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    Xerius BioScience AG - Neuausrichtung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.10.05 16:09:02 von
    neuester Beitrag 22.12.05 16:03:41 von
    Beiträge: 105
    ID: 1.014.063
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      Avatar
      schrieb am 18.10.05 16:09:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Heute fand mit 6.319 Stück der größte Einzelumsatz im bisher kurzen Börsenleben der Xerius statt. Dies bemerkenswerterweise bei 6,00 Euro auf AllTimeHigh.
      Avatar
      schrieb am 18.10.05 16:13:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      [posting]18.330.296 von der_geringste am 18.10.05 16:09:02[/posting]:lick:,davon hat er 2.5k von mir gekriegt:cool:
      Avatar
      schrieb am 18.10.05 16:19:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      [posting]18.330.296 von der_geringste am 18.10.05 16:09:02[/posting]Ja macht richtig spass, bin da schon länger drin:D

      Genauso wie in Informica, da wäre noch Questos kann ich nur jedem anraten sich zu Informieren, sind alles Kinder von Carthago Capital.:)


      keine Briefseite bei Xerius, will wohl keiner mehr verkaufen.:D
      Avatar
      schrieb am 18.10.05 16:30:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      Glückwunsch Euch beiden!
      Avatar
      schrieb am 18.10.05 16:55:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]18.330.696 von blackyy am 18.10.05 16:30:18[/posting]Danke blackyy:kiss:

      Nochmals legt Euch zumindest Questos auf WL. könnte wie F.A.M.E Ag
      ein Renner werden.:)

      Gruss Beutel

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      schrieb am 18.10.05 17:05:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Sehr interessant der Titel.:)
      Avatar
      schrieb am 18.10.05 21:31:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      [posting]18.331.306 von SUN77 am 18.10.05 17:05:47[/posting]:laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 11:08:29
      Beitrag Nr. 8 ()
      10 bez!
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 14:06:44
      Beitrag Nr. 9 ()
      langsam wirds unheimlich....kursziel 15 euro?:eek::eek::eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 14:57:20
      Beitrag Nr. 10 ()
      krass!!
      selten gesehen, daß eine aktie so aggressiv hochgekauft wurde. was mag da nur hinterstecken???
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 14:59:22
      Beitrag Nr. 11 ()
      akt: geld 14,90:eek::eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 15:07:32
      Beitrag Nr. 12 ()
      Bin erst gestern zu € 7,60 rein, jetzt € 17 bezahlt! Was geht denn hier ab?

      Kursziel € 50:D
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 15:10:15
      Beitrag Nr. 13 ()
      :D:lick::D
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 15:10:30
      Beitrag Nr. 14 ()
      unglaublich....absoluter hammer.
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 15:12:05
      Beitrag Nr. 15 ()
      Steigt weiter. 17,20 Euro aktuell.:eek:
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 15:22:39
      Beitrag Nr. 16 ()
      gerüchte: die stahl aktivitäten von arques sollen eingebracht werden
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 15:28:10
      Beitrag Nr. 17 ()
      dann könnte der aufkäufer bald auch ein übernahmeangebot machen:eek::eek::eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 15:29:01
      Beitrag Nr. 18 ()
      Warum:confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 15:31:31
      Beitrag Nr. 19 ()
      warum sollte er alles in kleinststückorders an der börse hochkaufen? akt kapitalisierung jetzt knapp 6,3 mio...
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 15:52:30
      Beitrag Nr. 20 ()
      so ein hype!!

      ich glaube die party ist vorbei, das ging ja auch ein wenig zu rasant!!! zudem gingen um die 17,50 / 18,00 noch große stücke, alte b-weisheit....

      morgen oder die tage sehen wir uU gar einstellige kurse, nur meine opinion, gein bashing!!
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 16:09:21
      Beitrag Nr. 21 ()
      ARQUES plant mit SKW-Gruppe zweiten Börsengang in 2005

      Die SKW-Gruppe soll noch in diesem Jahr im Freiverkehr gelistet werden

      Starnberg, 20. Oktober 2005 - Die Starnberger Beteiligungsholding ARQUES
      Industries AG (ISIN DE0005156004) gibt bekannt, dass die SKW Stahl-
      Metallurgie-Gruppe mit Sitz in Unterneukirchen, ähnlich wie die Druckholding
      ARQUANA, die seit heute ihre operative Tätigkeit im Börsensegment
      "Freiverkehr" aufgenommen hat, über einen Freiverkehrsmantel an die Börse
      gebracht werden wird. Dazu hat ARQUES 280.000 Aktien der Xerius Bioscience AG
      (ISIN DE0005188304) und damit 80% der Stimmrechte erworben. Auf der für den 2.
      Dezember 2005 geplanten Hauptversammlung der Xerius soll beschlossen werden,
      die SKW-Gruppe im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung in die Xerius einzubringen.
      Im Anschluss soll zur Finanzierung des weiteren Wachstums eine
      Kapitalerhöhung gegen Bareinlage durchgeführt werden. Gespräche mit
      potenziellen Investoren haben bereits begonnen.

      Einer Bewertung nach IDW-Standards zufolge beträgt der aktuelle
      Unternehmenswert der SKW Stahl-Metallurgie-Gruppe zwischen EUR 50 Mio. und EUR
      90 Mio. Im Rahmen der Sachkapitalerhöhung soll das Grundkapital der Xerius
      Bioscience aber in jedem Falle um nicht mehr als EUR 50 Mio. erhöht werden.

      Die SKW Stahl-Metallurgie-Gruppe entwickelt, produziert und vertreibt Produkte
      zur Entschwefelung und Veredelung von Roheisen und Stahl. SKW ist dabei mit
      einem Weltmarktanteil von über 25% Weltmarktführer im Hauptanwendungsbereich
      industrieller Fülldrähte. Bei der Entschwefelung mit Calcium-Carbid deckt SKW
      mehr als 10% der weltweiten Nachfrage ab, in ihren Heimatmärkten sogar bis zu
      60%.

      Die Gesellschaft wurde im September 2004 von der Degussa erworben. Damals
      erzielte sie noch einen Umsatz von ca. EUR 130 Mio. In 2005 wird sie mit 200
      Mitarbeitern an sechs Standorten in Europa, Asien und den USA einen Umsatz von
      rund EUR 180 Mio. erwirtschaften. Vorstandsvorsitzende der neuen AG wird Ines
      Kolmsee, die schon als Geschäftsführerin und ARQUES Beteiligungsmanagerin
      seit August 2004 den erfolgreichen Turnaround der SKW zu verantworten hat.

      "Die rasante Entwicklung auf dem Stahlmarkt hat sich sehr positiv auf unser
      Geschäft ausgewirkt", so Ines Kolmsee. "Mit neuem Kapital planen wir nun den
      weiteren Ausbau unserer internationalen Präsenz."

      Der Erfolg der SKW-Gruppe lässt sich auf eine große Anzahl konzertierter
      Restrukturierungsschritte zurückführen. Dazu zählen unter anderem die
      Neustrukturierung des Einkaufs und des Vertriebs, die Einführung einer neuen
      Vertriebsstrategie hin zu hochmargigen Produkten und die Bildung
      strategischer Partnerschaften mit ausgewählten Kunden und Lieferanten. Beim
      Turnaround-Management des Unternehmens konnte das gebündelte Know-how der
      ARQUES Task Force zum Einsatz gebracht werden.

      Das ARQUES Turnaround-Konzept - Aktive Betreuung, gelebtes Entrepreneurship
      ARQUES unterstützt ihre Beteiligungen durch eine eigene Task Force langjährig
      erfahrener Restrukturierungsspezialisten bei der Weiterentwicklung ihres
      Geschäftes. Das unterscheidet ARQUES wesentlich von anderen Finanzinvestoren.
      Die Maßnahmen der aktiven Betreuung und Weiterentwicklung reichen von einer
      Neuausrichtung des Angebotsportfolios und operativen Verbesserungen zur
      Effizienzsteigerung bis zur Implementierung neuer Technologien.
      "Wir sind davon überzeugt, dass durch professionelle Due Diligence auf der
      Akquisitionsseite und die Anwendung von Best-Management-Practices nach dem
      Erwerb von Beteiligungen sehr viele Unternehmen, die bereits eine äußerst
      schwache Marktposition haben, zu wettbewerbsfähigen Performern entwickelt
      werden können", so Dr. Dr. Peter Löw, Vorstandsvorsitzender der ARQUES
      Industries AG. "Die sehr zufriedenstellende Entwicklung der SKW zeigt, dass
      unsere Rechnung aufgeht."
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 18:52:19
      Beitrag Nr. 22 ()
      une eine SACH-KE die 50 Mio nicht ü-steigen wird, das heisst es könnte bis zu 50 Mio neue Aktien geben!!!
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 20:20:15
      Beitrag Nr. 23 ()
      @ der_geringste

      wo hast du die nachricht her???

      quelle!!??
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 21:05:40
      Beitrag Nr. 24 ()
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 21:13:47
      Beitrag Nr. 25 ()
      du bist ja ein ganz schneller

      um 16:06uhr wurde die meldung erst veröffentlicht und um 16:09uhr stellst du das schon ins internet.

      der kursverlauf spricht bände; da wird mit sicherheit die bafin ermitteln!!!
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 21:15:14
      Beitrag Nr. 26 ()
      da haben doch einige mal wieder etwas mehr informationen gehabt;

      naja dtl. deine aktienkultur:(
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 22:58:33
      Beitrag Nr. 27 ()
      Das finde ich nun echt eine krasse Aktion. Da geht mit Xerius eine hoffnungsfrohe Biotechklitsche an die Boers`, und dann wird sie als Boersenmantel von einer Beteiligungsgesellschaft missbraucht!? Ich meine, Boersenmanteluebernahme von ner Konkursklitsche ist ja schoen und gut, aber sowas... Was machen denn nun die Xerius-Leute?
      Gruenden nach Umbenennung nochmal ne Xerius Bioscience und gehen wieder an die Boerse? Den Internetauftritt haben sie ja schon. ;)
      Vielleicht kauft ihnen ja wieder einer den Mantel ab.. ehm, z.B. Arques. Haben ja noch genuegend boersenfaehige Firmen in ihrem Portfolio. Ist fuer mich sowieso die Sensationsfirma dieses Jahrzehnts. Die steht bald bei Dausend.:eek:
      Und was ist jetzt mit dem Xerius-Mantel. Mit 7 Mio noch nicht gerade stark kapitalisiert. Kuendigt sich hier eine weitere Kursvervielfachung an? Inwieweit kann der Kurs durch die Sachkapitalerhoehung verwaessert werden? 50 Mio Sachkapital entsprechen ja nicht 50 Mio neuen Aktien. Hat jemand ne Ahnung hierzu??
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 23:18:24
      Beitrag Nr. 28 ()
      Im Rahmen der Sachkapitalerhöhung soll das Grundkapital der Xerius Bioscience aber in jedem Falle um nicht mehr als EUR 50 Mio. erhöht werden.

