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    TELES: VoIP-Patent nun auch in den USA erteilt - 500 Beiträge pro Seite | Diskussion im Forum

    eröffnet am 17.10.05 15:30:08 von
    neuester Beitrag 14.11.05 12:17:30 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.013.803
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      Avatar
      schrieb am 17.10.05 15:30:08
      Beitrag Nr. 1 ()

      Das Telekommunikationstechnik-Unternehmen TELES AG (ISIN DE0007454902/ WKN 745490) teilte am Montag mit, dass die US-Patentbehörde am 11. Oktober 2005 ein VoIP-Patent erteilt hat.

      Unternehmensangaben zufolge handelt es sich hierbei um das leicht modifizierte Analogon zu den deutschen und europäischen \"IntraStar-Patenten\", deren Erfindung/Anmeldung auf das Jahr 1996 zurückgeht, deren Rechtsschutz für Deutschland bzw. Europa deshalb bis 2016 anhält und die \"sichere\" VoIP-Telefonie ermöglicht: Sie ermöglicht nämlich der \"qualitätsunsicheren rein paketvermittelnden\" Internet-Telefonie-Technik jederzeitige Rückgriffe auf die \"qualitätssichere rein leitungsvermittelnde\" klassische Telefonie-Technik, sobald dies aus qualitativen Gründen sinnvoll ist.

      Nun können in der VoIP-Technologie aktive Konzerne von TELES auch auf ihren US-Heimatmärkten wegen Patentverletzung (seit 1996/97) ihrer VoIP-Erfindung
      angegriffen werden. TELES beabsichtigt, diese Patentverletzungsklagen in den USA kurzfristig in die Wege zu leiten.

      Bisher stiegen die Aktien um 2,2 Prozent und notieren aktuell bei 7,44 Euro.



      Wertpapiere des Artikels:
      TELES AG INFORMATIONSTECHNOLOGIEN


      Autor: SmartHouseMedia (© wallstreet:online AG / SmartHouse Media GmbH),15:26 17.10.2005

      Avatar
      schrieb am 14.11.05 12:17:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      DGAP-Ad hoc: Teles AG: Erstes Urteil zugunsten ihrer VoIP-Patente
      Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG

      VoIP-Patent

      Teles AG: Erstes Urteil zugunsten ihrer VoIP-Patente

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------
      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

      Berlin, den 14.11.2005. Diese Mitteilung erfolgt dem AnSVG entsprechend, gemäß

      § 13 (Absatz 1) und § 15 (Absatz 1).

      Die TELES hat soeben die Bestätigung dafür erhalten, dass das Landgericht
      Mannheim ihrer Patentverletzungs-Klage gegen die Quintum Technologies Inc.
      stattgegeben und die Verletzung des europäischen TELES-VoIP-Patents
      EP 0 929 884 durch den Tenor-Switch der Quintum festgestellt hat. Sie hat
      damit in ihren einschlägigen VoIP-Patentverletzungs-Klagen (siehe
      http://www.teles.de ) das erste Urteil zu ihren Gunsten erwirken können.

      Soeben hat die TELES außerdem festgestellt, dass die AVM ihre VoIP-Box - sie
      wurde von der TELES aus gleichem Grunde angegriffen, hatte aber damals noch
      keine automatisierte "PSTN/ISDN-Fallback"-Funktionalität und wurde vom
      Landgericht Mannheim in ihrer damaligen Version als die TELES-Patente nicht
      verletzend erachtet - mittlerweile mit einer solchen automatisierten "ISDN-
      Fallback"-Funktionalität ausgestattet hat, offensichtlich der allgemeinen
      Markt-Entwicklung folgend. Die TELES beabsichtigt deshalb deren neue Version
      umgehend beim Landgericht Mannheim aus gleichem Grunde anzugreifen.

      Die TELES ist von der Stabilität dieser Rechtsprechungs-Lage überzeugt und
      beabsichtigt deshalb, weitere Patentverletzungs-Klagen gegen VoIP-Produkte mit
      "PSTN/ISDN-Fallback"-Funktionalität einzureichen, sobald diese darin durch
      Tests der TELES nachgewiesen sind.

      Prof. Dr.-Ing. Sigram Schindler
      Vorstandsvorsitzender der TELES



      Teles AG
      Dovestraße 2-4
      10587 Berlin
      Deutschland

      ISIN: DE0007454902
      WKN: 745490
      Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in
      Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 14.11.2005

      141203 Nov 05


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