checkAd

    DEWB - Andienung (bald mehr als 30 Euro je Aktie!!!) -Empfehlungen und Depotaufnahmen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.10.05 13:55:49 von
    neuester Beitrag 30.10.05 16:46:44 von
    Beiträge: 79
    ID: 1.014.561
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 11.864
    Aktive User: 0

    ISIN: DE0008041005 · WKN: 804100
    0,5305
     
    EUR
    -0,66 %
    -0,0035 EUR
    Letzter Kurs 28.03.24 Lang & Schwarz

    Werte aus der Branche Finanzdienstleistungen

    WertpapierKursPerf. %
    0,5100+70,00
    150,00+47,06
    2,3550+31,56
    2,3000+15,65
    4,4500+14,40
    WertpapierKursPerf. %
    1,5700-15,82
    1,3500-16,67
    177,67-33,46
    19,850-66,07
    16,700-66,47

     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 13:55:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      so - da ist er nun der ultimative Jenoptik/DEWB-Andienungs-Schreiben-Thread...
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 14:10:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      wie öffnet man einen neuen Thread?
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 14:12:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      einen solchen lukrativen deal (für alle beteilgten übrigens) kann man selten machen - wahnsinn...
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 14:37:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo normalus, eine Frage: ich habe am 24.6.05
      500 St. DEW-Aktien gekauft. Was soll ich tun? Andienungsschreiben? Oder einfach abwarten? War im Urlaub und habe die ganze Sache nur oberflächlich verfolgt.
      Danke!
      hajo
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 15:27:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo,

      ich habe gestern 130 Stück gekauft, soll ich Andienen oder abwarten. Was ratet ihr mir??

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Rallye II. – Neuer Anstoß, News und was die Börsencommunity jetzt nicht verpassen will…mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 16:08:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      kann eine nette seele bitte erklären was andienen bedeutet und was man dabei genazu machen muss?

      wo soll man sich melden etc.?

      wer darf andienen?

      danke Austrian
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 17:17:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      Also Leute, hier nochmal mein Andienungsschreiben. Kann natürlich jeder beliebig verändern.
      Andienen kann jeder, der Aktien der DEWB besitzt oder in der Andienungsfrist von 2 Monaten ab dem 19.10.05 erwirbt.
      Das ist die 2 Monatsfrist ab der Veröffentlichung des Beschlusses aus dem Spruchstellenverfahren.





      An
      JENOPTIK AG
      Unternehmenskommunikation
      Carl-Zeiß-Straße 1
      D-07739 Jena


      Andienung von 1000 St. DEWB-Aktien

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      sehr geehrter Herr von Witzleben,

      ich bin Anteilseigner der Jenoptik-Tochter Deutsche Effecten und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft (DEWB) in einer Größenordnung von 1000 Stück und nach dem abgeschlossenen Beherrschungsvertrag im Sinne von § 291 AktG abfindungsberechtigt.
      Der Abfindungsanspruch beträgt aufgrund der abschließenden Entscheidung im Spruchstellenverfahren vom 19.10.2005 26,98 Euro je Aktie. zzgl. einer Verzinsung von zwei von Hundert über den jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 1.1.2000"
      Insgesamt steht mir ein Abfindungsanspruch in Höhe von 26980,00. Euro zu (1000 St. Aktien je 26,98 EUR Abfindungsanspruch. (zuzüglich angefallener Zinsen).
      Ich darf Sie höflich bitten, den oben genannten Betrag von 26980,00 auf mein unten angegebenes Konto Zug um Zug gegen Übereignung der Aktien zu überweisen. Hierfür habe ich mir einen Zahlungseingang bis zum

      xx.xx.2005

      notiert. Ich weise darauf hin, dass ich nach erfolglosem Verstreichen der Frist und der damit verbundenen konkludenten Ablehnung der Abfindungszahlung unverzüglich Klage einreichen lassen werde. Zur Vermeidung dieser Weiterungen wollen Sie bitte fristgerecht den Zahlungsanspruch erfüllen.


      Mit freundlichen Grüßen










      _
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 17:30:49
      Beitrag Nr. 8 ()
      Natürlich muss jeder der festen Überzeugung sein, dass er auch abfindungsberechtigte Aktien , bzw Aktien von einem aussenstehenden Aktionär erworben hat.:cool:
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 17:58:03
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wenn die Aktie jetzt nicht bald auf 10 Euro steht verstehe ich die Welt nicht mehr.
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 18:00:56
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]18.359.619 von Tuttobene am 20.10.05 17:17:21[/posting]Berichtigung:

      Der Abfindungsanspruch beträgt aufgrund der abschließenden Entscheidung im Spruchstellenverfahren vom 18.10.2005
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 18:43:27
      Beitrag Nr. 11 ()
      [posting]18.360.095 von Tuttobene am 20.10.05 18:00:56[/posting]Die Entscheidung des Spruchstellenverfahren ist vom 30.09.2005.

      Viele Grüße
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 18:44:58
      Beitrag Nr. 12 ()
      [posting]18.360.557 von DiskusTobi am 20.10.05 18:43:27[/posting]Die Entscheidung ja, aber die Frist beginnt mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger und die war am 18.10
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 18:53:27
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ Tutto

      Danke für Deine Mühe. Hat jemand schonmal angedient? Wie lief die Übertragung der Aktien danach ab? Via Notar? Oder ist die Bank treuhänderisch (wie sonst bei Börsengeschäften, wo sie Aktie ausbucht und Geld einbucht)???

