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    DEWB - Antworten und Infos zur Andienung etc - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.10.05 10:26:33 von
    neuester Beitrag 28.12.05 11:42:39 von
    Beiträge: 61
    ID: 1.016.565
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      Avatar
      schrieb am 31.10.05 10:26:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      zur übersichtlichkeit für neueinsteiger:

      bitte hier ausschliesslich blanke informationen eintragen - für fragen und diskussionen die anderen DEWB-threads verwenden

      möglichst sollten hier daher nur "alte hasen" schreiben
      Avatar
      schrieb am 31.10.05 10:28:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      DAS ANDIENUNGSSCHREIBEN

      #7 von Tuttobene 20.10.05 17:17:21 Beitrag Nr.: 18.359.619
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben
      Also Leute, hier nochmal mein Andienungsschreiben. Kann natürlich jeder beliebig verändern.
      Andienen kann jeder, der Aktien der DEWB besitzt oder in der Andienungsfrist von 2 Monaten ab dem 19.10.05 erwirbt.
      Das ist die 2 Monatsfrist ab der Veröffentlichung des Beschlusses aus dem Spruchstellenverfahren.





      An
      JENOPTIK AG
      Unternehmenskommunikation
      Carl-Zeiß-Straße 1
      D-07739 Jena


      Andienung von 1000 St. DEWB-Aktien

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      sehr geehrter Herr von Witzleben,

      ich bin Anteilseigner der Jenoptik-Tochter Deutsche Effecten und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft (DEWB) in einer Größenordnung von 1000 Stück und nach dem abgeschlossenen Beherrschungsvertrag im Sinne von § 291 AktG abfindungsberechtigt.
      Der Abfindungsanspruch beträgt aufgrund der abschließenden Entscheidung im Spruchstellenverfahren vom 18.10.2005 26,98 Euro je Aktie. zzgl. einer Verzinsung von zwei von Hundert über den jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 1.1.2000"
      Insgesamt steht mir ein Abfindungsanspruch in Höhe von 26980,00. Euro zu (1000 St. Aktien je 26,98 EUR Abfindungsanspruch. (zuzüglich angefallener Zinsen).
      Ich darf Sie höflich bitten, den oben genannten Betrag von 26980,00 auf mein unten angegebenes Konto Zug um Zug gegen Übereignung der Aktien zu überweisen. Hierfür habe ich mir einen Zahlungseingang bis zum

      xx.xx.2005

      notiert. Ich weise darauf hin, dass ich nach erfolglosem Verstreichen der Frist und der damit verbundenen konkludenten Ablehnung der Abfindungszahlung unverzüglich Klage einreichen lassen werde. Zur Vermeidung dieser Weiterungen wollen Sie bitte fristgerecht den Zahlungsanspruch erfüllen.


      Mit freundlichen Grüßen










      _
      Avatar
      schrieb am 31.10.05 10:31:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      DER SICHERE WEG

      1. aktien haben bzw kaufen
      2. andienungsschreiben so absenden, dass es am 16.12.2005 bei Jenoptik eingehen kann
      3. aktien ab datum des andienungsschreibens halten
      Avatar
      schrieb am 31.10.05 10:33:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]18.517.807 von was? am 31.10.05 10:31:55[/posting]ich korrigiere

      2. andienungsschreiben so absenden, dass es spätestens am 16.12.2005 bei Jenoptik eingehen kann
      Avatar
      schrieb am 31.10.05 10:35:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      aktien, die ab dem 19.12.2005 erworben werden, sind nicht mehr abfindungsberechtigt

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      Avatar
      schrieb am 31.10.05 10:38:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Was!!!!

      wieso sollen sie noch Leuten,die jetzt erst kaufen,mehr bezahlen,als vor dem "Spruch":confused:

