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    Speku-Steuer bei Fondsgewinne - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.11.05 21:05:52 von
    neuester Beitrag 12.11.06 20:17:26 von
    Beiträge: 74
    ID: 1.018.963
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      schrieb am 09.11.05 21:05:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Momentan sind ja nach einem Jahr alle Fondsgewinne bei Verkauf frei von der Speku-steuer. Nun wird aber geplant, zukünftig soll auf alle Gewinne, unabhängig von der Haltefrist, die Steuer bezahlt werden. Angenommen man bespart jahrelang aus seinem bereits versteuerten Einkommen 40 Jahre lang verschiedene Fonds und verkauft sie später mit großen Gewinnen, soll man dann noch auf die Kursgewinne 10-30 % Spekusteuer bezahlen ? Wird man also noch bestraft, wenn man Eigenverantwortung für seine Rente übernimmt? Ist das nicht eine Doppelbesteuerung?

      und das Wichtigste, Wie kann man das umgehen ? :D
      Avatar
      schrieb am 09.11.05 21:33:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      und das Wichtigste, Wie kann man das umgehen ?

      wohl garnicht :lick:

      ich nehme an, dass die dann jährlich zum 31. dez. den kursgewinn versteuern wollen als ausschüttungsähnliche erträge oder so ähnlich genannt.

      nur was mache ich im rentenalter:
      habe z.b. 20.000€ jahrerente und auf grund der wertsteigerung über 30 jahre ein depotstand von 500.000€ in fonds.
      der fonds steigt extrem um 20% im jahr, so dass ein kursgewinn von 100.000€ zu versteuern ist.
      da ich jedoch nur 20.000€ rente beziehe, werde ich gezwungen um die steuerschuld zu bezahlen fondsanteile wider willen zu verkaufen:mad:
      Avatar
      schrieb am 09.11.05 21:44:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      Genau das ist die Frage, was macht man im Rentenalter, angenommen man investiert 3000 € jeden Monat in verschiedene Fondssparpläne 40 Jahre lang. Das Geld, das monatlich investiert wird, stammt aus bereits versteuertem Einkommen. Muss dann auf alle Fondsgewinne Spekusteuer bezhalt werden ? Dann wird man ja doppelt und dreifach beschissen.... ( bei 15% angenommener Wertsteigerung hat man nach 40 Jahren rund 70 mill € Guthaben.... )

      Wie ist das eigentlich, wenn man vorher noch seine Staatsbürgerschaft ändert ? und Quasi als Ausländer Geld in Deutschland in Fonds investiert hat ? :D
      Avatar
      schrieb am 09.11.05 21:49:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]18.709.392 von halihalo am 09.11.05 21:33:02[/posting]Schwachsinn ...

      Nicht realisierte Gewinne können nicht besteuert werden.

      Nehmen wir mal an, Du kaufst für 30.000 € eine Aktie,
      die im Dezember sich mit >1000% entwickelt. Dann wären
      ggf. >100.000 € Steuern fällig. Und kurz danach
      geht es wieder runter auf den alten Stand - Deine
      private Inso ist dann nicht mehr weit

      Also die Abschaffung der Sekufrist ist ja schon denkbar
      aber auf virtuelles Geld kann man beim besten Willen
      keine Steuern erheben.
      Avatar
      schrieb am 09.11.05 21:53:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]18.709.693 von hunnifunny am 09.11.05 21:49:41[/posting]... das gleiche würde ja auch für einen Fonds
      mit großer jährlicher Wertsteigerung passieren, wenn
      dann im Januar der Crash käme ...

      Für mich alles unglaubwürdig - wenn´s aber dennoch
      kommen sollte - dann schnell weg ...

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      Avatar
      schrieb am 09.11.05 22:14:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      Noch einmal, wie kann man diese Steuer umgehen ????:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 09.11.05 22:51:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wer sagt das die Steuerfrist fällt?
      Avatar
      schrieb am 09.11.05 23:14:36
      Beitrag Nr. 8 ()
      der alltägliche Politikwahnsinn :mad:

      Es ist wohl schon so ziemlich sicher...

      CDU und SPD sind sich wohl einig :cry:
      Avatar
      schrieb am 10.11.05 00:23:54
      Beitrag Nr. 9 ()
      [posting]18.710.281 von Procera am 09.11.05 22:14:22[/posting]"Noch einmal, wie kann man diese Steuer umgehen ????"

      Genau letztes Jahr hatten wir in diesem Forum auch die Diskussion einer möglichen Spekulationssteuer auf Kursgewinne.:look:

      Diese und andere Überlegungen waren für mich der Grund noch eine fondsgebundene 5 + 7 LV, die DB Vita Plus, abzuschließen. Hier kann ich aus über 120 zum großen Teil Top-Fonds auswählen. Kosten schlappe 0,7 % p.a. und auf die AA gibt es vermittlerabhängig bis zu 90 % Rabatt.:)

      Die Fondspolice habe ich wegen einer möglichen Speku-Steuer gemacht und weil ich im Alter einmal in sichere Anlageformen, Rentenfonds, switchen möchte. Und deren Auszahlungen (Zinsen) wären außerhalb einer Fopo, also in einem Fondssparplan, wesentlich steuerintensiver.

      Was man jetzt noch nach dem 31.12.04 machen kann? Hm, ich würde sagen bestenfalls Verluste aus Wertpapiergeschäften dagegenrechnen.

      Murdo
      Avatar
      schrieb am 10.11.05 07:16:46
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]18.709.610 von Procera am 09.11.05 21:44:42[/posting]Wenn man jeden Monat 3000€ für die Rente übrig hat und sich dann noch über Steuern beschwert, ist man ein Arschloch !
      Avatar
      schrieb am 10.11.05 08:17:29
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ hunnifunny "dann schnell weg"
      Vertue Dich mal nicht, die Steuergesetze in anderen Ländern sind z.T. viel übler. Die Versteuerung von Kursgewinnen gibt´s anderswo schon lange. Alle glauben immer, wir würden hier steuerlich wer weiss wie geknechtet ... Bald gibt´s Geschrei wg. des Wegfalls der Pendlerpauschale/Eigenheimzulage/Halbierung Sparerfreibetrag ... anderswo hat man von solchen Vergünstigungen nicht mal geträumt.
      Avatar
      schrieb am 10.11.05 09:00:03
      Beitrag Nr. 12 ()
      @#10
      wieso den das??:confused:
      Avatar
      schrieb am 10.11.05 09:04:46
      Beitrag Nr. 13 ()
      Also jetzt mal Klartext:
      Wo steht, dass die Steuerfreiheit fällt?
      Wenn sie fällt, wie wird besteuert?
      Also, Einzahlung 5000 €, nach zwei Jahren 6500 € wert,
      Gewinn 1500 €. Mit wieviel Prozent werden diese 1500 €
      besteuert?
      Avatar
      schrieb am 10.11.05 09:14:13
      Beitrag Nr. 14 ()
      @#13,

      das geistert seit spätestens gestern durch die Medien /Nachrichten.

