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    Riester-Männer-Tarif und Vererbbarkeit - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.10.05 14:40:25 von
    neuester Beitrag 27.10.05 15:15:20 von
    Beiträge: 22
    ID: 1.015.433
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      Avatar
      schrieb am 25.10.05 14:40:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Jetzt läuft ja noch der Countdown für die Riester-Männer bis zum 31.12.2005.

      Nun habe ich gehört, daß es Riesteranlagen gibt, die "vererbbar" sind - andere nicht.

      Den Schluß, den jeder normal denkender Mensch daraus ziehen müßte ist doch der, daß bei einer Vererbbarkeit kein Vorteil für die Männer mehr vorhanden sein sollte.

      Nun meine Frage:
      Welche Riester Anlagen sind vererbbar, welche nicht ?
      Sind alle Fondsprodukte vererbbar - während alle Lebensversicherungsprodukte nicht vererbbar sind ?

      Sollte man nicht lieber auf Vererbbarkeit verzichten um eine höhere Ablaufleistung zu bekommen (wenn man keine Nachkommen versorgen muß) ?

      Ich gehe mal davon aus, daß nur die nichtvererbaren Produkte einen eigenen Männertarif haben.

      Die hohe Ablaufleistung der Cosmos-Direkt wäre dann z.B. auch durch die Nichtvererbbarkeit eines Versicherungsprodukts zu erklären.
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 14:55:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      vererbbarkeit ?

      heisst das nicht hinterbliebenenschutz ?

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 14:58:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      [posting]18.432.378 von finanzvoyeur am 25.10.05 14:40:25[/posting]kein riester-produkt ist vererbbar...es sei denn die bank lässt im hintergrund noch eine weitere versicherung laufen...beispiel: eine risiko-LV...
      das sind dann kombinierte produkte...
      rein riester ist NICHT vererbbar.
      wenn die ablaufleistung so gut ist und du deine familie mit absichern willst, dann empfehle ich selbst zu kombinieren und als sicherheit eine risiko-lv mit rein zu nehmen.
      im übrigen gibt es ab dem 01.01.2006 die uni-sex tarife...dann gibt es keine "männer-tarife" mehr..
      ein dicker nachteil für uns männer...von daher...wenn, dann dieses jahr noch aktiv werden.

      desweiteren nicht nur von ablaufleistungen blenden lassen. bei solchen langlaufenden verträgen aufs rating der versicherungen achten !!!!!!!

      gruß
      MC
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 15:04:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Warum soll ein Riester-Vertrag nicht vererbbar sein? Das musst Du mir mal erklären?!
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 15:07:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]18.432.711 von broetchen47 am 25.10.05 15:04:54[/posting]sorry...vertan !!!! eingeschränkte vererbbarkeit stimmt !!

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      Avatar
      schrieb am 25.10.05 15:08:48
      Beitrag Nr. 6 ()
      [posting]18.432.711 von broetchen47 am 25.10.05 15:04:54[/posting]einschluss einer "witwenrente" möglich....
      das verändert aber die monatlichen rentenzahlungen erheblich.
      von daher vll. günstiger eine private Risiko-LV nebenbei laufen zu lassen.
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 15:21:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ja das mit der Vererbbarkeit hat mich auch schon sehr gewundert (obwohl ich mich schon seit einigen Wochen mit Riester beschäftige).

      Ich glaube ich habe dies beim Riester-Fondssparplan der DWS gesehen, dort sind wohl die Fondsanteile vererbar.

      Nun hat mich das ganze selber sehr gewundert - auf keinem Fall möchte ich ein Produkt wo irgendetwas zu vererben ist.

      Hohe Ablaufleistungen für Männer kann es doch nur geben wenn nichts zu vererben ist (sondern der Versicherungsgemeinschaft zugute kommt).

      Also ich nehme nichts mit Hinterbliebenenschutz (oder Vererbungsmöglichkeit).
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 15:26:23
      Beitrag Nr. 8 ()
      dann nimm nichts mit fonds...die klassische Rentenversicherung im Riestermodul.
      Vererbbarkeit kann man ausschliessen....
      nur die ablaufleistung ist schwer zu deuten.
      da kann dir jede versicherung das blaue vom himmel erzählen. nimm unternehmen, die laut stiftung warentest gut beurteilt wurden. versicherungen, die gute ratings haben.
      ablaufleistungen sind nur schön-spielerrei.
      nur ein tip von mir.....
      und eine directversicehrung schneidet dann nicht immer als bestes ab, auch wenns auf den ersten blick gut aussieht.

