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    Darlehen von Privatpersonen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.11.05 15:11:18 von
    neuester Beitrag 13.01.06 14:08:47 von
    Beiträge: 13
    ID: 1.017.176
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      schrieb am 02.11.05 15:11:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Dieser Thread ist für alle gedacht, die kurzfristig Geldquellen suchen, Zockereien ausgenommen. Die wird auch eine Bank bei diesem Risiko nicht finanzieren wollen.

      Dies soll ein Treff für Geldgeber und -nehmer werden. Blöde und destruktive Kommentare spart Euch bitte.

      Eine relativ sichere Möglichkeit ist das Lastschriftverfahren. Der Suchende reicht eine Lastschrift bei seiner Bank ein. Der Geldgeber hat als Sicherheit ein Recht auf Widerspruch innerhalb 6 Wochen nach Kenntnisnahme. Die Rückzahlung ist auch sicher, denn die 1. Inkassostelle ist zur Rückgabe verpflichtet.
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 15:14:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Abschnitt II Nummer 3
      Die erste Inkassostelle ist – auch bei Verletzung dieses Abkommens und unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche – verpflichtet, nicht eingelöste bzw. wegen Widerspruchs des Zahlungspflichtigen zurückgegebene Lastschriften, die mit den Angaben gemäß Abschnitt I Nr. 8 versehen sind, zurückzunehmen und wieder zu vergüten; sie darf diese Lastschriften nicht erneut zum Einzug geben.

      Abschnitt III Nummer 1
      Lastschriften, die als Einzugsermächtigungslastschriften gekennzeichnet sind, kann die Zahlstelle auch zurückgeben und deren Wiedervergütung verlangen, wenn der Zahlungspflichtige der Belastung widerspricht. Die Zahlstelle hat unverzüglich, nachdem sie von dem Widerspruch Kenntnis erlangt, die Lastschrift mit den Angaben nach Abschnitt I Nr. 8 Absatz (3) zurückzurechnen.


      Nummer 3

      (1)
      Verstöße gegen die aus diesem Abkommen erwachsenden Verpflichtungen sind unverzüglich nach Bekanntwerden zu rügen. Aus einer Verletzung dieses Abkommens können Schadensersatzansprüche nur in Höhe des Betrages des jeweiligen betroffenen Vorganges geltend gemacht werden. Ein Schadenersatzanspruch gegen die Zahlstelle kann nicht daraus hergeleitet werden, dass die unter Abschnitt II Absatz (1) a) bis c) genannten Voraussetzungen nicht vorgelegen haben.
      (2)
      Reklamationen und Schadenersatzansprüche sind außerhalb des Lastschriftverfahrens unmittelbar gegenüber der ersten Inkassostelle bzw. der Zahlstelle geltend zu machen.



      Zu Abschnitt II, Nummer 3
      In Satz 1 wird klargestellt, dass die erste Inkassostelle Lastschriften, die nicht eingelöst wurden und den Vorlegungsvermerk tragen, in jedem Falle wieder aufnehmen muss. Entsprechendes gilt auch für Einzugsermächtigungs-Lastschriften, die wegen Widerspruchs innerhalb der 6-Wochen-Frist mit dem Vorlegungsvermerk zurückgegeben wurden.
      Die Rücknahmeverpflichtung gilt auch, soweit die Rückgabe seitens der Zahlstelle im Übrigen offenkundig nicht mit den Bestimmungen des Lastschriftabkommens in Einklang stand. Bei unterschiedlichen Auffassungen über die Berechtigung der Rückgabe einer Lastschrift ist die erste Inkassostelle verpflichtet, die Rücklastschrift ggf. zulasten eines Zwischenkontos zunächst aufzunehmen, um dann die Berechtigung der Rückgabe außerhalb des Lastschrifteinzuges unmittelbar mit der Zahlstelle zu klären. Diese Regelung bezweckt vor allem, dass die Lastschriften wegen Meinungsverschiedenheiten auf dem Einzugsweg zwischen erster Inkassostelle und Zahlstelle nicht hin und her geschickt werden. Wird eine Klärung in direktem Einvernehmen zwischen erster Inkassostelle und Zahlstelle nicht erreicht, sollte – bevor ein Gericht angerufen wird – zunächst eine Vermittlung über die zuständigen Spitzenverbände bzw. die Deutsche Bundesbank oder das Bundespostministerium versucht werden.


      ==> Die 1. Inkassostelle (A-Bank) hat erst mal den Schaden, und muss dann außerhalb des Lastschriftverfahrens versuchen, ihre Schadensersatzansprüche gegen dem Kunden per Mahnwesen durchzusetzen.
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 15:54:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      Coole Idee dieser Thread.
      Allerdings ist es doch bei vielen Banken so, dass Privatpersonen keine Lastschriften einreichen können, also selber kein Geld einziehen lassen können/dürfen.
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 15:55:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      .
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 17:53:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]18.544.200 von TalonKarrde am 02.11.05 15:54:48[/posting]stimmt - eigentlich ist das nur für Vereine, Kapital- oder Personengesellschaften gedacht. Aber auch als Privatperson kann man Lastschriften einziehen.