      Also,ich weiss ja nicht:confused:
      Avatar
      schrieb am 31.10.05 10:39:47
      Beitrag Nr. 7 ()
      das alles gilt unter der prämisse, dass der BGH das OLG Thüringen bestätigt. entscheidet der BGH dagegen für Jenoptik, ist es eh für die katz
      Avatar
      schrieb am 31.10.05 11:19:22
      Beitrag Nr. 8 ()
      [posting]18.517.946 von was? am 31.10.05 10:39:47[/posting]wird es aber nicht.
      Avatar
      schrieb am 31.10.05 11:25:29
      Beitrag Nr. 9 ()
      die entscheidung des BGH wird in 2006 erwartet
      Avatar
      schrieb am 31.10.05 13:14:40
      Beitrag Nr. 10 ()
      @IDTE!!!!!
      Glaubst du im ernst,dass das BGH Jenoptik in den Konkurs schickt,bloß weil paar Träumer ungerechtfertigt Kohle machen wollen:confused::D
      Aber träumen darfst du!!!!!:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 31.10.05 13:36:02
      Beitrag Nr. 11 ()
      [posting]18.520.313 von Fatschi43 am 31.10.05 13:14:40[/posting]@Flasche

      1. Beurteilt der BGh den Sachverhalt und orientiert sich bei der Urteilsfindung wohl kaum an den finanziellen gegenbenheiten der Beteiligten.

      wieviel cash müsste jenoptik denn auf dem konto haben, damit der bgh gegen sie entscheidet? ;)
      du merkst hoffentlich selbst, dass du unsinn faselst...

      2. hatte jenoptik mittlerweile 1 jahr zeit, um etwas dagegen zu unternehmen. die schuld einer insolvenz (die ausgeschlossen ist aufgrund der bilanzstruktur)läge dann beim management.

      3. besteht evt. die möglichkeit, dass jenoptik die damals beteiligten banken auf schadensersatz verklagen kann!?

      4. wenn 2 mio aktien angedient werden, dann entspräche das einer schadenssumme von 2 mio *34 - 2 mio * 8 innerer wert) = 52 mio €. 2-3 IPOs und das geld ist wieder drin ind er kasse
      Avatar
      schrieb am 31.10.05 16:33:45
      Beitrag Nr. 12 ()
      [posting]18.520.313 von Fatschi43 am 31.10.05 13:14:40[/posting]So ein Quatsch. Das BGH urteilt nach Rechtslage, nicht nach den finanziellen Auswirkungen. Siehe auch andere Urteile. Genauso könnte man fragen, ob das BGH über den Tisch gezogene Anleger ruinieren will, wenn sie für Jenoptik entscheiden würden.
      Avatar
      schrieb am 01.11.05 01:18:34
      Beitrag Nr. 13 ()
      Justitia non calculat
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 06.11.05 09:53:01
      Beitrag Nr. 14 ()
      Siehe § 193 BGB (Fristen)

      Ist an einem bestimmten Tag oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsorte staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.


      D.h. ganz klar, dass man am Freitag den 16.12.2005 erworbene Aktien, problemlos noch andienen kann, weil es ausreichend ist, wenn JO das Andienungsschreiben am 19.12.2005 erhält.
      Avatar
      schrieb am 06.11.05 14:47:57
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hallo an alle Experten,

      kann mir vielleicht mal jemand erklären, was mit meinen Aktien nach der Andienungsfrist passiert? Verkaufen kann sie ja wohl keiner mehr, denn zu jedem Aktienpaket müsste man dann auch das dazugehörige Andienungsschreiben bzw. die Antwort von Jenoptik liefern.

      kai
      Avatar
      schrieb am 16.11.05 11:53:54
      Beitrag Nr. 16 ()
      hallo, welche frist setzt ihr für den Zahlungseingang ?



      Hierfür habe ich mir einen Zahlungseingang bis zum:

      xx.xx.2005

      notiert.
      Avatar
      schrieb am 16.11.05 16:25:43
      Beitrag Nr. 17 ()
      [posting]18.837.485 von grossinvestor am 16.11.05 11:53:54[/posting]Ich habe 14 Tage dem Absendedatum hinzugefügt.
      Avatar
      schrieb am 18.11.05 07:28:37
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hallo eine frage zum Andienungsschreiben

