsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Diese Einkünfte umfassen sowohl die laufenden Ergebnisse der Gesellschaft als auch einen etwaigen Veräußerungsgewinn, der entstehen kann, wenn die Gesellschaft das Schiff bzw. der einzelne Anleger seinen Kommanditanteil veräußert. Der Veräußerungsgewinn unterliegt also grds. den Einkünften aus Gewerbebetrieb.
Sofern der Anteil unter Tonnagesteuer erworben und weiterverkauft wird, ist ein erzielter Veräußerungsgewinn mit dem Pauschalgewinn abgegolten. Im Umkehrschluß kann ein erzielter Veräußerungsverlust aber steuerlich auch nicht berücksichtigt werden.
MfG
Deutsche Sekundärmarkt GmbH
@DSM
danke!
http://www.sekundaermarkt.de ist nebenbei gesagt eine der derzeit besten Handelsplattformen, insbesondere hinsichtlich Transparenz & Informationsbereitstellung (Geschäftsberichte, Zwischenberichte, etc.), aber das habe ich wohl schon mal gesagt
Grüße K1
danke!
http://www.sekundaermarkt.de ist nebenbei gesagt eine der derzeit besten Handelsplattformen, insbesondere hinsichtlich Transparenz & Informationsbereitstellung (Geschäftsberichte, Zwischenberichte, etc.), aber das habe ich wohl schon mal gesagt
Grüße K1
Hallo K1
...wenn DSM e i n e der derzeit Besten ist, kannst Du mir dann wenigstens (außer utn) zwei vergleichbar gute Andere nennen?
O.
...wenn DSM e i n e der derzeit Besten ist, kannst Du mir dann wenigstens (außer utn) zwei vergleichbar gute Andere nennen?
O.
@normalotto
nunja, im "Schiffsklasse" Thread habe ich glaube ich schon mal meine Einschätzung zu den diversen Plattformen abgegeben. Da hat sich der eine oder andere auf den Schlips getreten gefühlt. Daher schreibe ich halt jetzt -in Hinsicht auf Qualität und Umfang der Informationsbereitstellung- "eine der" anstatt "die".
Alles klar?
Die von Dir erwähnte UTN spielt aber in der selben Klasse.
Grüße K1
nunja, im "Schiffsklasse" Thread habe ich glaube ich schon mal meine Einschätzung zu den diversen Plattformen abgegeben. Da hat sich der eine oder andere auf den Schlips getreten gefühlt. Daher schreibe ich halt jetzt -in Hinsicht auf Qualität und Umfang der Informationsbereitstellung- "eine der" anstatt "die".
Alles klar?
Die von Dir erwähnte UTN spielt aber in der selben Klasse.
Grüße K1
Hallo K1,
Nach meiner Marktbeochachtung gibt es außer utn und DSM zurzeit keine anderen, vergleichbare Transparenz und Information bietenden weiteren Internet-Plattformen für den Zweitmarkthandel. Die initiatorunabhängigen Zweitmarktbörsen sind trockener als die Sahara und zu den dort publizierten Kursen kann man leider aus meiner Erfahrung selten Beteiligungen erstehen. Daneben gibt es die Ratings der Zweitmarktfondinitiatoren (Maritim Invest, usw.). Deren Bewertung einzelner Schiffsgesellschaften wird offenbar durch Würfeln festgestellt!
Insgesamt ist das Angebot viel dünner als die Nachfrage!
Gut praktikable Alternativen zu utn und DSM für eine realistische Preisbewertung und tatsächliche Erwerbsmöglichkeit gibt es daher Meinung nach nicht wirklich.
... seh ichs unvollständig, fehlt eine wichtige Adresse in meiner Aufzählung?!
O.
Nach meiner Marktbeochachtung gibt es außer utn und DSM zurzeit keine anderen, vergleichbare Transparenz und Information bietenden weiteren Internet-Plattformen für den Zweitmarkthandel. Die initiatorunabhängigen Zweitmarktbörsen sind trockener als die Sahara und zu den dort publizierten Kursen kann man leider aus meiner Erfahrung selten Beteiligungen erstehen. Daneben gibt es die Ratings der Zweitmarktfondinitiatoren (Maritim Invest, usw.). Deren Bewertung einzelner Schiffsgesellschaften wird offenbar durch Würfeln festgestellt!
Insgesamt ist das Angebot viel dünner als die Nachfrage!
Gut praktikable Alternativen zu utn und DSM für eine realistische Preisbewertung und tatsächliche Erwerbsmöglichkeit gibt es daher Meinung nach nicht wirklich.
... seh ichs unvollständig, fehlt eine wichtige Adresse in meiner Aufzählung?!
O.
welche Handelsplattformen gibt es noch ?
Gruß Jo1
Gruß Jo1
@Jo
...die gleiche Frage hab ich grad vor Dir gestellt und bis jetzt keine Antwort gekriegt. Hoffentlich ergehts Dir besser!
Emissionshaus Lloyd kündigte seit geraumer Zeit für Mitte Oktober eine vergleichbare Plattform an; allerdings bis jetzt nix draus geworden. Offenbar alle Hände voll zu tun mit Börsengang!
O.
...die gleiche Frage hab ich grad vor Dir gestellt und bis jetzt keine Antwort gekriegt. Hoffentlich ergehts Dir besser!
Emissionshaus Lloyd kündigte seit geraumer Zeit für Mitte Oktober eine vergleichbare Plattform an; allerdings bis jetzt nix draus geworden. Offenbar alle Hände voll zu tun mit Börsengang!
O.
...ist nicht vergleichbar (Bietverfahren, Infos zum DownLoad) mit den Vorgenannten!
O.
O.
@normalotto
mensch, jetzt stehst Du aber auf dem Schlauch ;-) ich meine schon, dass DSM & UTN die nach den genannten Kriterien (Transparenz, Informationsbereitstellung etc.) "besten" sind. Neben diesen gibt es weitere Handelsmöglichkeiten bei diversen Initiatoren, bei denen aber das eine oder andere aus meiner Sicht verbesserungsfähig wäre. Beispielsweise: Conti, HansaMare, Gebab und MPC.
Grüße K1
mensch, jetzt stehst Du aber auf dem Schlauch ;-) ich meine schon, dass DSM & UTN die nach den genannten Kriterien (Transparenz, Informationsbereitstellung etc.) "besten" sind. Neben diesen gibt es weitere Handelsmöglichkeiten bei diversen Initiatoren, bei denen aber das eine oder andere aus meiner Sicht verbesserungsfähig wäre. Beispielsweise: Conti, HansaMare, Gebab und MPC.
Grüße K1
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