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    BGH stärkt Rechte der Lebensversicherten Geld zurück !!!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.10.05 17:25:03 von
    neuester Beitrag 15.10.05 19:33:49 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.013.243
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      schrieb am 13.10.05 17:25:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      13. Oktober 2005 Versicherte können bei einer vorzeitigen Kündigung ihrer Kapitallebensversicherung höhere Rückzahlungen verlangen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Mittwoch in Karlsruhe, daß der Rückkaufswert in diesen Fällen nicht auf Null sinken darf, und erklärte anders lautende Vertragsklauseln für unwirksam.


      Der Richterspruch bezieht sich zwar aus prozeßrechtlichen Gründen nur auf Verträge, die zwischen 1994 und 2001 abgeschlossen wurden. Allerdings sind weitere Gerichtsverfahren anhängig, in denen es um jüngere Policen geht. Die Bundesrichter gaben den Versicherern zudem eine Formel mit auf den Weg, nach der der Rückkaufswert zu berechnen ist. Damit können auf die Branche Nachforderungen zukommen, die zumindest die Größenordung von mehreren hundert Millionen Euro erreichen.

      Ein „Mindestbetrag” muß bleiben


      Wer seine Lebensversicherung kündigt, kann künftig mehr verlangen
      Erfaßt werden von dem Urteil die Berechnung des Rückkaufwerts bei einer Kündigung, die Verrechnung der Abschlußkosten - insbesondere der Provisionen für die Vermittler - sowie die Abzüge bei Stornierungen und Beitragsfreistellungen. Die Ausschüttungen, die bislang bei einer Kündigung in den ersten Jahren durch die Kosten oft aufgefressen wurden, dürften einen "Mindestbetrag" nicht unterschreiten, entschied das Karlsruher Gericht.

      Dabei berief es sich auch auf die "verfassungsrechtlich geschützten Interessen" der Versicherten. Diese hatte auch das Bundesverfassungsgericht erst im vergangenen Juli unterstrichen, als es das Modell der Lebensversicherung zwar billigte, aber mehr Transparenz und Kontrollmöglichkeiten hinsichtlich der Überschußbeteiligungen verlangte (siehe auch: FAZ.NET-Spezial zum BVG-Urteil über Lebensversicherungen).

      10 bis 15 Millionen betroffene Verträge

      Die nun entschiedenen Verfahren richteten sich gegen die Anbieter Allianz und Provinzial. Weil andere Lebensversicherer ähnliche Klauseln verwenden, rechnen die Bundesrichter mit 10 bis 15 Millionen betroffenen Verträgen. Zugrunde lagen Vertragsformulierungen, mit denen die Unternehmen mit Hilfe von Treuhändern einseitig alte Klauseln ersetzt hatten, die der BGH bereits vor vier Jahren wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot verworfen hatte.

      Dies sei unzulässig, urteilte das Gericht jetzt, weil mit einer "inhaltsgleichen Ersetzung von unwirksamen Klauseln" die gesetzlichen Regelungen über allgemeine Geschäftsbedingungen unterlaufen würden. Danach darf es für das Unternehmen nicht ohne Nachteil bleiben, wenn Gerichte eine Klausel kippen.

      Für Versicherer kann Entscheidung kostspielig werden

      Die Versicherungsbranche zeigte sich am Mittwoch über das Urteil überrascht und beunruhigt. "Da kann einiges zusammenkommen", sagte Günter Bost vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Für die Kündigung noch laufender Verträge aus der Zeit zwischen 1994 und 2001 gibt es wohl keinen Anreiz durch das Urteil. Aber für schon gekündigte Verträge dürfte es eine Nachregulierungspflicht geben, befürchtet Bost.