      Soll jetzt keine grundlegenden Diskussionen auslösen, dies hier sollte der kurzgehaltene Info-Thread sein!!! Sonstige Diskussion im Thread Thread: DEWB-Fakten und Vermutungen
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 19:09:25
      Beitrag Nr. 14 ()
      [posting]18.360.678 von traumstrand am 20.10.05 18:53:27[/posting]Das geht Zug um Zug, zuerst die Kohle, dann die Aktien.
      Ich werde mit dem Andienen wohl bis zur letzten Minute warten, man weiss ja nicht ob man nicht noch aufstockt oder was der Kurs so macht.:lick:
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 20:30:10
      Beitrag Nr. 15 ()
      Soweit so gut.

      Lasst uns bitte aber noch die Nachzahlung aus der Erhöhung der Ausgleichszahlung klären !

      Es muss doch logische Schlussfolgerung sein, dass die uns auch zusteht ?

      Es war doch so, dass die Ausgleichszahlungen quasi wie Dividenden an die Aktionäre gezahlt wurden. Wenn nun Aktien ihren Besitzer wechseln, gibt der Verkäufer alle damit verbundenen Rechte an den Erwerber ab : Somit den Abfindungsanspruch samt Erhöhung der Ausgleichszahlung.

      Ist doch logisch, oder ?

      @ tuttobene,
      du hast doch exzellente Verbindungen zu hochrangigen Juristen. - Sicher schaffst du es, eine endgültige Klärung herbeizuschaffen. - Warum sollten wir auf dieses Geld verzichten ?
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 23:22:22
      Beitrag Nr. 16 ()
      [posting]18.359.619 von Tuttobene am 20.10.05 17:17:21[/posting]Eine Frage habe ich noch: welches Datum sollte man in etwa für den vorgemerkten Zahlungseingang angeben?
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 14:42:14
      Beitrag Nr. 17 ()
      [posting]18.361.736 von barabo am 20.10.05 20:30:10[/posting]die 1,27 Euro betreffen die Ausgleichszahlung, die man quasi als jährliche Dividende erhalten hat, wenn man die Aktien im Jahre 1993 nicht angedient, sondern behalten hat. - wird im Rahmen von Übernahmen oft als "Garantiedividende" bezeichnet.
      ist auch ein andere Paragraph im Aktiengesetz.
      Betrifft uns eigentlich nicht.
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 14:50:31
      Beitrag Nr. 18 ()
      [posting]18.363.389 von D 55 am 20.10.05 23:22:22[/posting]Das hängt vom Absendedatum ab. Ich würde mal sagen 14 Tage Zahlungsziel dürften reichen.
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 15:42:41
      Beitrag Nr. 19 ()
      [posting]18.368.923 von Tuttobene am 21.10.05 14:42:14[/posting]Ja, ist schon klar tuttobene.

      Aber an wen muss nun Jenoptik die Nachzahlung zur "Garantiedividende" zahlen ?

      Diese Nachzahlung kann doch nicht durch den Verkauf von Aktien bzw. Eigentümerwechsel unter den Tisch fallen ?

      Gruß barabo
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 15:45:26
      Beitrag Nr. 20 ()
      [posting]18.370.098 von barabo am 21.10.05 15:42:41[/posting]Die Aktionäre damals hatten wohl zu wenig Dividende erhalten, da ja der Abfindungsbetrag niedriger war.
      Das soll dann wohl der Ausgleich dafür sein.
      Genau kann ich das nicht mehr rekonstruieren, jedenfalls für uns gibt es da nix. Macht ja auch das Kraut nicht fett, bei der zu erwartenden Abfindung.
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 15:54:47
      Beitrag Nr. 21 ()
      [posting]18.369.067 von Tuttobene am 21.10.05 14:50:31[/posting]Danke, tuttobene, hatte ich mir auch so in etwa vorgestellt!
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 15:56:01
      Beitrag Nr. 22 ()
      Ich bin mal gespannt, was meine Experten zu dem Aufsatz von Prof. Habersack meinen. Der schreibt ja ausführlich zu dem thema und íst zudem auch noch unserer Meinung.
      Das ist nicht irgendjemand, sondern der gehört schon zur herrschenden Meinung, nachder sich der BGH richtet.
      Avatar
      schrieb am 22.10.05 18:17:46
      Beitrag Nr. 23 ()
      nochn-zocker hat mir dankenswerterweise die mehrseitige Betrachtung unserer Sache durch Prof. Habersack zukommen lassen, die ich, da von Laien vollkommen unverständlich verfasst, an meine juristisch ausgebildeten Freunde weitergeleitet habe. Hier mal eine Antwort:


      habersack stellt klar, dass die ganz herrschende meinung die gleiche
      auffassung vertritt wie ich, indem er darlegt, dass der abfindungsanspruch
      ein der aktie selbst anhaftender anspruch ist und somit mit dem erwerb von
      einem NICHT aussenstehenden aktionär bzw. veräusserer auf den erwerber
      übergeht. erwähnt wird auch ufo bayer, allerdings macht habersack
      deutlich, dass bayer nicht in der lage ist, zu erklären, ob, und wenn ja,
      weshalb und aus welchem grund es zum Untergang des in der Person des
      Veräußerers begründeten Rechts auf Abfindung kommen soll. Dies hatte ich
      vorher bereits mehrfach dargelegt, und auch darauf hingewiesen, dass man
      nicht jedem hans wurst, der irgendwo an einem pult steht und auf studenten
      einschwatzt, hinterherlaufen muss, weil er eine für die eigene
      rechtsposition ungünstige stellung bezieht. bayer ist absolut unhaltbar und
      man kann ihn getrost in die rundablage befördern. auch der bgh wird dies
      tun. wer übrigens meint, es gäbe nur das olg jena, das eine klare
      entscheidung der verkehrsfähigkeit getroffen hätte, möge sich die
      entscheidung des olg düsseldorf, 19 w 1/00 zu gemüte führen, welches
      eindeutig die position der hm aufgreift und sich zu eigen macht. dies nur am
      rande.