      Also, wie ich das sehe entspricht eine Erhöhung des Grundkapitals um 50 Mio. Euro sehr wohl der Ausgabe von 50 Mio. neuen Aktien.
      Woraus sich dann, bei einem mal großzügig auf dann 100 Mio. geschätzten Wert der neuen Firma, ein fundamentaler Wert von ca. 2 Euro pro Aktie ergibt. Mit etwas Optimismus-Zuschlag also vielleicht ein fairer Börsenkurs von 3 Euro.
      Hinterher soll dann natürlich noch eine Barkapitalerhöhung kommen, also noch mehr Aktien, aber das wird den fundamentalen Wert pro Aktie wohl nicht dramatisch ändern.

      Aber ich hab`s jetzt leicht, die Aktie schlechtzureden, bin heute ausgestiegen. An Gewinnmitnahmen ist ja bekanntlich noch keiner gestorben (auch wenn`s nur 500% sind ;) )
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 09:30:24
      Beitrag Nr. 29 ()
      Also wenn die Kapitalerhöhung für den Streubesitz zu vernünftigen Konditionen durchgeführt wird, dann sehe ich hier noch einen schönen Verdoppler...
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 09:42:50
      Beitrag Nr. 30 ()
      Also erst mal ballert es weiter hoch. Gerade wurde das gestrige Verlaufshoch rausgenommen:)

      Ich bleibe bei meinem Kursziel von € 50:cool:
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 09:46:38
      Beitrag Nr. 31 ()
      Guten Morgen MMEHeld

      innerhalb welchen Zeitraumes siehst du das Kursziel von 50 Euro ????


      sec
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 10:03:15
      Beitrag Nr. 32 ()
      Ich denke das kann sehr schnell gehen, in wenigen Wochen.
      Bei einem Kurs von € 50 betrüge die Marktkapitalisierung etwa € 20 Mio, was für eine Börsenmantelspekulation realistisch ist, wenn man die Entwicklung anderer Börsenmantelspekulationen in diesem Jahr zum Vergleich heranzieht.

      PS. gerade haben wir bereits die € 20 überwunden:)
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 10:12:38
      Beitrag Nr. 33 ()
      Ask in Berlin jetzt auf 25 Euro.
      Glückwunsch an alle Investierten
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 10:16:43
      Beitrag Nr. 34 ()
      hoffe das die Aktie heute auf 30 Euro steigen wird dann hätte ich nämlich 100 % Profit.
      Sch... habe mich gestern tot geärget wart mir nämlich morgens am überlegen ob ich einsteige dann hätte ich schon 200 % Prozent jetzt aber wenn das Ding heute auf 30 steigt habe ich immer noch 100 % *g*

      sec
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 10:19:29
      Beitrag Nr. 35 ()
      Also eines ist sicher: Was da passiert passt Arques gar nicht.

      Xerius hat 1 EUR-Aktien (350.000 Aktien * 1 EUR = 350.000 EUR Grundkapital)

      Das GK soll um bis zu 50 Mio. EUR erhöht werden gegen Sacheinlage. Also bis zu 50 Mio. neue Aktien.

      Klar ist, Arques hat wohl kaum damit gerechnet, dass nach der Pressemitteilung so hoch geht. Denn da steht ja schwarz auf weiß was passiert.

      Ich würde eher mit 20 Mio. als 50 Mio. neuen Aktien rechnen. Dennoch ist ja wohl klar, was mit dem Kurs passiert.

      Aktueler Kurs 20 EUR * 20 Mio. Aktien = 400 Mio. EUR Market Cap.

      Das ist mehr als albern !
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 10:24:24
      Beitrag Nr. 36 ()
      Taxe hoch: BID 22 ASK gibts nicht

      ja nix verkaufen gibt eh nur 70.000 freie aktien :)) grillt die shorties

      und immer schön auf informica schauen auich ein mantel von gleichem still aktuell bei 10,99
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 10:25:35
      Beitrag Nr. 37 ()
      @ strong buy

      Du ärgerst Dich wohl, dass Du nicht dabei bist;)

      Aber wenn Du denkst, das Xerius wieder auf einstellige Kurse zurückfällt, bist Du glaube ich schief gewickelt:cool:
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 10:27:32
      Beitrag Nr. 38 ()
      ne ich gönns Euch
      am shortie-grillen ist was dran - nur dass der Kurs fundamental 80% downside hat ist ja wohl klar.
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 10:31:02
      Beitrag Nr. 39 ()
      In Belin wurden soeben 25 Euro bezahlt.+66%
      Der ask steht jetzt auf 28 Euro.:eek:
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 10:39:38
      Beitrag Nr. 40 ()
      das ding muss heute hoch auf 33 euro dann habe ich zu gestern 100 % profit gemacht. steige dann mit einem teil aus und bleibe dann drin bis 50 Euro

      sec
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 10:43:19
      Beitrag Nr. 41 ()
      Das sieht im Moment danach aus.
      Bid in Berlin auf 23 euro
      ask auf 29,88
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 10:47:31
      Beitrag Nr. 42 ()
      24 euro realtime in frankfurt yes.
      also auf zu den 50 euro haha.

      sec
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 11:19:05
      Beitrag Nr. 43 ()
      [posting]18.366.100 von sec6270 am 21.10.05 10:47:31[/posting]Jetzt musst du verkaufen.
      Habe ich schon mal jemandem gesagt...er hats aber nicht getan...und es nachher bereut.
      Es soll dir nicht geich gehen.;)
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 11:20:33
      Beitrag Nr. 44 ()
      bin gerade dabei meinst du sie bricht wieder heute ein ???

      sec
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 11:22:28
      Beitrag Nr. 45 ()
      Auf die Sekunde kann ich es nicht sagen.
      Aber es wurde vor ein paar Minuten nach unten getaxt.
      Nimm die Gewinne mit und freu dich drüber!;)
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 11:43:23
      Beitrag Nr. 46 ()
      hallo primas wie sieht es bei dir aus. bist du rechtzeitig raus ???

      sec
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 11:49:44
      Beitrag Nr. 47 ()
      [posting]18.366.783 von sec6270 am 21.10.05 11:43:23[/posting]Ja.;)
      Wirst es nicht bereuen verkauft zu haben.
      Spätestens heute Abend wissen es alle.:cool:
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 11:53:58
      Beitrag Nr. 48 ()
      was meinst du mit heute abend wiessen es alle. ???
      wird das ding delisted oder meinst du sie wird heute nachmittag wieder steigen ???

      sec
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 11:54:52
      Beitrag Nr. 49 ()
      [posting]18.366.906 von sec6270 am 21.10.05 11:53:58[/posting]...das der Kurs gesunken ist meinte ich.
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 11:56:49
      Beitrag Nr. 50 ()
      achso bin mir nämlich am überlegen ob ich heute mittag wieder einsteige . denn ich denke das ding wird am ontag wieder hochgehen. gehst du noch einmal rein ???

      sec
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 11:59:44
      Beitrag Nr. 51 ()
      Sorry... aber das ist ja totaler Humbug was Du schreibst. Du kannst doch nicht den aktuellen Kurs als Vorgabe für den Bezugskurs von Papieren bei einer Sach/Barkkapitalerhöhung nehmen. Die wird in der Tat !wesentlich! günstiger für den Streubesitz ausfallen...
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 12:00:46
      Beitrag Nr. 52 ()
      Mein vorheriges Posting bezieht sich auf den Beitrag von strong_buy (#35).
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 12:02:25
      Beitrag Nr. 53 ()
      [posting]18.366.936 von sec6270 am 21.10.05 11:56:49[/posting]Definitiv Nein, viel zu heiss...
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 12:05:43
      Beitrag Nr. 54 ()
      Also ich bleibe dabei....

      Die Kapitalerhöhung wird sehr günstig für den Streubesitz sein, sowohl was das Verhältnis alte zu neue Aktien, wie auch was den Bezugskurs der neuen anbelangt....

      Ich habe diesbezüglioch mal ein Rechenexempel durchgeführt. Darauf basierend komme ich auf eine Zielkurszone um die 35 EUR was die momentan gelisteten Aktien betrifft.
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 12:09:55
      Beitrag Nr. 55 ()
      Natürlich müsste es das Bestreben seitens Arques sein, den Kurs unten zu halten..... Wie ich sehe, wird das momentan auch in die Tat umgesetzt...
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 12:10:14
      Beitrag Nr. 56 ()
      Ich wünsche allen Investierten weiter steigende Kurse, das versteht sich.;)
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 12:23:28
      Beitrag Nr. 57 ()
      hallo mit-ein.

      habe heute mit fr. lüdenmann gesprochen.

      sie hat die 50 Mio. neue aktien noch einmal bekräftigt, wobei die zahl nicht definitiv ist, sie scheint aber auch nicht aus der luft gegriffen zu sein.

      man hat damit aber zu verstehen gegeben, dass ein kurs von 25 euro gänzlich unrealistisch ist und eine wilde mantel-spekulation darstellt.

      also ich stell mich nun erst recht auf fallende kurse ein und schließe mich meinem vorgänger an, dass diese kurskapriolen nicht wirkl. im sinne von arques sind.

