Spekulationsgewinne künftig nicht mehr steuerfrei ( Große Koalition ) - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.11.05 03:51:11 von
neuester Beitrag 15.11.05 11:31:21 von
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Weil man sich an die Großen nicht herantraut (Erbschaftssteuer und Vermögenssteuer könnten 38 Mrd. € bringen Thread: In BILD : 38 Mrd. € durch Vermögenssteuer und Erbschaftssteuer ), versucht man nun ideologisch symbolhaft an den bösen Spekulanten sein Mütchen zu kühlen. Eine halbe Milliarde Mehreinnnahmen erhofft man sich davon.
Ebenso verweigern sich CDU und SPD der Einführung einer Börsenumsatzsteuer. In der Schweiz z:B: gibt es diese Steuer ( Stempelsteuer ).
Bisher waren die Spekulationsgewinne nach dem Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr steuerfrei (früher sogar nach einem halben Jahr).
Diese Regelung soll zukünftig ersatzlos gestrichen werden.
Aber clevere Brösenakteuere werden sicher wissen, wie man diese Steuer umgehen kann.
Weiß eigentlich jemand wie hoch der bürokratische Aufwand zur Eintreibung der Steuer ist?
Zitat aus der FAZ von Heute:
---------------------------------------------------------------------------------------------------------
[...]
Erst zum 1. Januar 2008 sollen private Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren und Immobilien grundsätzlich steuerpflichtig werden.
Bisher sind sie steuerfrei, wenn diese länger als ein Jahr beziehungsweise zehn Jahre gehalten wurden. Hier wird mit Mehreinnahmen von einer halben Milliarde Euro im Jahr auf längere Sicht gerechnet. Den Vorschlägen der Finanzpolitiker soll mittlerweile die Koalitionsrunde zugestimmt haben. [...]
http://www.faz.net/s/Rub192E771724394C43A3088F746A7E2CD0/Doc…
Ebenso verweigern sich CDU und SPD der Einführung einer Börsenumsatzsteuer. In der Schweiz z:B: gibt es diese Steuer ( Stempelsteuer ).
Bisher waren die Spekulationsgewinne nach dem Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr steuerfrei (früher sogar nach einem halben Jahr).
Diese Regelung soll zukünftig ersatzlos gestrichen werden.
Aber clevere Brösenakteuere werden sicher wissen, wie man diese Steuer umgehen kann.
Weiß eigentlich jemand wie hoch der bürokratische Aufwand zur Eintreibung der Steuer ist?
Zitat aus der FAZ von Heute:
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[...]
Erst zum 1. Januar 2008 sollen private Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren und Immobilien grundsätzlich steuerpflichtig werden.
Bisher sind sie steuerfrei, wenn diese länger als ein Jahr beziehungsweise zehn Jahre gehalten wurden. Hier wird mit Mehreinnahmen von einer halben Milliarde Euro im Jahr auf längere Sicht gerechnet. Den Vorschlägen der Finanzpolitiker soll mittlerweile die Koalitionsrunde zugestimmt haben. [...]
http://www.faz.net/s/Rub192E771724394C43A3088F746A7E2CD0/Doc…
[posting]18.682.350 von Erstausgabe am 09.11.05 03:51:11[/posting]. Erbschaftssteuer .
Weiß eigentlich jemand wie hoch der bürokratische Aufwand zur Eintreibung der Steuer ist?
Wird ja immer bei der Vermögenssteuer als Gegenargument angeführt, der Aufwand wäre im Vergleich zum Nutzen zu hoch.
Erbschaftssteuer und Vermögenssteuer könnten 38 Mrd. € bringen 0,5 Mrd. € Mehreinnnahmen erhofft man sich von der Spekulationssteuer.
Wird ja immer bei der Vermögenssteuer als Gegenargument angeführt, der Aufwand wäre im Vergleich zum Nutzen zu hoch.
Erbschaftssteuer und Vermögenssteuer könnten 38 Mrd. € bringen 0,5 Mrd. € Mehreinnnahmen erhofft man sich von der Spekulationssteuer.
eben darum, kauft euch jeden monat ein paar goldmünzen oder barren und lagert sie zu hause ein, somit entgeht ihr diesem blödsinn.
[posting]18.692.382 von YoyoStock am 09.11.05 07:02:24[/posting]Irre ich mich,
oder kassiert der Staat dann künftig 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Goldbarren oder -münzen?
Die Antwort auf die Frage nach der Spekusteuer oder anderer Möglichkeiten richtet sich nach dem jeweiligen Steuersatz.
Blanca
oder kassiert der Staat dann künftig 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Goldbarren oder -münzen?
Die Antwort auf die Frage nach der Spekusteuer oder anderer Möglichkeiten richtet sich nach dem jeweiligen Steuersatz.
Blanca
Speku-Gewinne könnten relativ problemlos an der Quelle abgeführt werden.
Interessant wird in diesem Zusammenhang die Frage, wie dann mit Speku-Verlusten verfahren wird. Logischerweise müssten sie auch zeitlich unbegrenzt verrechenbar werden.
Interessant wird in diesem Zusammenhang die Frage, wie dann mit Speku-Verlusten verfahren wird. Logischerweise müssten sie auch zeitlich unbegrenzt verrechenbar werden.
#4
du glaubst doch nicht etwa, daß Gold o.ä. von Steuern auf Veräußerungsgewinne ausgenommen wird?
Im Gegenteil, sollte Gold z.B. durch eine internationale Währungskrise überdurchschnittlich gewinnen, darfst du dich mit hoher Wahrscheinlichkeit auf drastische Sondersteuern und staatliche Rollkommandos zur Überprüfung und Beschlagnahmung freuen. Wäre doch unsozial, dein zu Unrecht durch Sparen oder ähnlichen kapitalistischen Unsinn erworbenes Vermögen nicht dem allgerechten Staat zur Verfügung zu stellen?!
du glaubst doch nicht etwa, daß Gold o.ä. von Steuern auf Veräußerungsgewinne ausgenommen wird?
Im Gegenteil, sollte Gold z.B. durch eine internationale Währungskrise überdurchschnittlich gewinnen, darfst du dich mit hoher Wahrscheinlichkeit auf drastische Sondersteuern und staatliche Rollkommandos zur Überprüfung und Beschlagnahmung freuen. Wäre doch unsozial, dein zu Unrecht durch Sparen oder ähnlichen kapitalistischen Unsinn erworbenes Vermögen nicht dem allgerechten Staat zur Verfügung zu stellen?!
NA zum glück
Ebenso verweigern sich CDU und SPD der Einführung einer Börsenumsatzsteuer. In der Schweiz z:B: gibt es diese Steuer ( Stempelsteuer ).
Ebenso verweigern sich CDU und SPD der Einführung einer Börsenumsatzsteuer. In der Schweiz z:B: gibt es diese Steuer ( Stempelsteuer ).