      die rechtliche konstruktion der verkehrsfähigkeit des abfindungsanspruchs
      will ich hier nicht ausbreiten, da nach dem ersten satzzeichen ohnehin nur
      unsinnige fragen auftauchen werden. fakt ist, dass nach ganz hm der
      veräusserer seine annahmebefugnis durch übertragung der aktie auf den
      erwerber verliert, jener die rechte erwirbt und somit eine vermehrung der
      rechtspositionen ausgeschlossen ist. da sich hier (im olg-jena-fall) das
      angebot des herrschenden unternehmens auf abfindung nicht an einen aktionär
      PERSÖNLICH richtet, kann jeder aktionär, der nicht aussenstehend ist, sein
      annahmerecht auf abfindung gem. §§ 413,398 BGB übertragen.

      völlig zutreffend beschränkt habersack also die möglichkeit des übergangs
      des abfindungsrechts auf einen erwerber auf den umstand, dass der
      übertragende aktionär NICHT aussenstehend ist. bevor jetzt jedoch
      irgendjemand bereits die kordel um den hals legt, muss natürlich deutlich
      gemacht werden, dass dies die prozessuale frage ist, um die es in der olg
      jena-entscheidung geht. es stellt sich nämlich hier die frage nach der
      beweislast, d.h. wer zu beweisen hat, dass der aktionär, der das angebot auf
      abfindung annehmen will und deshalb seine anteile andient, nicht
      aussenstehend ist. diese frage beantwortet habersack juristisch fundiert
      damit, dass das Fehlen der abfindungsberechtigung eine einwendung des
      herrschenden unternehmens ist, die somit dieses darlegen und beweisen muss.
      es badarf somit gar nicht einer beweislastumkehr, sondern das herrschende
      unternehmen macht mit der fehlenden abfindungsberechtigung einen
      ausnahmetatbestand geltend, den es selbst beweisen muss.

      insoweit bestehen meinerseits nicht die geringsten bedenken, dass der bgh
      eine das olg bestätigende entscheidung treffen wird, wie bereits von mir
      wiederholt dargelegt.

      angenehmes zocken und ein ebensolches wochenende.
      Avatar
      schrieb am 24.10.05 09:54:45
      Beitrag Nr. 24 ()
      Guten morgen liebe dewb-gemeinde....

      recht herlichen dank an alle, die sich sehr bemühen, rein rechtlich alles zu erklären und darzulegen.

      es gibt jedoch viele, die sich mit dem ganzen juristen deutsch nicht so gut auskennen und dies einfach nicht verstehen - so wie ich:(

      ich habe eine große bitte.....

      vielen (natürlich auch mir) ist geholfen, wenn ihr kurz und knapp schreibt, was jetzt zu tun, oder aber nicht zu tun ist.
      ein andienungsschreiben befindet sich im haupt-thread...

      aber was genau muss ich jetzt wann tun.....

      bitte helft mir weiter....

      dank
      svenja
      Avatar
      schrieb am 24.10.05 11:22:55
      Beitrag Nr. 25 ()
      [posting]18.408.877 von brokersvenja007 am 24.10.05 09:54:45[/posting]irgednwann müsst ihr auch anfangen zu lesen. das kann euch keiner abnehmen.
      so wie man einkaufsprospekte liest, um sonderangebote zu entdecken, muss man auch bei der geldanlage lesen.

      deine fragen sind schon x-mal diskutiert worden. sogar an disem wochenende...

      http://aktien.wallstreet-online.de/ws/community/board/thread…
      Avatar
      schrieb am 24.10.05 13:06:47
      Beitrag Nr. 26 ()
      [posting]18.408.877 von brokersvenja007 am 24.10.05 09:54:45[/posting]Extra für Dich, brokersvenja, wenn Du Deine Aktien andienen willst:

      Das Andienungsschreiben ausfüllen und per Rückschein bis spätestens 18.12.2005 an Jenoptik schicken. Und danach: Der Dinge harren, die da kommen (Ablehnung oder Annahme von JO).
      Avatar
      schrieb am 24.10.05 18:15:08
      Beitrag Nr. 27 ()
      [posting]18.368.923 von Tuttobene am 21.10.05 14:42:14[/posting]die 1,27 Euro betreffen die Ausgleichszahlung, die man quasi als jährliche Dividende erhalten hat, wenn man die Aktien im Jahre 1993 nicht angedient, sondern behalten hat. -

      Und wie es der Zufall will, genau solche Aktien, die seinerzeit nicht angedient wurden, habe ich :D

      Also steht mir jetzt imho der Nachschlag von 36 Cent (5 mal, oder?) zu. Ich bin ja nicht kleinlich, aber für 18.000 Euro kann ich meiner Frau ein schönes Auto kaufen.
      Avatar
      schrieb am 24.10.05 19:28:08
      Beitrag Nr. 28 ()
      [posting]18.417.451 von noch-n-zocker am 24.10.05 18:15:08[/posting]@ noch-n-zocker,

      wir beide sind hinsichtlich dieser Frage ja ganz offensichtlich einer Meinung, nur leider interessiert sich sonst niemand für diesen Ansatz.

      Ganz nach dem Motto 26,98 Euro plus Zinsen, was spielt da die Erhöhung des Gewinnausgleiches um 0,36 Euro mal 6 Jahre für eine Rolle ?

      Ich komme auf 6 Jahre, weil es 1993 bis 1999 betrifft.