      Termin ab 2008,
      Wie wird besteuert? Weiss noch keiner so genau.
      Avatar
      schrieb am 10.11.05 09:17:40
      Beitrag Nr. 15 ()
      Na, also noch 1 Jahr Schonfrist.
      Im Grunde wissen wir aber alle, dass das kommen wird.
      Dann warten wir mal ab, was die so aushecken.
      Avatar
      schrieb am 10.11.05 09:22:25
      Beitrag Nr. 16 ()
      @13
      soviel ich weiss wirst du mit deinem individuellen steuersatz besteuert.

      wie kann man der deutschen steuer entgehen?
      nur mal ein denkspiel:
      man gründet zum beispiel auf der isle of man einen trust, nennt ihn von mir aus "micky maus" und setzt sich selbst als begünstigten ein. dorthin gehen alle im lauf des lebens gesparten gelder (z.b. fondsanlagen etc.)und werden aktiv verwaltet. natürlich gegen provision. es kommt dann ein hübsches sümmchen zusammen. aber dann nimmt man im rentenalter nur das wieder runter, was man zum leben braucht. ergo dessen muss man auch nur diese auszahlungen versteuern. aber dann mit deinem steuersatz als rentner auf der isle of man.
      funktioniert im prinzip auch mit anderen sogenannten steueroasen.
      was haltet ihr davon? euere meinung ist gefragt. habe ich einen denkfehler drin oder was?
      Avatar
      schrieb am 10.11.05 09:35:40
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hallo lowerperformer,

      das Problem wird wohl sein das Dein ständiger Wohnsitz als Rentner in Deutschland sein wird. Demnach wirst Du auch Steuern mit dem deutschen Steuersatz zahlen müssen. Es sei denn Du wanderst aus und wohnst auf der isle of man. Hoffe das ich jetzt keinen Denkfehler gemacht habe?
      Avatar
      schrieb am 10.11.05 10:14:24
      Beitrag Nr. 18 ()
      tja, also wenn ich 1500 Euro Gewinn hätte und das mit
      dem persönlichen Steuersatz besteuert wird, wären das jetzt bei mir ca. 15 %, also 225 € weg!
      Jetzt hab ich momentan noch einen sehr geringen Steuersatz,
      aber das schmerzt dennoch. Wahnsinn, wenn man bedenkt,
      dass in anderen Ländern das schon Gang und Gebe ist.
      Da müssen wir uns noch an einiges gewöhnen und können
      langsam schon Loblieder auf die Vergangenheit anstimmen!
      Avatar
      schrieb am 10.11.05 11:51:24
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hallo!

      Ich denke eher, dass es sich bei der Meldung um einen "rosa Elefanten" handelt. Sprich: Die Spekulationsfrist soll verlängert und/oder der zu versteuernde Anteil soll erhöht werden (derzeit nur 50%).
      Nachdem die Betroffenen ihr Klagelied vorgetragen haben, wird irgendetwas in der Richtung dabei herauskommen. Die Betroffenen sind glücklich, da sie "das Schlimmste" haben abbiegen können und die Politiker sind zufrieden, weil sie ihre Haushaltslöcher damit stopfen können.
      Das ist halt so: Wenn Arbeit und Konsum mehr belastet werden, dann muss man auch an die Kapitalgewinne `ran.

      MfG, Klaus
      Avatar
      schrieb am 10.11.05 12:20:35
      Beitrag Nr. 20 ()
      Das ist halt so: Wenn Arbeit und Konsum mehr belastet werden, dann muss man auch an die Kapitalgewinne `ran.

      Nee, das ist doch was ganz anderes. Für Arbeit gibt`s ja garantiert Geld, für Spekulationen, wie der Name schon sagt, eben nicht. Wenn der Arbeitnehmer ebenfalls mit seinem ganzen Vermögen für seinen Arbeitserfolg haften würde, wäre ich auch für Gleichbehandlung. "Tut mir leid, sie haben diesen Monat zu schlechte Umsätze gemacht, ihr Einfamilienhaus ist leider weg" :D
      Avatar
      schrieb am 10.11.05 13:01:31
      Beitrag Nr. 21 ()
      [posting]18.736.471 von kn am 10.11.05 12:20:35[/posting]Hallo!

      Das ist der Grund, warum Spekulationsgewinne nur zur Hälfte besteuert werden. Wenn das erhöht wird, dann müssten Verluste komplett abzugsfähig sein. Daher denke ich, dass einfach die Frist verlängert wird. Immobilien haben z.B. eine Frist von 10 Jahren. Ich tippe auf 2-3 Jahre für Aktien. Danach kann man nur noch schwer von Spekulation sprechen.

      MfG, Klaus
      Avatar
      schrieb am 10.11.05 13:51:04
      Beitrag Nr. 22 ()
      Sorry Leute, mit denken und tippen kommen wir nicht weiter.

      Stand der Dinge ist, die 1 Jåhrige Haltefrist soll nicht ein wenig verlængert werden, sondern komplett abgeschafft werden.
      Der Verweis auf andere Lænder ist fuer mich ein Witz. Anderer Lænder haben auch keine Steuer und Abgabenquote von ueber 60 % !!! Und ich kann ebend nur das investieren, was netto uebrigbleibt. Dazu trage ich das ganze Risiko.
      Avatar
      schrieb am 11.11.05 08:08:38
      Beitrag Nr. 23 ()
      @Howkay

      Und wer sowas schreibt wie du, ist für mich ein Sozialschmarotzer!

      Was glaubst du wo das Geld herkommt? Vom faul zu Hause rumsitzen und auf kosten anderer leben? :mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 06:24:37
      Beitrag Nr. 24 ()
      " Gewinne aus Aktien und Immobilien-Spekulation sollen stärker als bisher besteuert werden: Auf Gewinne werden dann 20 % Steuern erhoben. Bisher waren Aktien- und Immobiliengewinne steuerfrei, wenn die Werte mindestens ein Jahr (Aktien) bzw. zehn Jahre (Immobilen) gehalten wurden. " Quelle: Bild


      ALSO LEUTE RAUS AUS DIESEM LAND :D von Eurem hart erarbeitetem netto ( nach über 60% Steuern un Abgaben :D)
      Dürft ihr dann Euere Gewinne NOCH eimal mit 20 % besteuern ! WIE WAR DAS ? MAN SOLLTE SELBER FÜRS ALTER VORSORGEN ? Und gerade beim langfristigem Fondssparen (30-40 Jahre) können ganz ordentliche Gewinne zusammenkommen...
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 10:27:52
      Beitrag Nr. 25 ()
      Na, wenn es in der "Bild" steht, dann muss es ja stimmen. :rolleyes:
      Lies den Koalitionsvertrag vom 11.11.2005.

      Ach ja: Und Gewinne würden bei einer solchen Steuer nicht Doppeltbesteuert. Es geht hier nicht um eine Vermögenssteuer.
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 14:47:57
      Beitrag Nr. 26 ()
      Ich werde wohl auch alle Sparpläne kündigen und alles verkaufen.
      Schade ... die Altersvorsage nach Modell "Fondssparen" ist kaputt.

      JLP2
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 16:38:24
      Beitrag Nr. 27 ()
      [posting]18.708.998 von Procera am 09.11.05 21:05:52[/posting]Was soll das eigentlich werden mir diesem Panik-Thread von Procera?
      Zitate von procera:
      Nun wird aber geplant, zukünftig soll auf alle Gewinne, unabhängig von der Haltefrist, die Steuer bezahlt werden. Angenommen man bespart jahrelang aus seinem bereits versteuerten Einkommen 40 Jahre lang verschiedene Fonds und verkauft sie später mit großen Gewinnen, soll man dann noch auf die Kursgewinne 10-30 % Spekusteuer bezahlen ?"

      Fakt ist:
      20% Steuern auf Spekulationsgewinne. Die ach so kapitalistischen USA nehmen mehr!!!
      Außerdem: betrifft Neuanlagen! Nicht bestehende jahrelange Sparverträge!
      Und procera! Bei entsprechendem Minimumvermögen, welches du ja angeblich hast, gibt es genug Möglichkeiten der Steuervermeidung bzw. ist es nicht lebensbedrohlich, die 20% zu zahlen (da gebe ich Howkay ausdrücklich Recht).