      4600 stück im ask und eingestellter bid sprechen ja wohl für sich.
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 12:25:25
      Beitrag Nr. 58 ()
      kurse um 2 euro werden kommen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 12:27:28
      Beitrag Nr. 59 ()
      Äh... hallo.... von mir aus 50 Mio Aktien... Ist doch egal. Es kommt doch auf das Bezugsrecht an!
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 12:28:58
      Beitrag Nr. 60 ()
      Xerius: Mantel mit zu viel Luft


      Selbst wenn eine Aktiengesellschaft ihre Geschäftstätigkeit einstellt, kann sie weiter an der Börse notiert bleiben. Und der Börsenmantel ist dabei keineswegs wertlos. Er kann zum Beispiel von einer anderen Firma übernommen werden. Per Hautversammlungsbeschluss ändert die dann Namen und Geschäftszweck und kommt so unkompliziert zu einer Börsennotiz. Ähnliches passiert gerade bei der Xerius Bioscience AG. Die Beteiligungsgesellschaft wollte eigentlich in Biotech-Unternehmen investieren. Daraus wurde nicht viel. Lange Zeit kamen die 350.000 im Freiverkehr gehandelten Aktien nicht über einen Wert von zwei, drei Euro hinaus. Gestern teilte dann die Arques AG mit, dass sie 80 Prozent der Xerius Aktien erworben habe. Diesen Börsenmantel will sie nun nutzen, um die ihr gehörende SKW-Gruppe an die Börse zu bringen. Die hat jedoch rein gar nichts mit Biotech am Hut, sondern produziert und vertreibt Produkte zu Stahlveredelung. Der Unternehmenswert der SKW wird auf 50 bis 90 Millionen Euro geschätzt. Nun wittern einige wagemutige Spekulanten ein lukratives Geschäft. Innerhalb von drei Tagen stieg der Kurs der Xerius Aktien von fünf auf heute über 22 Euro. Damit ist Xerius plötzlich auf dem Papier rund acht Millionen Euro wert. Wenn man bedenkt, dass sich dahinter bald ein Unternehmen mit einem Wert von bis zu 90 Millionen Euro verbergen soll, scheint das ein dolles Geschäft zu werden. Die Sache hat nur einen Haken: Zusammen mit dem Einbringen der SKW-Gruppe sollen nämlich auch bis zu 50 Millionen neue Aktien ausgegeben. Was unweigerlich zu einem Kursrückgang führen muss, da die Gesellschaft sonst beim derzeitigen Kursniveau weit über eine Milliarde Euro wert wäre. Je nach dem, wie viele neue Papiere ausgeben werden, läge der fairer Wert der Aktie eventuell bei nicht einmal zwei Euro. Gegenüber der BörsenMan-Redaktion äußerte daher ein Vorstand der Arques AG daher völliges Unverständnis für den letzten Kursanstieg. Xerius-Aktionäre, die jetzt noch auf steigende Kurse hoffen, werden daher sicherlich schon bald bitterlich enttäuscht werden.
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 12:37:14
      Beitrag Nr. 61 ()
      Oh weia.. das wird teuer..
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 12:54:49
      Beitrag Nr. 62 ()
      Können die Schreiberlinge alle nicht rechnen? Nach der Argumentation hätte die Aktie nicht mal von 2 auf 4 EUR steigen dürfen, weil die Gesellschaft dann eine Kapitalisierung von über 200 Mio EUR hatte. Das wichtige ist doch das Bezugsverhältnis zwischen alten und neuen Aktien und der Bezugspreis(!)...

      Unglaublich was hier verbrochen wird.. naja....dannn gibts eben günstige Nachkaufkurse....
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 13:06:19
      Beitrag Nr. 63 ()
      Hier mal ein Hinweis, wie so eine Einbringung aussehen könnte (Rechenbeispiel von PM, Börsenmantel)
      __________
      Für die einzubringende Aktiva muß eine Bewertung (Gutachten) vorliegen. Anhand dieser Bewertung bemisst sich der Wert der Sacheinlage. Dieser Wert zusammen mit einer eventuellen Barkapitalerhöhung bemisst den Wert der gesamten Kapitalerhöhung. Dieser Wert wird in ein Verhältnis zum Wert des Börsenmantels gesetzt, der sich anhand der Börsenbewertung ergibt. Aus diesem Verhältnis ermittelt man dann das Bezugsrecht für die Kapitalerhöhung. Hiezu ein vereinfachtes Beispiel:

      Die Börsenmantel AG hat 1.000.000 ausstehende Stammaktien à 1 Euro.

      Der Kurs an der Börse beträgt Euro 1,50. Somit ist der Wert der AG derzeitig Euro 1,5 Mio. Die Sacheinlage hat einen Wert von Euro 3,375 Mio. Der Großaktionär der die Sacheinlage einbringen will hält 75% der Börsenmantel AG. Der Streubesitz wird mit einem Bezugsrecht eine Barkapitalerhöhung leisten. Auf Basis der Bewertung der Sacheinlage ist der Baranteil für 25% des Aktienkapitals (dargestellt durch den Streubesitz) Euro 1,125 Mio. Insgesamt beträgt die Bar/Sachkapitalerhöhung somit Euro 4,5 Mio. Daraus ergibt sich ein Bezugsverhältnis von 1 zu 3 zu 1 Euro. Danach beträgt das neue Grundkapital Euro 5,5.

      Diese einfache Berechnung beinhaltet keine Möglichkeiten wie Agio oder ähnliches. Sie soll nur die Berechnung einer Kapitalerhöhung darlegen.
      ___________

      So nun fangt mal für die Xerius/SKW an zu rechnen....
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 13:09:20
      Beitrag Nr. 64 ()
      Dein Ergebnis?
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 13:41:15
      Beitrag Nr. 65 ()
      Leute laßt Euch nicht verarschen! Nachdem die Angsthasen rausgeschüttelt worden sind, wurden eben 2600 Stück in Frankfurt zu 19,60 gehandelt (€ 3 mehr als der vorherige Kurs:eek:). Das ist mir bereits gestern aufgefallen: die gro0en Pakete werden immer mit extrem steigenden Kursen gehandelt. Ihr glaubt doch nicht, das jemand Pakte für € 50.000 handelt, wenn Xerius nur € 2 wert sein soll. Es ist doch offensichtlich das die Anleger verängstigt und frür dumm verkauft werden sollen:mad:

      Wenn sich der Kurs nicht weiter drücken läßt, werden sofort riesige Pakete gekauft (vermutlich von Arques).
      Ihr glaubt doch nicht wirklich,das Arques zu solch hohen Kursen einsteigt, um den Kurs im Rahmen der Kapitalerhöhung wieder zusammen brechen zu lassen, oder?
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 13:51:21
      Beitrag Nr. 66 ()
      Die 2600 Stück habe ich auch gesehen.
      Ich hoffe du hast recht. Ansonsten habe ich echt viel Geld verbrannt.....
      :cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry:
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 13:56:34
      Beitrag Nr. 67 ()
      13:29:10 19,50 2600 :cool: da muß was dran sein....
      13:26:10 16,20 93
      13:25:55 15,80 25
      13:25:18 15,80 80
      13:22:52 16,00 0
      13:22:12 15,80 150
      13:21:57 16,00 500
      13:20:46 16,95 800
      13:14:33 18,18 150
      13:14:09 18,18 60
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 14:05:15
      Beitrag Nr. 68 ()
      Was soll denn da dran sein? Sollen die Ihre 50 Mio Aktien etwa für 1 EUR das Stück ausgeben? Der momentane Kurs ist ein Witz. Ziel bis nächste Woche: 8 EUR.
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 14:14:55
      Beitrag Nr. 69 ()
      Hast da wohl ne 0 vergessen.
      :laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 14:16:04
      Beitrag Nr. 70 ()
      Ne habe ich bestimmt nicht.
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 14:22:40
      Beitrag Nr. 71 ()
      Also ich bleibe bei meinem Kursziel. Mantelspekulationen führen meistens zu Marktkapitalisierungen von mindestens € 20 Mio (würde einem Kurs von gut € 50 entsprechen).
      Wenn man sich die Umsätze der letzten Wochen ansieht, gabe es erst ab € 8 größere Umsätze. Arques dürfte damit im Schnitt auch über € 10 für Ihre Aktien bezahlt haben.
      Denkt doch mal nach, die wollen bei der Sache auch ihren Schnitt machen. Die haben jetzt mehr als 80 % aller Aktien und damit das sagen bei Xerius. Kennt Ihr einen Anleger der 80 % einer Gesellschaft hält und dann den Kurs verrecken läßt:laugh:, wenn er die Macht dazu hat die Konditionen einer Kapitalerhöhung nach seinen Interessen festzusetzen?:D
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 14:24:22
      Beitrag Nr. 72 ()
      "Mantelspekulationen führen meistens zu Marktkapitalisierungen von mindestens € 20 MioW"
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 14:30:24
      Beitrag Nr. 73 ()
      Schau Dir mal die Entwicklung bei bet-at-home und aktiva-resourches an, Pappnase:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 14:41:16
      Beitrag Nr. 74 ()
      Kursziel von 40 euro finde ich auch besser. Bin vorhin auch mal kurs ausgestiegen, bin aber jezt wieder investiert. Wenn die Kurse so weiter gehen könnten wir ja die 50 schon nächste Woche erreichen Oder ???
      :laugh::laugh::laugh:
      sec
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 14:43:01
      Beitrag Nr. 75 ()
      Oder 100 EUR :laugh:. Dann werden die neuen Aktien eben zu 20 Cent ausgegeben :laugh:...

