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    Berufsunfähigkeit - Pflichten der BG?!? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.10.05 12:49:24 von
    neuester Beitrag 31.10.05 00:27:55 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.016.472
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      Avatar
      schrieb am 30.10.05 12:49:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      habe eine Frage an die Experten:
      Ich hatte vor ca. zwei Jahren (September 2003) einen Arbeitsunfall und bin seitdem, mit zwei kurzen Unterbrechungen von jeweils drei Wochen für Arbeitserprobungen, krankgeschrieben.
      Meine Zusatzversicherung bei der Berufsgenossenschaft hat mir bis Juli 2005 Verletztengeld gezahlt.
      Die Zahlung wurde eingestellt, weil ein Gutachten zu meiner Verletzung von der BG dahingehend interpretiert wurde, dass ich berufsunfähig bin. Die Minderung meiner Erwerbsfähigkeit liegt lt. Gutachten unter 20%, d.h. ich bekomme keine Unfallrente. Eine BU-Versicherung habe ich nicht (ich dachte das die im Rahmen meiner Zusatzvers. für Unternehmer bei der BG enthalten ist).
      Die BG hat nun angeboten, "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" zu erbringen.
      Nun meine Fragen:
      Inwieweit ist die BG verpflichtet, mir Umschulungen, Fortbildungen und technische Arbeitsmittel zur Gründung einer neuen Existenz zu finanzieren???
      Ist das Ermessenssache oder festgeschrieben???
      Sollte meine neue Tätigkeit meiner alten vergleichbar sein (Selbständigkeit, Einkommen)???
      Noch was, bin schon einige Jahre stiller Leser von WO und habe mich jetzt ert angemeldet.

      Danke
      NAGADA
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 16:35:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      schau doch mal hier nach

      http://www.hvbg.de/d/pages/entsch/renten/hoehe.html

      gruß harry
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 16:37:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      Teilrente

      Die Höhe der Teilrente richtet sich nach der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und dem Jahresarbeitsverdienst (JAV).

      Die Rente eines Versicherten mit einer MdE von 20 Prozent und einem JAV von 24.000 Euro errechnet sich so:
      Teilrente = 24.000 x 2/3 x 20/100 = 3.200 Euro (jährlich)

      Daraus ergibt sich eine Monatsrente von 266,67 Euro.

      Die laufende Rentenzahlung wird regelmäßig an die Lohnentwicklung angepasst (Rentenanpassung).

      gruß harry
      Avatar
      schrieb am 31.10.05 00:27:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo HarryHirsch7,

      die MdE liegt lt. Gutachten unter 20% (obwohl ich berufsunfähig bin). Verletztenrente bekomme ich also nicht.
      Die BG hat nun diese "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" angeboten.
      Dahin zielt eigentlich meine Frage, wozu ist die BG mir gegenüber verpflichtet, welche Leistungen muss sie erbringen, Umschulung, Fortbildung, technische Arbeitsmittel???

      Danke
      Nagada


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