USU Software (Seite 76)
eröffnet am 01.11.05 16:34:25 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 37.735.963 von uygar am 07.08.09 20:39:11Kann ich mir auch denken. Dem Musterdepot bin ich auch gefolgt.
Trotz sofortiger Reaktion noch 10% Kursbewegung verpasst. Brutal.
Trotz sofortiger Reaktion noch 10% Kursbewegung verpasst. Brutal.
Manoman, meine Depotleiche entwickelt sich ja auf einmal explosionsartig. Bin jetzt bei Plus-Minus 0.Ich hoffe es geht noch aufwärts.Aber wahrscheinlich erst mal wieder Gegenrichtung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.735.170 von Pollki am 07.08.09 18:46:08ich glaube dank der Aufnahme ins Musterdepot von Der Aktionär Online
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.732.812 von Pollki am 07.08.09 14:45:40Hoher Umsatz, über Widerstand bei 3,78 (Xetra) geschlossen.
Looks good!
Looks good!
Man darf gespannt sein, ob der Ausbruch aus dem Rechteck funktioniert heute...
gefällt mir...
bin dabei!
Grüße Ferscherbler
bin dabei!
Grüße Ferscherbler
USU Software AG
Möglingen
International Security Identification Number (ISIN):
DE000A0BVU28
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, den 25. Juni 2009, 10:30 Uhr,
im Forum am Schlosspark, Bürgersaal,
Stuttgarter Straße 33-35, 71638 Ludwigsburg.
Tagesordnung der Hauptversammlung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 sowie § 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats der USU Software AG für das Geschäftsjahr 2008
Hinweis: Die vorgenannten Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.usu-software.de/hv2009 zugänglich. Sie können ferner in den Geschäftsräumen der USU Software AG, Spitalhof, 71696 Möglingen, eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der USU Software AG für das Geschäftsjahr 2008
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft zum 31. Dezember 2008 in Höhe von EUR 3.611.892,26 wie folgt zu verwenden:
Zahlung einer Dividende von EUR 0,15 je dividendenberechtigter Stückaktie für 10.021.054 Stückaktien, somit insgesamt EUR 1.503.158,10
Gewinnvortrag des verbleibenden Gewinns auf neue Rechnung EUR 2.108.734,16
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien (§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG) und Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, soweit sie noch nicht ausgenutzt wurde
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
a) Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung am 19. Juni 2008 erteilte und bis zum 18. Dezember 2009 befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird für die Zeit ab Wirksamwerden der neuen Ermächtigung aufgehoben.
b) Der Vorstand wird ermächtigt, in der Zeit bis zum 24. Dezember 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats in einem oder mehreren Schritten Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen Aktien, die die Gesellschaft aufgrund einer früheren Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien hält, insgesamt einen Anteil von 10 v.H. am Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt dieser Ermächtigung nicht überschreiten.
c) Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53 a AktG) über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots. Bei einem Erwerb über die Börse darf der von der Gesellschaft für den Erwerb je Aktie gezahlte Gegenwert den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) während der zehn Handelstage, die dem Erwerb vorausgehen, um nicht mehr als 10 v.H. überschreiten und um nicht mehr als 10 v.H. unterschreiten. Bei einem öffentlichen Kaufangebot darf der von der Gesellschaft für den Erwerb je Aktie gezahlte Gegenwert den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) während der zehn Handelstage, die dem fünften Handelstag vor Veröffentlichung des Angebots vorausgehen, um nicht mehr als 10 v.H. überschreiten und um nicht mehr als 10 v.H. unterschreiten.
d) Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden; von der Einziehungsermächtigung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden.
e) Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, Dritten im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Aktien oder sonstigen Beteiligungen an Unternehmen als Gegenleistung zu gewähren. Der Preis, zu dem die Aktien gewährt werden, darf den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) während der zehn Handelstage, die dem Wirksamwerden der Erwerbsverpflichtung vorausgehen, um nicht mehr als 10 v.H. unterschreiten. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die erworbenen Aktien wird für diesen Fall ausgeschlossen.
f) Weitere gesetzliche Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien, insbesondere gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG bleiben unberührt.