      Würde es zutreffen, dann dürften auch die Nachzahlungen zu dem Gewinnausgleich zu verzinsen sein, wie es schließlich auch für die Barabfindung gilt.

      Übrigens würde ich mich gerne von RA Dr. Götz vertreten lassen, aber der will ja keine neuen Mandate annehmen.

      Wo können wir einen geeigneten RA finden ?

      Kannst du mir bitte auch den Aufsatz von Prof. Habersack zukommen lassen ?

      Gruß barabo
      Avatar
      schrieb am 24.10.05 19:55:24
      Beitrag Nr. 29 ()
      [posting]18.419.316 von barabo am 24.10.05 19:28:08[/posting]Wir könnten ja mal AlfredHerrhausen fragen, ob er sich unserer Sache annehmen würde.
      Der wäre ja Anwalt und zudem bestens vertraut mit der Angelegenheit.
      Möglicherweise ergibt sich sogar eine Möglichkeit für eine Sammelklage.
      Herrhausen, könntest du dich da mal äussern?
      Avatar
      schrieb am 24.10.05 20:00:34
      Beitrag Nr. 30 ()
      [posting]18.419.316 von barabo am 24.10.05 19:28:08[/posting]Kapitalanlagerecht - CLLB Rechtsanwälte

      2-Monatsfrist für Ansprüche von DEWB-Aktionären gegen Jenoptik AG


      Das Oberlandesgericht in Frankfurt hat am 30.09.2005 den Altaktionären der DEWB AG im Rahmen des DEWB-Spruchstellensverfahrens eine erhöhte Abfindungszahlung zugesprochen.

      Darin wird der den Altaktionären der DEWB AG aus dem zum 31.Dezember 1999 beendeten Unternehmensvertrag mit der JENOPTIK AG (ISIN DE0006229107/ WKN 622910) zustehende Abfindungs- und. Ausgleichsanspruch erhöht. Der Abfindungsanspruch beträgt nun 26,98 Euro (statt bisher 26,51 Euro), der Ausgleichsanspruch 1,27 Euro (statt bisher 0,91 Euro).

      Entsprechende Ergänzungszahlungen werden von Jenoptik freiwillig an solche Aktionäre ausgezahlt, die bereits Abfindungs- bzw. Ausgleichszahlungen erhalten haben.

      Andere DEWB-Aktionäre haben jedoch unter Umständen ebenfalls Anspruch auf Abfindung. Die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte unterstützt derzeit DEWB-Aktionäre bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber der Jenoptik AG.

      Aufgrund der laufenden Frist empfiehlt die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte allen DEWB-Aktionären, denen Ansprüche gegen die Jenoptik AG zustehen, diese bis spätestens Freitag, den 16.12.2005 anzumelden.

      Ob man diesen Anwälten das Geld in den Rachen werfen will muss jeder selbst entscheiden. Dient nur als Info.

      Grüße
      Johannes



      [19.10.2005]
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 10:35:14
      Beitrag Nr. 31 ()
      wer hat denn eigentlich jetzt schon alles angedient?
      hat jenoptik bei einem schon reagiert?
      ich werde von jenoptik die
      26,98 € sowie 1,27 € Ausgeleichsanspruch zzgl Zinsen seit 01012000 fordern
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 11:43:16
      Beitrag Nr. 32 ()
      sowie 1,27 € Ausgeleichsanspruch zzgl Zinsen seit 01012000 fordern

      Von einigen möglichen Zahlenkombinationen erscheint mir 1,27€ doch die Unwahrscheinlichste zu sein. Aber mach mal :D
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 12:16:25
      Beitrag Nr. 33 ()
      Ich schätze dass wir heute noch die 8.00 Euro erreichen werden. Sobald die USA Boerse öffnet. Leute nicht verkaufen sondern kaufen. Berta Rocker wird sicher noch einsteigen um die 7.00 Euro.DEWB ist die Spekulation des Jahres 2005.
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 12:36:46
      Beitrag Nr. 34 ()
      Servus allerseits

      [URL"Der Aktionär"]http://www.stockstreet-board.com/showthread.php?p=296421[/URL] (Ausgabe 44), langfristiges Musterdepot, geplante Käufe DEWB Kauflimit 6,10 Euro...
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 12:40:39
      Beitrag Nr. 35 ()
      [posting]18.430.001 von emovere am 25.10.05 12:16:25[/posting]Berta Rocker wird sicher noch einsteigen um die 7.00 Euro.

      Nachdem sie heute bei 6,90 verkauft hat, erscheint das absolut logisch :rolleyes:

      Ohgottohgott, und mit solchen Typen wie Dir sitze ich jetzt im gleichen Boot :cry:

      ICH HASSE AKTIENANLAGEN

      aber man kann halt manchmal ne Menge Geld damit verdienen
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 13:55:12
      Beitrag Nr. 36 ()
      Ich habe Jenoptik am 17.10.2005 Aktien angedient. Ich habe dabei das Musterschreiben von Tuttobene verwendet allerdings ohne Fristsetzung und ohne Klageandrohung.
      Jenoptik hat heute geantwortet, dass sie eine Abfindung leisten, wenn ich nachweise, dass ich die Aktien vor Bekanntmachung der Beendigung des Unternehmensvertrages im Bundesanzeiger am 17.3.2000 erworben habe oder durch Erbschaft Rechtsnachfolger geworden bin. Der Nachweis soll z.B. durch Depotauszüge und Kaufabrechnungen erfolgen.
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 20:19:33
      Beitrag Nr. 37 ()
      Im anderen Börsenforum hab ich mal paar Fragen zum Andienungsschreiben gestellt bekommen. Möchte/Kann sie jemand beantworten?

