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    Welche Versicherung deckt dieses Risiko ab? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.10.05 10:36:56 von
    neuester Beitrag 26.10.05 13:24:06 von
    Beiträge: 23
    ID: 1.015.343
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      schrieb am 25.10.05 10:36:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich beabsichtige demnächst ein Eigenheim über eine Zwangsversteigerung zu erwerben. Die bisherigen Eigentümer wohnen derzeit noch im Gebäude. Ich gehe davon aus, dass die nach der ZV nicht freiwillig ausziehen und im schlimmsten Fall im Gebäude noch einige "Schönheitsreparaturen" vornehmen werden.

      Gibt es eine Versicherung, die ich unmittelbar nach der Versteigerung als neuer Eigentümer des Objektes abschließen kann, um gegen eventuellen Vandalismus der Alteigentümer am Gebäude abgesichert zu sein?
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 10:45:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      na ja...der herbeiführung der schäden, wäre ja mutwillig vom altbesitzer...
      ich denke da wirst du keien versicherer finden, der das amcht.dieses risiko ist ja nicht kalkulierbar...

      schließe doch die versiucherung gleich bei ersteigerung ab und reiche das dann so ein, wie es von statten gelaufen it...

      du kannst ja das haus gegen ed/vandalismus versichern.mußt ja dem versiherer et sagen, dass du damit rechnest...

      damit ein versicherer die leistung übernimmt, muß es sich um ein zufälliges ereignis handeln...vorhersehbare ereignisse sind niht versicherbar
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 10:48:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich möchte Dir einen guten Tipp geben:

      Lass es! Kauf Dir lieber ein nicht ganz fertig gwordenes, bau Dir selber eins oder such Dir eins zur Miete!

      Alle Bekannten von mir, die ein Haus auf einer "Zwangsversteigerung" gekauft haben, würden dies nicht wieder tun. Nur Ärger! Eine Versicherung dagegen gibt es meines Wissens nicht!

      Ich selber habe ein EFH (Erstbezug) gemietet, wenn was klemmt rufe ich an, der Vermieter zahlt. Ist die beste Lösung. Der Preis muss natürlich stimmen, sonst ist selbst bauen besser!
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 11:00:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]18.428.778 von Temporana am 25.10.05 10:36:56[/posting]Soll das ein Witz sein?
      Wenn du auf der Zugspitze wohnst, kriegst du Versicherungsschutz gegen Hochwasser und in Hamburg gegen Lawinengefahr!
      Das weißt du aber oder?
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 11:04:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]18.428.778 von Temporana am 25.10.05 10:36:56[/posting]sag mir bescheid wenn es soweit ist , gegen einen einmaligen betrag kümmer ich mich darum mit durchschlagendem erfolg und du hast mit diesem gesindel nie wieder ärger !!!

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      Avatar
      schrieb am 25.10.05 11:07:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      Üblicherweise ist Dein Wunschgebäude schon versichert (mindestens gegen Feuer), denn bei Objekten die in der Zwangsverwaltung stehen drängt schon die Bank als Gläubiger drauf das der Zwangs-Insolvenzverwalter (oft eine RA-Kanzlei) das Objekt versichert.

      ALSO nachfragen.

      UND wenn gekauft kannst Du evtl. nach Absprache die laufende Versicherung übernehmen und nach Deinen Wünschen anpassen, oder kündigen + neu abschliessen. Da wäre dann die Frage der Kündigungsmöglichkeit (normalerweise mit Grundbucheintrag)

      WIEDER nachfragen.

      Und um Deine Frage zu beantworten:
      Da Du als neuer Eigentümer noch keine "Vorschäden" (Streß/Streitiglkeiten) mit dem Objekt/Mietern hast kannst Du doch eine Gesellschaft mit einem RICHTIG guten Deckungsumfang aussuchen (es gibt Gesellschaften die sogar Grafiti und Vandalismus ohne Einbruchversuch bis zu einer Summe x versichern). Nur sind das nicht immer die günstigsten, ABER auch nicht die Marktführer ;) Spezialisten sind gefragt, gute Nischenanbieter die nicht jeder hat & kennt (das zeichnet auch einen guten V-Makler aus).
      Eine Rechtschutzversicherung für Vermieter wäre auch gleich mit dem Kauftermin zu empfehlen, für ein Objekt kostet es nicht einmal die Welt und Du hast nur die 3 Monate Wartezeit.

      WIEDER nachfragen, Angebote einholen => ein guter Versicherungsmakler kann da bestimmt helfen.