      Das könnte kostspielig für die Versicherer werden. Denn in Deutschland werden viele Lebensversicherungsverträge schon in den ersten Jahren gekündigt. Nimmt man eine Stornoquote von 20 Prozent an, kämen bis zu 3 Millionen gekündigter Verträge für Nachzahlungen in Frage. "Das wird aus der Tasche der anderen Versicherten des Kollektivs bezahlt", kritisiert Bost die Entscheidung des Gerichts.

      Schlag gegen sogenannte Zillmerung

      Das Urteil wird in der Branche auch als weiterer Schlag gegen die sogenannte Zillmerung verstanden. Bei diesem Verfahren werden die Abschlußkosten, anders als zum Beispiel bei Fondssparplänen, in voller Höhe zu Beginn des Vertrags fällig.

      Bei den meist über mehrere Jahrzehnte laufenden Verträgen kommen so schon bei monatlichen Beiträgen von 100 Euro mehr als 2.000 Euro an sofort fälligen Kosten zusammen. Verbraucher, die vorzeitig kündigen, erleiden deshalb bisher hohe Verluste, was die Lebensversicherung zu einem unflexiblen Anlageprodukt gemacht hat. Das hat die Kritik der Verbraucherschützer geweckt und nun auch der höchsten deutschen Gerichte.

      :eek::eek:Also sucht eure alten Policen raus und holt euer Geld zurück !!:D:D
      Text: jja./ruh., F.A.Z., 13.10.2005
      Avatar
      schrieb am 13.10.05 20:48:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      [posting]18.262.898 von Mazoki am 13.10.05 17:25:03[/posting]Das die Zillmerung schon lange vor dem Aus steht haben die meisten noch nicht gespannt....

      Sie auch hier http://www.verbund-deutscher-honorarberater.de/fd/news.php?i…

      Ich finds klasse das es den Provisionen an den Kragen geht,
      da wirds dann auch bald weniger unqualifizierte Vermittler geben....
      Avatar
      schrieb am 13.10.05 21:31:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      bei der Rückholung der Beiträge kann der LV-Dokror helfen

      http://http://www.lv-doktor.de/web-control/click.php?ref=105…
      Avatar
      schrieb am 13.10.05 21:34:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      sorry - hier der funktionierender Link:

      http://www.lv-doktor.de/web-control/click.php?ref=10545
      Avatar
      schrieb am 13.10.05 21:42:04
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]18.266.633 von wingerterjochen am 13.10.05 21:34:03[/posting]LV-Doktor ? Verbotene Rechtsberatung Ja oder Nein? Nur mal so in den Raum gestellt?

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      Avatar
      schrieb am 14.10.05 08:48:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      Als Makler finde ich die Entscheidung gut!
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 12:11:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      moin interna,
      gut kann das wohl keiner finden, der lv/rv vermittelt. wenn dem so ist und die rückkaufwerte steigen müssen, wird doch zuerst die ap gekürzt um das auzugleichen.
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 12:21:49
      Beitrag Nr. 8 ()
      [posting]18.273.923 von dahool am 14.10.05 12:11:04[/posting]Professionelle Berater finden das super, denn dadurch muss jeder künftig seine Leistung noch deutlicher unter Beweis stellen, um u.Umständen noch bezahlt zu werden. Das läuft zwangsläufig auf Beratungshonorare oder ungezillmerte Tarife hinaus.
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 13:19:52
      Beitrag Nr. 9 ()
      [posting]18.270.899 von interna am 14.10.05 08:48:56[/posting]Ich vermute einmal, weil du noch einmal mit den Kunden ins Gespräch kommst?