Bericht des Vorstands gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Punkt 5 der Tagesordnung (Ausschluss des Bezugsrechts in bestimmten Fällen der Veräußerung eigener Aktien):
Die unter Punkt 5 e) der Tagesordnung vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses für den Fall, dass von der Gesellschaft zuvor erworbene eigene Aktien als Gegenleistung im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Aktien oder sonstigen Beteiligungen an Unternehmen veräußert werden sollen, soll den Vorstand in die Lage versetzen, in geeigneten Fällen Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Hingabe von Aktien der Gesellschaft erwerben zu können. Erfahrungsgemäß verlangen Inhaber interessanter Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen als Gegenleistung für die Veräußerung oft nicht Geld, sondern Aktien. Im Wettbewerb um attraktive Akquisitionen können sich daher Vorteile ergeben, wenn als Gegenleistung Aktien der Gesellschaft angeboten werden können.
Werden eigene Aktien der Gesellschaft als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen veräußert, darf der dafür je Aktie erzielte Gegenwert den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) während der zehn Handelstage, die dem Wirksamwerden der Erwerbsverpflichtung vorausgehen, um nicht mehr als 10 v.H. unterschreiten. Mit dieser Anbindung an den Börsenkurs soll gewährleistet werden, dass die Gesellschaft für die Hingabe der Aktien einen angemessenen Gegenwert erhält. Die Festlegung dient daher dem Schutz der Aktionäre. Der Vorstand wird die Hauptversammlung gemäß § 71 Abs. 3 Satz 1 AktG über die Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unterrichten.
Der vorgenannte Bericht wird auch in der Hauptversammlung der USU Software AG ausliegen.
6. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Prof. Dr. Binder, Dr. Dr. Hillebrecht & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 zu wählen.
Stimmrechte
Das Grundkapital ist zum Tag der Einberufung eingeteilt in 10.021.054 Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Es bestehen 10.021.054 Stimmrechte.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 23 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Teilnahme an der Hauptversammlung anmelden und die der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse einen durch das depotführende Institut in Textform erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache übermitteln:
USU Software AG
c/o Landesbank Baden Württemberg
Abteilung 4027 H / Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefax: (0711) 127-79256
E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das heißt den 4. Juni 2009 (00:00 Uhr), beziehen. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages vor der Hauptversammlung, das heißt den 18. Juni 2009 (24:00 Uhr), zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Stimmrecht / Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Vollmacht kann schriftlich oder im Wege der elektronischen Datenübertragung (E-Mail) übermittelt werden. Für Kreditinstitute und eine der in §§ 135 Abs. 9 AktG und 135 Abs. 12 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG genannte Person oder Personenvereinigung gelten die gesetzlichen Regelungen zur Vollmachtserteilung. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht für die auf der Eintrittskarte bezeichneten Stimmrechte befindet sich auf der Rückseite der jeweiligen Eintrittskarte.
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, benötigen dazu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Das auf dieser Eintrittskarte abgedruckte Formular zur Erteilung der Vollmacht und der Weisungen ist ausgefüllt und unterschrieben an folgende Anschrift zu senden:
USU Software AG
Investor Relations / HV 2009
Spitalhof
71696 Möglingen
Telefax: 07141 4867 108
E-Mail: investor@usu-software.de
Entsprechende Bevollmächtigungen können jedoch nur berücksichtigt werden, wenn sie bis spätestens Donnerstag, den 18. Juni 2009, unter dieser Adresse eingetroffen sind.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Der Vorstand ist nach § 125 ff. AktG zur Veröffentlichung etwaiger Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nur dann verpflichtet, wenn diese ihre Aktionärseigenschaft rechtzeitig nachweisen. Anträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:
USU Software AG
Investor Relations / HV 2009
Spitalhof
71696 Möglingen
Telefax: 07141 4867 108
E-Mail: investor@usu-software.de
Wir werden zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse http://www.usu-software.de/hv2009 veröffentlichen. Hierbei werden nach § 126 Abs. 1 AktG alle spätestens zwei Wochen vor dem Tage der Hauptversammlung eingehenden Anträge und Wahlvorschläge zu den Punkten der Tagesordnung berücksichtigt.