      Träumt weiter.
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 14:54:27
      Beitrag Nr. 76 ()
      @ A.Nungslos

      Wenn Du glaubst klüger zu sein als der Vorstand von Arques, der über 80% der Aktien von Xerius hält, machst Du Deinem Namen im Bezug auf die Börse wirklich alle Ehre:laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 15:09:37
      Beitrag Nr. 77 ()
      also arques hat womöglich so um die 200-500.000 euro für den mantel erworben, ich glaube das ist ein realistischer preis, das ist ja auch nur der zugang zu einem schnellen börsengang.

      wieso sollten die so viele kohle an aussenstehende aktionäre verschenken, nur da sie nicht gleich 100 % erwerben konnten.

      die leute hier trauern doch nur dem heutigen hoch von 24,10 nach (ich selbst eingeschlossen).

      bei der sach-KE bleiben die aussenstehenden aktionäre aussen vor, denn das vereinzelte kleinaktionäre (es gibt wohlgemerkt nur 70000 im freefloat) für diese stücke AUSNAHME-PREISE bezahlen kann man ja wohl nicht dem vorstand von arques anlasten, als arques die pap. erworben haben (wohl bevor die b-notiz startete)konnten die ja nicht von einem solchen hype ausgehen.


      ihr glaubt doch wohl selbst nicht, das sich hier irg.welche größeren investoren tummeln!!
      dafür ist der wert viel zu illiquide und obendrein die nachrichtenlage viel zu schlecht um bei 2-steligen kursen hier einzusteigen, denn entscheidend für den börsen-kurs ist die SACH_KE, und dass hier nicht rücksicht auf extrem-zocker a l aunsereiner rücksicht genommen wird, ist doch klar, verständlich und zudem sehr wohl nachvollziehbar.

      mE ist arques ist arques vereinzelt eher auf der abgeberseite!!
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 15:27:22
      Beitrag Nr. 78 ()
      Immer das gleiche Spiel... zuerst hoch schreiben,
      dann wieder runter um wieder günstig einzusteigen.
      Darauf fallen wir nicht mehr rein!
      :D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 15:30:37
      Beitrag Nr. 79 ()
      Ein Kurs von 18 EUR ist doch total krank. Wie sollen die denn bitte die Sacheinlage/KE gestalten, so dass es sich für die Kleinaktionäre rechnet?
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 15:30:58
      Beitrag Nr. 80 ()
      Vielleicht hat der Arques-Vorstand die Aktien noch nicht im Depot. Vielleicht braucht er eine Mindestgröße von 75% für einen Unternehmensvertrag.
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 19:26:43
      Beitrag Nr. 81 ()
      geht rasant gen süden
      Avatar
      schrieb am 24.10.05 09:39:15
      Beitrag Nr. 82 ()
      Der Kursverlust am Freitag erfolgte unter sehr dünnen Umsätzen. Jetzt stehen schon wieder die großen Käufer bereit. 3300 Stück im Geld.
      Avatar
      schrieb am 24.10.05 09:47:28
      Beitrag Nr. 83 ()
      Die Briefseite ist extrem dünn. :lick:
      Avatar
      schrieb am 24.10.05 09:54:51
      Beitrag Nr. 84 ()
      Herrlich - man konnte schön verfolgen, wie der Makler von 14 bis 18 gesammelt hat (kein Briefkurs gestellt) um die große Kauforder zu bedienen. Bei 18 waren dann genügend Stücke zusammen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.10.05 13:22:56
      Beitrag Nr. 85 ()
      rt<<wie verfolgst du das ???
      wo kann ich mir das denn ansehen??
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 15:36:47
      Beitrag Nr. 86 ()
      Heute im elektr. Bundesanzeiger erschienen:

      Xerius BioScience AG
      Bremen
      WKN 518830
      ISIN DE00005188304
      Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

      Der Vorstand der Xerius BioScience AG lädt hiermit die Aktionäre der Xerius BioScience AG zur außerordentlichen Hauptversammlung am Montag, 05. Dezember 2005 um 10.30 Uhr in das Gebäude der Hanns-Seidl-Stiftung, Saal Franz Josef Strauß 1, Lazarettstr. 33, 80636 München ein.

      Die Hauptversammlung hat folgende Tagesordnung:

      TOP 1

      Beschlussfassung über die Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG, Elsenheimerstr. 33, 80687 München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005 zu wählen.


      TOP 2

      Beschlussfassung über eine Sachkapitalerhöhung (Ordentliche Sachkapitalerhöhung)

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
      a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Sacheinlagen erhöht von EUR 350.000,00 um bis zu EUR 60.000.000,00 auf bis zu EUR 60.350.000,00 durch Ausgabe bis zu 60.000.000 neuer nennwertloser auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Einbringung der SKW Stahl-Metallurgie Holding GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Ines Kolmsee, durch die Alleingesellschafterin ARQUES Industries AG („Sacheinlegerin“) als übertragende Gesellschaft an die Sacheinlegerin.
      b) Das Bezugsrecht der übrigen Aktionäre wird dabei ausgeschlossen.
      c) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.
      d) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu ändern.


      TOP 3

      Beschlussfassung über eine Barkapitalerhöhung (Ordentliche Barkapitalerhöhung)

      Unter der Maßgabe, dass der Beschluss zu TOP 2 in vorgenannter Form und mit genanntem Inhalt gefasst wird, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:
      a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Bareinlagen ausgehend von dem sich nach Durchführung der Sach-Kapitalerhöhung (TOP 2) ergebenden Wert („alte Aktien“) um weitere bis zu EUR 8.000.000,00 („Erhöhungsbetrag“) durch Ausgabe bis zu 8.000.000 neuer nennwertloser, auf den Inhaber lautender Stückaktien („neue Aktien“) erhöht. Die neuen Aktien werden mindestens zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie ausgegeben.
      b) Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die neuen Aktien den Aktionären im Verhältnis 1 (ein) Stück „alte“ Aktie zu (Erhöhungsbetrag/“alte Aktien“) Stück „neue“ Aktien angeboten werden.
      c) Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots endet zwei Wochen nach Bekanntgabe des Bezugsrechtsangebots. Die Zeichnungsfrist beträgt gleichfalls zwei Wochen.
      d) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Hierzu gehört insbesondere auch die Festsetzung des Ausgabebetrages unter Beachtung des festgesetzten geringsten Ausgabebetrages. Der Vorstand ist zum Teilvollzug dieser Kapitalerhöhung dergestalt ermächtigt, dass er die Durchführung des durch Bareinlage zu erbringenden Betrages in mehreren Tranchen zum Handelsregister anmelden kann. Er ist insbesondere ermächtigt, die Bedingungen festzulegen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus sowie Dritte die nicht gezeichneten Aktien zum Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.
      e) Weiterhin soll der Vorstand ermächtigt werden, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit sich bei der Festlegung des Bezugsverhältnisses ein Spitzenbetrag ergibt; hierdurch wird ein glattes und handhabbares Bezugsverhältnis und die Verwertung von Spitzen ermöglicht.
      f) Der Vorstand wird angewiesen, die Kapitalerhöhung nur durchzuführen, wenn die unter TOP 2 beschlossene Sachkapitalerhöhung in vollem Umfang durchgeführt wurde.
      g) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu ändern.
      h) Vorstehender Beschluss wird unwirksam, soweit die Durchführung der Barkapitalerhöhung nicht bis zum Ablauf des 30. April 2006 zum Handelsregister angemeldet wurde.


      TOP 4

      Beschlussfassung über neues genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2005/1)
      1. Der Vorstand wird ermächtigt, in der Zeit bis zum 30. November 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder in Teilbeträgen das Grundkapital um insgesamt bis zu EUR 10.00.000,00 durch Ausgabe neuer nennwertloser auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2005/1). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen.
      2. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden sowie Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen.
      3. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
      a) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 4 AktG unterschreitet;
      b) soweit der Ausschluss des Bezugsrechtes erforderlich ist, um den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen oder -darlehen oder Optionsscheinen, die von der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandelrechts oder nach Erfüllung der Wandlungspflicht zustehen würde;
      c) sofern die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen oder Verschmelzungen zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen erfolgt;
      d) für Spitzenbeträge.
      Hinweis:
      Die Verwaltung behält sich vor, in der Versammlung ein geringeres genehmigtes Kapital vorzuschlagen, das sich aufgrund der voraussichtlichen Ausnutzung der Kapitalerhöhungen zu TOP 2 und 3 ergibt.


      TOP 5

      Beschlussfassung über die Umfirmierung der Xerius BioScience AG

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Die Gesellschaft wird umfirmiert in: SKW Stahl-Metallurgie AG


      TOP 6

      Beschlussfassung über die Sitzverlegung der Xerius BioScience AG

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Unterneukirchen, Landkreis Altötting-Burghausen.


      TOP 7

      Beschlussfassung über die Neufassung des Unternehmensgegenstandes der Xerius BioScience AG

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Der Gegenstand des Unternehmens ist:
      a) betriebswirtschaftliche Beratung anderer oder verbundener Unternehmen mit Ausnahme der Rechts- und Steuerberatung;
      b) Der Erwerb von oder die Beteiligung jeder Art an mittelständischen Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich der Produktion und des Vertriebs von Industriegütern jeder Art sowie aus der Stahlzulieferindustrie;
      c) Das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von mittelständischen Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen, insbesondere aus dem Bereich der Produktion und des Vertriebs von Industriegütern jeder Art sowie aus der Stahlzulieferindustrie:
      d) Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundeigentum unter Einschluss von Vermietung und Verpachtung;
      e) Die Verwaltung eigenen Vermögens.


      TOP 8

      Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Neufassung der Satzung zu beschließen:
      Satzung
      I.
      Allgemeines
      § 1
      Firma, Sitz, Geschäftsjahr
      1. Die Firma der Gesellschaft lautet: SKW Stahl - Metallurgie AG
      2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Unterneukirchen, Landkreis Altötting-Burghausen.
      3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
      § 2
      Gegenstand des Unternehmens
      1. Gegenstand des Unternehmens ist:
      a) betriebswirtschaftliche Beratung anderer oder verbundener Unternehmen mit Ausnahme der Rechts- und Steuerberatung;
      b) Der Erwerb von oder die Beteiligung jeder Art an mittelständischen Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich der Produktion und des Vertriebs von Industriegütern jeder Art sowie aus der Stahlzulieferindustrie;
      c) Das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von mittelständischen Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen, insbesondere aus dem Bereich der Produktion und des Vertriebs von Industriegütern jeder Art sowie aus der Stahlzulieferindustrie;
      d) Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundeigentum unter Einschluss von Vermietung und Verpachtung;
      e) Die Verwaltung eigenen Vermögens.
      2. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstande des Unternehmens dienen oder diesen ergänzen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen.
      § 3
      Bekanntmachungen

      Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.
      § 4
      Kapital, Aktien
      1. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt:
      EURO 350.000,00
      (in Worten: EURO dreihundertfünfzigtausend)
      2. Das Grundkapital ist eingeteilt in 350.000 Stückaktien ohne Nennwert. Die Aktien lauten auf den Inhaber.
      3. Die Form der Aktienurkunden und der Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine bestimmt der Vorstand. Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ist ausgeschlossen.
      4. Der Vorstand wird ermächtigt, in der Zeit bis zum 30. November 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder in Teilbeträgen das Grundkapital um insgesamt bis zu EUR 10.000.000 durch Ausgabe neuer nennwertloser auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2005/1). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen.
      5. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden sowie Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen.
      6. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
      a) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 4 AktG unterschreitet;
      b) soweit der Ausschluss des Bezugsrechtes erforderlich ist, um den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen oder -darlehen oder Optionsscheinen, die von der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandelrechts oder nach Erfüllung der Wandlungspflicht zustehen würde;
      c) sofern die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen oder Verschmelzungen zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen erfolgt;
      d) für Spitzenbeträge.

