EM.TV kein Doppelboden - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.11.05 10:51:17 von
neuester Beitrag 03.11.05 12:01:12 von
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vielleicht war es die strategie von premiere mit ihrer vertragskündigung, günstiger nicht nur an DSF ranzukommen sondern gleich EM.TV komplett
bin dabei
bin dabei
das könnte die richtung sein.
zuerst niedermachen dann aufkaufen.
ist einfacher als lange verhandeln.
zuerst niedermachen dann aufkaufen.
ist einfacher als lange verhandeln.
50% korrektur war genau bei 4,13
lasst euch nich reinlocken
3063 4.03 4.05 650
5800 4.02 4.06 5770
11233 4.01 4.07 1740
10050 4.00 4.08 3000
6000 3.99 4.09 6250
das kann bis 3 € fallen
und ausserdem siehts verdammt nach BAD NEWS aus
3063 4.03 4.05 650
5800 4.02 4.06 5770
11233 4.01 4.07 1740
10050 4.00 4.08 3000
6000 3.99 4.09 6250
das kann bis 3 € fallen
und ausserdem siehts verdammt nach BAD NEWS aus
03.11.2005 11:11
EM.TV - Gericht weist Aktionärsklage ab
Mehrere Aktionäre der EM.TV AG sind vor dem Oberlandesgericht München (OLG) auch in der Berufung mit einer Schadensersatzklage gegen die Gesellschaft und ein früheres Organmitglied gescheitert. Dies teilte das Medienunternehmen heute in Unterföhrung mit. Das OLG habe die Berufung mit Beschluss vom 18. Oktober 2005 zurückgewiesen. Das Urteil des Landgerichts München I sei damit rechtskräftig.
Das Gericht habe die geltend gemachten Schadensersatzansprüche der Kläger abgewiesen, da diese laut EM.TV nicht beweisen konnten, dass für die Käufe der Aktien der früheren EM.TV&Merchandising AG (Nachrichten) im Jahr 2000 drei Ad hoc-Mitteilungen aus den Jahren 1999 und 2000 ursächlich gewesen seien. Der Streitwert belief sich insgesamt auf rund 73.000 Euro.
Gegen EM.TV wurden bislang über 100 Klagen eingereicht. Sämtliche Urteile sind bislang zugunsten der Gesellschaft ergangen. Davon sind über 40 Urteile mittlerweile rechtskräftig.
EM.TV - Gericht weist Aktionärsklage ab
Mehrere Aktionäre der EM.TV AG sind vor dem Oberlandesgericht München (OLG) auch in der Berufung mit einer Schadensersatzklage gegen die Gesellschaft und ein früheres Organmitglied gescheitert. Dies teilte das Medienunternehmen heute in Unterföhrung mit. Das OLG habe die Berufung mit Beschluss vom 18. Oktober 2005 zurückgewiesen. Das Urteil des Landgerichts München I sei damit rechtskräftig.
Das Gericht habe die geltend gemachten Schadensersatzansprüche der Kläger abgewiesen, da diese laut EM.TV nicht beweisen konnten, dass für die Käufe der Aktien der früheren EM.TV&Merchandising AG (Nachrichten) im Jahr 2000 drei Ad hoc-Mitteilungen aus den Jahren 1999 und 2000 ursächlich gewesen seien. Der Streitwert belief sich insgesamt auf rund 73.000 Euro.
Gegen EM.TV wurden bislang über 100 Klagen eingereicht. Sämtliche Urteile sind bislang zugunsten der Gesellschaft ergangen. Davon sind über 40 Urteile mittlerweile rechtskräftig.
was nu zenman ?
sell on good news ?
EM.TV verfolgt die kurse auch, die wissen genau wann sie news rausbringen !
steigende kurse dürften auch in deren interesse liegen
sell on good news ?
EM.TV verfolgt die kurse auch, die wissen genau wann sie news rausbringen !
steigende kurse dürften auch in deren interesse liegen
zenman-alter Dampfblauderer-
Mahlzeit !
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