      ;)
      MC
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 15:34:18
      Beitrag Nr. 9 ()
      Also, ich bin immer noch nicht ganz so einverstanden. Die Vererbbarkeit hat doch nicht unbedingt was mit dem Hinterbliebenenschutz zu tun. Natürlich würde sich der Hinterbliebenenschutz auf die Ablaufleistung auswirken. Aber es ist doch z.B möglich beim Tod in der Ansparphase bereits angespartes Kapital und Erträge auf einen bestehenden bzw. neu einzurichtenden Vertrag des Ehepartners zu übertragen(Dann sogar ohne Verlust der staatlichen Förderung). Bei Bank- oder Fondssparplänen ist das auf jeden Fall möglich. Auch ein andere Erbe, der eben nicht Ehepartner ist, kann das "Riesterguthaben" erben, dann aber mit Verlust der staatlichen Förderung. Das hat dann ja nix mit Hinterbliebenenschutz zu tun und hat keine Einfluss auf die Ablaufleistung.
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 15:40:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      Das ist aber eine hochintelligente Einstellung...nichts
      was zu vererben geht:laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:,
      da hab ich noch von Keinem gehört, das muß die Vogelgrippe
      sein !!
      Ein halbes Leben lang Beiträge zahlen und vielleicht nach
      2 Jahresrenten in die Kiste maschieren und dann nichts
      vererben - "VERSICHERUNGSGEMEINSCHAFT"....
      mich kugelts....
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 15:50:09
      Beitrag Nr. 11 ()
      [posting]18.433.392 von warrantexperte am 25.10.05 15:40:33[/posting]lass ihn doch.

      was lachst du dich den da platt?
      :confused:
      schließlich kennen wir die motive doch garnicht.
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 15:50:57
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Mc Corry,
      ja dann muß ich wieder zur Versicherung gehen (was mir jetzt schwer tut).
      Es gibt bestimmt gute Versicherungen (Europa, Legal@General, NeueLeben, Debeka, Allianz usw.).
      Ein attraktives Angebot macht die Cosmos, weil man hier im Produkt Renti-Top in Aktien (im Gegensatz zur DWS usw.) nach eigener Wahl investieren kann.
      Leider gefällt mir die Cosmos wegen der hohen Verwaltungsgebühr von 1,6 % (laut Map-Report) nicht.

      ***************************************************************
      Jetzt noch einen Textauszug aus Union-Invest:
      Sollte der Anleger während der Laufzeit versterben, ist auch die Vererbbarkeit der Fondsanlage sichergestellt.
      Vorteil: Im Gegensatz zu den meisten Versicherungslösungen, die bei einer Variante mit Vererbbarkeit von dem eingezahlten Kapital die geleisteten Auszahlungen abziehen und nur die Differenz ohne etwaige Wertentwicklungen an die Erben auszahlen, wird bei der UniRenteAktiv der aktuelle Depotwert vererbt
      ****************************************************************
      Na mit der von mir favorisierten Union-Invest wirds wohl nichts mehr

      Also es wird leider alles vererbt, was leider zum Schaden der gesundlebenden Männer ist.

      Na mal sehen wie es bei Bank-Sparplänen ist (z.B. Mainzer Volksbank Sparplan), das wäre vielleicht ein Kompromiß.

      Zu begrüßen wäre ja generell auch wenn eine Optionsmöglichkeit bei der die Vererbungsmöglichkeit als Kostenbaustein seperat zu wählen wäre.
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 15:53:44
      Beitrag Nr. 13 ()
      [posting]18.433.257 von broetchen47 am 25.10.05 15:34:18[/posting]Aber es ist doch z.B möglich beim Tod in der Ansparphase bereits angespartes Kapital und Erträge auf einen bestehenden bzw. neu einzurichtenden Vertrag des Ehepartners zu übertragen

      ja hast recht...sind zweierlei schuhe....
      das eine (dein zitat oben) ist automatisch als ein recht bestandteil von riester....
      das andere,
      die witwenrente könnte mit im vertrag eingefügt werden und ist schädlich (wenn ich es so nennen darf) für die ablaufleistung...denn die ist dann geringer...

      so..nu müssten wir es haben...oder?
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 15:56:46
      Beitrag Nr. 14 ()
      @MC

      Na bitte, geht doch...:D
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 15:56:49
      Beitrag Nr. 15 ()
      [posting]18.433.590 von finanzvoyeur am 25.10.05 15:50:57[/posting]neue leben ist eine gute versicherung....
      axa ist auch ok...aber was die ablaufleistung einer herkömmlichen Riester-rentenversichrung angeht, ist die provinzial-rheinland noch besser.....
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 16:03:13
      Beitrag Nr. 16 ()
      [posting]18.433.766 von broetchen47 am 25.10.05 15:56:46[/posting]manchmal wirft man in der eile halt sachen durcheinander ;)
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 16:08:24
      Beitrag Nr. 17 ()
      [posting]18.433.590 von finanzvoyeur am 25.10.05 15:50:57[/posting]werd dir erstmal im klaren was du genau möchtest...