      was ist richtig wegen dem Abfindungsspruch

      Der Abfindungsanspruch beträgt aufgrund der abschließenden Entscheidung des OLG
      Frankfurt vom 30.09.2005 (AZ. 20 W 102/02) 26,98 Euro je Aktie zzgl einer Verzinsung von zwei von Hundert über den jeweiligen Basiszinssatz nach 247 BGB seit dem 01.01.2000

      oder

      Der Abfindungsanspruch beträgt aufgrund der abschließenden Entscheidung im Spruchstellenverfahren vom 18.10.2005 26,98 Euro je Aktie. zzgl. einer Verzinsung von zwei von Hundert über den jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 1.1.2000

      oder

      Der Abfindungsanspruch beträgt aufgrund der abschließenden Entscheidung im Spruchstellenverfahren vom 19.10.2005 26,98 Euro je Aktie. zzgl. einer Verzinsung von zwei von Hundert über den jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 1.1.2000

      danke
      Avatar
      schrieb am 18.11.05 07:50:54
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hi,
      ich diene nächste Woche an.
      Grüsse
      DNU
      Avatar
      schrieb am 18.11.05 08:10:37
      Beitrag Nr. 20 ()
      Anscheinend haben einige immer noch nicht kapiert, dass das BGH nach Gestzeslage und nicht nach wirtschaftlichen Auswirkungen urteilt. Zudem wäre die Insovlenz von Jenoptik für die Mitarbeiter etc. egal, weil es nur bedeuten würde, dass die Firma verkauft würde. Hätte allso nur Auswirkungen auf die Gläubiger und Aktionäre von Jenoptik, nicht auf die Firmen (außer der Holding, die keiner kaufen würde).

      Und wer es immer noch nicht glaubt: Warum hat sogar das OLG Jena (in Jena!), also das Gericht vor Ort, gegen Jenoptik entschieden? In Thüringen!
      Avatar
      schrieb am 18.11.05 09:36:30
      Beitrag Nr. 21 ()
      Andienungsschreiben ist unterwegs...

      noch eine Frage. Wenn die Jungs nun bezahlen, was passiert dann mit den Aktien? Ich meine, was muss ich dann tun???

      Sorry, für die blöde Frage, aber ist halt das Erste Mal:rolleyes:

      Vielen Dank

      Austin
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 18.11.05 10:23:10
      Beitrag Nr. 22 ()
      [posting]18.860.855 von cherry2000 am 18.11.05 07:28:37[/posting]Ob du deine erste oder zweite Variante nimmst, dürfte vollkommen unerheblich sein. Persönlich tendiere ich zur 1.
      Avatar
      schrieb am 18.11.05 11:31:45
      Beitrag Nr. 23 ()
      Hallo Leute,

      wann ist denn nun die letzte Möglichkeit der Andienung?
      Es kursieren da verschiedene Daten:

      Vielleicht kann mir da jemand Auskunft erteilen.

      Ist die Veröffentlichung im Bundesanzeiger maßgeblich und wann war diese? Oder die Beendung des Spruchstellenverfahrens?
      Avatar
      schrieb am 18.11.05 13:11:11
      Beitrag Nr. 24 ()
      es werden bestimmt etliche auf die idee kommen, auf den letzten drücker anzudienen, was zu verzögerungen beim post-/faxlauf führen kann. sicher dürfte es sein, das andienungsschreiben spätestens am 14.12. mittags abzusenden. die frist läuft am 19.12. ab
      Avatar
      schrieb am 18.11.05 14:02:02
      Beitrag Nr. 25 ()
      [posting]18.865.472 von was? am 18.11.05 13:11:11[/posting]nochmals die Frage: wie gehts dann weiter, wenn gezahlt wird? Wie bekommt JO dann die Aktien?
      Avatar
      schrieb am 18.11.05 14:26:56
      Beitrag Nr. 26 ()
      hey hat eigentlich einer das originale Andienungsschreiben

      von SdK
      Avatar
      schrieb am 18.11.05 15:28:13
      Beitrag Nr. 27 ()
      Mich würd das Schreiben von der SdK auch mal interessieren.
      Meine Andienung sieht wie folgt aus:

      JENOPTIK AG
      Carl-Zeiß-Straße 1
      D-07739 Jena



      Andienung von x.000 Stück DEWB-Aktien

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      sehr geehrter Herr von Witzleben,

      ich bin Aktionär der Jenoptik-Tochter Deutsche Effecten und Wechsel- Beteiligungsgesellschaft (DEWB AG) in einer Größenordnung von x.000 Stück Aktien und nach dem abgeschlossenen Beherrschungsvertrag im Sinne von § 291 AktG nach den §§ 304 ff AktG abfindungsberechtigt.