      Procera: "Noch einmal, wie kann man diese Steuer umgehen ???"
      dazu mein Kommentar: Entweder du bist ein armer Ignorant oder ein Sozialschmarotzer...
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 17:43:20
      Beitrag Nr. 28 ()
      Au weia, nächste Runde post-Griffin. Es ist mal gut !!

      Die Steuer ist mal wieder rein ideologische Abkassiere, von wegen reiche Aktionärs-Heuschrecken. Da soll der Staat bitte in Verlustjahren auch 20% der Verluste ersetzen (sofort bar, kein Vortrag in die Zukunft !!), dann wäre die Steuer fair.
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 18:01:15
      Beitrag Nr. 29 ()
      Noch was: wenn ich meine Spekulationsgewinne nur nachts und am Sonntag erwirtschafte (tippe meine orders nur dann rein), sind die dann steuerfrei ? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 18:15:33
      Beitrag Nr. 30 ()
      Winni Pu , es war so schön ruhig ohne dich, gib doch endlich mal RUH !!!!!!!!!!

      Du kannst doch nicht Deutschland mit den USA vergleichen ?? Hast wieder NULL AHNUNG, NULL PEILUNG, aber hier wieder einen auf dicke Hose machen... :D

      Fakt ist, nirgens sind die Abgaben und Steuern höher als in Deutschland, da kommen im Monat schon mal ganz locker über 60 % zusammen. Und wenn man dieses bereits versteuerte Einkommen investiert und dann werden die Gewinne mit 20 % besteuert, ist das für mich eine Doppelbesteuerung der übelsten Sorte. Die Risiken trage ich selber, dafür kommt nicht der Staat auf, wenn die Kohle weg ist...
      Entweder du bist nur mit Kleinstbeträgern in Fonds investiert, oder du LEBST auf KOSTEN der Mitmenschen und von uns !!

      P.s. Was heisst hier Panikthread ? Ist es nicht mal mehr MÖGLICH, so ein wichtiges Thema wie Spekulationssteuer auf FONDs hier sachlich zu diskutieren ? Jeder Anleger mit einem gewissen Kapital dürfte daran interessiert sein

      Warum äusserst du dich hier wieder MIT NULL Gehalt, sondern nur mit PÖBELEI ? Geh zurück unter dem Stein, wo du vorgekrochen bist!
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 19:05:48
      Beitrag Nr. 31 ()
      Koalition will Veräußerungsgewinne ab 2007 besteuern

      Berlin (Reuters) - Die von der großen Koalition geplante Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien und Immobilien von Privatpersonen soll nach den bisherigen Plänen nur für Wertsteigerungen und Neufälle nach dem Jahr 2007 gelten.

      Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Fraktion, Michael Meister, unterstrich am Samstag in Berlin, eine solche Regelung werde sich in die Zukunft richten, nicht in die Vergangenheit. Bislang können Anleger ihre Aktien nach einem Jahr und nicht selbst genutzte Immobilien nach zehn Jahren mit Gewinn verkaufen, ohne dafür dem Fiskus einen Anteil zu geben. Union und SPD wollen diese Zeitfristen zum 1.1. 2007 abschaffen und die Veräußerungsgewinne generell mit 20 Prozent besteuern.

      Bei der Einführung der Besteuerung ist zwischen Neu- und Altfällen zu unterscheiden. Dieser Bestandschutz ist notwendig, um Anleger, die vor der Neuregelung im Glauben auf eine Steuerfreiheit Aktien oder Immobilien gekauft haben, nicht zu schädigen.

      Dazu sind zwei Möglichkeiten denkbar:

      Nach Meisters Worten ist daran gedacht, lediglich die Wertsteigerungen zu besteuern, die nach dem 1. Januar 2007 entstünden.

      Eine andere Möglichkeit wäre, lediglich Aktien- und Immobilien den neuen Steuerregeln zu unterwerfen, die nach Anfang 2007 gekauft werden. Für alle vorherigen Käufe würde dann weiter das alte Recht gelten.


      Unklar ist nach Worten des designierten Bundesfinanzministers Peer Steinbrück zudem, wie etwa Gewinne aus Lebensversicherungen, die auf Aktiengeschäften basieren, oder Fonds-Sparpläne in diesem Zusammenhang behandelt werden.

      Der SPD-Politiker sagte, die genaue Ausgestaltung unterliege dem Gesetzgebungsverfahren. Das Thema Veräußerungsgewinne werde jedoch wieder aufgegriffen, wenn die große Koalition an die Reform der Unternehmensbesteuerung herangehe. Auch dort werde es um die Frage von Veräußerungsgewinnen gehen. Ferner stelle sich in diesem Zusammenhang auch die Frage einer Abgeltungssteuer erneut. Die Unternehmensteuerreform soll Anfang 2008 in Kraft treten. Ziel der Koalition ist es, alle Unternehmen steuerlich gleich zu behandeln. Bislang zahlen Personengesellschaften Einkommensteuer und Kapitalgesellschaften Körperschaftsteuer.



      © Reuters 2005. Alle Rechte vorbehalten.
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 19:12:40
      Beitrag Nr. 32 ()
      Koalition will Veräußerungsgewinne ab 2007 besteuern

      Sa Nov 12, 2005


      Berlin (Reuters) - Die von der großen Koalition geplante Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien und Immobilien von Privatpersonen soll nach den bisherigen Plänen nur für Wertsteigerungen und Neufälle nach dem Jahr 2007 gelten.

      Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Fraktion, Michael Meister, unterstrich am Samstag in Berlin, eine solche Regelung werde sich in die Zukunft richten, nicht in die Vergangenheit. Bislang können Anleger ihre Aktien nach einem Jahr und nicht selbst genutzte Immobilien nach zehn Jahren mit Gewinn verkaufen, ohne dafür dem Fiskus einen Anteil zu geben. Union und SPD wollen diese Zeitfristen zum 1.1. 2007 abschaffen und die Veräußerungsgewinne generell mit 20 Prozent besteuern.

      Bei der Einführung der Besteuerung ist zwischen Neu- und Altfällen zu unterscheiden. Dieser Bestandschutz ist notwendig, um Anleger, die vor der Neuregelung im Glauben auf eine Steuerfreiheit Aktien oder Immobilien gekauft haben, nicht zu schädigen. Dazu sind zwei Möglichkeiten denkbar. Nach Meisters Worten ist daran gedacht, lediglich die Wertsteigerungen zu besteuern, die nach dem 1. Januar 2007 entstünden. Eine andere Möglichkeit wäre, lediglich Aktien- und Immobilien den neuen Steuerregeln zu unterwerfen, die nach Anfang 2007 gekauft werden. Für alle vorherigen Käufe würde dann weiter das alte Recht gelten.

      Unklar ist nach Worten des designierten Bundesfinanzministers Peer Steinbrück zudem, wie etwa Gewinne aus Lebensversicherungen, die auf Aktiengeschäften basieren, oder Fonds-Sparpläne in diesem Zusammenhang behandelt werden.