      mit wertpapieren oder ohne....
      so..und dann sondierst du...
      deine einstellung in ehren....aber nimm doch nicht rücksicht auf andere "gesundlebende männer".
      gute dinge tun ist zwar ein Gut, was heutzutage nur noch wenige beherzigen...aber nicht so...(meine meinung)
      davon hat doch in dem fall nur die versicherung was.
      und wenn man sein erbe einen sozialen einrichtung vermacht....da bekommen es die, die es brauchen.

      vll. konnte ich dir ja ein bissl weiter helfen...
      gruß
      MC
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 17:52:37
      Beitrag Nr. 18 ()
      Danke erstmal alle zusammen,

      werde wohl dieses Jahr keine Riesterrente mehr abschließen !

      Ich habe mich darauf eingeschworen noch dieses Jahr wegen des "Männertarifs" abzuschließen.

      Nun sehe ich, daß dieser Männertarif wohl nur denjenigen vorenthalten ist, die ein Versicherungsprodukt abschließen.

      Mit Versicherungsprodukten bin ich aber seit 31.12.2004 (Stichtag für Rentenversicherung mit steuerfreien Einmalauszahlung) nun absolut überversorgt. Zudem gefallen mir Versicherungen generell nicht (Unverständlich für Laien, Verschachtelung von Kosten usw.).

      Zwar gibt meiner Ansicht eben noch einigermaßen gute Riesterprodukte (Uni-Profi-Rent sowie Banksparpläne (z.B. auf Umlaufrendite)), die man aber nicht mehr dieses Jahr abschließen müßte (Männer-Frauen Unterschied wird es dort ohnehin nicht geben).

      Da ich ohnehin eigentlich über jede Anlageform (Aktien, Renten (in Fonds bzw. Direktwertpapieren) verfüge ist es für mich relativ egal ob ich in einen Banksparplan oder in ein Fondsprodukt gehe (ich kann ja im Gegenzug andere Positionen außerhalb der Riestersache aufbauen oder reduzieren).

      Eines ist mir aber klar in eine Lebensversicherung (nur wegen des Männertarifs und der Nichtvererbbarkeit) gehe ich wohl nicht.

      Da schließe ich lieber noch mal eine Rürup-Rente ab (was ich aber wohl wieder bei Legal & General mache, scheint mir einigermaßen seriös zu sein - und extrem kostengünstig, transparent, excellentes Rating usw. und 4 Fonds reichen ja voll aus).
      Avatar
      schrieb am 26.10.05 18:30:54
      Beitrag Nr. 19 ()
      @finanzvoyeur
      "Da schließe ich lieber noch mal eine Rürup-Rente ab (was ich aber wohl wieder bei Legal & General mache, scheint mir einigermaßen seriös zu sein - und extrem kostengünstig, transparent, excellentes Rating usw. und 4 Fonds reichen ja voll aus)."

      L&G hat eine Rürup-Rente ?? Bist du da sicher, war mir gar nicht bewusst. Aus dem "wohl wieder", schließe ich dass du schon was bei L&G hast.Ich habe bei L&G auch was und bin voll zufrieden. Allerdings sollte man es nicht übertreiben. Ich finde man sollte auch über Anbieter streuen. Man kann nie wissen.
      Avatar
      schrieb am 26.10.05 18:39:12
      Beitrag Nr. 20 ()
      Ich habe mich vor 2 Jahren für die Postbank-Riesterrente (als Rentenversicherung) entschieden und bin damit auch zufrieden (schneller Service, faire Kostenverteilung).
      Natürlich muss man sich bei einem Riestervertrag erst überleben in was man anlegen möchten, eher Rentenorientiert (dann Rentenvers. bzw. Banksparplan) oder eher aktienorientiert (dann Investmentfonds als Riester).

      Die Vererbbarkeit während der Ansparphase ist doch genial! Wenn ich Kinder habe und sterbe unverhofft kurz vor Rentenbeginn, dann ist es doch mehr recht als billig, dass das angesparte Guthaben an die Erben ausgezahlt wird.
      Ab Rentenbeginn muss man glaube ich unterscheiden, ob man Fonds hat und einen Auszahlungsplan startet (das Restguthaben wäre dann vererbbar) oder wirklich eine Rente gezahlt wird. Bei echter Rentenzahlung wäre keine Vererbbarkeit mehr gegeben sondern es würde nur ggf. eine Rentengarantie greifen (bei mir zehn Jahre).
      Avatar
      schrieb am 26.10.05 21:28:31
      Beitrag Nr. 21 ()
      [posting]18.457.616 von realdose am 26.10.05 18:39:12[/posting]Von welcher Vererbbarkeit schreibst Du denn ?

