TELES: VoIP-Patent nun auch in den USA erteilt - 500 Beiträge pro Seite | Diskussion im Forum
neuester Beitrag 14.11.05 12:17:30 von
ID: 1.013.803
Gesamt: 418
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Unternehmensangaben zufolge handelt es sich hierbei um das leicht
Nun können in der VoIP-Technologie aktive Konzerne von TELES auch auf ihren US-Heimatmärkten wegen Patentverletzung (seit 1996/97) ihrer VoIP-Erfindung
angegriffen werden. TELES beabsichtigt, diese Patentverletzungsklagen in den USA kurzfristig in die Wege zu leiten.
Bisher stiegen die Aktien um 2,2 Prozent und notieren aktuell bei 7,44 Euro.
Wertpapiere des Artikels:
TELES AG INFORMATIONSTECHNOLOGIEN
Autor: SmartHouseMedia (© wallstreet:online AG / SmartHouse Media GmbH),15:26 17.10.2005
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
VoIP-Patent
Teles AG: Erstes Urteil zugunsten ihrer VoIP-Patente
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
Berlin, den 14.11.2005. Diese Mitteilung erfolgt dem AnSVG entsprechend, gemäß
§ 13 (Absatz 1) und § 15 (Absatz 1).
Die TELES hat soeben die Bestätigung dafür erhalten, dass das Landgericht
Mannheim ihrer Patentverletzungs-Klage gegen die Quintum Technologies Inc.
stattgegeben und die Verletzung des europäischen TELES-VoIP-Patents
EP 0 929 884 durch den Tenor-Switch der Quintum festgestellt hat. Sie hat
damit in ihren einschlägigen VoIP-Patentverletzungs-Klagen (siehe
http://www.teles.de ) das erste Urteil zu ihren Gunsten erwirken können.
Soeben hat die TELES außerdem festgestellt, dass die AVM ihre VoIP-Box - sie
wurde von der TELES aus gleichem Grunde angegriffen, hatte aber damals noch
keine automatisierte "PSTN/ISDN-Fallback"-Funktionalität und wurde vom
Landgericht Mannheim in ihrer damaligen Version als die TELES-Patente nicht
verletzend erachtet - mittlerweile mit einer solchen automatisierten "ISDN-
Fallback"-Funktionalität ausgestattet hat, offensichtlich der allgemeinen
Markt-Entwicklung folgend. Die TELES beabsichtigt deshalb deren neue Version
umgehend beim Landgericht Mannheim aus gleichem Grunde anzugreifen.
Die TELES ist von der Stabilität dieser Rechtsprechungs-Lage überzeugt und
beabsichtigt deshalb, weitere Patentverletzungs-Klagen gegen VoIP-Produkte mit
"PSTN/ISDN-Fallback"-Funktionalität einzureichen, sobald diese darin durch
Tests der TELES nachgewiesen sind.
Prof. Dr.-Ing. Sigram Schindler
Vorstandsvorsitzender der TELES
Teles AG
Dovestraße 2-4
10587 Berlin
Deutschland
ISIN: DE0007454902
WKN: 745490
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 14.11.2005
141203 Nov 05
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