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    Aus für Steuersparmodelle §15 bereits Mitte November - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.10.05 18:11:04 von
    neuester Beitrag 24.10.05 20:55:50 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.014.638
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      schrieb am 20.10.05 18:11:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      hab gerade eine mail von einem fondsvermittler bekommen, wo drinsteht: "Steuern sparen mit Fonds gehört mit der 1. Regierungserklärung der Großen Koalition der Vergangenheit an. § 15b EStG soll sofort eingeführt werden und bereits ab etwa Mitte November gelten". daraufhin habe ich noch eine mail bekommen, da steht drin, dass es sich nur um ein gerücht handle. An Gerüchten ist ja immer was dran. Weiss jemand was?
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 18:25:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      [posting]18.360.218 von MaxViolett am 20.10.05 18:11:04[/posting]dein fondsvermittler macht geschäfte mit der angst
      sitzt wohl noch auf einen restposten :laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 18:50:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      [posting]18.360.218 von MaxViolett am 20.10.05 18:11:04[/posting]habe gerade mit großen institutionellen emissionshäusern telefoniert, für dieses gerücht gibt es keine grundlage. auszuschließen ist es natürlich aber nicht. dein fondsvermittler möchte vielleicht nur einen schnellen abschluß von dir;)
      Avatar
      schrieb am 24.10.05 16:28:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,
      ohne Wertung folgende Info (wurde heute per Mail von efonds24 versandt):

      Betreff: eFonds24 Partnermeldung: 15b-Risiko? Jetzt Chancen wahren!


      Sehr geehrte Damen und Herren,

      Erneut ist eine Diskussion entbrannt, ab wann eine Verlustausgleichsbeschränkung gelten könnte, die eine Verrechnung von negativen steuerlichen Ergebnissen aus Fondsbeteiligungen mit anderen positiven Einkünften verbietet.

      eFonds24 rechnet grundsätzlich ab 2006 mit einer Verlustausgleichsbeschränkung gemäß § 15 b EStG.

      eFonds24 möchte nicht zu einer Verunsicherung beitragen, weist aber ausdrücklich auf folgendes Risiko hin:

      In der zum 18.11.2005 erwarteten Regierungserklärung könnte – wie schon in der Regierungserklärung am 17.03.2005 – erneut eine Verlustausgleichsbeschränkung angekündigt werden.

      RISIKO: Es ist nicht auszuschließen, dass
      - bereits das Datum der Regierungserklärung oder ein Datum nach einer kurzen Übergangsfrist als maßgeblich für die Anwendung einer Verlustausgleichsbeschränkung angesehen wird
      - Unsicherheit darüber entsteht, ab wann eine Verlustausgleichsbeschränkung gilt. In beiden Fällen würde das Jahresendgeschäft möglicherweise abrupt enden!

      JETZT CHANCEN WAHREN: In jeder Hinsicht vorteilhaft für Sie und Ihre Kunden ist es, bereits jetzt die diesjährigen Anlageentscheidungen herbeizuführen. Neben den geringeren steuerlichen Risiken profitieren Sie jetzt noch mit Ihren Kunden von einer vollständigen Auswahl im Fondsangebot.

      Gerne helfen Ihnen unsere Fondsexperten und Vertriebsleiter bei der Suche nach einem für Ihre Kunden geeigneten Medienfonds.

      Viele Grüße
      Ihr eFonds24-Team



      Wie gesagt: Ohne Wertung und Kommentar, nur zur Info und Diskussionsanregung!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 24.10.05 17:49:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      Das beschriebene Szenario erscheint mir auch nicht ganz unwahrscheinlich. Die Achse Koch - Steinbrück wird bestimmt alle Hebel in diese Richtung in Bewegung setzen.

      Falls es zu einem solchen Stichtagstermin kommt, würde mich interessieren, welches Datum für den Anleger relevant ist, damit für ihn das Recht vor dem Stichtag anwendbar ist:

      a) Datum der Unterschrift des Anlegers unter die Beitrittserklärung

      b) Datum der Annahmebestätigung

      c) Datum des Geldeingang auf dem Gesellschaftskonto

      d) Datum der Eintragung im Handelsregister

      Gibt es hierzu Einschätzungen?

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      Avatar
      schrieb am 24.10.05 18:10:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      Finde alle 4 Punkte schwierig bis überhaupt nicht (Handelsregister bei eventueller treuhänder. Lösung) zu kontrollieren, wenns denn passiert, was ich natürlich nicht hoffe, wäre eventuell das Auflagedatum des Fonds ein Kriterium.

      Gruß Jo1
      Avatar
      schrieb am 24.10.05 19:32:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      Auflagedatum wäre natürlich das fairste. Aber wenn man tatsächlich noch in diesem Jahr eine Regelung bringt und nicht wie von allen erwartet erst zum 01.01.06, kann das für den Fiskus ja nur das Ziel haben, noch dies Jahr Steuerausfälle zu vermeiden. Das Kriterium Auflagedatum wäre in dieser Hinsicht vermutlich ziemlich ineffizient da das Jahresendportfolio inzwischen doch wohl größenteils steht bzw. ohne Probleme sogar "proforma" kurzfristig anplatziert werden könnte. Hatten wir ja alles schon mal...
      Avatar
      schrieb am 24.10.05 20:24:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hat es zwar noch nie gegeben, aber wenn es doch schon im März avisiert war, warum dann nicht rückwirkend?

      Am Samstag wurde über die Pflichtverriesterung aufgrund leerer Kassen gesprochen. Das Hauen und Stechen um die zukünftigen Verpflichtungen ist schon im vollen Gange.

      Herr Köchelt aus Hessen hat für heute Abend schließlich den Volkskater ausgerufen.

      Gruß Kickaha
      Avatar
      schrieb am 24.10.05 20:55:50
      Beitrag Nr. 9 ()
      irgendwie glaube ich an ein deja vu...Hatten wir das nicht schon alles im April?


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