      "Hallo Kraut,
      ich habe einige Zweifel bezueglich des Andienungsschreibens, das Du vor ein paar Tagen gepostet hast. Das geht so sicher nicht, die werden ja wohl kaum jemanden einfach so Geld ueberweisen. Du musst mindestens das Vorhandensein der Aktien belegen, mit Depotauszug o. aehnlichem. Dann geht es sicher nur mit Hinterlegung, Anderkonto usw. Z.B. Du schreibst an Deine Direktbank, und die sperren Deine DEWB Aktien bis die Sache klar ist. Sonst koenntest Du ja andienen und dann verkaufen. Oder Du tauchst direkt mit den Aktien unterm Arm bei Jenoptik auf. Weisst Du da was Naeheres oder hast Du Dich mal irgendwo erkundigt?

      Waere sehr dankbar fuer eine Aufklaerung diesbezueglich.

      Gruss xxx"
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 21:37:44
      Beitrag Nr. 38 ()
      das einzig wichtige ist derzeit, überhaupt anzudienen. alles weitere entscheidet sich im wesentlichen mit dem bgh urteil. ist das positiv für uns, wird jenoptik hoffentlich einen weg zum tausch aktien gegen 34e empfehlen. ich erwarte nicht, daß wir alle klagen müssen. ist das bgh urteil negativ für uns, ist die andienung eh hinfällig.

      und auch wichtig: nach ende der andienungsfrist dürfen die aktien nicht mehr gehandelt werden, sie verlieren sonst ihre abfindungsberechtigung.
      Avatar
      schrieb am 26.10.05 10:24:14
      Beitrag Nr. 39 ()
      [posting]18.431.550 von Aufgeld am 25.10.05 13:55:12[/posting]Und wie wirst Du reagieren? :confused: Jetzt müsstest du doch wahrscheinlich im nächsten Schritt mit einer Klage drohen, oder?
      Avatar
      schrieb am 26.10.05 10:40:29
      Beitrag Nr. 40 ()
      Habe gleichen Bescheid am 25.10.05 von JO erhalten
      Hatte allerdings im Andiennungsschreiben Frist und Klageandrohnung angeführt.:D

      güsse
      Kedu
      Avatar
      schrieb am 26.10.05 11:04:00
      Beitrag Nr. 41 ()
      [posting]18.419.937 von Tuttobene am 24.10.05 19:55:24[/posting]Wir könnten ja mal AlfredHerrhausen fragen, ob er sich unserer Sache annehmen würde.

      Ich selbst werde erst nach einem erfolgreichen BGH-Urteil klagen, falls es bis dahin noch nicht zu einem Vergleich gekommen ist. Alles weitere sollte man dann per Boardmail besprechen.
      Avatar
      schrieb am 26.10.05 12:08:42
      Beitrag Nr. 42 ()
      [posting]18.450.554 von AlfredHerrhausen am 26.10.05 11:04:00[/posting]Schon klar Alfed,
      ich klage auch erst nach dem BGH Urteil.
      Bei solchen Beträgen sollten wir uns sogar dann alle mal zusammen setzten denke ich mal.
      Avatar
      schrieb am 26.10.05 12:27:01
      Beitrag Nr. 43 ()
      @AlfredHerrhausen

      Folgendes habe ich von meiner Rechtsanwältin bekommen. Was meinst du dazu? (und natürlich alle die sich damit auskennen)

      Sehr geehrter Herr xy,

      grundsätzllich ist es so, dass Sie bei dem Verfahren vor dem BGH schon dabei
      sind. Laut Kommentar zum AktG § 306 handelt es sich beim bisher im
      OLG-Verfahren entschiedenen Fall um ein Spruchstellenverfahren.
      Diesgebezüglich ist die Revision beim BGH eingelegt. Beim
      Spruchstellenverfahren gibt es drei Arten von Aktionären: 1. die, die vor
      dem Landgericht selbst Klage erhoben haben, bzw. einen Antrag gestellt
      haben. 2. Die, die beim Landgericht angemeldet haben, ich mache mit, nachdem
      das Verfahren eröffnet worden war. 3. die, die keinen Antrag gestellt
      haben.Für die, die keinen Antrag gestellt haben, bestellt das Gericht von
      Amts wegen einen Prozeßvertreter, der dann automatisch für alle weiteren
      Aktionäre einen passenden Antrag stellt. D.h. Sie sind bereits am Verfahren
      vor dem BGH beteiligt. Sie können hierzu den Prozeßvertreter, der für Sie
      bestellt wurde, befragen. Hierzu fragen Sie einfach beim Gericht nach, wer
      der bestellte Vertreter ist. Dies ist ein vor dem BGH speziell zugelassener
      Rechtsanwalt. Dieser müsste Ihren Namen kennen und Sie dort vertreten.
      Sollte es also zur Ablehnung kommen, so müßte ausreichend sein, wenn Sie das
      Urteil abwarten, das für Sie auch gilt.
      Dies ist der Fall, wenn alles so abgelaufen ist, wie es im Kommentar steht.
      Es kann sein, dass im Verfahren etwas schief läuft, deshalb sollten Sie im
      Falle der vorläufigen Ablehnung, die wahrscheinlich sein dürfte und auf den
      BGH verweisen dürfte, bei Gericht anfragen, welcher RA zuständig ist, und
      diesen dann befragen. Er kann Ihnen sagen, ob und inwieweit Sie einbezogen
      sind in das Urteil und wann er mit einer Terminierung rechnet.

