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    Dienstunfähigkeitsversicherung Bedingungen HUK Coburg - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.11.05 19:43:05 von
    neuester Beitrag 05.11.05 16:35:24 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.017.243
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      schrieb am 02.11.05 19:43:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,
      habe einen Kunden, der Postbeamter ist. Hat dort seine Dienstunfähigkeitsversicherung erst abgeschlossen. Lt. Prospekt Huk coburg ist dort die DU als Beamter abgesichert. Nachdem ich die Bedingungen durchgelesen habe, in der das Wort Dienstunfähigkeit überhaupt nicht vorkommt habe ich Zweifel, ob überhaupt DU versichert ist. Wer kennt die Bedingungen bzw. DU-Bedingungen der HUK??
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 19:48:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn der Kunde arbeitsfähig wäre, dann wäre er ja nicht bei der Post. Da man dort den Begriff "arbeitsfähig" nicht kennt, heisst es statt dessen "dienstunfähig", logo oder?
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 20:16:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      [posting]18.547.717 von Banker37 am 02.11.05 19:43:05[/posting]Hi,
      Huk hat keine Dienstunfähigkeitsklausel.
      Dein Bekannter sollte sich dann bei der Inter, DBV, Signal Iduna, WWk oder Debeka versichern.
      Hoffe geholfen zu haben?!?
      Hannover96
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 20:25:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]18.547.717 von Banker37 am 02.11.05 19:43:05[/posting]beamte brauchen keine bu-versicherung, da sie bei dienstunfähigkeit eine Mindestversorgung erhalten. Die reicht in der Regel fürs nötigste, den Rest muss man dann zuverdienen.
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 21:33:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      #4, das ist Unfug. Das mag mal für die unteren Besoldungsgruppen zugetroffen haben, aber für die höheren Besoldungen ist der Verlust arg hoch, und das ist dann noch in den letzten, sagen wir 20 Jahren zusammengestrichen worden. Ich habe etwas in der Größenordnung von unter 1250 Euro im Kopf, davon gehen PKV und Steuern ab. Auch Beamte brauchen eine BU, besser noch eine DU. Nach Steuern und Versicherungen ist das noch etwas über Sozialhilfeniveau.

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      schrieb am 03.11.05 08:45:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      lieber kollege,
      BU- oder DU ist gehupft wie gesprungen und heißt in der regel nicht das du auf lebenszeit nicht mehr arbeiten kannst. also verdienst du den rest nebenbei in einem anderen job!!!!!!!!!!!!!
      aber als grundausstattung fürs nichtstun sind 1000 euro erstmal nicht schlecht.
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 09:26:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      #6 gibt es dafür eine Statistik, auf die Du Dich beziehen kannst? ;)
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 10:02:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      bin selbst jahrzehnte im öffentlichen dienst gewesen, einfach ins beamtenrecht schauen.
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 10:45:53
      Beitrag Nr. 9 ()
      #8, ich meine, gibt es eine Statistik dafür, wie viele Beamte nach Dienstunfähigkeit innerhalb weniger Monate wieder so weit arbeiten konnten, daß sie den Besoldungsverlust zu einem großen Teil durch Zuverdienst ersetzen konnten? Du tust so, als wüßtest Du, daß in angemessener Frist fast alle Beamte, die dienstunfähig wurden, einen Zuverdienst finden konnten, mit dem sie weitegehend ihre weggefallenen Bezüge ersetzen können.
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 11:07:04
      Beitrag Nr. 10 ()
      Banker37,

      nehme einen Qualitätsversicherer, damit der Kunde im Schadenfall auch Geld erhält.

      Wer Beratung/Betreuung wünscht, muß diese auch entlohnen.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 05.11.05 08:33:19
      Beitrag Nr. 11 ()
      du wird kaum noch angeboten;hannover96 aufzählung ist schon ziemlich vollständig. universa wäre da auch noch zu nennen. es gibt entscheidende unterschiede in den du bedingungen. einige gesellschaften zahlen bei du (vollständige dienstunfähigkeit; versetzung in den ruhestand) eine bestimmte zeit zb. fünf jahre und prüfen anschließend ob der versicherte noch berufsunfähig ist (nachprüfungsrecht). zb. lehrerin sitzt wegn unfall im rollstuhl ist dientsunfähig, gesellschaft zahlt, nach fünf jahren prüfung, lehrerin könnte in der freien wirtschaft auch im rollstuhl unterrichten, gesellschaft zahlt nicht mehr. die bessere varinate ist: vollständige dienstunfähigkeit bedeutet auch berufsunfähigkeit ohne nachprüfung.zb dbv (natürlich auch höherer beitrag als bei zb. inter mit ungünstigerer du klausel)
      Avatar
      schrieb am 05.11.05 16:35:24
      Beitrag Nr. 12 ()
      Versicherungen sind alle Klasse .
      Bis mal der Schadensfall eintritt .:eek:
      Wenn alle Versicherungen ordentlich regulieren würden und nicht immer versuchen würden den Kunden über den Tisch zuziehen . Würde keiner auf den Gedanken kommen der Versicherung es einmal heimzuzahlen .:cool:


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