      Man muss lediglich dafür mit der Bank einen Vertrag machen. (Die Bank wird nur einen Vertrag abschließen, wenn sie keinen Mißbrauch,... ahnt und der Kunde halbwegs plausible Erklärungen liefert) [Ich biete bei EBay einen besonderen Service, nämlich den Bankeinzug........]
      -> soll jetzt aber keine Anstiftung sein!! :kiss:

      Eine Enzugsermächtigung sollte zu bekommen sein. Wer auf Geld angewiesen ist, wird sicherlich hier nicht an seiner Kreativität scheitern........ :cry:

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      Avatar
      schrieb am 02.11.05 22:19:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Möglichkeit Lastschriften einreichen und vor allem darüber verfügen zu können wird natürlich von den Banken wie eine Kreditgewährung behandelt und mit einem Limit hinterlegt (Lastschrifteinzugsverfahren mit Einzugsermächtigung übrigens nicht mit Abbuchungsermächtigung verwechseln!).

      Hinz und Kunz können also nicht mal eben eine Lastschrift von 100TE einreichen und darüber verfügen. Ausnahmen mögen die Regel bestätigen, aber so blöd sind die Banken nun wieder auch nicht ;)

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 08:31:47
      Beitrag Nr. 7 ()
      [posting]18.549.397 von K1 am 02.11.05 22:19:56[/posting]>Die Möglichkeit Lastschriften einreichen und vor allem darüber verfügen zu können wird natürlich von den Banken wie eine Kreditgewährung behandelt und mit einem Limit hinterlegt (Lastschrifteinzugsverfahren mit Einzugsermächtigung übrigens nicht mit Abbuchungsermächtigung verwechseln!).

      -> wirf mal einen Blick in den Vertrag, den du zB mit Sparkassen schließt - dort wird kein Betrag genannt, außer einem Mindestsollwert von 5 Euro. Auch die AGB´s sehen keine Beträge vor (das würde viel zu viel Arbeit für Banken bedeuten). Die Gutschrift erfolgt per "Eingang vorbehalten" und wird eine gewisse Frist als gedankliche Kreditgewährung genutzt, das stimmt. Aber wer regelmäßig über solche Eingänge verfügt, dem wird die Bank auch den eigezogenen Betrag "freigeben".




      >Hinz und Kunz können also nicht mal eben eine Lastschrift von 100TE einreichen und darüber verfügen. Ausnahmen mögen die Regel bestätigen, aber so blöd sind die Banken dann wieder auch nicht

      ->Ja, stimmt. 100K sind vielleicht ein wenig übertrieben, aber wenn man kleinere Beträge einzieht, wird es wohl eher keine Rückfragen geben. Ausnahmen bestätigen die Regel :look:
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 09:03:07
      Beitrag Nr. 8 ()
      @FiboChris,

      warum sollte in den AGBs ein Betrag für das maximale Lastschriftlimit genannt werden? In den AGBs steht auch nicht wieviel Dispokredit jedem einzelenen Kunden zugestanden werden kann. Das ist doch individuelle Vereinbarungssache. Das Lastschriftlimit wird im übrigen in der Regel nur intern eingeräumt bzw. vermerkt (sprich kein expliziter Kreditvertrag mit dem Kunden).

      Lass Dir mal von Deiner Bank einen Ausdruck machen von Deinem Gesamtengagement und -wenn Du Lastschriften einreichen darfst- wirst Du da auch eine Position für das Lastschriftlimit (oder wie das auch immer bei Deiner Bank heißen mag) finden.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 10:13:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      [posting]18.551.407 von K1 am 03.11.05 09:03:07[/posting]boardmail
      Avatar
      schrieb am 13.12.05 14:45:32
      Beitrag Nr. 10 ()
      :eek: :)

      So, am 4. November wurde bereits eine Transaktion durchgeführt und ordnungsgemäß am 13. Dezember wieder zurückgezahlt. Die Banken haben die Transaktion ohne Bedenken zu äußern, durchgeführt.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 23.12.05 13:38:42
      Beitrag Nr. 11 ()
      zu # 10

      Oute mich,dass ich es war.Hatte das Geld zur Verfügung,keine Probleme mit der Bank,nur kurze Info:"wenn das Geld zurückgeht...."
      Alles super geklappt und hoffe Fibo ist es auch ;)

      Danke noch einmal!

      Gruss KeV
      Avatar
      schrieb am 11.01.06 16:37:36
      Beitrag Nr. 12 ()
      Die Last mit der Lastschrift

      Der Betrug mit dieser Form des Zahlungsverkehrs nimmt rasant zu. Betrügereien beim Lastschriftverfahren, so genannte Lastschriftenreitereien, haben nach Feststellungen des Bundeskriminalamtes (BKA) seit Anfang 2003 stark zugenommen und Schäden von mehreren Millionen Euro verursacht.

