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    Steuern auf Aktien und Termingeschäfte - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.11.05 14:12:57 von
    neuester Beitrag 09.11.05 00:12:08 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.018.526
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      schrieb am 08.11.05 14:12:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Beispiel: Habe für 2005 Aktiengewinne (nach Halbeinkünfteverfahren) von 620,- Euro und Verluste aus Termingeschäften von 625,- Euro. Wird beides (da es Private Veräußerungsgeschäfte sind) gegengerechnet? Wenn ja, gehen 5,- Euro Verlust verloren oder kann man auch Termingeschäfteverluste vorschreiben?
      Danke.
      be.
      Avatar
      schrieb am 08.11.05 14:29:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Dann hast du dieses Jahr -325€. Diesen Verlustvortrag kannst du dann mit deinen Gewinnen im nächsten Jahr verrechnen.
      Avatar
      schrieb am 08.11.05 14:46:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke, daß Du meinen Fall angeschaut hast. Die Aktiengewinne 620,- Euro waren schon mit Berechnung der Hälfte in Folge des Halbeinkünfteverfahrens. Termingeschäfte gehen ja voll ein, folglich minus 625,- Euro. Werbekosten schon bei beiden eingerechnet. Na, ob das die "Tussis" vom Finanzamt begreifen?
      be.
      Avatar
      schrieb am 08.11.05 19:04:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zu #1:
      kann man auch Termingeschäfteverluste vorschreiben?

      Ja, das kann man. Bei geringen Verlusten würde ich das aber nicht tun, da bei Bestehen eines Verlustvortrags jedes Jahr eine ESt-Erklärung abgegeben werden muss.
      Avatar
      schrieb am 09.11.05 00:12:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      Angenommen, man hat 2005 Spekuverluste und lässt sie vortragen.
      Wenn man 2006 Spekugewinne hat, muss man diese dann mit dem Verlustvortrag verrechnen oder kann man diesen weiter vortragen, z.B. wenn man trotz der Spekugewinne unter dem Grundfreibetrag liegt oder für 2007 einen höheren persönlichen Steuersatz erwartet?


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