[posting]18.695.192 von o_mar am 09.11.05 07:53:40[/posting]Richtig, Spekuverluste müssten dann mit anderen Einkünften verrechnet werden können!
An der Quelle kann man die Spekueinkünfte nicht erfassen, da man auch mehrere Depots mit gleichen Aktien mit Sammelverwahrung haben kann.
"Steuersparmodell":
Aktiengewinne bei einer AG, GmbH oder Ltd. anfallen lassen, diese sind (bisher) dort zu 95% steuerfrei. Wenn Geld gebraucht wird, gibt die Gesellschaft erst mal ein Darlehen. Wird später dennoch ausgeschüttet, greift (bisher) das Halbeinkünfteverfahren. Zumindest hat man eine Steuerstundung erreicht und kann die Steuer anfallen lassen, wenn die Steuersätze und/oder das restliche Einkommen niedrig sind.
An der Quelle kann man die Spekueinkünfte nicht erfassen, da man auch mehrere Depots mit gleichen Aktien mit Sammelverwahrung haben kann.
"Steuersparmodell":
Aktiengewinne bei einer AG, GmbH oder Ltd. anfallen lassen, diese sind (bisher) dort zu 95% steuerfrei. Wenn Geld gebraucht wird, gibt die Gesellschaft erst mal ein Darlehen. Wird später dennoch ausgeschüttet, greift (bisher) das Halbeinkünfteverfahren. Zumindest hat man eine Steuerstundung erreicht und kann die Steuer anfallen lassen, wenn die Steuersätze und/oder das restliche Einkommen niedrig sind.
[posting]18.695.718 von ZockerFreak am 09.11.05 08:33:10[/posting]Eine Börsenumsatzsteuer würde den Finanzplatz Deutschland massiv beeinträchtigen. Daher wird ein solche Steuer wohl nicht kommen.
[posting]18.695.271 von borazon am 09.11.05 07:58:43[/posting]bis 15000 € kannst Du Gold kaufen, ohne dass jemals eine Notiz oder Hinterlegung Deiner Daten stattfindet. Mit den Goldmünzen kannst Du dann machen was Du willst, ohne, daß der Staat die Finger drauf hat.
Das schnöne dabei ist, dass es keine MwSt auf Gold gibt, was bestimmt als nächstes kommen wird, da bin ich mir sicher.
Das schnöne dabei ist, dass es keine MwSt auf Gold gibt, was bestimmt als nächstes kommen wird, da bin ich mir sicher.
[posting]18.695.795 von BarnyXXL am 09.11.05 08:38:09[/posting]Würde hier einige schwer treffen
#11
Auch wenn du meinst, es wäre nicht überprüfbar, wäre es dennoch Steuerhinterziehung
Bei größeren Summen oder entsprechendem Verdacht werden dich die Häscher greifen, solange du in Deutschland bist.
Vor dem Auge des Allgerechten Umverteilungs-Staates ("AUS!") bleibt nichts geheim.
Ihr glaubt doch nicht, daß die vermeintlich sicheren Goldgeschäfte der letzten Jahre unregistriert geblieben wären???
Neenee, liefert mal schön alle "Gewinne" inkl. Inflationsbesteuerung ab! Wäre ja noch schöner, wenn ihr mit eurer kapitalistischen Heuschreckenmasche durchkommen würdet!!!
Reale Erträge auf "Kapital", wo käme der Sozi-Staat da denn hin?!
Auch wenn du meinst, es wäre nicht überprüfbar, wäre es dennoch Steuerhinterziehung
Bei größeren Summen oder entsprechendem Verdacht werden dich die Häscher greifen, solange du in Deutschland bist.
Vor dem Auge des Allgerechten Umverteilungs-Staates ("AUS!") bleibt nichts geheim.
Ihr glaubt doch nicht, daß die vermeintlich sicheren Goldgeschäfte der letzten Jahre unregistriert geblieben wären???
Neenee, liefert mal schön alle "Gewinne" inkl. Inflationsbesteuerung ab! Wäre ja noch schöner, wenn ihr mit eurer kapitalistischen Heuschreckenmasche durchkommen würdet!!!
Reale Erträge auf "Kapital", wo käme der Sozi-Staat da denn hin?!
Hallo Erstausgabe,
Der bürokratische Aufwand der Eintreibung verschlingt ca. 20% der Einnahmen.
Gruß,Walther.
Der bürokratische Aufwand der Eintreibung verschlingt ca. 20% der Einnahmen.
Gruß,Walther.
Das unseren geschätzten Politikern nicht anderes einfällt als zu sparen bzw. ein bisschen umzuverteilen ist doch die eigentliche Katastrophe.
Ohne Reformen wird die deutsche Wirtschaft noch weiter/stärker an Kraft gegenüber den aufstrebenden Mächten verlieren und irgendwann gibt es dann auch nicht mehr richtig was zum umverteilen.
Denn was nützt es uns, wenn wir durch Umverteilung alle Gleichgestellt sind, dennoch aber unter dem Existenzminimum landen!? Wir brauchen Wachstum bzw. Arbeitsplätze und das wird in Deutschland nicht ohne Reformen funktionieren. Eines ist sicher ohne Reformen wissen wir wo der Tanker Deuschland draufzusteuert mit Reformen wissen wir nicht ob dieser Tanker überhaupt noch steuerbar ist aber wir haben es wenigstens versucht.
Und ein Steuermann war für mich herr Kirchof, der hat wenigestens mal einen Weg aufgezeigt wie es gehen könnte und hat nicht ständig Argumente gesucht warum das alles nicht geht ...
Ein Beispiel für neue Wege ist Herr Klinsmann (auch wenn das ein anderes Thema ist), endlich mal einer der in unserer Lieblingssportart was neues ausprobiert, wenn auch derzeit mit mässigem Erfolg aber es probiert es wenigstens, da es weiß wo der konventionellen Weg hinführen wird.
Diese Koaliation ist leider nicht in der Lage unsere Probleme offensiv anzugehen.
Schade das Herr Schröder die Vertrauensfrage gestellt bzw. Frau Merkel einen so ehrlichen Wahlkampf geführt hat.
So ist es wie es ist, da hilft auch kein Jammern.
Jetzt haben wir wieder unsere gewohnte Sicherheit: "Es bleibt alles beim Alten" Und dann fangen wir irgendwann wieder von Vorne an. Dann wird der aufgeklärte deutsche Wähler eben wieder auf die braune Masse setzen.
Ohne Reformen wird die deutsche Wirtschaft noch weiter/stärker an Kraft gegenüber den aufstrebenden Mächten verlieren und irgendwann gibt es dann auch nicht mehr richtig was zum umverteilen.