      Der SPD-Politiker sagte, die genaue Ausgestaltung unterliege dem Gesetzgebungsverfahren. Das Thema Veräußerungsgewinne werde jedoch wieder aufgegriffen, wenn die große Koalition an die Reform der Unternehmensbesteuerung herangehe. Auch dort werde es um die Frage von Veräußerungsgewinnen gehen. (...)

      http://de.today.reuters.com/News/newsArticle.aspx?type=domes…
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 20:05:42
      Beitrag Nr. 33 ()
      [posting]18.765.955 von kn am 12.11.05 17:43:20[/posting]Hallo kn,

      "Au weia, nächste Runde post-Griffin. Es ist mal gut !!"

      post-griffin? das ist zuwenig. Besser: post-griffin + post-templeton + post-joschka Fischer + post-geld ins ausland retten + post-vermögensaufbaufonds ...

      es macht Spass, provokativ zu argumentieren, und procera ist ein dankbares Opfer. Wer lässt sich schon zu Formulierungen hinreissen wie (hier gerade wieder) "Geh zurück unter dem Stein, wo du vorgekrochen bist!" oder "Hast wieder NULL AHNUNG, NULL PEILUNG, aber hier wieder einen auf dicke Hose machen..."

      Zu Deiner Forderung nach sofortiger(!) Verrechnung von Verlusten aus Spekulationsgeschäften: gebe Dir recht.

      Den Begriff "Heuschrecken" kannte ich bisher nur im Zusammenhang mit Hedgefonds.

      "Ideologische Abkassiererei" kann ich nachvollziehen, zumindest, was den Anteil der Inflation an den Gewinnen angeht. Diesen zu besteuern, ist schlichtweg eine Unverschämtheit.

      Aber ich bin sicher, dass es Mittel und Wege gibt ...
      Avatar
      schrieb am 13.11.05 00:10:38
      Beitrag Nr. 34 ()
      genau wenn das so kommt.
      gibt es für mich keine vorsorge mehr .bis 60-65 alles raushauen und dann ab ins altersheim oder gleich in die kiste .
      und das rentenalter sollten sie auf 75 erhöhen dann müsste nicht mehr viel bezahlt werden .und die firmen freuen sich über viele ältere mitarbeiter ja schon immer:
      Avatar
      schrieb am 13.11.05 03:58:28
      Beitrag Nr. 35 ()
      [posting]18.766.493 von WinniePu am 12.11.05 20:05:42[/posting]" es macht Spass, provokativ zu argumentieren, und procera ist ein dankbares Opfer "


      Lass dich mal untersuchen, scheinst mir ein echt großes psychisches Problem zu haben. Aber ob da die ärztliche Hilfe nicht schon zu spät kommt... ?:D
      Avatar
      schrieb am 13.11.05 12:16:11
      Beitrag Nr. 36 ()
      wie gesagt ...
      Avatar
      schrieb am 14.11.05 09:27:58
      Beitrag Nr. 37 ()
      Ich hätte da jetzt mal konkrete Fragen zur Abgeltungssteuer. Ob mir die jetzt passt oder nicht, spielt jetzt eh keine Rolle mehr, die kommt, das ist sicher.

      Frage 1: Also, wenn das Ganze erst ab 1.1.2007 gilt, und ich kaufe noch am 31.12.2006 kräftig ein, sind dann die Gewinne daraus nach einem Jahr also steuerfrei?

      Frage 2: Wie funktioniert das eigentlich praktisch mit der Abgeltungssteuer? Beispiel: Kauf 2.5.2007 Fondsanteile im Wert von 1000 €. Bis zum Ende des Jahres explodiert der Fonds und macht 50 %. Ich entscheide mich, Gewinne mitzunehmen und verkaufe am 22.12.2007. Gewinn: 500 €.
      Und dann?? Wir dann automatisch von der auszuführenden Stelle (Consors, DiBa, Ebase ect.) 20 % von den 500 Euro
      einbehalten bzw. abgeführt, also 100 Euro:cry:, oder muss ich selber das machen oder läuft das dann über die Einkommenssteuer?
      Wer kann den Vorgang leicht und verständlich erklären?
      Danke!
      Avatar
      schrieb am 14.11.05 09:53:03
      Beitrag Nr. 38 ()
      @MatthiasM

      Deine Frage ist wohl zur Zeit noch nicht zu beantworten, da man sich noch nicht geeinigt hat welche Gewinne aus Aktien/Fonds überhaupt besteuert werden sollen (also alle Gewinne, die nach 1.1.2007 erzielt wurden oder alle Gewinne, die aus Aktien/Fonds stammen, die nach 1.1.2007 gekauft wurden) und das wie steht auch noch nicht fest, falls die überhaupt schon daran gedacht haben. Die ganzen Lehrer in der Politik sind nähmlich offensichtlich beratungsresistent und schalten nie Experten ein, wenn es die Gesetzgebung betrifft. Dann gibt es wieder so viele handwerkliche Fehler, daß die alle paar Monate nachbessern müssen.

      Also erstmal abwarten, was die sich denn jetzt wieder ausdenken. Wenigstens soll die Steuer nicht rückwirkend gelten.

      Gruß
      Kaktus
      Avatar
      schrieb am 14.11.05 10:38:04
      Beitrag Nr. 39 ()
      Kapital ist wie ein scheues Reh. Wenn es im Gesetzesblätterwald raschelt, ist es schon weg.
      :D

      Natürlich wird jeder vernünftige Mensch erst einmal alle rechtmäßigen Möglichkeiten prüfen diese neue Steuer zu umgehen und dann die unrechtmäßigen. Bei den unrechtmäßigen Möglichkeiten muß man halt das Risiko einschätzen erwischt zu werden und auch die sonstigen Nachteile mit berücksichtigen. Aber mit der Risikoeinschätzung sind wir ja bestens vertraut.:D

      Zuerst also einmal abwarten bis das Gesetz ausformuliert ist, dann Informationen über die Umgehungsmöglichkeiten besorgen und dann handeln. Vielleicht eine Anlage in einem anderen Land oder eine andere Anlageform? Ich schätze dieser Thread wird uns noch lange beschäftigen.
      Avatar
      schrieb am 14.11.05 11:17:03
      Beitrag Nr. 40 ()
      Dazu wieder mal eine Frage von mir.

      Ich besitze u. a. ein Fondsdepot in Luxemburg, welches über die Fondsplattform MOVENTUM betrieben wird.
      Eigentlich wollte ich das Depot auflösen und alles auf EBASE übertragen wegen des 100 %-Rabatts auf den AA.

      Würde das Depot in Luxemburg etwas bringen, wenn man die Abgeltungssteuer ab 2007 in Betracht zieht?
      Schließlich sind die Banken dort (noch) nicht zur Meldung
      an den deutschen Fiskus verpflichtet.
      Wenn das Finanzamt sich aber die Kontobewegungen genauer ansieht, dann wird sie halt schon bemerken, dass ständig
      Geldbewegungen nach Luxemburg vollzogen werden.
      Allerdings weiß das FA ja nicht, wass ich mit dem Geld mache. Oder doch? Wie ist das?
      Avatar
      schrieb am 14.11.05 11:37:48
      Beitrag Nr. 41 ()
      " ...dann Informationen über die Umgehungsmöglichkeiten besorgen und dann handeln. Vielleicht eine Anlage in einem anderen Land oder eine andere Anlageform? Ich schätze dieser Thread wird uns noch lange beschäftigen."

      Ich liebe diese Darlegung :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 12:40:51
      Beitrag Nr. 42 ()
      Spekulationssteuer auch auf Investitionen vor 2007

      Trotz Problemen bei Immobilienbewertung
      von Frank Stocker

      Zum 1. Januar 2007 sollen die Spekulationsfristen für Aktien und Immobilien entfallen und Gewinne daraus mit einer Steuer von 20 Prozent belegt werden. Dies sieht der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vor. Zur konkreten Ausgestaltung gibt es bisher viele offene Fragen. Eine davon scheint jedoch nun gelöst.