      "Man muss auch mal SPEZIALISTEN bemühen wollen"
      (.. wenn man frühstmöglich GUTE Berater hat - spart man langfristig viel Geld, den RICHTIG gute Berater sparen viel mehr als sie kosten, denn diese helfen Fehler gar nicht erst zu machen UND Fehler = Lehrgeld). ;)
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 11:17:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      wie schon gesagt eine Versicherung dagegegen kannst du vergessen. Ich würde auch an deiner Stelle dieses Haus nicht kaufen, wenn die jetzt noch darin wohnen und du schon denkst das es ärger gibt, werden sie 100%ig etwas zerstören (das Haus dem Verkaufspreis nach "Renovieren" :laugh: ), eine Möglichkeit wäre dann vielleicht ein Zivilprozess gegen die jetzigen Besitzer, aber wer nichts hat kann auch nichts geben, Ich sage nur Private insolvenz
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 11:23:16
      Beitrag Nr. 8 ()
      [posting]18.429.095 von BTresearch am 25.10.05 11:07:12[/posting]Oh Gott! Was schreibst du denn hier für einen Unsinn?
      Natürlich macht es sich bezahlt, einen guten Berater zu haben. Leider ist das aber meistens nicht der Fall.
      Bringe mir bitte einen Rechtsschutzversicherer, der im Schadenfall, in diesem konkreten Beispiel, leisten würde!
      Vermieter-RS zeichnen, tun sie alle. Wenn aber das Schadenereignis vor dem Versicherungsbeginn eingetreten ist ...?!
      Lass also diese blöden Empfehlungen! Wenn du selbst Versicherungskaufmann bist, oh Gott!
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 11:31:21
      Beitrag Nr. 9 ()
      Dieses Risiko ist nicht versicherbar. Mein Tipp: Ein paar Russen/Türken bezahlen, ist die beste Methode um sollche Leute loszuwerden. Preis ca. 1500 € (die beste Police):D:D
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 11:47:55
      Beitrag Nr. 10 ()
      vielen dank für die hilfreichen antworten. ich hatte eigentlich gehofft, dass sich hier ein paar fachleute aufhalten, von denen man eine vernünftige antwort bekommen kann. :(
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 12:18:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      @#9

      ...musst nur aufpassen, dass sich diese "Russen/Türken" nicht an die Schutzgeldzahlungen "gewöhnen".:laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 12:50:45
      Beitrag Nr. 12 ()
      Träumer:mad:, es ist nun mal die einzigste Schance in Deutschland das Geld wieder zu bekommen. Der "Rechtsstaat" schütz nur die ganzen Assozialen Drecksäcke!!!
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 13:34:47
      Beitrag Nr. 13 ()
      bin nicht ganz sicher, aber mit einer Privathaftpflicht
      versicherung incl. Forderungsausfalldeckung sollte es möglich sein, die entstandenen Schäden über eine Versicherung abzurechnen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass bei den meisten Gesellschaften eine Selbstbeteiligung bzw. eine gewisse Schadenshöhe erforderlich sind.

      Übrigens: Die ehemaligen Eigentümer als Gesindel zu bezeichnen halte ich doch für sehr übertrieben. Meistens sind solche Haushalte unverschuldet (Arbeitslosigkeit, Scheidung...) in diese Lage gekommen.

      :cool:luisleo
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 16:05:46
      Beitrag Nr. 14 ()
      tztztztz... Temporana !!! Aber doch nicht bei wo :)
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 16:13:59
      Beitrag Nr. 15 ()
      Führ mal erst den alten Thread: Bausparkassen wollen kein Geld mehr zu einem sinnvollem Abschluß;)
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 16:28:15
      Beitrag Nr. 16 ()
      [posting]18.431.207 von luisleo am 25.10.05 13:34:47[/posting]Is was??
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 16:34:15
      Beitrag Nr. 17 ()
      [posting]18.429.603 von Temporana am 25.10.05 11:47:55[/posting]Stimmt bei dir wirklich noch alles?
      Erst stellst du hier eine solche Frage auf unterstem Niveau, erhälst wider Erwarten tatsächlich braubare Antworten und dann ist das Herrchen auch noch unzufrieden!
      Bevor du überhaupt eine Immobilie kaufst, solltest du dir von Freunden eine gute "Betreuungsadresse" geben lassen; nicht versicherungsspezifisch, eher medizinisch.
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 17:47:53
      Beitrag Nr. 18 ()
      Mag sein, dass ich etwas überreagiert habe. Nun, mir schulden jedoch eine Geld und es ist sehr schwer in Deutschland das Recht durchzusetzen! Auch zu Thema "Zwangsversteigerung" gibt es in meinem Umfeld extrem viele NEGATIVEN Beispiele.