      Den Text, dass nicht vor 2006 mit einer Entscheidung zu rechnen ist, habe
      ich auch gelesen. Das ist aber auch die Mindestzeit, die man beim BGH
      ansetzen muss. Er hat ja selbst geschrieben, dass die Revision erst am
      5.4.2005 beim BGH einging. Da der Fall nicht gerade einfach zu entscheiden
      ist und wahrscheinlich weitläufige Konsequenzen hat und politisch bedeutsam
      ist, werden die Richter länger brauchen, um das Urteil zu fällen. Der
      herrschenden Meinung in den Kommentaren zufolge, wäre die Entscheidung
      bereits klar, aber es kann natürlich immer politische Einschläge geben. An
      dieser Stelle könnte man nachforschen, welche Richter zuständig sind und
      welcher politischen Partei sie nahestehen. Man müsste dann mehrere Aufsätze
      von ihnen lesen und Urteile aus der letzten Zeit auswerten.Dies verspricht
      viel Arbeit. Vielleicht hat sich aber der Prozeßvertreter bereits damit
      beschäftigt. Außerdem kennt er als BGH-Rechtsanwalt die Richter meist
      persönlich, was den "normalen " Rechtsanwälten vorbehalten bleibt.
      Avatar
      schrieb am 26.10.05 17:53:18
      Beitrag Nr. 44 ()
      ich sage nur, man, jenoptik, wird vor dem bgh die sache versuchen zu bereinigen.
      Avatar
      schrieb am 26.10.05 18:26:14
      Beitrag Nr. 45 ()
      [posting]18.456.972 von Zwutscher am 26.10.05 17:53:18[/posting]und eins ist sicher - das angebot wird ein mehrfaches des heutigen kurses sein (müssen) - so oder so - und das ist ja das geniale daran - einfach perfekt - alles unter 17 euro ist geschenktes geld - danach erst die spekulation - 17 euro ist das absolute mindestmass - und wenn der kurs da ist, läßt es sich noch besser verhandeln für einen teil der eigentlichen verdopllung - tippe mal in richtung 24-26 euro - denn die zeit läuft für die aktionäre - ein wahnsinn:):):):):):):):):):):):):):):):):):):):):):):):) - man kann gar nicht aufhören zu lächeln...
      Avatar
      schrieb am 26.10.05 18:35:11
      Beitrag Nr. 46 ()
      den kursen werden wir nur noch gen norden nachschauen können - ich habe gestern nochmals herrlich austocken können - soviel gelegenheitzen wirds nicht mehr geben - auf höherem niveau, aber wohl nicht mehr so niedrig - und einige "schwere jungs" haben sich gestern die depots vollgemacht - die planen schon den paukenschlag für anfang nächsten jahres - 250 % sind sicher - ich denke den "belächlern" steigt langsam die nachdenklichkeit ins gesicht, dann der typische deutsche neid - und dann die kaufpanik, um nochmal auf den zug zu springen und mitzugewinnen - warum nicht - überzeugen ist besser als überreden - den mutigen gehört die welt...;)
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 14:11:05
      Beitrag Nr. 47 ()
      [posting]18.428.759 von Scar am 25.10.05 10:35:14[/posting]Guten Tag allerseits,
      am 15.10.2005 habe ich JO mein Andienungsschreiben zukommen lassen. Ich halte seit 1.7.2005 500 Stück von DEWB. Nun bekomme ich von JO folgende Nachricht:
      " Die Jenoptik AG wird eine Abfindung Zug um Zug gegen Übereignung der Aktien nur leisten, sofern und soweit Sie nachweisen, dass Sie die Aktien vor Bekanntmachung der Beendigung des Unternehmensvertrages im Bundesanzeiger am 17.3.2000 erworben haben oder Rechtsnachfolger (z.B. im Wege der Erbfolge) eines am 17.3.2000 außenstehenden Aktionärs geworden sind. Der Nachweis kann durch Übersendung aktueller Depotauszüge und Kaufabrechnungen bzw. eines geeigneten Nachweises der Rechtsnachfolge erfolgen."
      Könnt Ihr mir Ratschläge geben, wie ich mich weiter verhalten soll?
      Danke im Voraus.
      MfG!
      fuente.
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 14:36:43
      Beitrag Nr. 48 ()
      [posting]18.468.371 von fuente am 27.10.05 14:11:05[/posting]Jenoptik möchte mit dieser Antwort doch nur die Leute verunsichern.

      Ich würde bzw. werde meine Aktien halten bis das BGH entschieden hat.

      Ob man vorher noch eine Klage einreichen muss konnte ich noch nicht klären.

      So wie ich das sehe sollen schon bald Sammelklagen in Deutschland zulässig werden. Damit würden die Kosten für eine Klage auf ein Minimum reduziert werden.

      Die Sache dürfte es jedenfalls wert sein.
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 14:54:22
      Beitrag Nr. 49 ()
      Sollte man JO direkt antworten, dass die Beweislast bei JO liegt?
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 15:11:23
      Beitrag Nr. 50 ()
      Ich habe bereits in der Andienung vorsorglich auf die Beweislast hingewiesen und mitgeteilt, daß ich abfindungsberechtigte Aktien habe.
      Ich habe darauf hingewiesen, daß Jenoptik mir beweisen muß, daß meine Aktien nicht abfindungsberechtigt sind.
      Mal schauen was die antworten.
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 15:12:01
      Beitrag Nr. 51 ()
      [posting]18.468.970 von FCO_Alpha am 27.10.05 14:54:22[/posting]Ich denke nicht, dass das etwas ändern würde.

      Jenoptik wird versuchen so viele Aktionäre wie nur möglich von einer Andienung abzuhalten.