      "Fällig wird die Steuer auf alle Wertsteigerungen, die nach dem 1. Januar 2007 erzielt wurden", sagte Michael Meister, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, gegenüber der "Welt am Sonntag". "Dies gilt somit auch für Investitionen, die vor dem Stichtag getätigt wurden", so Meister weiter. Bislang war auch die Variante im Gespräch, nur Wertpapiere und Immobilien zu erfassen, die nach dem Termin erworben wurden.


      Die nun angestrebte Regelung kommt dem Bankenverband entgegen. Er hatte in der vergangenen Woche bereits für diese Lösung plädiert. Andernfalls wäre in den Depots über Jahre zwischen Altaktien und Wertpapieren, die nach dem Stichtag gekauft wurden, zu unterschieden. Zudem könnte es dann zu einer Kaufwelle zum Ende des Jahres 2006 kommen.


      Ganz anders dagegen die Sicht der Immobilienbranche. Während bei Aktien der Wert zum Stichtag leicht feststellbar ist, gilt dies bei Immobilien nicht. "Aus unserer Sicht wäre es daher sachgerecht, die neuen Regeln nur für nach dem 1.1.2007 erworbene Immobilien anzuwenden", sagt Ralf Krabbes, Bundesgeschäftsführer des Bundesverbandes Freier Immobi- lien- und Wohnungsunternehmen (BFW). "Für alle, die bereits investiert haben, muß es eine Übergangsregelung geben."


      "Bei bestehenden Immobilienanlagen ist sehr schwer festzustellen, welchen Wert sie zum Stichtag 1. Januar 2007 haben", sagt auch Götz Wiese, Anwalt und Steuerexperte bei der Kanzlei Latham & Watkins. Dafür müsse gegebenenfalls ein Wertgutachten in Auftrag gegeben werden - ein sehr kostspieliges Unterfangen. "Man sollte daher einen ganz klaren Schnitt machen und nur Anschaffungen erfassen, die nach dem Stichtag erfolgen", so Wiese.


      Meister hält diese Probleme jedoch für lösbar. "Der Wert der Immobilien zum 1. Januar 2007 wird in irgendeiner Form festzulegen sein, sei es durch Schätzung, auf Basis des Einheitswerts oder auf andere Weise", sagt er.


      Unklar ist nach seinen Worten dagegen noch, welche Vermögensgegenstände außer Wertpapieren und Aktien überhaupt besteuert werden, also ob beispielsweise Goldmünzen, Kunstgegenstände oder Briefmarken ebenfalls erfaßt werden. "Darüber wurde noch nicht gesprochen", so Meister.


      Artikel erschienen am 20. November 2005
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 16:29:44
      Beitrag Nr. 43 ()
      " Unklar ist nach seinen Worten dagegen noch, welche Vermögensgegenstände außer Wertpapieren und Aktien überhaupt besteuert werden, also ob beispielsweise Goldmünzen, Kunstgegenstände oder Briefmarken ebenfalls erfaßt werden. " Darüber wurde noch nicht gesprochen" , so Meister. "

      Die wollen echt immer weiter und dreister abzocken...
      Wie man in diesem Lande noch ehrlich und anständig bleiben soll, frage ich mich ernsthaft. Zum Glück betrifft mich diese Frage nicht mehr :D
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 17:02:41
      Beitrag Nr. 44 ()
      Gilt die Besteuerung ab 2007 auch für eine fondsgebundene Lebensversicherung (Beinhaltet Aktienfonds) die noch vor dem Fall des Steuerprivilegs für Lebensversicherungen abgeschlossen wurde?

      upgrader
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 19:22:23
      Beitrag Nr. 45 ()
      [posting]18.779.353 von MatthiasM. am 14.11.05 11:17:03[/posting]Laut Entwurf der CDU müßte über das FiAmt abgerechnet werden; allerdings ein Widerspruch zu der Rahmenbedingung, dass alle Kontrollen mittels Abgeltungssteuer überflüssig sind. Solange Luxemburg keine Kontrollmitteilungen verschickt, erfährt das deutsche FiAmt direkt nix von Deinem Depot; indirekt könnte es dennoch was erfahren (Überweisungen, Buchungen, Auszahlungen usw..)

      Art
      Avatar
      schrieb am 03.01.06 21:23:51
      Beitrag Nr. 46 ()
      Vielleicht trifft die folgende Aussage auf nicht viel Gegenliebe in diesem Forum, aber wenn man ehrlich ist, leuchtet es nicht ganz ein, warum Zinsen und Dividenden zu versteuern sind, Kursgewinne aber nicht. Unternehmen können in gewissem Umfang entscheiden, ob sie Gewinne als Dividenden ausschütten, die heute zu je 50% vom Unternehmen und vom Aktionär zu versteuern sind oder ob sie die Gewinne einbehalten und z.B. investieren. (Inwieweit diese einbehaltenen Gewinne von Unternehmen versteuert werden müssen weiß ich nicht.)

      Man bedenke, daß manche Unternehmen, wie z.B. der Daimler, jahrelang Dividenden aus der Substanz bezahlt haben. Diese mußten dann von den Aktionären versteuert werden. Mir erscheint dies übrigens als grober Fall von Untreue seitens der Unternehmen gegenüber ihren (Klein-)Aktionären.

      Einbehaltene (thesaurierte) Unternehmensgewinne führen normalerweise zu Kursgewinnen. Falls diese thesaurierten Gewinne bereits von den Unternehmen zu versteuern sind, würde eine Versteuerung der Kursgewinne einen klaren Fall der Doppelbesteuerung darstellen. Dies könnte verfassungsrechtlich problematisch sein.

      Der zweite kritische Punkt der Kursgewinnbesteuerung liegt in der steuerlichen Behandlung von Kursverlusten. Die Sozialisierung (eines Teils) der Kursgewinne (Abschlagsteuer) verbunden mit einer vollständigen Aufbürdung der Verluste auf den Bürger (kein steuerlicher Abzug von Verlusten), so wie es heute verschiedentlich diskutiert wird, wäre schon eine besonders drakonische Maßnahme. Eine Abfolge von Gewinnen und Verlusten liegt in der Natur von Aktienanlagen. Es kann nicht sein, daß der Staat hier den Rosinenpicker spielt und nur bei den Gewinnen die Hand aufhält.

      Die Frage ist, was können wir als einfache Bürger tun um der Gier der schwarz-roten Regierung zu begegnen? Denn allzu drakonische Steuern lägen nicht einmal im Interesse des Staates! Wie oben schon zitiert ist das Kapital ein scheues Wild. Eine massive Kapitalflucht könnte die Folge sein. Die Anleger könnten auch in unsinnige Fondsversicherungsprodukte getrieben werden, falls diese von der Kursgewinnbesteuerung ausgenommen werden sollten. Anleger würden mehr Geld in festverzinsliche Wertpapiere stecken. Unserer Industrie würde das Kapital der eigenen Bürger fehlen. Ganz zu schweigen vom negativen Einfluß auf die bekanntlich sehr mangelhafte Aktienkultur in diesem Lande.

      Was können wir also tun? In Amerika gibt es eine gute Sitte: die Bürger schicken ihren Abgeordneten Briefe in großer Zahl, wenn ihnen irgendetwas nicht passt. Vielleicht wäre es gut einen Musterbrief zu entwerfen. Man könnte auch versuchen den Bankenverband als Verbündeten zu bekommen, denn auch er müsste ein Interesse haben, daß die Aktienkultur nicht weiter abnimmt.