Denn was nützt es uns, wenn wir durch Umverteilung alle Gleichgestellt sind, dennoch aber unter dem Existenzminimum landen!? Wir brauchen Wachstum bzw. Arbeitsplätze und das wird in Deutschland nicht ohne Reformen funktionieren. Eines ist sicher ohne Reformen wissen wir wo der Tanker Deuschland draufzusteuert mit Reformen wissen wir nicht ob dieser Tanker überhaupt noch steuerbar ist aber wir haben es wenigstens versucht.
Und ein Steuermann war für mich herr Kirchof, der hat wenigestens mal einen Weg aufgezeigt wie es gehen könnte und hat nicht ständig Argumente gesucht warum das alles nicht geht ...
Ein Beispiel für neue Wege ist Herr Klinsmann (auch wenn das ein anderes Thema ist), endlich mal einer der in unserer Lieblingssportart was neues ausprobiert, wenn auch derzeit mit mässigem Erfolg aber es probiert es wenigstens, da es weiß wo der konventionellen Weg hinführen wird.
Diese Koaliation ist leider nicht in der Lage unsere Probleme offensiv anzugehen.
Schade das Herr Schröder die Vertrauensfrage gestellt bzw. Frau Merkel einen so ehrlichen Wahlkampf geführt hat.
So ist es wie es ist, da hilft auch kein Jammern.
Jetzt haben wir wieder unsere gewohnte Sicherheit: "Es bleibt alles beim Alten" Und dann fangen wir irgendwann wieder von Vorne an. Dann wird der aufgeklärte deutsche Wähler eben wieder auf die braune Masse setzen.
Ich finde eine solche Steuer, sollte sie denn kommen, absolut in Ordnung.
Es kann ja wohl nicht sein, das jeder kleine AN automatisch zur Kasse gebeten wird und jemand, der Papi`s ererbtes Häuschen vertickert und vom (spekusteuerfreien) Aktienhandel lebt gar nichts zahlen muß. Das ist und wird sicherlich auch bei 90 % der Bevölkerung zu Recht als massivst ungerecht empfunden (was hat das übrigens mit "Sozistaat" zu tun? - in den USA wird man auch zur Kasse gebeten)
PS: natürlich zahle ich nicht gerne Steuern, würde es in diesem Fall aber einsehen. Sinnvoll fände ich eine unbürokratische Umsatzbesteuerung (unabhängig von Gewinn oder Verlust) - das würde dann darauf hinauslaufen, das derjenige, der viel oder mit hohen Beträgen tradet, auch mehr bezahlt.
Es kann ja wohl nicht sein, das jeder kleine AN automatisch zur Kasse gebeten wird und jemand, der Papi`s ererbtes Häuschen vertickert und vom (spekusteuerfreien) Aktienhandel lebt gar nichts zahlen muß. Das ist und wird sicherlich auch bei 90 % der Bevölkerung zu Recht als massivst ungerecht empfunden (was hat das übrigens mit "Sozistaat" zu tun? - in den USA wird man auch zur Kasse gebeten)
PS: natürlich zahle ich nicht gerne Steuern, würde es in diesem Fall aber einsehen. Sinnvoll fände ich eine unbürokratische Umsatzbesteuerung (unabhängig von Gewinn oder Verlust) - das würde dann darauf hinauslaufen, das derjenige, der viel oder mit hohen Beträgen tradet, auch mehr bezahlt.
Vor kurzem gab es doch die Steueramnestie. Wer dem Staat Vertrauen schenkte, muß sich aber jetzt schwer verarscht fühlen: Sparerfreibetrag runter und Spekulationssteuer 100 % auf alles, außer Tiernahrung. Und die Folgen? Kapital flüchtet, die Elite wandert - siehe Schumi & Co - in steuerlich angenehmere Gefilde aus. Und die wird es immer geben.
Dann ist es auch nicht mehr weit zu französischen Verhältnisse bei uns: der zurückgebliebene Mop zündet die Städte an und zerstört aus lauter Frust die eigene Zukunft.
Armes Deutschland.
Dann ist es auch nicht mehr weit zu französischen Verhältnisse bei uns: der zurückgebliebene Mop zündet die Städte an und zerstört aus lauter Frust die eigene Zukunft.
Armes Deutschland.
[posting]18.697.753 von gyndae am 09.11.05 10:21:51[/posting].....reichlich wirres posting!
meinst du, nur weil es (evt) eine (vermutlich sehr moderate) generelle Besteuerung von Aktiengewinnen geben wird verarmt Deutschland?
Armes Deutschland
meinst du, nur weil es (evt) eine (vermutlich sehr moderate) generelle Besteuerung von Aktiengewinnen geben wird verarmt Deutschland?
Armes Deutschland
#16
Blödsinn.
Für Verluste kommt der Staat auch nicht auf.
Gewinne werden zum normalen Einkommen addiert, während man Verluste nicht auf normale Einkommen und erst nachgelagert auf eventuelle spätere Gewinne anrechnen darf. Eine massive Steuererhöhung, wenn man Zusammenballungseffekte und daraus resultierende hohe Durchschnittssteuerbelastungen berücksichtigt.
Zudem muß der Anleger langfristig sogar noch die Inflation als "Gewinn" versteuern.
Möchte mal wissen, wer in Zukunft noch so blöd sein wird zu sparen, wenn die Erträge dem Staat zum Opfer fallen, während der gesparte Kapitalstamm dafür sorgt, daß die Sparer von wesentlichen Sozialleistungen ausgenommen werden?
Blödsinn.
Für Verluste kommt der Staat auch nicht auf.
Gewinne werden zum normalen Einkommen addiert, während man Verluste nicht auf normale Einkommen und erst nachgelagert auf eventuelle spätere Gewinne anrechnen darf. Eine massive Steuererhöhung, wenn man Zusammenballungseffekte und daraus resultierende hohe Durchschnittssteuerbelastungen berücksichtigt.
Zudem muß der Anleger langfristig sogar noch die Inflation als "Gewinn" versteuern.
Möchte mal wissen, wer in Zukunft noch so blöd sein wird zu sparen, wenn die Erträge dem Staat zum Opfer fallen, während der gesparte Kapitalstamm dafür sorgt, daß die Sparer von wesentlichen Sozialleistungen ausgenommen werden?
@BarnyXXl,
Aktiengewinne bei einer AG, GmbH oder Ltd. anfallen lassen, diese sind (bisher) dort zu 95% steuerfrei
Könntest Du das näher ausführen? Was heißt zu 95 %?
Aktiengewinne bei einer AG, GmbH oder Ltd. anfallen lassen, diese sind (bisher) dort zu 95% steuerfrei
Könntest Du das näher ausführen? Was heißt zu 95 %?
"Erst zum 1. Januar 2008 sollen private Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren und Immobilien grundsätzlich steuerpflichtig werden.