      Wenn Du keinen Ehepartner, aber Kinder hast ist doch Riester ( mit Förderung ) in keiner Anlageart übertragbar oder irre ich mich da ?

      Was bedeutet Vererbbarkeit in der Ansparphase eigentlich bei versicherungen ? Wenn kein Ehepartner vorhanden ist greift dann ein neu berechneter Rückkaufswert ( ohne Förderung ) ?
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 15:15:20
      Beitrag Nr. 22 ()
      @realdose,

      zu meiner L&G-Versicherung:
      bei der Sache mit Legal&General habe ich mich wohl sehr mißverständlich ausgedrückt. Ich habe hier eben noch "keine" Rürup-Rente sehr wohl habe ich dort aber 2 Versicherungspolicen (aber nicht als Direktversicherung). Es sind einfach nur Sparverträge, die ich dort ende 2004 abgeschlossen habe um noch mal in den Genuß der Steuerfreien Einmalauszahlung zu kommen. Desweiteren habe ich in diesem Jahr noch Versicherungen bei "Europa" abgeschlossen.

      Warum kein Rürup bei L&G ?:
      Ich dachte einfach, daß Rürup die Fortsetzung der ganz normalen Direktversicherung ist, die bis Ende 2004 noch eine Einmalauszahlung ermöglichte (nur, daß bei Rürup wegen der Versteuerung der Einmalauszahlung jetzt 13.000 EUR / Jahr als Gehaltsumwandlung eingezahlt werden dürfen). Warum sollte das bei L&G nicht möglich sein ? Oder unterliegen Rürup-Produkte einen genauso komplizierten Zertifikationsverfahren wie Riester-Produkte ?
      Habe mich bisher noch nicht richtig mit Rürup beschäftigt aber warum sollte es keine Rürup-Rente dort geben.

      PB-Riester-Rente:
      Habe mich auch schon nach diesen Produkten informiert. Würde aber hier doch die Fondsgebundene Variante bevorzugen (inmmerhin so etwa 8 Fonds glaube alle ohne AA, der CS Euroreal wäre darunter interessant). Einen Teil des Geldes muß man ja wohl ohnehin zwangsweise in die klassische RV der PB einzahlen, damit die Geldzurückgarantie gewährleistet werden kann. Nach Eigenwerbung ist die PB-Lebensversicherung auch relativ Ertragreich (laut Capital unter den 6 Ertragreichsten).

      **********************************************************************************************
      zurück zum Vererbungsproblem:
      Eine Vererbung des eingezahlten Kapitals hätte ich von vornherein als selbstverständlich angesehen. (Nun wäre es schon interessant diese Vererbungsmöglichkeit als extra-Baustein einzubauen, bei einer normalen RV muß man dies ja auch durch den Baustein "Beitragsrückgewähr" erkaufen, der auch nicht ganz kostenlos ist, ansonsten bekäme das eingezahlte Geld ja auch nur die Versicherung wenn Du während der Ansparlaufzeit stirbst. (Ich selbst habe solche Bausteine wie Rentengarantiezeit und Beitragsrückgewähr noch nie genommen, kostet alles unnützes Geld)).

      Das eigentliche Problem war bei mir aber die Vererbung des Restguthabens in der "Auszahlungsphase". Im Grunde müssen ja alle Versicherungstarife herkömmlicher Lebensversicherungen ja ohnehin günstiger sein als Riester-Renten-Versicherungen, da bei klassischen RV nichts (ohne kostenpflichtigen Zusatzbaustein) vererbt werden kann. Bei Riester ist (wie ich gestern gehört habe) die Vererbungsmöglichkeit gesetzlich vorgeschrieben (dies gilt auch für reine "Versicherungsprodukte" auf Rieterbasis). Es muß eben wohl immer der "eingezahlte" Teil (nicht nur ausgezahlt werden, sondern auch Vererbbar sein). Dieses wird aber zwangsläufig zu einem schlechteren Auszahlungstarif führen, weil das Geld der Verstorbenen nicht mehr der Versicherungsgemeinschaft zufließen wird.

      Trotzdem besserer Auszahlungstarif für Männer:
      Trotzdem habe ich ich in Erfahrung bringen können, daß es tatsächlich einen besseren Auszahlungstarif für Männer gibt, was wohl daran liegt, daß die Vererbungsmöglichkeit nur auf die "eingesparte" Summe bezogen ist und es sollte doch hoffentlich viel mehr herauskommen (als versprochen). Der Gewinn zum einbezahlten Kapital ist zum Glück nicht vererbbar (und nützt der Versicherungsgemeinschaft).
      ***************************************************************************


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