Möglingen, im Mai 2009
USU Software AG, Möglingen
Der Vorstand
Möglingen
International Security Identification Number (ISIN):
DE000A0BVU28
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, den 25. Juni 2009, 10:30 Uhr,
im Forum am Schlosspark, Bürgersaal,
Stuttgarter Straße 33-35, 71638 Ludwigsburg.
Tagesordnung der Hauptversammlung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 sowie § 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats der USU Software AG für das Geschäftsjahr 2008
Hinweis: Die vorgenannten Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.usu-software.de/hv2009 zugänglich. Sie können ferner in den Geschäftsräumen der USU Software AG, Spitalhof, 71696 Möglingen, eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der USU Software AG für das Geschäftsjahr 2008
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft zum 31. Dezember 2008 in Höhe von EUR 3.611.892,26 wie folgt zu verwenden:
Zahlung einer Dividende von EUR 0,15 je dividendenberechtigter Stückaktie für 10.021.054 Stückaktien, somit insgesamt EUR 1.503.158,10
Gewinnvortrag des verbleibenden Gewinns auf neue Rechnung EUR 2.108.734,16
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien (§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG) und Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, soweit sie noch nicht ausgenutzt wurde
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
a) Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung am 19. Juni 2008 erteilte und bis zum 18. Dezember 2009 befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird für die Zeit ab Wirksamwerden der neuen Ermächtigung aufgehoben.
b) Der Vorstand wird ermächtigt, in der Zeit bis zum 24. Dezember 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats in einem oder mehreren Schritten Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen Aktien, die die Gesellschaft aufgrund einer früheren Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien hält, insgesamt einen Anteil von 10 v.H. am Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt dieser Ermächtigung nicht überschreiten.
c) Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53 a AktG) über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots. Bei einem Erwerb über die Börse darf der von der Gesellschaft für den Erwerb je Aktie gezahlte Gegenwert den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) während der zehn Handelstage, die dem Erwerb vorausgehen, um nicht mehr als 10 v.H. überschreiten und um nicht mehr als 10 v.H. unterschreiten. Bei einem öffentlichen Kaufangebot darf der von der Gesellschaft für den Erwerb je Aktie gezahlte Gegenwert den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) während der zehn Handelstage, die dem fünften Handelstag vor Veröffentlichung des Angebots vorausgehen, um nicht mehr als 10 v.H. überschreiten und um nicht mehr als 10 v.H. unterschreiten.
d) Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden; von der Einziehungsermächtigung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden.
e) Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, Dritten im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Aktien oder sonstigen Beteiligungen an Unternehmen als Gegenleistung zu gewähren. Der Preis, zu dem die Aktien gewährt werden, darf den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) während der zehn Handelstage, die dem Wirksamwerden der Erwerbsverpflichtung vorausgehen, um nicht mehr als 10 v.H. unterschreiten. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die erworbenen Aktien wird für diesen Fall ausgeschlossen.
f) Weitere gesetzliche Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien, insbesondere gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG bleiben unberührt.
Bericht des Vorstands gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Punkt 5 der Tagesordnung (Ausschluss des Bezugsrechts in bestimmten Fällen der Veräußerung eigener Aktien):
Die unter Punkt 5 e) der Tagesordnung vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses für den Fall, dass von der Gesellschaft zuvor erworbene eigene Aktien als Gegenleistung im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Aktien oder sonstigen Beteiligungen an Unternehmen veräußert werden sollen, soll den Vorstand in die Lage versetzen, in geeigneten Fällen Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Hingabe von Aktien der Gesellschaft erwerben zu können. Erfahrungsgemäß verlangen Inhaber interessanter Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen als Gegenleistung für die Veräußerung oft nicht Geld, sondern Aktien. Im Wettbewerb um attraktive Akquisitionen können sich daher Vorteile ergeben, wenn als Gegenleistung Aktien der Gesellschaft angeboten werden können.