Bisher sind sie steuerfrei, wenn diese länger als ein Jahr beziehungsweise zehn Jahre gehalten wurden. Hier wird mit Mehreinnahmen von einer halben Milliarde Euro im Jahr auf längere Sicht gerechnet. Den Vorschlägen der Finanzpolitiker soll mittlerweile die Koalitionsrunde zugestimmt haben."
- Die Frage ist, ob sie dann mit einem Pauschalsteuersatz (Abgeltungssteuer um die 20% war mal in der Diskussion) oder nach bisherigen Regeln besteuert werden. Eine Abgeltungssteuer wäre z.B. für Daytrader gar nicht so schlecht. Für alle anderen Formen der Kapitalanlage sieht es aber düster aus.
Bisher sind sie steuerfrei, wenn diese länger als ein Jahr beziehungsweise zehn Jahre gehalten wurden. Hier wird mit Mehreinnahmen von einer halben Milliarde Euro im Jahr auf längere Sicht gerechnet. Den Vorschlägen der Finanzpolitiker soll mittlerweile die Koalitionsrunde zugestimmt haben."
- Die Frage ist, ob sie dann mit einem Pauschalsteuersatz (Abgeltungssteuer um die 20% war mal in der Diskussion) oder nach bisherigen Regeln besteuert werden. Eine Abgeltungssteuer wäre z.B. für Daytrader gar nicht so schlecht. Für alle anderen Formen der Kapitalanlage sieht es aber düster aus.
Was ist mit Immos, die vor diesem Zeitpunkt angeschafft wurden?
[posting]18.700.633 von FCO_Alpha am 09.11.05 12:27:12[/posting]Viel Arbeit für Nataly
die haben pech gehabt wenn unsere Polit"profis" es diesmal richtig hinbekommen vermeiden sie eine echte Rückwirkung und umgehen das grundgesetzliche Rückwirkungsverbot. d.h. vor dem 1.1.2008 musst du alles verkauft haben. dann müßten die preise allgemein fallen?!?!
[posting]18.699.054 von Midas2000 am 09.11.05 11:24:42[/posting]Ergibt sich aus § 8b Körperschaftsteuergesetz, insb. Abs. 2+3
§ 8b Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen[1]
(1) 1Bezüge im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes bleiben bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz. 2Bezüge im Sinne des Satzes 1 sind auch Einnahmen aus der Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes sowie Einnahmen aus der Abtretung von Dividendenansprüchen oder sonstigen Ansprüchen im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes.
(2)[2] 1Bei der Ermittlung des Einkommens bleiben Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes gehören, oder an einer Organgesellschaft im Sinne der §§ 14, 17 oder 18 außer Ansatz. 2Veräußerungsgewinn im Sinne des Satzes 1 ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis oder der an dessen Stelle tretende Wert nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert übersteigt, der sich nach den Vorschriften über die steuerliche Gewinnermittlung im Zeitpunkt der Veräußerung ergibt (Buchwert). 3Satz 1 gilt entsprechend für Gewinne aus der Auflösung oder der Herabsetzung des Nennkapitals oder aus dem Ansatz des in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes bezeichneten Werts sowie Gewinne im Sinne des § 21 Abs. 2 des Umwandlungssteuergesetzes. 4Die Sätze 1 und 3 gelten nicht, soweit der Anteil in früheren Jahren steuerwirksam auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben und die Gewinnminderung nicht durch den Ansatz eines höheren Werts ausgeglichen worden ist. 5Veräußerung im vorstehenden Sinne ist auch die verdeckte Einlage.
(3)[3] 1Von dem jeweiligen Gewinn im Sinne des Absatzes 2 Satz 1, 3 und 5 gelten 5 vom Hundert als Ausgaben, die nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen. 2§ 3c Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes ist nicht anzuwenden. 3Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit dem in Absatz 2 genannten Anteil entstehen, sind bei der Ermittlung des Einkommens nicht zu berücksichtigen.
(4)[4] 1Absatz 2 ist nur anzuwenden, soweit die Anteile nicht
1. einbringungsgeboren im Sinne des § 21 des Umwandlungssteuergesetzes sind oder
2. durch eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse unmittelbar, mittelbar oder mittelbar über eine Mitunternehmerschaft von einem Einbringenden, der nicht zu den von Absatz 2 begünstigten Steuerpflichtigen gehört, zu einem Wert unter dem Teilwert erworben worden sind.
2Satz 1 gilt nicht,
1. wenn der in Absatz 2 bezeichnete Vorgang später als sieben Jahre nach der Einbringung stattfindet oder
2. soweit die Anteile nicht unmittelbar oder mittelbar auf einer Einbringung im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 1 oder § 23 Abs. 1 bis 3 des Umwandlungssteuergesetzes und auf einer Einbringung durch einen nicht von Absatz 2 begünstigten Steuerpflichtigen innerhalb der in Nummer 1 bezeichneten Frist beruhen.
3In den Fällen des Satzes 1 und 2 ist Absatz 3 Satz 3 auf Gewinnminderungen anzuwenden, die im Zusammenhang mit den Anteilen entstehen.
(5)[5] 1Von den Bezügen im Sinne des Absatzes 1, die bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleiben, gelten 5 vom Hundert als Ausgaben, die nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen. 2§ 3c Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes ist nicht anzuwenden.
(6) 1Die Absätze 1 bis 5 gelten auch für die dort genannten Bezüge, Gewinne und Gewinnminderungen, die dem Steuerpflichtigen im Rahmen des Gewinnanteils aus einer Mitunternehmerschaft zugerechnet werden, sowie für Gewinne und Verluste, soweit sie bei der Veräußerung oder Aufgabe eines Mitunternehmeranteils auf Anteile im Sinne des Absatzes 2 entfallen. 2Die Absätze 1 bis 5 gelten für Bezüge und Gewinne, die einem Betrieb gewerblicher Art einer juristischen Person des öffentlichen Rechts über andere juristische Personen des öffentlichen Rechts zufließen, über die sie mittelbar an der leistenden Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse beteiligt ist und bei denen die Leistungen nicht im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art erfasst werden, und damit in Zusammenhang stehende Gewinnminderungen entsprechend.
(7) 1Die Absätze 1 bis 6 sind nicht auf Anteile anzuwenden, die bei Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten nach § 1 Abs. 12 des Gesetzes über das Kreditwesen dem Handelsbuch zuzurechnen sind. 2Gleiches gilt für Anteile, die von Finanzunternehmen im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolges erworben werden. 3Satz 2 gilt auch für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder in einem anderen Vertragsstaat des EWR-Abkommens.