      Der Abfindungsanspruch beträgt aufgrund der abschließenden Entscheidung des OLG
      Frankfurt vom 30.09.2005 (AZ. 20 W 102/02) 26,98 Euro je Aktie zzgl. einer Verzinsung von zwei von Hundert über den jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 01.01.2000.

      Insgesamt steht mir daher ein Abfindungsanspruch in Höhe von xxx.000 Euro zzgl. Zinsen zu (x.000 Stück Aktien je 26,98 EUR Abfindungsanspruch zuzüglich anfallener Zinsen).
      Da die Höhe der Abfindung nun mehr feststeht, fordere ich Sie auf, meine x.000 Stück
      Aktien gegen Zahlung von x.000 Euro zuzüglich anfallender Zinsen zu erwerben.

      Ich darf Sie höflich bitten, den oben genannten Betrag zuzüglich anfallender Zinsen auf mein

      Depot/Konto
      Depot-Nr.:
      Bank und BLZ:
      Konto-Nr.:
      Zug um Zug gegen Übereignung der Aktien zu überweisen.

      Bitte benennen Sie mir auch ein Depot, in das ich die Aktien Zug um Zug gegen Zahlung der Abfindung einbuchen kann. Höchstvorsorglich weise ich darauf hin, dass ich mir eine Klageeinreichung vorbehalte.
      Ich gehe jedoch davon aus, dass Sie sich rechtmäßig verhalten werden und ich daher von diesen Maßnahmen absehen kann.

      Mit freundlichen Grüßen
      Avatar
      schrieb am 18.11.05 15:40:11
      Beitrag Nr. 28 ()
      Hier die Frage, wann muss spätestens geklagt werden,, falls JO die Andienung ablehnt?
      Avatar
      schrieb am 18.11.05 16:00:01
      Beitrag Nr. 29 ()
      Ich vermute 3 Jahre. Aber nicht 100% sicher!
      Avatar
      schrieb am 28.11.05 09:38:31
      Beitrag Nr. 30 ()
      Frage an alle "Andiener": macht ihr das privat (per Musterbrief vom Sdk o.ä.) oder über einen Anwalt (macht mehr Eindruck!?) ?
      gruß
      rb
      Avatar
      schrieb am 28.11.05 10:02:52
      Beitrag Nr. 31 ()
      Wer kann mir mitteilen welchen Zeitraum man zur Fristsetzung in das Andienugsschreiben an Jen Optik einsetzt?

      Ich darf Sie höflich bitten, den oben genannten Betrag von xxxxx auf mein unten angegebenes Konto Zug um Zug gegen Übereignung der Aktien zu überweisen. Hierfür habe ich mir einen Zahlungseingang bis zum

      xx.xx.2005

      notiert. Ich weise darauf hin, dass ich nach erfolglosem Verstreichen der Frist und der damit verbundenen konkludenten Ablehnung der Abfindungszahlung unverzüglich Klage einreichen lassen werde. Zur Vermeidung dieser Weiterungen wollen Sie bitte fristgerecht den Zahlungsanspruch erfüllen.
      Avatar
      schrieb am 28.11.05 12:28:46
      Beitrag Nr. 32 ()
      [posting]19.043.984 von 0y0x0c am 28.11.05 10:02:52[/posting]Ich habe mein Schreiben am 7.11. an JO geschickt und 2 Wochen Frist gesetzt. Habe aber bis heute kein Antwortschreiben erhalten; würde Dir empfehlen, alles per Einschreiben und Rückschein zu schicken, damit JO den Empfang nicht bestreiten kann.
      Wenn ich bis nächste Woche keine Antwort erhalten, werde ich mein Schreiben vom 7.11. vorsichtshalber nächste Woche nochmals faxen (mit meinem Schreiben auf der Sendebestätigung des Faxgeräts).
      Avatar
      schrieb am 01.12.05 10:33:35
      Beitrag Nr. 33 ()
      @durmont,

      wenn ich jetzt noch DEWB-Aktien kaufe, muss ich dann die Andienung machen um berücksichtigt werden oder geht es auch ohne?