      II.
      Vorstand
      § 5
      Zusammensetzung und Geschäftsordnung
      1. Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. Die genaue Zahl bestimmt der Aufsichtsrat. Sind mehrere Vorstandsmitglieder vorhanden, kann der Aufsichtsrat einen Vorsitzenden des Vorstandes und einen stellvertretenden Vorsitzenden ernennen. Beträgt das Grundkapital mehr als EUR 3.000.000,00, so kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass der Vorstand aus einer Person besteht.
      2. Falls der Vorstand aus mehreren Personen besteht, werden alle Vorstandsbeschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
      3. Das Verhältnis der Vorstände untereinander wird durch die Geschäftsordnung für den Vorstand bestimmt. Hierzu gibt sich der Vorstand durch einstimmigen Beschluss eine Geschäftsordnung, welche der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedarf.
      § 6
      Vertretung der Gesellschaft
      1. Ist nur ein Vorstandsmitglied vorhanden, so vertritt dieses die Gesellschaft allein.
      2. Sind mehrere Vorstandsmitglieder vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
      3. Der Aufsichtsrat kann jederzeit jedem Vorstandsmitglied Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Er kann weiter jedem Vorstandsmitglied gestatten, die Gesellschaft auch bei Rechtsgeschäften mit einem Dritten als dessen Vertreter (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 2. Alternative BGB) zu vertreten.
      4. Zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte des Vorstandes werden im Rahmen einer Geschäftsordnung durch den Aufsichtsrat bestimmt.

      III.
      Aufsichtsrat
      § 7
      Zusammensetzung, Amtsdauer
      1. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.
      2. Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das 1. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Amtsdauer der Aufsichtsratsmitglieder, die während einer Wahlperiode bestellt werden, endet mit der Amtsdauer des gesamten Aufsichtsrates.
      3. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann sein Amt jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand oder gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden mit einer Frist von zwei Wochen niederlegen.
      4. Die Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds kann mit der einfachen Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Stimmen der Hauptversammlung erfolgen.
      § 8
      Vorsitzender, Stellvertreter
      1. Der Aufsichtsrat wählt im Anschluss an die Hauptversammlung, in der die Aufsichtsratsmitglieder gewählt worden sind, in einer ohne besondere Einberufung stattfindenden Sitzung aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Die Amtszeit des Vorsitzenden und des Stellvertreters entspricht, soweit bei der Wahl nicht eine kürzere Amtszeit bestimmt wird, ihrer Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats.
      2. Scheidet der Vorsitzende oder Stellvertreter vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so hat der Aufsichtsrat eine Neuwahl für die restliche Amtszeit vorzunehmen.
      § 9
      Aufsichtsratsbeschlüsse
      1. Aufsichtsratsbeschlüsse werden in Sitzungen gefasst.
      2. Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates oder soweit die Arbeit des Vorstandes betroffen ist durch den Vorsitzenden des Vorstandes/Einzelvorstand mit einer Frist von 10 Tagen schriftlich einberufen. Bei der Berechnung der Frist werden der Tag der Absendung der Einladung und der Tag der Sitzung nicht mitgerechnet.
      3. An den Aufsichtsratssitzungen kann ein Aufsichtsratsmitglied ausnahmsweise mit Zustimmung des Aufsichtsratsvorsitzenden auch dadurch teilnehmen, dass es eine schriftliche Stimmabgabe an den Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter übergibt. Mit Zustimmung des Vorsitzenden können Aufsichtsratsmitglieder auch per Telefon oder Videokonferenz an einer Sitzung des Aufsichtsrates teilnehmen.
      4. Außerhalb von Sitzungen ist eine schriftliche, telegraphische, telefonische, fernschriftliche oder mit Hilfe sonstiger Mittel der Telekommunikation und Datenübertragung (insbesondere per Telefax oder elektronischer Stimmabgabe) durchgeführte Beschlussfassung zulässig, wenn der Aufsichtsratsvorsitzende dies für den Einzelfall bestimmt. Die zwingenden gesetzlichen Vorschriften über die Beschlussfassung des Aufsichtsrates bleiben hiervon unberührt.
      5. Für Beschlussfassungen und Wahlen gilt grundsätzlich die einfache Mehrheit, wobei die Stimme des Vorsitzenden nicht besonders behandelt wird. Bei Stimmengleichheit gilt ein Beschlussvorschlag als abgelehnt.
      6. Soweit nicht ausschließlich interne Organisationsfragen des Aufsichtsrates betroffen sind, hat jedes Vorstandsmitglied grundsätzlich ein Anwesenheitsrecht bei den Aufsichtsratssitzungen, es sei denn, dass der Aufsichtsrat im Einzelfall dies ausnahmsweise durch Beschluss anders entscheidet.
      7. Der Aufsichtsrat gibt sich selbst eine Geschäftsordnung.
      § 10
      Willenserklärungen des Aufsichtsrats
      1. Willenserklärungen des Aufsichtsrats werden namens des Aufsichtsrats durch den Vorsitzenden oder, im Falle seiner Verhinderung, durch dessen Stellvertreter abgegeben.
      2. Ständiger Vertreter des Aufsichtsrats gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber Gerichten und Behörden, sowie gegenüber dem Vorstand, ist der Vorsitzende oder, im Falle seiner Verhinderung, dessen Stellvertreter.
      § 11
      Satzungsänderungen

      Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen.
      § 12
      Auslagenersatz, Vergütung
      1. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten den Ersatz ihrer notwendigen Auslagen.
      2. Über die Höhe einer etwaigen Vergütung beschließt die Hauptversammlung. Die Hauptversammlung kann die Vergütung anlässlich der Wahl zum Aufsichtsrat für die gesamte Wahlperiode festlegen.

      IV.
      Hauptversammlung
      § 13
      Ort und Einberufung
      1. Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder an einem durch Beschluss des Aufsichtsrates zu bestimmenden Ort in Bayern statt.
      2. Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand oder in den gesetzlich bestimmten Fällen vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates einberufen.
      3. Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt in der gesetzlich vorgesehenen Form und muss mindestens dreißig Tage vor dem Tage der Hauptversammlung bzw. — soweit die Teilnahme von einer Anmeldung des Teilnehmers abhängig ist — dreißig Tage vor dem letzten Anmeldetag unter Angabe der Tagesordnung erfolgen. Dabei werden der Tag der Absendung und der Tag der Hauptversammlung bzw. der letzte Anmeldetag nicht mitgerechnet.
      § 14
      Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimmrecht und Vollmacht
      1. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind grundsätzlich sämtliche Aktionäre berechtigt. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht.
      2. Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung bedarf der Textform. Sie muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. § 123 AktG, insbesondere die dort geregelte Anmeldefrist von sieben Tagen, bleibt unberührt.
      3. Die Aktionäre müssen außerdem die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Ausreichend hierfür ist ein in Textform erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
      4. Die Gesellschaft kann die Teilnahme an der Hauptversammlung auch mittels elektronischer oder anderer Medien zulassen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
      5. Der Aktionär kann sich in der Hauptversammlung vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht gilt die gesetzlich vorgeschriebene Form. Vollmachten, die der Aktionär der Gesellschaft oder einem von ihr benannten Stimmrechtsvertreter zuleitet, können auch durch Telefax oder durch eine andere, in der Einladung zur Hauptversammlung näher bestimmte elektronische Form erteilt werden. Die Einzelheiten werden in der Einladung bekannt gemacht.
      § 15
      Vorsitz
      1. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter. Ist sowohl der Vorsitzende als auch sein Stellvertreter verhindert, wird der Versammlungsleiter durch die Hauptversammlung gewählt.
      2. Der Vorsitzende leitet die Versammlung. Er bestimmt die Reihenfolge, in der die Gegenstände der Tagesordnung verhandelt werden, sowie die Art und Reihenfolge der Abstimmungen. Er kann das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken; er kann insbesondere den zeitlichen Rahmen des Versammlungsverlaufs, der Aussprache zu den Tagesordnungspunkten sowie des einzelnen Rede- und Fragebeitrags angemessen festsetzen.
      § 16
      Beschlussfassung
      1. Das Stimmrecht wird nach der Anzahl der Stückaktien ausgeübt. Das Stimmrecht beginnt mit der Leistung der gesetzlichen Mindesteinlage.
      2. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden und stimmberechtigten Aktien gefasst, soweit diese Satzung oder das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorsehen. Im Falle der Stimmengleichheit gilt, ausgenommen bei Wahlen, ein Antrag als abgelehnt.
      3. Sofern bei Wahlen im ersten Wahlgang die einfache Stimmenmehrheit nicht erreicht wird, findet eine Stichwahl zwischen den Personen statt, die die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
      4. Die Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrates bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Stimmen.
      5. Der Beschluss über die Auflösung der Gesellschaft bedarf einer Mehrheit von 80 vom Hundert des gesamten stimmberechtigten Grundkapitals, unabhängig von der Anwesenheit in der Hauptversammlung.
      § 17
      Jahresabschluss und ordentliche Hauptversammlung
      1. Der Vorstand hat in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres den Jahresabschluss und den Lagebericht für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und, soweit gesetzlich vorgeschrieben, dem Abschlussprüfer vorzulegen. Nach Eingang des Prüfungsberichtes sind der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Prüfungsbericht und der Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinnes unverzüglich dem Aufsichtsrat vorzulegen.
      2. Nach Eingang des Berichts des Aufsichtsrats über das Ergebnis seiner Prüfung hat der Vorstand unverzüglich die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen, die innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres stattzufinden hat. Sie beschließt über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie über die Verwendung des Bilanzgewinnes und wählt den Abschlussprüfer.
      3. Stellen Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest, so können sie Beträge bis zur Hälfte des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einstellen. Sie sind darüber hinaus ermächtigt, bis zu einem weiteren Viertel des Jahresüberschusses Beträge in andere Gewinnrücklagen einzustellen, solange die Gewinnrücklagen die Hälfte des Grundkapitals nicht übersteigen oder so weit, dass sie nach der Einstellung die Hälfte des Grundkapitals nicht übersteigen würden.
      4. Stellt die Hauptversammlung den Jahresabschluss fest, so ist der fünfte Teil des Jahresüberschusses in die Gewinnrücklagen einzustellen, bis diese Rücklage den Betrag des Grundkapitals erreicht hat.
      5. Bei der Berechnung des gemäß Abs. 3 und 4 in Gewinnrücklagen einzustellenden Teils des Jahresüberschusses sind vorweg Zuweisungen zur gesetzlichen Rücklage und Verlustvorträge abzuziehen.
      6. Die Hauptversammlung beschließt über die Verwendung des sich aus dem festgestellten Jahresabschluss ergebenden Bilanzgewinns. Sie kann weitere Teile des Bilanzgewinns Gewinnrücklagen zuführen, sie kann diese Gewinne auch auf neue Rechnung vortragen oder unter die Aktionäre verteilen.
      § 18
      Gründungsaufwand