      Das Beste was Jenoptik doch passieren kann, ist dass sich verunsicherte Anleger von ihren angedienten Aktien trennen.
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 16:38:36
      Beitrag Nr. 52 ()
      Oh Leute :rolleyes:

      Es ist schlicht und ergreifend nicht geklärt, bei wem die Beweislast liegt. Darum geht es vor dem BGH doch gerade. Also dienen wir an, weil wir der Auffassung sind, dass JO die Beweislast hat und JO lehnt eine Zahlung ohne Vorlage von Beweisen ab. Anschliessend warten beide Seiten bis zum BGH-Urteil.

      Interessant finde ich, dass JO nur einen aktuellen Depotauszug und alte Kaufabrechnungen haben will. Was ist, wenn jemand, der in den 90ern gekauft hat und 2000 auf dem Top bei 70 verkauft hat? Der kauft jetzt die gleiche Stückzahl wieder, legt seine uralte Kaufabrechnung vor und wird abgefunden? :confused:

      JO muss doch die lückenlose Vorlage von Depotauszügen vom Kauf bis heute verlangen!
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 17:14:31
      Beitrag Nr. 53 ()
      völlig richtig. das müsste jenoptik verlangen.
      nur wie soll man das nachweisen? ich kann ja sogar mehrmals gekauft und verkauft haben.


      vielleicht sagt dann der der die aktien damals hatte, dann verkauft und danach wieder gekauft hat. er hat die gleichen aktien gekauft, die voll abfindungsberechtigt sind ;-)
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 17:22:04
      Beitrag Nr. 54 ()
      Da gehen aber richtig dicke Pakete zwischen 7,5 und 7,60 über die Theke:D
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 17:30:55
      Beitrag Nr. 55 ()
      [posting]18.471.386 von Scar am 27.10.05 17:14:31[/posting]Auch hier geht es wieder darum, ob das Abfindungsrecht an der Person oder an der Aktie hängt.

      Falls letztere Auffassung vom BGH bestätigt wird, denke ich mal, müssen JO oder die bis dahin evtl. bereits (fälschlich) abgefundenen Aktionäre den Nachweis eines lückenlosen Besitzes bringen.
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 17:34:00
      Beitrag Nr. 56 ()
      Hoppla, jetzt geht es aber rund: BID 7,65, ASK 7,75:eek:
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 17:50:07
      Beitrag Nr. 57 ()
      Aufpassen an Gewinnmitnahmen !!! Ich bin immer drin aber halbe Pos. verkauft. Ohne Neuhigkeiten an Front steigt die Aktie zu schnel. Nochmals aufpassen ( Wer zu schnell steigt fällt auch schnell.
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 17:54:39
      Beitrag Nr. 58 ()
      Neues Jahreshoch

      The Way Up Is Free

      Avatar
      schrieb am 27.10.05 17:55:49
      Beitrag Nr. 59 ()
      [posting]18.471.879 von emovere am 27.10.05 17:50:07[/posting]steigt zu schnell???

      aha...wieso das, wenn kurse über 30€ nahe liegen?
      wieso also zu schnell, wundert mich eher, dass der kurs bei diesen guten aussichten immer noch bei lächerlichen 7,xx€ steht...

      morgen über 8,00€
      grüße
      svenja
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 18:00:23
      Beitrag Nr. 60 ()
      [posting]18.471.879 von emovere am 27.10.05 17:50:07[/posting]Was soll das denn für ein Käse sein, steigt zu schnell
      DEWB ist doch derzeit nicht mit normalen Maßstäben zu messen. Zudem, wer angedient hat, der kann und darf überhaupt nicht verkaufen, bevor er nicht seine Ablehnung hat. Wer dann verkauft, der braucht kein Geld:confused:
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 18:08:20
      Beitrag Nr. 61 ()
      Mich wundert auch, dass wir noch bei 7,60 € sind. Ist für mich ein Zeichen, dass hier profesionell eingesammelt wird.
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 18:09:44
      Beitrag Nr. 62 ()
      [posting]18.469.232 von Scar am 27.10.05 15:11:23[/posting]@Scar: würde mich interessieren, was die antworten!
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 21:35:38
      Beitrag Nr. 63 ()
      Wenn ich nicht andiene, und das BGH bestätigt dass alle Aktien abfindungsberechtigt sind, bin ich dann im Nachteil ?

      Muss ich jetzt schon andienen vor dem BGH-Urteil ?
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 22:35:25
      Beitrag Nr. 64 ()
      @mister: ja, der abfindungsanspruch der aktien verliert seine verkehrsfähigkeit mit ende der andienungsfrist.
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 23:42:04
      Beitrag Nr. 65 ()
      Okay, also

      1) Ich diene an

      2) Jenoptik lehnt schriftlich ab, wie ein anderer user schrieb

      3) Ich behalte den ABlehnungbescheid, warte BGH Urteil ab, und wende mich dann erneut an Jenoptik ...