      Gruß
      KLR
      Avatar
      schrieb am 01.12.05 12:11:12
      Beitrag Nr. 34 ()
      [posting]19.115.839 von klr am 01.12.05 10:33:35[/posting]Keine Andienung, keine Abfindung.

      Man muss unbedingt rechtzeitig andienen.
      Avatar
      schrieb am 01.12.05 14:42:34
      Beitrag Nr. 35 ()
      [posting]19.117.386 von betterthantherest am 01.12.05 12:11:12[/posting]Ganz richtig, man muss bis 16.12.2005 schriftlich andienen, sonst ist man aus dem Abfindungsspiel draußen.
      Avatar
      schrieb am 03.12.05 11:01:54
      Beitrag Nr. 36 ()
      Hallo Leute,

      ich habe eine Frage zum Andienungssverfahren.

      Ich hatte das Schreiben so verfasst, wie hier empfohlen wurde. Verschickt wurde es Ende Oktober mit Einschreiben+ Rückschein.
      Die Aktien von DEWB hatte ich am 05.07.2005 gekauft.

      Habe vor 2 Wochen folgende Antwort von Jenoptik erhalten:

      Sehr geehrter .....,
      wir bestätigen den Eingang Ihres o.g. Schreibens, mit dem Sie gegenüber der Jenoptik AG einen Anspruch auf Abfindung von 100 St. der DEWB AG geltend machen wollen.

      Die Jenoptik AG wird eine Abfindung Zug um Zug gegen Übereignung der Aktien nur leisten, sofern und soweit Sie nachweisen, dass Sie die Aktien vor Bekanntmachung der Beendigung des Unternehmensvertrages im Bundesanzeiger am 17.03.2000 erworben haben oder Rechtsnachfolger (z.B. im Wege der Erbfolge) eines am 17.03.2000 aussenstehenden Aktionärs geworden sind. Der Nachweis kann durch Übersendung aktueller Depotauszüge und Kaufabrechnung bzw. eines geeigneten Nachweises der Rechtsnachfolge erfolgen.

      Für Rückfragen steht der Rechtsunterzeichner Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

      MfG


      Was meint Ihr zum Antwortsschreiben? Was soll ich jetzt machen bzw. antworten?

      Bitte um Eure Hilfe. Im voraus herzlichen Dank.
      Avatar
      schrieb am 03.12.05 17:26:02
      Beitrag Nr. 37 ()
      [posting]19.142.796 von newbie76 am 03.12.05 11:01:54[/posting]Nach Aussage meiner Rechtsanwältin wird man nach Ablehnung der Andienung durch Jenoptik wohl Klage einreichen müssen. Sie will noch prüfen, welche Fristen dafür einzuhalten sind.

      Es kann gut sein, dass noch während dieser Frist das Verfahren beim BGH abgeschlossen wird. Dann ist die Frage, ob sich Jenoptik noch auf eine Klageflut einlassen will oder aber zahlt.

      Ich würde vorerst einfach mal abwarten.
      Avatar
      schrieb am 04.12.05 15:40:48
      Beitrag Nr. 38 ()
      hallo,

      auf www.sdk.org gibt es en hinweis

      "7.) Gibt es einen Musterbrief in Bezug auf die Andienung der Aktien?
      Für unsere Mitglieder bieten wir einen solchen Musterbrief an.
      "

