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    ETW Dachausbau- wer muß zustimmen ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.11.05 18:19:55 von
    neuester Beitrag 05.11.05 01:14:07 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.017.875
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      Avatar
      schrieb am 04.11.05 18:19:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi Leutz,

      ich hab mir ne ETW gekauft.
      Im Haus gibt es nur 2 Parteien, einer oben unten ich.
      Früher, hat dem, der oben wohnt, auch noch unten gehört.

      Und nun kommt also der Alteigentümer und verklickert mir, daß er bei einem Verkauf seiner obigen ETW ( er wird wohl bald in ein Heim für betreutes Wohnen gehen...)den Dachstuhl mit zum Ausbau anpreisen wird, er hätte vor -zig Jahren bereits die Genehmigung dafür erhalten.

      Frage: Kann das Dach ohne meine Zustimmung aufgrund der vor Jahren erteilten Genehmigung ausgebaut werden ? Mir gehören vom gesamten Haus 533/1000, also mehr als die Hälfte.
      Ab wann brauch es eine Hausverwaltung, momentan haben wir ja mit 2 Parteien keine, brauch es eine mit 3 Parteien ?

      Danke vorab für Eure Antworten !
      Avatar
      schrieb am 04.11.05 18:30:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Fasu,

      ich denke, daß Du dagegen nichts machen kannst, wenn
      es vorher schon schriftlich fixiert war, sprich wenn
      die Genehmigung vorliegt und Dir beim Kauf gezeigt
      worden ist. Ansonsten braucht es eine Zustimmung
      aller Eigentümer, egal wieviel Prozent jeder hat.

      Eine Hausverwaltung kann auch bei 2 Eigentümern genutzt
      werden. Entweder macht es einer der Eigentümer für beide
      Parteien oder eine unabhängige Verwaltung übernimmt es.

      Eine Frage hätte ich: warum wehrst Du Dich gegen den
      Ausbau des Dachstuhls? Wenn er verbessert wird, kommt
      es doch auch Dir zugute, da das Haus sich dann verbessert
      und auch der Wert deiner Wohnung steigen sollte.

      Gruß,
      cb2cb2
      Avatar
      schrieb am 04.11.05 18:42:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Also von dem Dachausbau wußte ich bis vor 3 Tagen noch kein Sterbenswort, im Kaufvertrag steht kein Wort davon.
      Ob das die Wohnung in meinem konkreten Fall aufwertet, wage ich zu bezweifeln. Warum ich das nicht will: Ich will meine Ruhe !
      Na gut, die kann ein neuer Eigentümer auch gravierend versauen, aber die Gefahr ist bei Dreien noch größer, außerdem gibt das einen Haufen Dreck und Lärm und der Heizkessel ist mit seinen 17 KW auch nicht für 300 qm Wohnfläche ausgelegt, der Boiler faßt auch nur 150 ltr.
      Das sind nur 2 Badewannen....

      Und weg.....
      Avatar
      schrieb am 04.11.05 18:55:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]18.578.493 von Fasu am 04.11.05 18:19:55[/posting]Hi Fasu
      Wenn im Kaufvertrag nichts vermerkt ist
      und Dir 533/1000 vom Haus gehören, dann gehören
      Dir auch 533/1000 vom Dach usw.
      Da hat der Altbesitzer schlechte Karten.

      mfg opi
      Avatar
      schrieb am 04.11.05 19:06:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      Nein, nein so einfach ist das glaube nicht.
      Wie geschrieben, dem Alteigentümer hat ja mal alles gehört und zum Verkauf mußte erst mal eine notarielle Teilungserklärung angefertigt werden, in der dieser tauchen aber nur die beiden Wohnungen, die Keller, Garagen, Stellplätze und der Garten incl. Terasse auf. Vom Dachboden kein Strich, kein Wort...

      Und bye....

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      Avatar
      schrieb am 04.11.05 20:36:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      Fasu,
      in der Teilungserklärung gibt es doch 2 Eigentümer zu 533/1000 und 467/1000. Für einen dritten Eigentümer müßte die Erklärung geändert werden. Geht ganz sicher nicht ohne deine Zustimmung.

      Der Dachboden hätte eigentlich in der Erklärung erwähnt werden müssen. Ist er nur von der oberen Wohnung erreichbar, kann man ihn zur oberen Wohnung zählen. Dann kann der Eigentümer ihn auch ausbauen. Werden aber beispielsweise Fenster ins Dach gesetzt, ist deine Zustimmung wieder nötig.

      Der obere Eigentümer möchte verkaufen mit Hinweis auf die angebliche Ausbaumöglichkeit. Solche Gespräche kannst du nicht verhindern. Immerhin erzählt er dir von seinem Vorhaben. Du könntest ihm sagen, daß du von einem Ausbau nicht begeistert bist. Auf Kampf mit dem neuen Eigentümer würde ich mich innerlich einstellen.
      Avatar
      schrieb am 04.11.05 21:41:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      Warum hast du eine ETW gekauft?:confused:
      Avatar
      schrieb am 04.11.05 22:10:20
      Beitrag Nr. 8 ()
      Sperling, weil ich meinem Vermieter nicht mehr jeden Monat Teuros ohne Ende in den Rachen werfen wollte....
      Das Dachgeschoss ist derzeit nur über das allg. zugängliche Treppenhaus zu erreichen. Fenster müssen in das Dach eingebaut werden.
      Avatar
      schrieb am 05.11.05 01:14:07
      Beitrag Nr. 9 ()
      Fasu,

      opiping und alzwo haben beide recht.

      Wenn Dir 533/1000 gehören ( gekauft hast ),dann vom ganzen Haus mit Grundstück.
      Erst recht, wenn der Zugang zum Speicher vom Treppenhaus aus geht.

      Das heißt aber auch konkret, dass wenn Du einverstanden bist mit dem Verkauf des Speichers, 533/1000 des Erlöses Dir gehören.

      Ich hatte den gleichen Fall mit meinem Penthouse vor 15 Jahre. Musste erst die Genehmigung der Miteigentümer des Hauses einholen und sie finanziell entschädigen.

      Tropezon

      PS Was für eine Genehmigung hat er erhalten? Die zum ausbauen wohl und keine andere, da alles Ihm gehörte!!
      Kleines Schlitzohr, Dein Mitbewohner.;)


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