      Gruß,

      Mumax
      Avatar
      schrieb am 03.01.06 21:53:51
      Beitrag Nr. 47 ()
      Die Lösung einer von der Bank abgezogenen Abgeltungssteuer heißt Direktanlagebank in Österreich und ähnliche. Diese können vom deutschen Staat nicht verpflichtet werden, irgendwelche Steuern abzuziehen. Ob diese Gewinne dann nachträglich von jedem deklariert werden, weiß ich ja nicht. Wie sagte ein Schweizer Bankier: "ich mache den Job schon 20 Jahre, aber eine Steuerbescheinigung hat noch kein deutscher Kunde verlangt" :D
      Avatar
      schrieb am 04.01.06 03:10:37
      Beitrag Nr. 48 ()
      [posting]18.708.998 von Procera am 09.11.05 21:05:52[/posting]Ich glaube auch, daß das eine rechtswidrige Doppelbesteuerung ist. Bin allerdings kein Jurist. Evtl. wird wieder jemand vor dem Bundesverfassungsgericht klagen und Recht bekommen. Ich hoffe es zumindest.

      VG Nitron
      Avatar
      schrieb am 04.01.06 20:57:15
      Beitrag Nr. 49 ()
      [posting]19.522.655 von Nitron am 04.01.06 03:10:37[/posting]Ich habe mittlerweile gelesen, daß einbehaltene Unternehmensgewinne auch mit 25% versteuert werden.

      Damit kann ich meinen Verdacht der Doppelbesteuerung so nicht mehr aufrechterhalten. Die ganze Sache muß man im Zusammenhang mit dem Halbeinkünfteverfahren sehen. Die Körperschaftsteuer ist seinerzeit nämlich nicht wirklich halbiert worden sondern beträgt weiterhin 50% allerdings nur auf die Hälfte der Gewinne. Die andere Hälfte muß der Anteilseigner als Dividenden mit der Einkommensteuer versteuern. (Wegen des Halbeinkünfteverfahrens kann Körperschaftsteuer heute nicht mehr auf die Einkommensteuer angerechnet werden).

      Der Fiskus fragt sich nun natürlich was passiert wenn die Gewinne nicht ausgeschüttet werden. Hier guckt er für die andere Hälfte nach einem Jahr Spekulationsfrist in die Röhre.

      Somit wäre eine Kursgewinnsteuer auf die Hälfte der Kursgewinne steuersystematisch sinnvoll. Wenn man nun einen durchschnittlichen Grenzsteuersatz der Anteilseigner von 40% annähme, ergäbe sich genau die vorgeschlagene Abgeltungssteuer von 1/2 * 40% = 20%.

      Die Abgeltungssteuer wäre natürlich für Anleger mit wenig Einkommen eine ganz schöne Härte. Ich denke mir allerdings, daß unsere rot-schwarze Regierung denkt, daß - bei der real in Deutschland existierenden Aktienkultur - die linke Klientel sowieso kaum in Aktien anlegt :-)
      Avatar
      schrieb am 04.01.06 23:49:13
      Beitrag Nr. 50 ()
      Hi,

      ich schreibe oft an die Ministerien oder an Unternehmen wenn mir etwas stinkt. Bekomme erstaunlich oft Antworten, die aber oft fertige Vorlagen sind.

      Es mag Zeitverschwendung sein, denn langsam habe ich es auch satt mich über die Politik zu Ärgern, ich mache mir damit nur selbst Stress und verschwende meine Zeit. Es ist einfah lächerlich und peinlich was in Berlin "zum Wohle des Volkes" nach "bestem Wissen und Gewissen" geschieht. Wir lassen uns verarschen!

      In Frankreich wären die schon längst auf den Straßen! Wäre schön wenn die Müllabfuhr in Berlin (Regierungsviertel) mal 6 Wochen streiken würde!

      "Absahnen und abhauen!"
      Grüße
      BF
      Avatar
      schrieb am 04.01.06 23:59:28
      Beitrag Nr. 51 ()
      Hi, ich wieder,

      ich glaube einige haben wegen der Steuer zu viel Panik!

      Wie von einigen bereits erwähnt. Es geht um Veräußerungsgewinne !

      Einige Dinge dazu:
      1) Es kontrolliert jetzt keine Sau und wird es auch in Zukunft nicht!!! Außerdem derzeit noch egal solange ihr eure Aktien 365 Tage haltet.

      2) Was viele nicht wissen: Gewinne aus Veräußerungsgewinnen umschließen meines Wissens alle Objekte! Briefmarken, Münzen, Vasen, Cds... hat also eigentlich erstmal nichts mit Aktien zu tun.

      Wenn man am Flohmarkt eine CD mit der Absicht kauft sie in ebay mit Gewinn zu verkaufen, ist das ein Spekugewinn und steuerpflichtig. Derzeit gilt eine Frist von 12 Monaten (und der Speku-Freibetrag oder wie der heißt?).

      3) Wie gesagt geht es in der Diskussion meist um Gewinne bei der Veräußerung. Undenkbar, dass man den Wert seines Depots, oder Depotzuwachs, Sammelmünzen, oder den Wertzuwachs seines eigenen Hauses jedes Jahr versteuern müsste.

      Grüße
      BF
      Avatar
      schrieb am 05.01.06 15:27:57
      Beitrag Nr. 52 ()
      Dies ist der Hammer:
      Experten erwarten, daß nur noch Wertpapiere steuerfrei bleiben, die vor dem 1. Januar 2007 gekauft und mehr als 1 jahr gehalten wurden. Damit würden sämtliche Käufe in 2006 bereits unter das neue Gesetz fallen.

      Drittletzter Absatz von unten:
      http://www.welt.de/data/2005/12/31/825281.html


      Dies würde ja bedeuten, daß man seine bestehenden Positionen nicht mehr verkaufen kann, weil sie in der Zukunft weiter steuerfrei bleiben. Wertpapierumschichtungen werden damit erschwert, denn wer verkauft schon Wertpapiere, wenn auch deren zukünftige Gewinne weiter steuerfrei bleiben - doch nur wenn sie sehr schlecht laufen. Da wird mancher seine Positionen auf Dauer halten.
      Avatar
      schrieb am 05.01.06 21:42:42
      Beitrag Nr. 53 ()
      [posting]19.539.054 von Mr.BA am 04.01.06 23:59:28[/posting]Es ist davon auszugehen, daß es eine Abgeltungssteuer wird - aus Steuervereinfachungsgründen.

      Die deutschen Banken werden wohl verpflichtet die Kursgewinnsteuer gleich beim Verkauf einzubehalten und an den Fiskus abzuführen. Da gibt es kein Entkommen, will man nicht sein Geld in`s Ausland schaffen. Es gibt Aussagen wonach an eine negative Steuer bei Verlusten geflissentlich übersehen werden soll. Dies könnte ein Ansatz für eine Verfassungsklage sein.

      Ein Modell der jährlichen Versteuerung der Buchgewinne ist auch denkbar. Ich glaube, daß dies in den USA so gemacht wird (Man unterscheidet dort short term and long term capital gains - wäre mal interessant die Details zu eruieren). Wegen der Bewertungsprobleme mit Immobilien könnte dieses Verfahren auf börsennotierte Wertpapiere beschränkt werden.

      Das traurige an der Kursgewinnsteuer ist, daß dann wohl die unseligen Versicherungsverträge eine bessere Rendite bringen könnten als selbstgemanagte Depots. Ich habe das mal durchgerechnet.