      Den Gründungsaufwand trägt die Gesellschaft bis zu einem Betrag von insgesamt EURO 4.000.
      - Ende der Satzung -


      TOP 9

      Neuwahlen zum Aufsichtsrat

      Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 05. Dezember 2005. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 7 Abs. 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

      Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:


      Dr. Martin Vorderwülbecke, Jurist, geb. am 02.09.1960, München;

      Aufsichtsrat bei folgenden Gesellschaften:
      • MDI Mediterranean Direct Invest AG
      • Sommer Holding AG
      • Evotape S.p.a./Italien


      Markus Zöllner, Wirtschaftsingenieur, geb. am 25.04.1968, Bichl

      Aufsichtsrat bei folgenden Gesellschaften:
      • Arques Industrie Asset AG i.Gr.
      • Arques Industrie Wert Beteiligungs AG i.Gr.
      • Arques Industries Capital AG i.Gr.
      • Sommer Holding AG
      • Zugspitze 66. VV AG


      Dr. Stefan Gros, Kaufmann, geb. am 27.04.1964, Valley
      Aufsichtsrat bei folgenden Gesellschaften:
      • Arques Industrie Asset AG i.Gr.
      • Arques Industrie Wert Beteiligungs AG i.Gr.
      • Arques Industries Capital AG i.Gr.
      • Imandros Vermögensverwaltungs AG


      Ersatzmitglied für den Fall des Ausscheidens eines der vorbenannten Aufsichtsratsmitglieder ist:


      Dr. Dr. Peter Löw, Jurist, geb. am 21.10.1960, München
      Aufsichtsrat bei folgenden Gesellschaften:
      • Arques Industries Capital AG i.Gr.
      • Imandros Vermögensverwaltungs AG
      • MDI Mediterranean Direct Invest AG
      • WS 3021 Vermögensverwaltungs AG
      • WS 3022 Vermögensverwaltungs AG
      • Zugspitze 66. VV AG

      Die Bestellung erfolgt jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.


      TOP 10

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2005

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen


      TOP 11

      Berichte des Vorstandes:
      Zu TOP 2:
      Bericht des Vorstandes an die Hauptversammlung gemäß § 186 IV S. 2 Aktiengesetz (AktG)
      Die Sachkapitalerhöhung ist notwendig, um die strategische Neuausrichtung des Unternehmens zu sichern und den Börsenmantel wieder zu beleben. Der Bezugsrechtsauschluss im Rahmen der Sachkapitalerhöhung ist zwingend erforderlich, da die Sacheinlegerin die Alleingesellschafterin der einzubringenden SKW Stahl-Metallurgie GmbH ist und insoweit nur die Sacheinlegerin, nicht aber die anderen Aktionäre in der Lage sind, Sacheinlagen gleicher Art und Güte zu leisten (subjektive Unmöglichkeit).
      Zu TOP 3:
      Bericht des Vorstandes an die Hauptversammlung gemäß § 186 IV S. 2 Aktiengesetz (AktG)
      Der Ausschluss des Bezugsrechtes für Spitzenbeträge bei der durchzuführenden Bar-Kapitalerhöhung ermöglicht die Ausnutzung der erbetenen Ermächtigung durch runde Beträge unter Beibehaltung eines glatten Bezugsrechts. Damit wird die technische Durchführung der Ausgabe neuer Aktien wesentlich erleichtert.
      Zu TOP 4:
      Bericht des Vorstandes an die Hauptversammlung gemäß § 202 in Verbindung mit §§ 186 Abs. 3 Satz 4, Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG)
      Die beantragte Ermächtigung dient, soweit sie eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zum Gegenstand hat, dem Erhalt und der Verbreiterung der Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft. Insbesondere vor dem Hintergrund des Zwecks der Gesellschaft und des Wunsches, weitere Investoren zu gewinnen ist eine angemessene Kapitalausstattung wesentliche Grundlage der zukünftigen Geschäftstätigkeit.
      Weiterhin möchte die Gesellschaft die Möglichkeit haben, Aktien zur Finanzierung des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen hieran („Akquisitionen“) einzusetzen. Da eine Kapitalerhöhung zur Durchführung einer Akquisition kurzfristig erfolgen muss, ist die Beschlussfassung darüber in der jährlichen ordentlichen Hauptversammlung keine Alternative zur Schaffung eines genehmigten Kapitals. Nur dadurch wird der Vorstand in die Lage versetzt, schnell und unkompliziert sich bietende Gelegenheiten zu Akquisitionen im Interesse der Aktionäre wahrzunehmen, um so die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Der Vorstand wird für mehrere Fälle ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.
      Durch den Bezugsrechtsausschluss im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage innerhalb der 10%-Grenze des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG wird die Unternehmensfinanzierung durch Eigenkapitalaufnahme erleichtert. Die Gesellschaft erhält so die Möglichkeit, an den Kapitalmärkten flexibel und kostengünstig neues Kapital aufzunehmen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, strategische Investoren, institutionelle Anleger oder sonstige Aktionärsgruppen zu gewinnen. Eine Verwässerung des Wertes der bestehenden Aktien ist entsprechend den gesetzlichen Grenzen dahin gehend minimiert, dass der Ausgabepreis den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreiten darf.
      Die Finanzierung über Schuldverschreibungen mit Options- und Wandlungsrechten sichert eine flexible Finanzierung der Gesellschaft. Die Absicherung der Bedienung und damit die Attraktivität der Finanzierungsform bedingen es, den Inhabern von Options- und Wandlungsrechten einen angemessenen Verwässerungsschutz zu gewähren. Ein angemessener Verwässerungsschutz kann erreicht werden, indem der Wandlungspreis gemindert und dem Inhaber der Wandelschuldverschreibung die Ermäßigung in bar ausgeglichen wird. Der Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre führt im Falle der Ausnutzung der Ermächtigung dazu, dass der Options- bzw. Wandlungspreis nicht gemindert werden müsste, um den Verwässerungsschutz für Inhaber von Options - oder Wandlungsrechen sicherzustellen.
      Die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen oder Verschmelzungen soll den Vorstand in die Lage versetzen, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Überlassung von Aktien an der SKW Stahl-Metallurgie AG erwerben zu können. In vielen Fällen besteht ein Interesse sowohl der Gesellschaft als auch der Veräußerer, die Gegenleistung für den Erwerb eines Unternehmens nicht in Geld, sondern in Aktien bereitzustellen. Aus Sicht der Gesellschaft ist die Gewährung von Aktien insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung eines Unternehmenserwerbs sinnvoll. Aber auch für den Veräußerer kann es häufig interessant sein, Aktien statt Bargeld zu erhalten. Um in diesem Fall nicht Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Unternehmen hinnehmen zu müssen, welche die Möglichkeit besitzen, eigene Aktien als Akquisitionswährung einzusetzen, soll auch die SKW Stahl-Metallurgie AG diese Möglichkeit nutzen können.
      Der Ausschluss des Bezugsrechtes für Spitzenbeträge ermöglicht die Ausnutzung der erbetenen Ermächtigung durch runde Beträge unter Beibehaltung eines glatten Bezugsrechts. Damit wird die technische Durchführung der Ausgabe neuer Aktien wesentlich erleichtert. Aus den vorstehenden Gründen ist die Schaffung eines genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechtes notwendig. Die Einberufung einer Hauptversammlung für den Einzelfall wäre sowohl aus Zeit- als auch aus Kostengründen keine Alternative zu dem genehmigten Kapital.
      Der Vorstand wird in jedem Fall der Ausgabe von Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts sorgfältig prüfen, ob dies jeweils im Interesse der Gesellschaft und damit ihrer Aktionäre liegt. Nur dann wird der Vorstand von der ihm eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen und in der nächsten Hauptversammlung über die Ausnutzung Bericht erstatten.

      Teilnahme an der an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung sind nach §§ 18, 19 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Xerius BioScience AG c/o ARQUES Industries AG, Münchner Str. 15a, 82319 Starnberg oder der nachfolgend genannten Bank (Hinterlegungsstelle) oder einem deutschen Notar während der üblichen Geschäftsstunden bis spätestens 28. November 2005 hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

      Hinterlegungsstelle ist:
      Bankhaus Gebrüder Martin AG
      Kirchstr. 35
      73033 Göppingen

      Der Hinterlegung bei der genannten Hinterlegungsstelle wird dadurch genügt, dass die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden.

      Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar, ist die von diesem auszustellende Bescheinigung über die Hinterlegung spätestens am 29. November 2005 bei der Xerius BioScience AG c/o ARQUES Industries AG, Münchner Str. 15a, 82319 Starnberg einzureichen.

      Die auf Grund der Hinterlegung ausgehändigten Stimmrechtskarten dienen den Aktionären als Ausweis für die Ausübung des Stimmrechtes.

      Ebenfalls teilnahmeberechtigt sind Aktionäre, die mittels einer nach den ab 01.11.2005 geltenden Vorschriften erstellten Bescheinigung des depotführenden Instituts ihre Teilnahmeberechtigung nachweisen. Auch diese erhalten bei fristgerechter Vorlage dieser Bescheinigung Stimmrechtskarten.

      Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können sich auch durch eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen Bevollmächtigten ihrer Wahl vertreten lassen.

      Anfragen und Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung, Anfragen und eventuelle Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagespunkt gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
      Xerius BioScience AG
      Investor Relations – Hauptversammlung
      Münchner Straße 15a
      82319 Starnberg
      Telefax: 08151 / 651 – 500

      Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung, die rechtzeitig bis spätestens 21. November 2005 unter dieser Adresse eingegangen sind und eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden den Aktionären im Internet unter www.skw-steel.com zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Vorschläge werden nicht berücksichtigt.

      Auf Wunsch wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift derjenigen Unterlagen, die auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen, zugesandt.



      Starnberg, im Oktober 2005

      Xerius BioScience AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 15:49:17
      Beitrag Nr. 87 ()
      Na dann viel Spaß mit den 60 Mio. neuen Aktien... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 15:54:36
      Beitrag Nr. 88 ()
      So sieht es aus. Bezugsrechtsausschluß für freie Aktionäre. Das ist der Genickschuß für den Börsenkurs. Kursziel 1,50 Euro.
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 16:00:57
      Beitrag Nr. 89 ()
      endlich sind wir mal einer Meinung...
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 16:03:26
      Beitrag Nr. 90 ()
      Blutbad bei Xerius steht bevor. Die HV-Tagesordnung wurde gerade veröffentlicht. Die freien Aktionäre bekommen bei der Kapitalerhöhung kein Bezugsrecht. Bei der Sachkapitalerhöhung werden bis zu 60 Mio. neue Aktien ausgegeben. Kursziel 1,50 Euro (aktuell 15 Euro).

      Macht dass ihr da raus kommt bevor alle durch die Tür wollen.
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 16:17:33
      Beitrag Nr. 91 ()
      In Xerius sollen noch ein paar Leute short sein. Das könnte nochmal zu ein paar Eindeckungskäufen führen. Das wars dann aber auch. Wer jetzt noch Xerius kauft dem ist nicht zu helfen. Eine Sauerei was Arques da mit den Xerius-Aktionären macht.
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 18:45:02
      Beitrag Nr. 92 ()
      Das ist wirklich eine unglaubliche Frechheit gegenüber dem Streubesitz. Ich bin wirklich enttäuscht von der Vorgehensweise seitens Arques. :mad:
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 18:49:25
      Beitrag Nr. 93 ()
      Und der Kurs steht noch bei 16,60. Das wird noch ein böses Erwachen geben.

      Irgendwann wird Arques selbst mit dem verkaufen anfangen. So ein Geschäft lassen die sich nicht entgehen.
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 19:22:18
      Beitrag Nr. 94 ()
      Interessante Tagesordnung nicht nur Tagesordnungspunkt 2 sondern auch Tagesordnungspunkt 3 sollte beachtet werden!

      Dort steht was von einer zusätzlichen nachträglichen Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht . Zugegeben: Insgesamt eine mächtige Kapitalerhöhung. Wollen die nach einem Jahr im M-Dax vertreten sein?
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 20:28:02
      Beitrag Nr. 95 ()
      Stimmt. Lesen müsste man können!;)

      Es findet natürlich eine kombinierte Sach/Barkapitalerhöhung statt. Schliesslich müssen die Altaktionäre ihre Anteile halten können. Im Rahmen der Barkkapitalerhöhung gibt es ein Bezugsrecht. Insgesamt scheinen die Konditionen allerdings nicht so günstig wie zuvor von mir angenommen, da der Wert der Sacheinlage (zumindest theoretisch) relativ hoch angesetzt wurde. Es ist zwar von BIS ZU 60 Mio die Rede - allerdings widerspricht Arques damit Ihrer eigenen Ankündigung das Kapital um höchsten 50 Mio erhöhen zu wollen.

      Die genaue Umsetzung der Kapitalerhöhung steht natürlich noch aus - bis dahin ist nichts entschieden. Allerdings scheint mir Arques entgegen meiner Annahme doch keine (kleinen) Geschenke an die Xerius-Altaktionäre verteilen zu wollen.

      rtq
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 20:47:07
      Beitrag Nr. 96 ()
      Die Barkapitalerhöhung kommt erst hinterher. Da haben die Aktionäre der Sachkapitalerhöhung nochmal ein Bezugsrecht. Die Barkapitalerhöhung spielt gar keine Rolle mehr.

      Die Verwässerung durch die Sachkapitalerhöhung ist so stark, dass sich der Kurs bei der Ausgabe von 60 Mio. neuen Aktien stark nachgeben wird.
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 23:07:20
      Beitrag Nr. 97 ()
      Na das ist doch die übliche Vorgehensweise. Alles andere wäre etwas seltsam.
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 23:27:05
      Beitrag Nr. 98 ()
      Rechne dir den Unterschied einfach mal durch. Dir wird das Bezugsrecht 1:171 (bei Vollausnutzung der 60 Mio. neuen Aktien) vorenthalten.


      Aktie jetzt 350.000 mal 16 macht 5,6 Mio.
      zusätzlich 60 Mio neue Aktien mal 1,50 Euro macht 90 Mio.

      Zusammen 95,6 Mio.

      geteilt durch 60.350.000 Aktien ergibt das 1,58 Euro.

      Das ist dein Kurs nach Kapitalerhöhung. Und das ist schon die obere Grenze. Vielleicht wird SKW ja auch nicht für 90 Mio. sondern nur für 50 Mio. eingebracht.

      Wie dann anschließend eine Barkapitalerhöhung kommt ist völlig egal, wenn du bei der ersten schon nicht dabei bist.

      Verlustpotential der Aktie über 90%.

      Du kannst von mir aus das Ergebnis bei 50 Mio neuen Aktien rechnen. Das Ergebnis ändert sich nicht groß.
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 23:46:11
      Beitrag Nr. 99 ()
      @M_Dupont

      Warum sollten denn die Altaktionäre ein Bezugsrecht im Rahmen der Sachkapitalerhöhung erhalten? Die bringen doch kein Sachkapital ein.
      Avatar
      schrieb am 26.10.05 10:03:35
      Beitrag Nr. 100 ()
      das papier bleibt eine zockeraktie.

      kann mir zwar nicht wirklich vorstellen, dass sie noch nen ordentlichen schub nach oben macht, aber scheinbar gibt es doch noch anleger, welche trotz der meines erachtens nun wirkl. nicht sehr rosigen nachrichtenlage sich nicht abschrecken lassen.

      dennoch gehe ich von tendenziell fallenden kursen aus,
      einerseits da der rechnerische wert eher gegen 1 bis 3 euro tendiert. arques knallharte geschäftsleute sind und natürlich kein herz für hysterien verfallene aktionäre haben (anders ist dieser hype ja nicht erklärbar).
      dass arques sich in keinster weise am aktienkurs orientieren, ist aufgrund der kürze der bö-notierung, der aus dem ruder gelaufenen und vom "operativen geschäft" losgelösten Aktienkursentwicklung durchaus nachvollziehbar.

      und zudem mit zunehmender zeit das interesse sowie der glaube an das papier bei weiterhin rückläufigen umsätzen nachlassen wird.
      Avatar
      schrieb am 26.10.05 10:52:33
      Beitrag Nr. 101 ()
      Habs mir mal in mein WO Cashburn Depot gelegt und gleich einen fetten Gewinn eingefahren :cry:
      Da kann man mal sehen wie sowas nach hinten losgehen kann.
      Avatar
      schrieb am 28.10.05 10:30:58
      Beitrag Nr. 102 ()
      XERIUS Bioscience klarer Verkauf

      28.10.2005
      BetaFaktor

      Für die Experten von "BetaFaktor" ist die Aktie der XERIUS Bioscience AG (ISIN DE0005188304 / WKN 518830) ein klarer Verkauf.

      Die Wertpapierspezialisten berichteten bereits darüber, dass die ARQUES Industries AG ihre Tochter SKW in den Mantel der XERIUS Bioscience AG einbringe. Dabei solle das Grundkapital um bis zu 60 Mio. EUR erhöht werden gegen Sacheinlage, unter Ausschluss des Bezugsrechts. Das müssten Anleger unter dem Aspekt betrachten, dass es derzeit nur 350.000 XERIUS-Aktien gebe (Nominalwert 1 EUR). Der implizite Börsenwert der neuen SKW belaufe sich daher auf bis zu 1 Mrd. EUR. Nach Erachten der Wertpapierexperten sei das natürlich albern - laut Gutachten sei SKW bis zu 90 Mio. EUR wert, evtl. auch mehr.

      Anschließend gebe es noch eine Bar-Kapitalerhöhung über acht Mio. Aktien. Die Wertpapierexperten würden vermuten, dass ARQUES ihr Bezugsrecht dann nicht nutzen werde, da sie nach der Einbringung der SKW ohnehin über 99% der Anteile halten werde.

      Für die Experten von "BetaFaktor" ist die XERIUS-Aktie ein klarer Verkauf.
      Avatar
      schrieb am 31.10.05 12:01:33
      Beitrag Nr. 103 ()
      Nebenwerte
      Kursexplosion bei Xerius Bioscience gibt zu denken


      31. Oktober 2005 Die erst im Jahr 2002 aus der Übernahme eines Börsenmantels entstandene Arques Industries AG hat sich in kürzester Zeit einen exzellenten Ruf erworben. Dafür hat bei der auf die Übernahme von Unternehmen im Umbruch, wie Sanierungsfälle, und von Randgeschäften, von denen sich Konzerne trennen, spezialisierten Firma ein rasantes und zugleich profitables Wachstum gesorgt.