      Doch nicht etwa, weil der Innendienst sich nun mit ein paar Mio. Kunden rumschlagen muss und dich dann weniger belästigt. Stell dir das Urteil mal 2004 vor. Die Versicherer können kein (oder nur weniger) Neugeschäft mehr annehmen, weil sie die alten Versicherungen abwickeln müssen ...
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 15:03:50
      Beitrag Nr. 10 ()
      honorarberatung ist sicher in steuerlichen oder rechtlichen fragen sinnvoll, vielleicht sogar im indutrieversicherungsbereich. aber wer gibt den im privatbereich geld dafür aus, das ihm einer sagt:"haftpflicht ist die wichtigste versicherung und dann kommt gleich die berufsunfähigkeitsversicherung.....".das weiß doch wohl jeder selber. viel wichtiger ist, das du jemand hast der sich bei den vielen tarifen auskennt und dir die beste gesellschaft vermitteln kann, nicht zu vergessen die schadenbearbeitung und betreuung des kunden.
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 16:27:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      dahool,

      ich bin Makler (kein Honorarberater, da viele Kunden noch nicht bereit sind, 150 - 200 € pro Stunde zu "zahlen") und finde es dennoch gut. Gestreckte Provisionen über 6-8 Jahre z.B. wären doch mal ein guter Anfang.

      Das Geld soll der bekommen, der die Kunden betreut. Insbesondere für die Bestandsprovisionen sollte das verpflichtend gelten.

      Ok, dann ist es die ersten Jahre als Berater ein wenig eng. Na und? Porsche und Breitlinguhren sollten nicht die Erfüllung des Lebens sein.

      Wir wollen doch alle unsere Kunden langfristig beraten - nicht wahr? Klasse, dann bin ich dafür, ab heute nur noch Lebens-/Renten-/Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherungen mit gestreckter Provision (ab 6 Jahre) vermitteln zu dürfen.

      Dann muß sich jeder auch mal um die Kunden kümmern und die Abzocke hat endlich mal ein Ende!


      Ich wünsche ein nachdenkliches Wochenende!


      interna
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 21:48:30
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo Klarot,

      wo soll hier eine Rechtsberatung stattgefunden haben ? ;)

      Ob ein Vermittler ein Produkt oder eine Dienstleistung vermittelt ist doch noch lange keine Rechtsberatung, wobei zugegebener maßen ein Vermittler auch teilweise im rechtlichen sowie steuerlichen Bereich "beratend" tätig sein muss! Oder wie soll sonst ein Riester, eine BAV usw. erläutert werden:confused:

      Gruß Jochen
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 19:30:57
      Beitrag Nr. 13 ()
      [posting]18.276.282 von dahool am 14.10.05 15:03:50[/posting]Du lieferst mit deiner Frage gleich die Antwort mit. Gerade weil du von der Vermittlung der Versicherungen lebst und eben nicht von deinem Wissen, ist es für den Kunden wohl sinnvoller zukünftig eher Honorar für das Wissen des Beraters zu bezahlen. Die Zusatzdienstleistung, also eine reine Serviceleistung stellt dann die abschlusskostenfrei Geschäftsbesorgung evtl. in Frage kommender Tarife dar. Standardisierte Massenprodukte werden zukünftig von weniger qualifizierten Produktvermittlern und Pseudomaklern vertrieben, Beratung wird bei unabhängigen Beratern auf Honorarbasis nachgefragt. Das Urteil wird den Hals von vielen Vermittlern weiter zu schnüren, nur die professionellen Wissendienstleister und Mehrwertberater werden langfristig von Honoraren leben können. Versicherungsmakler sind keine Unternehmer, sondern Verkaufsabteilungen von Gesellschaften, egal welchen Tarif sie vermittel, sie vermitteln nur Produkte anderer. Beim honorarbezahlten Berater ist das Produkt sein Wissen und sein Service eine mögliche Produktlösung. Die Vermittler die das immer noch nicht kapiert haben, werden in wenigen Jahren Türklinkenputzer für Haftpflicht und Hausratversicherungen.
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 19:33:49
      Beitrag Nr. 14 ()
      Rechtsberatung deshalb, weil eine Beratung nicht mit dem Ziel einer Vermittlung erfolgt. Ich habe mal die Seite an das BAFin gemeldet und bin auf die Stellungnahme gespannt. Werde dann hier posten....


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