      Genaue Aussagen lassen sich natürlich nur machen, wenn man die genauen Gesetzestexte kennen würde. Gibt es eigentlich schon einen Gesetzesentwurf?

      Gruß

      Mumax
      Avatar
      schrieb am 05.01.06 23:41:41
      Beitrag Nr. 54 ()
      [posting]19.555.155 von Mumax am 05.01.06 21:42:42[/posting]So, ich hab mich mal informiert wie die Amis das so machen. Dies sind die Regeln, die 2004 für Finanzinvestments galten - ob`s neuere gibt weiß ich nicht)

      Short term capital gains sind Veräußerungsgewinne von unter einem Jahr und werden normal mit der Einkommensteuer versteuert (10% bis 35%), die also niedriger ist als in Deutschland.

      Long term capital gains sind folglich Veräußerungsgewinne nach mehr als einem Jahr und werden mit 5% - 15% versteuert, je nach Einkommensklasse. Wer mehr als 29050$ verdient zahlt also die 15%.

      Verluste können verrechnet bzw. in die Folgejahre übertragen werden. Es können sogar bis zu $3000 mit beliebigen anderen Einkünften verrechnet werden.

      Kompensation der Inflation war wohl mal im Gespräch, gibt es anscheinend momentan aber nicht.

      Es gibt in den USA viele Experten (z.B. http://www.cato.org/pubs/pas/pa-242.html), die die Capital Gains Tax für wirtschaftlichen Unsinn halten. Schon 1995 wurde festgestellt, daß 7,5 Billionen US$ festliegen und der Steuer unterliegen würden, falls sie in andere (sinnvollere) Anlagen umgeschichtet würden.
      Avatar
      schrieb am 06.01.06 09:17:36
      Beitrag Nr. 55 ()
      dazu kommen aber in usa die state und evtl. die local taxes - was dich, wenn du in new york city lebst, locker auf knapp ueber 50 % katapultiert.
      Avatar
      schrieb am 06.01.06 14:27:43
      Beitrag Nr. 56 ()
      @ Procera,
      verrätst du uns dein Geheimnis? Was meinst du damit: zum Glück betrifft mich dieses Problem nicht mehr?
      Avatar
      schrieb am 06.01.06 14:36:03
      Beitrag Nr. 57 ()
      [posting]19.547.728 von frank05 am 05.01.06 15:27:57[/posting]http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/threadpag…
      Avatar
      schrieb am 09.01.06 13:55:19
      Beitrag Nr. 58 ()
      Am Haken des Fiskus

      (Euro am Sonntag) vom 08.01.2006 Ausgabe 02/06


      Noch können Aktionäre Kursgewinne steuerfrei einstreichen, wenn sie die Spekulationsfrist beachten.
      Doch das ist längst nicht alles, was Anleger zum Umgang mit dem Finanzamt wissen müssen.

      Die Große Koalition hat Großes vor: Gesundheits- und Rentensystem stabilisieren, die
      Staatsfinanzen sanieren, ab 2007 die Maastricht-Kriterien wieder einhalten, die
      Arbeitslosenzahlen kräftig senken und die Wirtschaft auf Touren bringen. Allein für die letzten
      beiden Punkte plant die Regierung ein 25-Milliarden-Euro-Programm für Wachstum,
      Beschäftigung und Investitionen aufzulegen. Das muß natürlich gegenfinanziert werden, wie es
      im schönsten Politiker-Neusprech heißt. Bedeutet: Irgendwo muß die Regierung das ganze Geld
      hernehmen. Und da werden auch Kapitalanleger kräftig bluten.

      So soll der Sparerfreibetrag, der jedem Steuerpflichtigen zusteht, von derzeit noch 1370 Euro
      (zuzüglich 51 Euro Werbungskosten) ab dem 1. Januar 2007 auf höchstwahrscheinlich 750 Euro
      reduziert werden. Noch schlimmer: In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD bereits
      angekündigt, die „Besteuerung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften neu zu
      regeln“. Das trifft insbesondere private Kapitalanleger. Denn bisher waren Kursgewinne bei
      Wertpapieren unter bestimmten Bedingungen steuerfrei (siehe unten). Künftig sollen auch diese
      Gewinne generell steuerpflichtig werden. Wie aus Berlin zu hören ist, werden demnach ab dem 1.
      Januar 2007 Kursgewinne aller Voraussicht nach mit einem pauschalen Steuersatz von 20
      Prozent belegt. Die genauen Details werden im Laufe des Jahres 2006 festgezurrt.
      Doch bis der Fiskus generell bei Börsengewinnen mitkassiert, fließt noch viel Wasser die Spree
      hinunter. Und da lohnt es, die Regeln zu kennen, die bei der Besteuerung von Wertpapieren
      derzeit (noch) gelten. Nur dann können clevere Anleger soviel wie möglich für sich herausholen.
      Euro am Sonntag erläutert in einer Serie alle Fragen rund um die Besteuerung von Aktien,
      Anleihen, Derivaten, Finanzinnovationen und Fonds. Gerade jetzt besonders aktuell, da sich die
      ersten bereits an die Steuererklärung 2005 machen. Aber auch alle, deren Steuererklärung für
      2004 noch offen ist, können davon profitieren. Im ersten Teil der Serie geht es um Aktiendeals.