(8)[6] 1Die Absätze 1 bis 7 sind nicht anzuwenden auf Anteile, die bei Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen den Kapitalanlagen zuzurechnen sind. 2Satz 1 gilt nicht für Gewinne im Sinne des Absatzes 2, soweit eine Teilwertabschreibung in früheren Jahren nach Absatz 3 bei der Ermittlung des Einkommens unberücksichtigt geblieben ist und diese Minderung nicht durch den Ansatz eines höheren Werts ausgeglichen worden ist. 3Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit den Anteilen im Sinne des Satzes 1 stehen, sind bei der Ermittlung des Einkommens nicht zu berücksichtigen, wenn das Lebens- oder Krankenversicherungsunternehmen die Anteile von einem verbundenen Unternehmen (§ 15 des Aktiengesetzes) erworben hat, soweit ein Veräußerungsgewinn für das verbundene Unternehmen nach Absatz 2 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 23. Oktober 2000 (BGBl. I S. 1433) bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz geblieben ist. 4Für die Ermittlung des Einkommens sind die Anteile mit den nach handelsrechtlichen Vorschriften ausgewiesenen Werten anzusetzen, die bei der Ermittlung der nach § 21 abziehbaren Beträge zu Grunde gelegt wurden. 5Entsprechendes gilt für Pensionsfonds.
(9)[7] 1Die Absätze 1 bis 7 sind anzuwenden auf Anteile, die bei Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, mit der Maßgabe, dass die Bezüge, Gewinne und Gewinnminderungen zu 80 vom Hundert bei der Ermittlung des Einkommens zu berücksichtigen sind. 2Satz 1 gilt nicht für Gewinne im Sinne des Absatzes 2, soweit eine Teilwertabschreibung in früheren Jahren nach Absatz 3 bei der Ermittlung des Einkommens unberücksichtigt geblieben ist und diese Minderung nicht durch den Ansatz eines höheren Werts ausgeglichen worden ist. 3Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit den Anteilen im Sinne des Satzes 1 stehen, sind bei der Ermittlung des Einkommens nicht zu berücksichtigen, wenn das Lebens- oder Krankenversicherungsunternehmen die Anteile von einem verbundenen Unternehmen (§ 15 des Aktiengesetzes) erworben hat, soweit ein Veräußerungsgewinn für das verbundene Unternehmen nach Absatz 2 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 23. Oktober 2000 (BGBl. I S. 1433) bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz geblieben ist. 4Für die Ermittlung des Einkommens sind die Anteile mit den nach handelsrechtlichen Vorschriften ausgewiesenen Werten anzusetzen, die bei der Ermittlung der nach § 21 abziehbaren Beträge zu Grunde gelegt wurden. 5Negative Einkünfte des Rückwirkungszeitraums dürfen nicht in Veranlagungszeiträume außerhalb dieses Zeitraums rück- oder vorgetragen werden. 6Auf negative Einkünfte des Rückwirkungszeitraums ist § 14 Abs. 1 nicht anzuwenden. 7Entsprechendes gilt für Pensionsfonds.
§ 8b Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen[1]
(1) 1Bezüge im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes bleiben bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz. 2Bezüge im Sinne des Satzes 1 sind auch Einnahmen aus der Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes sowie Einnahmen aus der Abtretung von Dividendenansprüchen oder sonstigen Ansprüchen im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes.
(2)[2] 1Bei der Ermittlung des Einkommens bleiben Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes gehören, oder an einer Organgesellschaft im Sinne der §§ 14, 17 oder 18 außer Ansatz. 2Veräußerungsgewinn im Sinne des Satzes 1 ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis oder der an dessen Stelle tretende Wert nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert übersteigt, der sich nach den Vorschriften über die steuerliche Gewinnermittlung im Zeitpunkt der Veräußerung ergibt (Buchwert). 3Satz 1 gilt entsprechend für Gewinne aus der Auflösung oder der Herabsetzung des Nennkapitals oder aus dem Ansatz des in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes bezeichneten Werts sowie Gewinne im Sinne des § 21 Abs. 2 des Umwandlungssteuergesetzes. 4Die Sätze 1 und 3 gelten nicht, soweit der Anteil in früheren Jahren steuerwirksam auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben und die Gewinnminderung nicht durch den Ansatz eines höheren Werts ausgeglichen worden ist. 5Veräußerung im vorstehenden Sinne ist auch die verdeckte Einlage.
(3)[3] 1Von dem jeweiligen Gewinn im Sinne des Absatzes 2 Satz 1, 3 und 5 gelten 5 vom Hundert als Ausgaben, die nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen. 2§ 3c Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes ist nicht anzuwenden. 3Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit dem in Absatz 2 genannten Anteil entstehen, sind bei der Ermittlung des Einkommens nicht zu berücksichtigen.
(4)[4] 1Absatz 2 ist nur anzuwenden, soweit die Anteile nicht
1. einbringungsgeboren im Sinne des § 21 des Umwandlungssteuergesetzes sind oder
2. durch eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse unmittelbar, mittelbar oder mittelbar über eine Mitunternehmerschaft von einem Einbringenden, der nicht zu den von Absatz 2 begünstigten Steuerpflichtigen gehört, zu einem Wert unter dem Teilwert erworben worden sind.
2Satz 1 gilt nicht,
1. wenn der in Absatz 2 bezeichnete Vorgang später als sieben Jahre nach der Einbringung stattfindet oder
2. soweit die Anteile nicht unmittelbar oder mittelbar auf einer Einbringung im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 1 oder § 23 Abs. 1 bis 3 des Umwandlungssteuergesetzes und auf einer Einbringung durch einen nicht von Absatz 2 begünstigten Steuerpflichtigen innerhalb der in Nummer 1 bezeichneten Frist beruhen.
3In den Fällen des Satzes 1 und 2 ist Absatz 3 Satz 3 auf Gewinnminderungen anzuwenden, die im Zusammenhang mit den Anteilen entstehen.
(5)[5] 1Von den Bezügen im Sinne des Absatzes 1, die bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleiben, gelten 5 vom Hundert als Ausgaben, die nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen. 2§ 3c Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes ist nicht anzuwenden.
(6) 1Die Absätze 1 bis 5 gelten auch für die dort genannten Bezüge, Gewinne und Gewinnminderungen, die dem Steuerpflichtigen im Rahmen des Gewinnanteils aus einer Mitunternehmerschaft zugerechnet werden, sowie für Gewinne und Verluste, soweit sie bei der Veräußerung oder Aufgabe eines Mitunternehmeranteils auf Anteile im Sinne des Absatzes 2 entfallen. 2Die Absätze 1 bis 5 gelten für Bezüge und Gewinne, die einem Betrieb gewerblicher Art einer juristischen Person des öffentlichen Rechts über andere juristische Personen des öffentlichen Rechts zufließen, über die sie mittelbar an der leistenden Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse beteiligt ist und bei denen die Leistungen nicht im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art erfasst werden, und damit in Zusammenhang stehende Gewinnminderungen entsprechend.