      R. NAHRENDORF | DÜSSELDORF Während der Bundesverband deutscher Banken und der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken nur von ganz seltenen Fällen berichten, sind nach den Erkenntnissen des BKA in Deutschland verschiedene Tätergruppen mit mehreren hundert Beteiligten tätig.

      Die Lastschriftenreiter missbrauchen das Lastschriftenverfahren zur Kreditbeschaffung und lassen bei Zahlungsunfähigkeit die Kreditinstitute auf den Schäden sitzen. Die Betrügereien werden dadurch ermöglicht, dass ein Lastschriftenbetrag auf Anforderung vom einziehenden Kreditinstitut innerhalb von sechs Wochen zurückzuzahlen ist - unabhängig davon, ob das Konto des Lastschrifteneinreichers ausreichend gedeckt ist.

      Lastschrifteneinreicher müssen von den Kreditinstituten zum Lastschriftverfahren zugelassen werden. Dazu wird eine Inkassovereinbarung abgeschlossen. Zugelassen werden nur Personen und Unternehmen, bei denen auf Grund der Kundenbeziehung davon ausgegangen werden kann, dass sie das Lastschriftverfahren nicht missbrauchen. Der Bankenverband spricht von einer "Selbstheilungskraft im Verfahren". Dieser Schutz vor Missbräuchen reicht offensichtlich nicht aus, wie die sich mehrenden Fälle zeigen.

      Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg hatte bereits im März vergangen Jahres vor der Kreditbeschaffung per Lastschriftverfahren gewarnt und über die Zerschlagung eines Lastschriftenkarussels berichtet. Das BKA hat den Fall in seinem jüngsten "Bundeslagebild zur Wirtschaftskriminalität" aufgegriffen. Danach werben Kreditvermittler zunächst Kapitalanleger mit hohen Renditeversprechen bei hundertprozentiger Sicherheit und bieten dann Darlehen ohne Bonitätsprüfung und ohne Schufa-Auskünfte an. Die sich meldenden Kreditkunden sind zumeist in finanziellen Schwierigkeiten und bereit, sehr hohe Vermittlungsgebühren oder Provisionen zu zahlen.

      Der Darlehensnehmer erhält nach Zahlung der Gebühr die Bankverbindung eines angeworbenen Darlehensgebers. Er wird aufgefordert, die Darlehenssumme per Lastschrift einzuziehen. Der Darlehensgeber widerruft später innerhalb der Sechs-Wochen-Frist der Einzugsermächtigung. Die Bank des Lastschrifteneinziehers muss den Lastschriftenbetrag zurücktransferieren. Dadurch ist der Darlehensgeber gesichert. Ist das Konto des Lastschrifteneinreichers nicht gedeckt, hat die Bank den Schaden. Die Kredite werden in der Regel als Factoring-Verträge deklariert, ohne dass ein Forderungskauf erfolgt.

      Die Staatsanwaltschaften in München wiesen dem Bayerischen Landeskriminalamt (LKA) 32 Ermittlungsverfahren mit 69 Beschuldigten zu, zehn Haftbefehle wurden vollzogen. Das LKA Baden-Württemberg geht von 200 bis 300 Vorgängen im Zusammenhang mit Lastschriftenreitereien aus, das LKA Sachsen bearbeitet 21 Anzeigen wegen Lastschriftenreiterei.

      Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15.6. 2005 erfüllt Lastschriftenreiterei den Straftatbestand des Betruges. Bei Lastschriftenreiterei mit dem Ziel der Kreditbeschaffung, so der Leitsatz des Gerichtes, werde die erste Inkassostelle rechtswidrig getäuscht, wenn den Lastschriften kurzfristige Darlehen mit einem deutlich erhöhten Risiko des Widerrufs zu Grunde liegen und der Gläubiger seiner Bank dies nicht offen legt.

      Fliegt eine Lastschriftenreiterei auf, ziehen die Kreditinstitute die Zulassung zum Lastschriftverfahren zurück und erstatten Anzeige wegen Betruges. In Bayern hat ein Gericht einen Bäcker wegen Betruges im Zusammenhang mit Lastschriftenreiterei zu zwei Jahren und sechs Monaten und seine Ehefrau zu einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Nahrendorf, R.

      Handelsblatt Nr. 008 vom 11.01.06 Seite 24
      Avatar
      schrieb am 13.01.06 14:08:47
      Beitrag Nr. 13 ()
      [posting]19.658.392 von K1 am 11.01.06 16:37:36[/posting]Finde ich richtig, dass Lastschriftenreiterei bestraft wird. Danke für den Beitrag K1. :kiss:

      Demnach ist die Lastschrift als Kredit wohl eher ungeeignet, aber dennoch möglich, da die Banken hier wohl Lücken haben; bis sie dort auf die Nase fallen.... :(

      Aber durch eine Mahnabteilung und viele viele Titel kommen die Banken schließlich doch an ihr bzw. die Kundengelder wieder heran.

      Und wenn der Thread wenigstens noch nicht als Geldquelle/ -anlage gedient hat, so zeigt dies doch, dass sich einige Gedanken über die Verfahren gemacht haben. :)


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