Werden eigene Aktien der Gesellschaft als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen veräußert, darf der dafür je Aktie erzielte Gegenwert den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) während der zehn Handelstage, die dem Wirksamwerden der Erwerbsverpflichtung vorausgehen, um nicht mehr als 10 v.H. unterschreiten. Mit dieser Anbindung an den Börsenkurs soll gewährleistet werden, dass die Gesellschaft für die Hingabe der Aktien einen angemessenen Gegenwert erhält. Die Festlegung dient daher dem Schutz der Aktionäre. Der Vorstand wird die Hauptversammlung gemäß § 71 Abs. 3 Satz 1 AktG über die Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unterrichten.
Der vorgenannte Bericht wird auch in der Hauptversammlung der USU Software AG ausliegen.
6. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Prof. Dr. Binder, Dr. Dr. Hillebrecht & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 zu wählen.
Stimmrechte
Das Grundkapital ist zum Tag der Einberufung eingeteilt in 10.021.054 Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Es bestehen 10.021.054 Stimmrechte.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 23 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Teilnahme an der Hauptversammlung anmelden und die der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse einen durch das depotführende Institut in Textform erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache übermitteln:
USU Software AG
c/o Landesbank Baden Württemberg
Abteilung 4027 H / Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefax: (0711) 127-79256
E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das heißt den 4. Juni 2009 (00:00 Uhr), beziehen. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages vor der Hauptversammlung, das heißt den 18. Juni 2009 (24:00 Uhr), zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Stimmrecht / Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Vollmacht kann schriftlich oder im Wege der elektronischen Datenübertragung (E-Mail) übermittelt werden. Für Kreditinstitute und eine der in §§ 135 Abs. 9 AktG und 135 Abs. 12 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG genannte Person oder Personenvereinigung gelten die gesetzlichen Regelungen zur Vollmachtserteilung. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht für die auf der Eintrittskarte bezeichneten Stimmrechte befindet sich auf der Rückseite der jeweiligen Eintrittskarte.
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, benötigen dazu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Das auf dieser Eintrittskarte abgedruckte Formular zur Erteilung der Vollmacht und der Weisungen ist ausgefüllt und unterschrieben an folgende Anschrift zu senden:
USU Software AG
Investor Relations / HV 2009
Spitalhof
71696 Möglingen
Telefax: 07141 4867 108
E-Mail: investor@usu-software.de
Entsprechende Bevollmächtigungen können jedoch nur berücksichtigt werden, wenn sie bis spätestens Donnerstag, den 18. Juni 2009, unter dieser Adresse eingetroffen sind.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Der Vorstand ist nach § 125 ff. AktG zur Veröffentlichung etwaiger Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nur dann verpflichtet, wenn diese ihre Aktionärseigenschaft rechtzeitig nachweisen. Anträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:
USU Software AG
Investor Relations / HV 2009
Spitalhof
71696 Möglingen
Telefax: 07141 4867 108
E-Mail: investor@usu-software.de
Wir werden zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse http://www.usu-software.de/hv2009 veröffentlichen. Hierbei werden nach § 126 Abs. 1 AktG alle spätestens zwei Wochen vor dem Tage der Hauptversammlung eingehenden Anträge und Wahlvorschläge zu den Punkten der Tagesordnung berücksichtigt.
Möglingen, im Mai 2009
USU Software AG, Möglingen
Der Vorstand
Ups
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.547.691 von Paris03 am 13.10.08 13:30:20So irrational kann Börse sein.
Es gibt so einige Werte die an oder unter ihrem Cashbestand sind.
Eigentlich die richtige Zeit um Schnäppchen zu machen????
Aber wer kann schon wirklich sagen wo oben und wo unten ist.
So long.
Mfg
Frnkli
Es gibt so einige Werte die an oder unter ihrem Cashbestand sind.
Eigentlich die richtige Zeit um Schnäppchen zu machen????
Aber wer kann schon wirklich sagen wo oben und wo unten ist.
So long.
Mfg
Frnkli
mehr Geld in der Kasse als im Kurs drin
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