(7) 1Die Absätze 1 bis 6 sind nicht auf Anteile anzuwenden, die bei Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten nach § 1 Abs. 12 des Gesetzes über das Kreditwesen dem Handelsbuch zuzurechnen sind. 2Gleiches gilt für Anteile, die von Finanzunternehmen im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolges erworben werden. 3Satz 2 gilt auch für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder in einem anderen Vertragsstaat des EWR-Abkommens.
(8)[6] 1Die Absätze 1 bis 7 sind nicht anzuwenden auf Anteile, die bei Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen den Kapitalanlagen zuzurechnen sind. 2Satz 1 gilt nicht für Gewinne im Sinne des Absatzes 2, soweit eine Teilwertabschreibung in früheren Jahren nach Absatz 3 bei der Ermittlung des Einkommens unberücksichtigt geblieben ist und diese Minderung nicht durch den Ansatz eines höheren Werts ausgeglichen worden ist. 3Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit den Anteilen im Sinne des Satzes 1 stehen, sind bei der Ermittlung des Einkommens nicht zu berücksichtigen, wenn das Lebens- oder Krankenversicherungsunternehmen die Anteile von einem verbundenen Unternehmen (§ 15 des Aktiengesetzes) erworben hat, soweit ein Veräußerungsgewinn für das verbundene Unternehmen nach Absatz 2 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 23. Oktober 2000 (BGBl. I S. 1433) bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz geblieben ist. 4Für die Ermittlung des Einkommens sind die Anteile mit den nach handelsrechtlichen Vorschriften ausgewiesenen Werten anzusetzen, die bei der Ermittlung der nach § 21 abziehbaren Beträge zu Grunde gelegt wurden. 5Entsprechendes gilt für Pensionsfonds.
(9)[7] 1Die Absätze 1 bis 7 sind anzuwenden auf Anteile, die bei Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, mit der Maßgabe, dass die Bezüge, Gewinne und Gewinnminderungen zu 80 vom Hundert bei der Ermittlung des Einkommens zu berücksichtigen sind. 2Satz 1 gilt nicht für Gewinne im Sinne des Absatzes 2, soweit eine Teilwertabschreibung in früheren Jahren nach Absatz 3 bei der Ermittlung des Einkommens unberücksichtigt geblieben ist und diese Minderung nicht durch den Ansatz eines höheren Werts ausgeglichen worden ist. 3Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit den Anteilen im Sinne des Satzes 1 stehen, sind bei der Ermittlung des Einkommens nicht zu berücksichtigen, wenn das Lebens- oder Krankenversicherungsunternehmen die Anteile von einem verbundenen Unternehmen (§ 15 des Aktiengesetzes) erworben hat, soweit ein Veräußerungsgewinn für das verbundene Unternehmen nach Absatz 2 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 23. Oktober 2000 (BGBl. I S. 1433) bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz geblieben ist. 4Für die Ermittlung des Einkommens sind die Anteile mit den nach handelsrechtlichen Vorschriften ausgewiesenen Werten anzusetzen, die bei der Ermittlung der nach § 21 abziehbaren Beträge zu Grunde gelegt wurden. 5Negative Einkünfte des Rückwirkungszeitraums dürfen nicht in Veranlagungszeiträume außerhalb dieses Zeitraums rück- oder vorgetragen werden. 6Auf negative Einkünfte des Rückwirkungszeitraums ist § 14 Abs. 1 nicht anzuwenden. 7Entsprechendes gilt für Pensionsfonds.
[posting]18.703.054 von BarnyXXL am 09.11.05 15:23:39[/posting]Gibt es für die Paragraphen auch einen Kommentar mit Erläuterungen?
Die Kursgewinnbesteuerung gibt also 3 Konsquenzen:
1. im ganzen nächsten Jahr tüchtig anlegen und 2007 hoffentlich die Ernte einfahren
2. wenn die Steuer 2008 kommt, neigt sich der aktuelle Zyklus schon wieder dem Ende zu und die dann vermehrt auftretenden Aktienverluste werden zum Steuersparmodell bei den anderen Einkünften.
3. eine Rückwirkung gibt es bei einer unbegrenzten Frist in jedem Fall. Fragt sich, was dann mit Altfällen ist, der eine oder andere hat ja noch Neue-Markt-Leichen im Depot. Wer hätte das noch gedacht, daß die eines Tages mal zur Senkung der Steuern gut sein könnten
1. im ganzen nächsten Jahr tüchtig anlegen und 2007 hoffentlich die Ernte einfahren
2. wenn die Steuer 2008 kommt, neigt sich der aktuelle Zyklus schon wieder dem Ende zu und die dann vermehrt auftretenden Aktienverluste werden zum Steuersparmodell bei den anderen Einkünften.
3. eine Rückwirkung gibt es bei einer unbegrenzten Frist in jedem Fall. Fragt sich, was dann mit Altfällen ist, der eine oder andere hat ja noch Neue-Markt-Leichen im Depot. Wer hätte das noch gedacht, daß die eines Tages mal zur Senkung der Steuern gut sein könnten
wenn ich mein geld in "seltene" goldmünzen anlege, diese privat oder sonst wo kaufe, z.T. aus dem ausland mitbringe
...wer soll dann Mwst kassieren.
wenn ich diese irgend wann mal verkaufen möchte, dann mit sicherheit privat ( es gibt so viele anleger im in-u.-ausland)
bei großen mengen stellt sich lediglich die frage der lagerung (versicherungstechnisch)
zum glück gibt es noch bankschließfächer.
bei goldmünzen hat man eben zwei vorteile.
wenn sie recht selten sind, erfährt man zum goldpreis noch die wertsteigerung des sammlerwertes.
...wer soll dann Mwst kassieren.
wenn ich diese irgend wann mal verkaufen möchte, dann mit sicherheit privat ( es gibt so viele anleger im in-u.-ausland)
bei großen mengen stellt sich lediglich die frage der lagerung (versicherungstechnisch)
zum glück gibt es noch bankschließfächer.
bei goldmünzen hat man eben zwei vorteile.
wenn sie recht selten sind, erfährt man zum goldpreis noch die wertsteigerung des sammlerwertes.
[posting]18.707.913 von YoyoStock am 09.11.05 19:46:22[/posting]Aber ist die MWSt auf Gold nicht EU-weit auf 0% harmonisiert worden, s. d. nationale Alleingänge nicht möglich sind?
@
Spekulationsgewinne waren noch nie steuerfrei!!
Dies Thema wurde schon in den 90gern diskutiert und heraus kamen, das nicht 6 sondern 12 Monate als Spekulation gilt.
Dabei kam auch heraus, das eine Substanzbesteuerung nicht verfassungsgemäß sprich verboten ist. Man müßte schon erst die Verfassung ändern.
Nun, das ist zwar auch machbar, würde aber Deutschland in einen Bananenstaat wandeln.
Gewiß ist, das sich allein die neuerliche Diskussion um verfassungswidrige Zugriffe ins Depot sehr negativ auf die gesamte Wirtschaft auswirken wird.
