Eigenheimzulage: Ganz oder Gar nicht (EuramS) - 500 Beiträge pro Seite | Diskussion im Forum
neuester Beitrag 29.10.05 13:51:27 von
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von Claudia Marwede-Dengg Das ist der Anfang vom Ende – die Eigenheimzulage
Die Förderung selbst gibt es aber erst ab dem Jahr der Fertigstellung respektive der endgültigen Anschaffung. Sie muß im Zuge der Einkommenssteuererklärung auf einem gesonderten Formular beantragt werden. Grundsätzlich läuft die Förderung acht Jahre lang. Erfolgt der Einzug ins eigene Heim jedoch nicht im Jahr der Fertigstellung oder Anschaffung, so geht ein Jahr Förderung verloren. Wer auf der ganz sicheren Seite sein will, kauft noch 2005 eine Immobilie und zieht bis Silvester ein.
Und wie hoch ist die Förderung? Alleinstehende und Ehepaare haben acht Jahre lang Anspruch auf maximal 1250 Euro, macht insgesamt 10000 Euro. Vorausgesetzt, bestimmte Einkommensgrenzen werden nicht überschritten. So dürfen Singles im Jahr des Einzugs und dem Jahr zuvor insgesamt höchstens 70000 Euro verdienen, Verheiratete das Doppelte. Maßgeblich ist dabei die Summe der positiven Einkünfte. Das heißt: Bruttoeinnahmen abzüglich Werbungskosten. Negative Einkünfte – also Verluste –, etwa aus Vermietung und Verpachtung oder aus selbständiger Tätigkeit, dürfen nicht gegengerechnet werden. Weitere Bedingung, um an die Eigenheimzulage zu kommen: Der Bauherr oder Käufer darf nicht bereits von früheren Fördermaßnahmen des Einkommenssteuergesetzes profitiert haben. Zudem gilt eine Objektbeschränkung. Einem Alleinstehenden wird die Zulage nur für ein Objekt gezahlt, Ehepaare erhalten sie zweimal.
Für Familien erhöhen sich sowohl Einkommensgrenzen als auch Zulagenhöhe. Pro Kind steigen die erlaubten Einkünfte um 30000 Euro. Ein Ehepaar mit zwei Kindern darf also im Jahr der Anschaffung beziehungsweise des Baubeginns und im Jahr davor insgesamt höchstens 200000 Euro verdient haben, um noch gefördert zu werden. Für jedes Kind, das zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört, gibt es zusätzlich zur jährlichen Grundförderung von 1250 Euro weitere 800 Euro. Eine vierköpfige Familie kann also pro Jahr bis zu 2850 Euro einplanen. Macht über die gesamte Laufzeit 22800 Euro.
Autor: SmartHouseMedia (© wallstreet:online AG / SmartHouse Media GmbH),15:11 23.10.2005
ich hätte da eine Frage zur Eigenheimzlage. Wäre super wenn mir jemand helfen könnte.
Meine Freundin u. ich (nicht verheiratet u. auch nicht geplant) wollen zusammen ein Grundstück kaufen u. in 2-5 Jahren darauf bauen.
Ich würde vom Einkommen her gesehen keine Eigenheimzulage bekommen, meine Freundin jedoch schon. Da wir nicht verheiratet sind, das Objekt aber uns beiden gehört, kann jeder nur von uns nur die Hälfte an Eigenheimzulage beantragen soviel ich weiß oder? D.h. also ohne Kinder 625.- € für sie u. für mich nix weil ich ja zuviel verdiene. Wie wäre das jetzt im Fall daß wir Kinder haben? Bekommt meine Freundin dann auch nur die Hälfte der Kinderzulage oder bekommt sie die "volle" Zulage? Desweiteren die Frage wie es wäre wenn wir später mal heiraten würden ... bleibt die Zulage bestehen oder werden die Einkommensgrenzen "neu" überprüft?
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten.
Schöne Grüße
Freddy
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