      wer ist mitgleid und kann diesen musterbrief mal beschreiben oder einstellen?
      Avatar
      schrieb am 04.12.05 16:38:40
      Beitrag Nr. 39 ()
      [posting]19.150.793 von Zwutscher am 04.12.05 15:40:48[/posting]mitglied werden.
      Avatar
      schrieb am 06.12.05 13:26:11
      Beitrag Nr. 40 ()
      [posting]19.151.265 von EasyTech am 04.12.05 16:38:40[/posting]Habt ihr ähnliche Erfahrungen mit Jenoptik ?
      Habe am 7.11. per Einschreiben und Rückschein angedient und bis heute keine Antwort bekommen. Auf eine diesbezügliche Urgenz per E-Mail kam ebenfalls keine Antwort von JO.:confused:
      Avatar
      schrieb am 07.12.05 13:48:48
      Beitrag Nr. 41 ()
      So heute habe auch ich meine Ablehnung bekommen, dürfte offensichtlich beim Verschicken vergessen worden sein. Denn JO-Schreiben ist mit 14.11. datiert, wurde lt. Poststempel erst am 5.12.(nach meiner E-Mail-Urgenz) zur Post gegeben.
      Avatar
      schrieb am 07.12.05 16:40:54
      Beitrag Nr. 42 ()
      Hat vielleicht jemand die Faxnr. und Emailadresse von Jeno zur Hand?

      Sicher ist sicher!

      Danke im Voraus! :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 07.12.05 16:59:43
      Beitrag Nr. 43 ()
      [posting]19.189.277 von Kraut107 am 07.12.05 16:40:54[/posting]Da gibt es mehrere Fax-Nummern:
      0049/3641/424514
      0049/3641/652484

      E-Mail-Adressen gibt es auch mehrere. Habe mein E-Mail an ir@jenoptik.com gesandt.

      Auf der Homepage www.jenoptik.com ist alles angegeben
      Avatar
      schrieb am 13.12.05 22:51:08
      Beitrag Nr. 44 ()
      1) Reicht eine Andienung per e-mail an ir@jenoptik.com

      2) Was muss bei der e-mail dazu ? Reichen Kauf/Verkaufaufträge oder muss auch ein Depotbestand mit rein

      Ich habe nur Kauf/Verkaufaufträge der einzelnen Kauf-Verkaufaufträge mitgeschickt, muss ich aktuellen Depotbestand mitschicken ?
      Avatar
      schrieb am 13.12.05 23:22:25
      Beitrag Nr. 45 ()
      [posting]19.280.124 von mister_totalverlust am 13.12.05 22:51:08[/posting]reicht eine andienung per SMS? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.12.05 23:45:49
      Beitrag Nr. 46 ()
      Muss nun noch Klage vor dem 19.12.2005 eingereicht werden? Allgemein wird dieses wohl nicht als notwendig erachtet, da die Ansprüche erst in drei Jahren verjähren sollen.

      Die Anwälte von

      http://www.dewb.cllb.de/

      raten doch dazu. Das ist allerdings teuer.

      Eine (günstige) Alternative wäre:
      a) Mahnbescheid oder
      b) Güteverfahren (war bei der Telekom beliebt)

      http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/soziales-famil…

      Das ist recht billig:

      http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/soziales-famil…

      Beides würde eine Verjährung auf Monate hinaus oder Jahre verzögern, da diese Verfahren die Verjährung verhindern, solange sie laufen.

      Meinung von den Experten?
      Avatar
      schrieb am 14.12.05 17:36:00
      Beitrag Nr. 47 ()
      Ich habe zu Jenoptik noch die DEWB Kauf/Verkaufaufträge und einen Depotauszug geschickt ...

      War das falsch ?

      Die dürfen meinen Depotauszug doch nicht missbrauchen, oder ?
      Avatar
      schrieb am 14.12.05 17:42:06
      Beitrag Nr. 48 ()
      [posting]19.288.986 von mister_totalverlust am 14.12.05 17:36:00[/posting]...missbrauchen... Also Sex mit einem Depotauszug kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