Spekulationsgewinne waren noch nie steuerfrei!!
Dies Thema wurde schon in den 90gern diskutiert und heraus kamen, das nicht 6 sondern 12 Monate als Spekulation gilt.
Dabei kam auch heraus, das eine Substanzbesteuerung nicht verfassungsgemäß sprich verboten ist. Man müßte schon erst die Verfassung ändern.
Nun, das ist zwar auch machbar, würde aber Deutschland in einen Bananenstaat wandeln.
Gewiß ist, das sich allein die neuerliche Diskussion um verfassungswidrige Zugriffe ins Depot sehr negativ auf die gesamte Wirtschaft auswirken wird.
@
Meine abschließende Meinung zu dem Thema ist :
1.
Substanzbesteuerung ist verboten, dies ernsthaft zu planen ist kriminell und gehört gerichtlich bestraft.
2.
Mobile Substanz ist nicht greifbar, folglich nicht steuerbar, bzw schlecht besteuerbar.
3.
Immobile Substanz ist greifbar und wird mit erheblichen Steuern (Grunderwerbssteuer und Grundsteuern oder Niederschlagssteuern)belastet. Eine Verdoppelung dieser würde nicht verwundern. Siehe die Mehrwertsteuer, durch die ja alles 4% "mehr Wert" hat.
4.
Spätestens bei 20% Arbeitslosen und weiteren 20% Sozialempfängern wird die Regierung gewechselt und das Steuerparadies ausgerufen.
.
Meine abschließende Meinung zu dem Thema ist :
1.
Substanzbesteuerung ist verboten, dies ernsthaft zu planen ist kriminell und gehört gerichtlich bestraft.
2.
Mobile Substanz ist nicht greifbar, folglich nicht steuerbar, bzw schlecht besteuerbar.
3.
Immobile Substanz ist greifbar und wird mit erheblichen Steuern (Grunderwerbssteuer und Grundsteuern oder Niederschlagssteuern)belastet. Eine Verdoppelung dieser würde nicht verwundern. Siehe die Mehrwertsteuer, durch die ja alles 4% "mehr Wert" hat.
4.
Spätestens bei 20% Arbeitslosen und weiteren 20% Sozialempfängern wird die Regierung gewechselt und das Steuerparadies ausgerufen.
.
So, und wenn jetzt ein Vermieter Eigenbedarf anmeldet, und die Wohnung nach 1 Jahr verkauft, muss er keine Steuern zahlen.
Angst vor der Spekulationssteuer
Experten fürchten Schaden für Aktienkultur und Altersvorsorge
von Barbara Brandstetter und Daniel Eckert
Berlin - Selten hat ein steuerpolitisches Vorhaben der deutschen Politik die versammelte Finanzwelt so in Empörung versetzt wie die gestern durchgesickerten Überlegungen zur Abschaffung der Spekulationsfrist. Als am Rande der Koalitionsverhandlungen bekannt wurde, daß die mit Finanzthemen betraute Arbeitsgruppe von Union und SPD vorschlagen wird, ab Januar 2008 sämtliche Kursgewinne - unabhängig von der Haltedauer - der Spekulationssteuer zu unterwerfen, brach ein Proteststurm los. Bisher sind Veräußerungsgewinne, die nach mehr als zwölf Monaten realisiert werden, in Deutschland steuerfrei. Sollten die Pläne zur Abschaffung der Spekulationsfrist von den Koalitionsgremien abgesegnet werden, fürchten Anlegerschützer, Vertreter der Fondsindustrie, Banker sowie Ökonomen erheblichen Schaden für den hiesigen Kapitalmarkt.
"Die Abschaffung der Spekulationssteuer wäre ein äußerst schlechtes Signal", sagt Andreas Fink, Sprecher des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI). "Das Ganze wäre ein Schlag für die deutsche Aktienkultur", ergänzt Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW). Und setzt hinzu: "Die Entscheidung ist ein Konjunkturprogramm für die Banken in der Schweiz, Liechtenstein und Österreich. Schließlich sei zu erwarten, daß eine steuerliche Verschlechterung von diesen Dimensionen noch mehr deutsche Anlagegelder ins Ausland treibe. "Geht das durch, werden sich hierzulande viele fragen: Warum soll ich überhaupt noch Aktien kaufen?", meint auch Reinhild Keitel, Sprecherin der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK). Sie fürchtet sogar, daß es unmittelbar vor dem Auslaufen der Spekulationsfrist zu einem Verkaufsrausch am Aktienmark kommen könnte, da sich viele Anleger die Gewinne der vergangenen Jahre steuerfrei sichern würden.
Die Kritik fällt nicht zuletzt deshalb so vernichtend aus, weil Politiker in den letzten Jahren nicht müde geworden sind, den Bürgern die Anlage in Aktien und Aktien-Fonds als Komponente der privaten Altersvorsorge schmackhaft zu machen. Eine von der Rendite her attraktive Zusatzrente lasse sich nur mit einer hohen Quote an Dividendenpapieren realisieren, betonen auch Volkswirte immer wieder. Gerade junge Menschen sollten daher einen erheblichen Teil ihres Vermögens in Aktien oder entsprechende Produkte stecken. "Es ist ein sehr eigenwilliger Vorgang, die Leute zuerst in Aktienfonds zu treiben und sie dann mit einer Spekulationssteuer abzukassieren", schimpft Anlegerschützer Kurz.
Zwar gibt es Spekulationssteuern auch in anderen Ländern, zum Beispiel den Vereinigten Staaten oder Großbritannien. Dort ist die Aktienkultur jedoch deutlich fester verankert und nicht mehr im Entwicklungsstadium wie hierzulande. So besitzen in den USA 40 Prozent aller Bürger direkt oder indirekt Dividendenpapiere, in Deutschland beträgt die Quote gerade einmal 7,3 Prozent. Daß die Attraktivität der Asset-Klasse durch die Steuerpläne der schwarz-roten Koalitionäre einen Dämpfer erleiden könnte, macht ein Rechenbeispiel deutlich: In den vergangenen 20 Jahren konnten Anleger mit deutschen Aktien eine durchschnittliche Jahresrendite von 7,6 Prozent erzielen. Geht man davon aus, daß zwei Drittel davon auf Kursgewinne und nicht auf Dividende zurückgehen, würde eine Spekulationssteuer in Höhe eines persönlichen Einkommensteuersatzes von 33 Prozent die Gesamtrendite um schmerzliche 1,7 Prozentpunkte auf 5,9 Prozent senken. Bei Altersvorsorge-Portfolios verstärkt sich dieser Effekt dramatisch.