      Richtig so ?
      Avatar
      schrieb am 28.10.05 01:49:56
      Beitrag Nr. 66 ()
      ;)richtig!!
      Avatar
      schrieb am 28.10.05 08:25:54
      Beitrag Nr. 67 ()
      [posting]18.474.548 von mister_totalverlust am 27.10.05 21:35:38[/posting]Wenn ich nicht andiene, und das BGH bestätigt dass alle Aktien abfindungsberechtigt sind, bin ich dann im Nachteil

      Der BGH wird so einen Blödsinn bestimmt nicht bestätigen. Darum geht es auch gar nicht. Es gibt einen Rest von ca. 70.000 abfindungsberechtigten Aktien (eventuell kann JO mittlerweile beweisen, dass es ein paar weniger geworden sind) und der BGH wird entscheiden, ob Du beweisen musst, dass Deine Aktien abfindungsberechtigt sind oder ob diese Aufgabe JO zufällt.
      Avatar
      schrieb am 29.10.05 14:19:34
      Beitrag Nr. 68 ()
      Ist dieses Andienungssschreiben zwingend notwendig oder geschieht ein umtausch nach entscheidung der bundesgerichtshofes eh automatisch?
      Avatar
      schrieb am 29.10.05 14:46:31
      Beitrag Nr. 69 ()
      ...was mir noch wichtig ist. Entspricht das schreiben dann der Andienung selbst, wurde das dann also bei Jenoptik erfasst und hat dann mit antwort eventuelle Ansprüche?
      Avatar
      schrieb am 29.10.05 16:11:12
      Beitrag Nr. 70 ()
      [posting]18.477.793 von noch-n-zocker am 28.10.05 08:25:54[/posting]..... und ob der Abfindungsanspruch mit der Veräusserung auf den Käufer übergegangen ist.
      Beides wird der BGH bestätigen. Nicht mehr und nicht weniger. Was dann der einzelne mit seinem Anspruch macht, bleibt ihm überlassen.
      Hab mich mal nach der Möglichkeit einer Sammelklage erkundigt und es sieht so aus, als ginge das in unserem Fall nicht.
      Avatar
      schrieb am 29.10.05 16:13:19
      Beitrag Nr. 71 ()
      [posting]18.506.023 von McMoney05 am 29.10.05 14:19:34[/posting]Wenn du deinen Anspruch auf Abfindung aufrecht erhalten willst, dann musst du innerhalb der Andienungsfrist andienen, sonst verfällt dein Anspruch auch bei positivem BGH Urteil.
      Man kann übrigends auch nach der Andienung weiter traden wenn man will. Hauptsache ist, man kann die Stücke liefern wenn JO sagt "her damit".
      Avatar
      schrieb am 29.10.05 16:28:15
      Beitrag Nr. 72 ()
      [posting]18.507.239 von Tuttobene am 29.10.05 16:13:19[/posting]Man kann übrigends auch nach der Andienung weiter traden wenn man will. Hauptsache ist, man kann die Stücke liefern wenn JO sagt " her damit"

      ach?
      Avatar
      schrieb am 29.10.05 16:43:24
      Beitrag Nr. 73 ()
      Hi,
      eine Frage , die mir auch nicht ganz klar ist.
      Muss man , wenn man angedient hat die Aktien auch wirklich später noch haben, weil JO daraufbestéht diese auch von mir geliefert zu bekommen?
      Frage ist also,
      ich diene jetzt an, der KJurs steigt in den nächsten Wochen auf 20 Euro, ich verkaufe
      JO verlangt nach positivem Gerichtsurteil für uns die Aktien und ich müsste diese , die ich nicht mehr habe , aber angedient hatte teurer für 32 Euro nachkaufen.?
      Das könnte ja vielen passieren ? und vielen Kleinanlegern aus einem sicheren Gewinn doch noch ein ordentlichen Verlust bringen.
      Danke für die Info
      Grüsse
      DNU
      Avatar
      schrieb am 29.10.05 17:06:52
      Beitrag Nr. 74 ()
      das würde mich auch interessieren.:eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 29.10.05 17:25:38
      Beitrag Nr. 75 ()
      @dnu

      Wo soll denn da ein Verlust entstehen?? Beim ersten mal verdienst Du ordentlich (Kauf z.B. bei 6-7, Verkauf bei 20) und beim zweiten Deal müsstest die Stücke eben über die Börse kaufen (wo der Kurs aber NIE über 32 stehen wird, sogar bei einem positiven Urteil mit Sicherheit etwas drunter) und lieferst diese an JO für 32 ab. Schlimmstenfalls also ein +-0-Geschäft.

      PS: Deine Probleme möchte ich haben :laugh:

      Good trades
      TB
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 12:00:28
      Beitrag Nr. 76 ()
      neue Wertpapierkennummer für angediente Aktien ????

      ich glaube zwar über diesen Sachverhalt wurde schonmal kurz diskutiert aber ich habe nochmal genau darüber nachgedacht und denke dass es sehr wichtig für JENOPTIK sein dürfte die nun angedienten Aktien mit einer extra WPKN zu kennzeichnen....

      denn

      1. nicht angediente würden hintenrunterfallen und sind (bei Kennzeichnung) garantiert nicht abfindungsberechtigt

      2. passiert keine Kennzeichnung kann jeder (auch nach dem Stichtag)behaupten er hätte von einem Aktionär gekauft, der seine Aktien bereits angedient hat und das ganze Spiel beginnt von vorn ... weitere Klagen folgen etc.
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 14:35:14
      Beitrag Nr. 77 ()
      [posting]18.511.658 von donaldzocker am 30.10.05 12:00:28[/posting]genau das geht eben nicht!
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 15:14:49
      Beitrag Nr. 78 ()
      Wieviele Aktien muss ich andienen damit Jenoptik gerade nicht insolvenz geht, wo ist der kritische wert ?

      1 Milion, 2 Millionen ?
      10 Millionen ?

      Wie weit darf ich gehen ?
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 16:46:44
      Beitrag Nr. 79 ()
      Wichtige Frage:

      An welchem genauen Datum endet die Andienungsfrist ?

      danke


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.

      Investoren beobachten auch:

      WertpapierPerf. %
      +0,11
      -3,25
      -2,39
      +0,06
      -1,76
      -0,45
      -0,21
      -4,70
      -9,91
      -2,02
      DEWB - Andienung (bald mehr als 30 Euro je Aktie!!!) -Empfehlungen und Depotaufnahmen