      Aber anderseits ....
      Avatar
      schrieb am 14.12.05 18:23:10
      Beitrag Nr. 49 ()
      Kann mir jemand sagen, ob es ein Unterschied ausmacht, wenn man die Aktien nach dem 18.10.05 gekauft hat, weil da ist das Spruchstellen verfahren ja beendet. oder muss man um die Abfindung zu bekommen vorher Aktionär sein??
      Avatar
      schrieb am 14.12.05 19:01:46
      Beitrag Nr. 50 ()
      Nein. Einzigstes Datum ist der 16.12.2005.
      Avatar
      schrieb am 14.12.05 22:30:02
      Beitrag Nr. 51 ()
      [posting]19.280.643 von tagchen am 13.12.05 23:45:49[/posting]Naja, Anwälte wollen natürlich gern verdienen, das ist ihr Job! ;)
      Avatar
      schrieb am 14.12.05 22:42:22
      Beitrag Nr. 52 ()
      [posting]19.289.846 von tagchen am 14.12.05 19:01:46[/posting]Falsch! Einzigstes Datum ist der 19.12.2005!
      Urteilsspruch: Veröffentlichung des Urteilsspruches am 18.10.2005.
      Zeit: 2 Monate
      18.12.2005: Sonntag. Daraus folgt, der nächste Werktag nach dem Sonntag ist Montag, der 19.12.2005.

      So würde ich es jedenfalls sehen. Aber am 19.12. abschicken reicht nicht, Du brauchst die Bestätigung, dass JenO Dein Schreiben spätestens am 19.12. erhalten hat.
      Avatar
      schrieb am 14.12.05 22:44:44
      Beitrag Nr. 53 ()
      Bestätigung:

      http://cllb.de/
      Avatar
      schrieb am 15.12.05 00:15:32
      Beitrag Nr. 54 ()
      EINZIGES, EINZIGES, EINZIGES

      ach, und kann mir jemand sagen, wie es sich verhält, wenn ich einen Teil der Aktien, die ich angedient habe, verkaufe?
      Verfällt dann die gesamte Andienung oder nur der Anspruch für die Stücke, die ich verkauft habe?
      Danke
      Avatar
      schrieb am 15.12.05 17:33:12
      Beitrag Nr. 55 ()
      [posting]19.288.986 von mister_totalverlust am 14.12.05 17:36:00[/posting]Ich habe zu Jenoptik noch die DEWB Kauf/Verkaufaufträge und einen Depotauszug geschickt ...

      Was willst Du denn andienen, wenn Du verkauft hast?

      Du kannst auch noch nen handgeschriebenen Lebenslauf beifügen, vielleicht zahlt JO dann aus Mitleid. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 13:28:56
      Beitrag Nr. 56 ()
      Ich habe bis heute immer noch keine Antwort von JO erhalten. Das Schreiben ging per Einschreiben am 17.11 raus und wurde laut Post am 18.11 abgeholt.
      Ich habe nun gestern nocheinmal per Fax meine Ansprüche geltend gemacht.
      Sollte ich zur Sicherheit nocheinmal per Einschreiben + Rückschein schicken?
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 14:31:47
      Beitrag Nr. 57 ()
      [posting]19.313.674 von Pumuckle am 16.12.05 13:28:56[/posting]Ruf´doch mal an !

      "Da werden sie geholfen" ;)
      Avatar
      schrieb am 17.12.05 00:17:46
      Beitrag Nr. 58 ()
      Hat bitte mal jemand die faxnr von jenoptik für mich.danke!
      Avatar
      schrieb am 17.12.05 00:18:12
      !
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      Avatar
      schrieb am 28.12.05 11:07:54
      Beitrag Nr. 60 ()
      Hallo

      brauche mal Hilfe bzgl. Andienungsschreiben

      Habe am 25.11.05 mein Andienungsschreiben per

      Fax mit Sendeprotokoll und Brief mit Rückschein

      verschickt der kam auch mit Empfangsbestätigung

      28.11.05 ( mit Unterschrift ) zurück

      leider habe ich bis heute nichts von jenoptik gehört

      was jetzt??
      Avatar
      schrieb am 28.12.05 11:42:39
      Beitrag Nr. 61 ()
      [posting]19.428.310 von amaco1 am 28.12.05 11:07:54[/posting]Hinsetzen und Kaffee trinken.

      Jeno ist im Moment überfordert. Da sind ja sämtliche Andienungen rausgegangen auf die Jeno jetzt erstmal antworten muß. Könnte also noch etwas dauern.


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