Allerdings ist die genaue Ausgestaltung der Spekulationssteuer noch unklar. So muß von den
Koalitionspartnern vor allem noch entschieden werden, ob sich die Spekulationssteuer tatsächlich nach dem persönlichen Einkommensteuersatz richtet oder ob ein pauschaler Steuersatz greift. Auch ob eine Freigrenze erhalten bleibt, steht in den Sternen. Am besten leben könnte die Investmentbranche noch mit einer sogenannten Abgeltungssteuer, wie sie auch ursprünglich im Wahlprogramm der Union vorgesehen war. Dabei fällt auf Kapitalerträge generell eine Pauschalsteuer an, etwa in Höhe von 20 Prozent. Mit deren Abführung ist die Steuerpflicht jedoch abgegolten, der Anleger muß unabhängig von seinem persönlichen Steuersatz keine weiteren Obolus an den Fiskus entrichten.
Artikel erschienen am Do, 10. November 2005
http://www.welt.de/data/2005/11/10/801411.html?s=1
Experten fürchten Schaden für Aktienkultur und Altersvorsorge
von Barbara Brandstetter und Daniel Eckert
Berlin - Selten hat ein steuerpolitisches Vorhaben der deutschen Politik die versammelte Finanzwelt so in Empörung versetzt wie die gestern durchgesickerten Überlegungen zur Abschaffung der Spekulationsfrist. Als am Rande der Koalitionsverhandlungen bekannt wurde, daß die mit Finanzthemen betraute Arbeitsgruppe von Union und SPD vorschlagen wird, ab Januar 2008 sämtliche Kursgewinne - unabhängig von der Haltedauer - der Spekulationssteuer zu unterwerfen, brach ein Proteststurm los. Bisher sind Veräußerungsgewinne, die nach mehr als zwölf Monaten realisiert werden, in Deutschland steuerfrei. Sollten die Pläne zur Abschaffung der Spekulationsfrist von den Koalitionsgremien abgesegnet werden, fürchten Anlegerschützer, Vertreter der Fondsindustrie, Banker sowie Ökonomen erheblichen Schaden für den hiesigen Kapitalmarkt.
"Die Abschaffung der Spekulationssteuer wäre ein äußerst schlechtes Signal", sagt Andreas Fink, Sprecher des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI). "Das Ganze wäre ein Schlag für die deutsche Aktienkultur", ergänzt Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW). Und setzt hinzu: "Die Entscheidung ist ein Konjunkturprogramm für die Banken in der Schweiz, Liechtenstein und Österreich. Schließlich sei zu erwarten, daß eine steuerliche Verschlechterung von diesen Dimensionen noch mehr deutsche Anlagegelder ins Ausland treibe. "Geht das durch, werden sich hierzulande viele fragen: Warum soll ich überhaupt noch Aktien kaufen?", meint auch Reinhild Keitel, Sprecherin der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK). Sie fürchtet sogar, daß es unmittelbar vor dem Auslaufen der Spekulationsfrist zu einem Verkaufsrausch am Aktienmark kommen könnte, da sich viele Anleger die Gewinne der vergangenen Jahre steuerfrei sichern würden.
Die Kritik fällt nicht zuletzt deshalb so vernichtend aus, weil Politiker in den letzten Jahren nicht müde geworden sind, den Bürgern die Anlage in Aktien und Aktien-Fonds als Komponente der privaten Altersvorsorge schmackhaft zu machen. Eine von der Rendite her attraktive Zusatzrente lasse sich nur mit einer hohen Quote an Dividendenpapieren realisieren, betonen auch Volkswirte immer wieder. Gerade junge Menschen sollten daher einen erheblichen Teil ihres Vermögens in Aktien oder entsprechende Produkte stecken. "Es ist ein sehr eigenwilliger Vorgang, die Leute zuerst in Aktienfonds zu treiben und sie dann mit einer Spekulationssteuer abzukassieren", schimpft Anlegerschützer Kurz.
Zwar gibt es Spekulationssteuern auch in anderen Ländern, zum Beispiel den Vereinigten Staaten oder Großbritannien. Dort ist die Aktienkultur jedoch deutlich fester verankert und nicht mehr im Entwicklungsstadium wie hierzulande. So besitzen in den USA 40 Prozent aller Bürger direkt oder indirekt Dividendenpapiere, in Deutschland beträgt die Quote gerade einmal 7,3 Prozent. Daß die Attraktivität der Asset-Klasse durch die Steuerpläne der schwarz-roten Koalitionäre einen Dämpfer erleiden könnte, macht ein Rechenbeispiel deutlich: In den vergangenen 20 Jahren konnten Anleger mit deutschen Aktien eine durchschnittliche Jahresrendite von 7,6 Prozent erzielen. Geht man davon aus, daß zwei Drittel davon auf Kursgewinne und nicht auf Dividende zurückgehen, würde eine Spekulationssteuer in Höhe eines persönlichen Einkommensteuersatzes von 33 Prozent die Gesamtrendite um schmerzliche 1,7 Prozentpunkte auf 5,9 Prozent senken. Bei Altersvorsorge-Portfolios verstärkt sich dieser Effekt dramatisch.
Allerdings ist die genaue Ausgestaltung der Spekulationssteuer noch unklar. So muß von den
Koalitionspartnern vor allem noch entschieden werden, ob sich die Spekulationssteuer tatsächlich nach dem persönlichen Einkommensteuersatz richtet oder ob ein pauschaler Steuersatz greift. Auch ob eine Freigrenze erhalten bleibt, steht in den Sternen. Am besten leben könnte die Investmentbranche noch mit einer sogenannten Abgeltungssteuer, wie sie auch ursprünglich im Wahlprogramm der Union vorgesehen war. Dabei fällt auf Kapitalerträge generell eine Pauschalsteuer an, etwa in Höhe von 20 Prozent. Mit deren Abführung ist die Steuerpflicht jedoch abgegolten, der Anleger muß unabhängig von seinem persönlichen Steuersatz keine weiteren Obolus an den Fiskus entrichten.
Artikel erschienen am Do, 10. November 2005
http://www.welt.de/data/2005/11/10/801411.html?s=1
D. h. also bei einer Abgeltungssteuer gehöre ich wohl
zu der Minderheit, die mit 20 % schlechter dran wären
als mit dem persönlichen Steuersatz, der bei mir und meiner
Frau etwas darunter liegt.
zu der Minderheit, die mit 20 % schlechter dran wären
als mit dem persönlichen Steuersatz, der bei mir und meiner
Frau etwas darunter liegt.
Soviel wie ich gehört habe, soll bei der Jahressteuererklärung bei einem niedrigerem Steuersatz als 20% die Steuer rückerstattet werden,
Gruss
grigru
Gruss
grigru
Als die Meldung letzte Woche über den Ticker ging,hat Katja D. bei n-tv im Rahmen der Telebörse gesagt, die Händler hätte nur gegrinst bei dem Thema Spekulationssteuer! Heißt, in der Praxis eh´ nicht realisierbar. Also keine Panik, wird eh´ nichts draus!!!!
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