      So hat die Starnberger Beteiligungsgesellschaft erst kürzlich für die ersten neun Monate des laufenden Geschäftsjahres mit einem Umsatzplus von 337 Prozent auf 283,6 Millionen Euro und einem Anstieg beim Ergebnis vor Ertragsteuern und Zinsen von 3,3 Millionen auf 16,0 Millionen Euro wieder deutlich besser als erwartete Zahlen vorgelegt.

      Wie gut die Geschichte des Sanierungsspezialisten, der 2006 die Milliarde beim Umsatz knacken will, bisher an der Börse ankommt, zeigt sich neben dem inzwischen vollzogenen Aufstieg in den SDax am besten am Aktienkurs. Denn der ist von 0,20 Euro im Juni 2001 in der Spitze bis zum 23. August 2005 auf 140,65 Euro förmlich nach oben geschossen.

      Treibende Kraft bei Arques ist Gründer und Vorstandschef Peter Löw. Der mit Doktorwürden in den Fachgebieten Rechtswissenschaften und Geschichte ausgestatte Arques-Chef gründete 1993 seine erste mittelständische Beteiligungsholding und führte bis heute 50 Firmenkäufe durch. Zweitwichtigster Mann ist inzwischen der seit 1. Juli 2005 bei Arques tätige Finanzvorstand Stefan Gros, der früher in der gleichen Position bei der AGIP Deutschland GmbH und Austria Tabak beschäftigt war. Neben diesen beiden führenden Managern vertraut Arques auf etliche weitere Restrukturierungsspezialisten mit langjähriger Erfahrung, die als sogenannte „Task Force” in die Beteiligungen geschickt werden und dort die Trendwende bewerkstelligen sollen.

      Xerius-Aktienkäufer machen offenbar einem Denkfehler

      Trotz des umfangreichen Know How, das offenbar hinter den Konzept von Arques steckt, geht das, was mitunter im Umfeld solcher Erfolgsstories passiert, trotzdem oft nicht mehr auf die berühmte Kuhhaut. Kaum nachvollziehbar ist jedenfalls das, was in den vergangenen Wochen bei Xerius Bioscience passiert ist. Hier hat die Meldung, wonach Arques 80 Prozent der Stimmrechte am Börsenmantel der insolventen Biotech-Beteiligungsfirma Xerius Bioscience übernommen hat und darin die von der Degussa im Vorjahr übernommene SKW Stahl-Metallurgie-Gruppe einbringen will, zu einem rasanten Kursanstieg geführt. Vom 21. September bis zum 21. Oktober explodierte der Kurs deswegen in der Spitze um glatte 700 Prozent.

      Unverständlich ist diese Hausse deswegen, weil sie offenbar auf einem Denkfehler beruht. Vermutlich konzentrieren sich die Käufer bei ihren Überlegungen auf einen Börsenwert der Xerius-Aktie, der beim momentanen Kurs von 14,42 Euro und 350.000 ausstehenden Aktien bei gut fünf Millionen Euro liegt. Verglichen mit dem Unternehmenswert des Stahlveredlers SKW, der laut einer Bewertung nach IDW-Standards zufolge auf 50 bis 90 Millionen Euro geschätzt wird, klingt das zunächst lukrativ.

      Doch weil bei der Einbringen der SKW-Gruppe auch bis zu 50 Millionen neue Aktien ausgegeben werden sollen, hat dieses Denkmuster einen gewaltigen Fehler. Denn durch diese Kapitalerhöhung muß nach Vollzug unweigerlich auch der Kurs der Xerius-Aktien fallen, weil sich sonst auf Basis der aktuellen Notiz und der künftigen Aktienzahl eine maßlose Bewertung von 726 Millionen Euro ergeben würde. Kein Wunder, daß Arques-Kommunikationschefin Anke Lüdemann mit Blick auf die Kursentwicklung bei Xerius von einer „nicht mehr nachvollziehbaren Spekulation” spricht. Da Kurse zwischen 1,00 und 1,70 Euro weitaus angemesser erscheinen, darf man gespannt sein, wie es in den nächsten Wochen mit dem Xerius-Aktienkurs weitergehen wird.

      Für ein Urteil über die neue Aktie fehlt es noch an Details

      Die zu erwartenden Kursverluste haben aber ebenso wenig wie die bisherigen Kursgewinne irgendetwas mit der Werthaltigkeit der auf die Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb von Produkten zur Entschwefelung und Veredelung von Roheisen und Stahl spezialisierten SKW-Gruppe selbst zu tun. Inwieweit es sich hier um ein lukratives Investment handelt, wird sich erst dann beurteilen lassen, wenn mehr Details zu den Kapital- und den Zukunftsplänen bekannt sind. Zur wichtigsten Plattform, um mehr Informationen zu diesem Thema zu erhalten, dürfte dabei die für den 2. Dezember geplante Hauptversammlung bei Xerius werden.

      Als Pfund, mit dem SKW schon jetzt wuchern kann, ist das Engagement von Arques. Bekanntlich hatte die Beteiligungsgesellschaft bei ihrem Versuch, in Schwierigkeiten geratene Unternehmen zu retten, eine glückliche Hand. Auch bei SKW haben die typischerweise angewandten Erfolgsrezepte bereits Wirkung gezeigt. Aus einem Verlustbringer ist ein hochprofitables Unternehmen geworden, das 2005 ein organisches Wachstum von 20 Prozent erzielen will (die Rede war dabei bisher von einem Umsatz von rund 180 Millionen Euro und einem zweistelligen Millionenertrag vor Steuern und Zinsen).

      Eine der entscheidenden Frage bei der Beurteilung der weiteren Aussichten wird sein, ob es der Gesellschaft unter Mithilfe der von Arques eingesetzten Geschäftsführerin Ines Kolmsee gelingt, langfristig auf einen Wachstumskurs einzuschwenken. Die internen Planungen sehen dieses Wachstum sowohl organisch als auch über Zukäufe vor. Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang auch noch, daß der Stahlveredler eigenen Angaben zufolge weniger von der Entwicklung des Stahlpreises selbst als vielmehr von der allgemeinen Verfassung der Konjunktur abhängt.
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      FAZ.net
      Avatar
      schrieb am 22.12.05 15:46:42
      Beitrag Nr. 104 ()
      Am 05.12.2005 fand die Xerius Hauptversammlung statt.
      Die Firma SKW Stahl-Metallurgie GmbH wird im Börsenmantel von Xerius AG aufgehen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Sacheinlagen erhöht von EUR 350.000,00 um bis zu EUR 60.000.000,00 auf bis zu EUR 60.350.000,00 durch Ausgabe bis zu 60.000.000 neuer nennwertloser auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Einbringung der SKW Stahl-Metallurgie Holding GmbH (Alleingesellschafter ARQUES Industries AG (Sacheinleger)). Hauptaktionär bleibt uneingeschränkt ARQUES.
      Ein Bezugsrecht für Altaktionäre der Xerius AG wird nicht eingeräumt.
      Das Grundkapital der "neuen" Gesellschaft wird gegen Bareinlagen ausgehend von dem sich nach Durchführung der Sach-Kapitalerhöhung ergebenden Wert („alte
      Aktien“ rechnerische Schätzung 1,00-1,20 Euro) um weitere bis zu EUR 8.000.000,00 („Erhöhungsbetrag“) durch Ausgabe bis zu 8.000.000 neuer nennwertloser, auf den Inhaber lautender Stückaktien („neue Aktien“) erhöht. Die neuen Aktien werden mindestens zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie ausgegeben.

      Die Xerius AG wird umfirmiert in SKW Stahl-Metallurgie AG.

      Es bleibt spannend, mit welchem KGV die AG bewertet wird und wie sich die generelle Metalbranche entwickeln wird.

      Neben ARQUES wird sicherlich auch SKW von dieser Aktion provitieren, die somit ihren Expansionskurs weiter fortführen können.

      Die Wandelaktion ist noch nicht endgültig abgeschlossen.
      Der aktuelle Kurs der "noch" Xerius Aktien steht heute bei 12,69 Euro mit viel Fantasie.
      Avatar
      schrieb am 22.12.05 16:03:41
      Beitrag Nr. 105 ()
      Hallo ich bin nicht in Xerius investiert, aber auf der Arques Homepage gibt es folgende News zu lesen:

      Man beachte den fett markierten Bereich:

      ARQUES, 06.12.2005

      Hauptversammlung der Xerius AG
      Ältester anwesender Aktionär eröffnet Versammlung

      Die Hauptversammlung der Xerius BioScience AG fand am gestrigen Montag im Münchener Konferenzzentrum der Hanns-Seidel-Stiftung statt. Da die Gesellschaft derzeit keinen Aufsichtsrat besitzt, eröffnete satzungsgemäß der mit über 60 Jahren älteste anwesende Aktionär die Versammlung. Seinem Vorschlag entsprechend wurde ARQUES Vorstand Markus Zöllner zum Versammlungsleiter gewählt.

      Nach den Vorträgen des derzeit einzigen Xerius-Vorstands Michael Järkel und der Chefin der ARQUES Tochter SKW Stahl-Metallurgie Holding, Ines Kolmsee, wurden unter anderem die Verlegung des Firmensitzes von Bremen nach Starnberg sowie die Umbennennung in Xerius AG beschlossen und ein neuer Aufsichtsrat gewählt.

      ARQUES hatte den Börsenmantel der Xerius BioScience AG im vergangenen September erworben. Im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung sollte die SKW Stahl-Metallurgie-Gruppe als zweite ARQUES Beteiligung nach der ARQUANA International Print & Media AG an die Börse gebracht werden.

      Derzeit läuft ein Ersuchen um eine verbindliche Auskunft an das Finanzamt Fürstenfeldbruck, das die steuerliche Behandlung der Einbringung der SKW klären soll. Daher wurden die in der Tagesordnung vorgesehenen Kapitalmaßnahmen noch nicht zur Abstimmung gebracht.


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