      Und noch einmal, KEINE VERSICHERUNG IST SOOOOOOOOO DÄMLICH UND BIETET DIESES RIESIKO AN!!!! Die denken bevor die handeln! Würde hier einigen gut tun:D
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 19:31:42
      Beitrag Nr. 19 ()
      [posting]18.429.296 von PizPalue am 25.10.05 11:23:16[/posting]DANKE für die Blumen - ich freue mich das Dir mein Fachwissen gefällt - laß aber bitte Gott aus dem Spiel.

      Es geht IMMER um die näheren Umstände und Feinheiten die hier nicht bekannt sind.

      ABER wenn z.B. der Käufer ein vermietetes Objekt kauft (auch aus einer Zwangsversteigerung)
      UND DANN für dieses neuerworbene Objekt Versicherungsschutz sucht (Vermieterrechtschutz + gute Gebäudeversicherung) gibt es gar keine Probleme (außer die Ausschlüße in den Bedingungen + evtl. Wartezeiten).

      DENN WARUM schließt man eine Versicherung ab ?

      UM im Falle eines Schadens, Ersatz zu erhalten, bzw. Kosten ersetzt zu bekommen - RICHTIG ?! :D

      UND WANN schliest man eine Versicherung ab ?
      WENN man davon ausgeht früher oder später diese auch zu benötigen, d.h. man befürchtet, ob begründet oder nicht, das man einen Schaden erleiden könnte - RICHTIG ?! :D

      UND wenn hier der KÜNFTIGE Erwerber eines Objektes sich Gedanken über den Versicherungsschutz seines künftigen Objektes macht, bzw. der sich daraus ergebenden Risiken für seine Haftung und sein künftiges Eigentum (auch ein H+G Hapftpflicht gehört dazu, bzw. kann in bestehende Policen eingeschlossen werden) -
      WO siehst DU da ein Problem , der Versicherungsfall ist weder eingetreten, noch absehbar, der künftige Erwerber VERMUTET nur, dass so mal sein könnte !!!!!!!!
      Da ist nichts - evtl. kommt da auch nichts, ABER dieses wird die Zeit klären - Herr Fachmann :laugh:

      Deine Argumentation ist genauso als wenn Du Dein neues Auto versichern möchtest, aber auch befürchten musst, dass wenn Du dieses in Berlin-Kreuzberg abstellst dieses beschädigt oder gestohlen werden könnte, (natürlich kann das auch vor Deiner Haustür passieren) - dann würde kein Versicherer Dein Auto versichern weil dieses Risiko des Diebstahls oder der Beschädigung ja vorhersehbar war - HERR FACHMANN :rolleyes:

      "Man muss auch mal ZUERST denken und dann schreiben können"
      Avatar
      schrieb am 26.10.05 08:28:37
      Beitrag Nr. 20 ()
      Wenn ich mir #1 anschaue, geht es aber nicht um ein vermietetes Objekt, welches nach der Zwangsversteigerung so vermietet bleibt, sondern um ein EIGENHEIM; und dort wohnt idR der Eigentümer. ....und entsprechende Emotionen.

      Gerade dieser Tage kam ein Bericht über eine solche Konstellation.
      Weil der Vorbesitzer den Ersteigerungspreis zu niedrig fand, hat er kurzerhand mit dem Bagger eine "Wertberichtigung" vorgenommen.:eek:
      Avatar
      schrieb am 26.10.05 09:32:53
      Beitrag Nr. 21 ()
      Temporana,

      ja, einige Postings waren für die Mülltonne. Doch BTresearch war doch völlig in Ordnung. Du solltest unbedingt einen Finanz-/Versicherungsmakler einschalten. Der sucht für Dich entsprechende Produkte aus und teilt Dir auch mit, was nicht möglich ist.

      Details gerne über Boardmail. Und nun viel Erfolg!
      Avatar
      schrieb am 26.10.05 11:37:57
      Beitrag Nr. 22 ()
      NOCH EINMAL: KEINE VERSICHERUNG WIRD DAS RIESIKO JEMALS DECKEN!!! HIRN EINSCHALTEN!!! bei jeder 3 Zwangsversteigerung tritt doch dieses Problem auf!!! :mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 26.10.05 13:24:06
      Beitrag Nr. 23 ()
      Wie funktioniert eine Versicherung ?

      "Nun, ich werde ihnen mal erklären, wie eine Versicherung
      funktioniert", sagt der eine.

      "OK!"

      "Nun, Sie zahlen jeden Monat Geld an uns."

      "Ja, ... und dann was?"

      "Das ist es. Das ist alles."

      "Oh". :laugh:

      "Man muss auch mal NICHT ALLES so ERNST nehmen wollen" (... und auch mal über sich und andere lachen können.)


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