      Ob Gewinne oder Verluste: Jeder Börsianer muß beim Handel mit Aktien und Optionsscheinen
      schon jetzt die Steuerbehörden im Blick haben. Sofern es sich nicht um eine sogenannte
      Finanzinnovation handelt (dazu mehr in der nächsten Euro-Ausgabe) und die Papiere weniger als
      zwölf Monate gehalten wurden, sind Gewinne aus dem Verkauf der Papiere als sogenanntes
      privates Veräußerungsgeschäft zu versteuern. Verluste hingegen können im gleichen Jahr nur mit
      Gewinnen aus Spekulationsgeschäften verrechnet werden. Kann nicht der gesamte Verlust in
      dem Jahr verrechnet werden, in dem er angefallen ist, dann darf der verbleibende Verlust
      entweder in die Folgejahre vor- oder ein Jahr zurückgetragen und wiederum mit Gewinnen aus
      privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.
      Bei den meisten Aktiendeals ist zudem das Halbeinkünfteverfahren zu beachten. Dies bedeutet,
      daß Gewinne nur zur Hälfte in die Besteuerung einfließen, Verluste im Gegenzug aber ebenfalls
      nur zu 50 Prozent anrechenbar sind. Diese hälftige Anrechnung gilt sowohl für die
      Spekulationsgeschäfte selbst als auch für die Erträge aus den Papieren, beispielsweise den
      Dividenden. Entsprechend können Werbungskosten ebenfalls nur zur Hälfte steuerlich
      berücksichtigt werden.
      Liegt der Saldo der Gewinne und Verluste aus den Spekulationsgeschäften im Jahr unter der
      Freigrenze von 512 Euro (Ehepaare: 1024 Euro), bleibt der gesamte Gewinn steuerfrei. Kleines
      Schmankerl für Aktionäre: Durch die Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens wird die Freigrenze
      bei Kursgewinnen mit Aktien de facto verdoppelt. Doch Achtung, liegt der der Besteuerung zu
      unterwerfende Gewinn auch nur auf der Freigrenze von 512 Euro, muß der gesamte Gewinn
      versteuert werden. Beispiel: Ein alleinstehender Anleger erzielte mit Aktiengeschäften im
      vergangenen Jahr einen Spekulationsgewinn von 1022 Euro. Davon ist nur die Hälfte – also 511
      Euro – der Besteuerung unterworfen. Da der Gewinn damit unter der Freigrenze liegt, bleibt er
      ungeschmälert. Hätte der Aktionär dagegen Spekulationsgewinne von 1024 Euro erzielt, hätte er
      die Hälfte davon – also 512 Euro – mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern müssen.
      Übrigens: Ausgeschüttete Dividenden zählen als Erträge aus Kapitalvermögen bei der Freigrenze
      von 512 Euro nicht mit, wohl aber beim Sparerfreibetrag.
      Selbst wer alle Regelungen zum Halbeinkünfteverfahren beachtet und um die Bedeutung der
      Termingeschäfte weiß, hat es bei der Berechnung seiner Spekulationsgewinne nicht immer
      leicht. Denn bei Staffelgeschäften – wenn man also Aktien desselben Unternehmens zu
      mehreren Zeitpunkten und zu unterschiedlichen Kursen kauft und verkauft – ist außerdem ab
      dem vergangenen Jahr grundsätzlich das sogenannte Fifo-Verfahren zu beachten.
      Konnte der Anleger für das Jahr 2004 beispielsweise bei der Berechnung der Staffelkäufe
      wahlweise die sogenannte Durchschnittswertmethode oder das Fifo-Verfahren anwenden, gilt ab
      2005 definitiv nur noch Fifo. Das heißt: Für den Fiskus gelten die Papiere als zuerst veräußert,
      die auch als erste angeschafft worden waren (Fifo = first in, first out). Dies hat das
      Bundesfinanzministerium in einer Anweisung vom 5.April 2005 (IV A 3-S 2259-7/05)
      bekanntgegeben. Ab dem Jahr 2005 sind die Banken demnach verpflichtet, entsprechende
      Spekulationsgewinne für den Anleger zu berechnen und ihm zusammen mit dem jährlichen
      Depotauszug zuzusenden.
      Da die Bank aber nicht wissen kann, ob betroffene Aktionäre für das Jahr 2004 die
      Durchschnittsmethode oder das Fifo-Verfahren angewendet haben, dies aber für die Berechnung
      2005 ebenfalls wichtig sein kann, sollten Anleger dies ihrer Bank – und eventuell mit der
      nächsten Steuererklärung auch dem Finanzamt gegenüber – schriftlich erläutern, um Irritationen
      und zu hohe Steuerbelastungen zu vermeiden.
      Auch Gewinne und Verluste aus Termingeschäften – hierzu gehört insbesondere der Handel mit
      Optionsscheinen, Discountzertifikaten oder Partizipationsscheinen sowie allen Zertifikaten, die
      Aktien vertreten, – rechnet der Fiskus zu den Spekulationsgeschäften, sofern Kauf und Verkauf
      innerhalb eines Jahrs erfolgten. Aber Achtung: Bei Gewinnen mit diesen Wertpapieren wird das
      steuersparende Halbeinkünfteverfahren nicht angewendet.
      Wie ist es aber, wenn das Unternehmen, bei dem man als Aktionär investiert ist, plötzlich einen
      Aktiensplit durchführt, Bonusaktien herausgibt oder eine Kapitalerhöhung plant? Oft können nicht
      mal die Bankberater erläutern, wie diese „Sonderformen“ der Kapitalanlage zu besteuern sind.
      Hier sorgen die beiden Randspalten rechts und links für den Durchblick. «
      Avatar
      schrieb am 10.01.06 01:34:40
      Beitrag Nr. 59 ()
      Weiß jemand, wie es ab 2007 mit der Besteuerung von "grauen oder schwarzen Fonds" aussieht? Kommen die 20 % dann noch obendrauf? Oder muß für diese Fondskategorie eine neue Steuerregelung ausgebrütet werden?

      1993 gab es diverse Länderfonds vom Portugal Fund über den Chile Fund bis zum China Fund,
      Thai Fund, Korea Fund etc., die man an der Börse Berlin wie Aktien kaufen konnte. Die Besteuerung beim Verkauf lief anfangs auch normal.

      Später wurde dann eine pauschale Besteuerung mit 20 % eingeführt, egal ob beim Verkauf Gewinn oder Verlust erzielt wurde. Diese 20 % wurden mit dem Freistellungsauftrag verrechnet, sofern dieser noch nicht ausgeschöpft war. Andernfalls wurden die 20 % bei der Verkaufsabrechnung direkt abgezogen.

      Im Gegensatz zur heutigen Regelung kann man das ja noch als human betrachten, obwohl ich mich immer frage, ob neue Regelungen auch nur für neue Käufe/Verkäufe gelten sollten und nicht für zurückliegende Fondskäufe.

      Die o.a. pauschalen 20 % reichten anscheinend nicht aus, um die Fonds mit intransparenter Versteuerung abzustrafen.
      Also brütete man ein neues Investmentgesetz aus mit einem jährlichen Mehrbetrag.

      Steuerpflichtig beim Anleger sind:

      Die Ausschüttung in voller Höhe zuzüglich 70 % des Mehrbetrages, der sich aus der Differenz zwischen dem festgesetzten Rücknahmepreis am Jahresanfang und Jahresende ergibt.

      Unabhängig vom Wertzuwachs mindestens 6 % des letzten Rüchnahmepreises am Jahresende, so dass auch im Falle eines Kursverlustesv eine Besteuerung erfolgt.

      In der Info der Bank heißt es dann:

      Dieser "JÄHRLICHER MEHRBETRAG" gilt mit dem Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres als zugeflossen und ist maßgeblich für Ihre Steuerpflicht. Der im Beleg ausgewiesene Betrag wird nicht zur Auszahlung gebracht. Es erfolgt keine Gegenbuchung.

      Bitte beachten Sie, daß die Abrechnungen mit dem Depotbestand zum 30.12. des jeweiligen Jahres erstellt werden. Fondsanteile, die nach diesem Termin erworben bzw. veräußert wurden, sind nicht enthalten.

      Etwas kompliziert. Um herauszukriegen, wie sich das neue Investmentgesetz auswirkt, verkaufte ich 100 China Funds WKN 884475.
      Wegen gegenüber dem Vorjahr aufgelaufener Verluste erfolgte eine pauschale Besteuerung mit 6 %, die aber ´mit dem Freistellungsauftrag verrechnet wurden.
      Die Freude über die neue Abrechnungsversion währte nicht lange. Dann wurde nämlich die erfolgte Abrechnung storniert.

      3 Wochen später erfolgte dann die neue Abrechnung mit einem gesamten Verkaufswert von 2.400,00 € und einem ZAST-pflichtigen Gesamtbetrag von 2.270,79 €.
      Auf Freistellungsvolumen angerechnt 2.066.40 €. Bemessungsgrundlage für einbehaltene ZAST € 204,39.


      Der bis dahin bei weitem nicht ausgeschöpfte Freistellungsauftrag war plötzlich überschritten mit der Folge, daß sämtliche Dividenden aufzulisten sind, die sonst innerhalb des Freistellungsvolumens abgegolten wären.

      Ich reklamierte die Vorgehensweise bei einem namhaften Discountbroker, kam aber auf keinen grünen Zweig. Nachdem anscheinend weder ich noch der Disountbroker bei der Abrechnung nach dem neuen Investmentgesetz durchblickte, erlaubte ich mir, eine E-Mail mit dem Sachverhalt an das
      BMF zu schicken. Möglicherweise aufgrund des laufenden Wahlkampfes erhielt ich gar nicht erst eine Antwort.

      Auch bei Diskussionen im Steuer-Forum erhielt ich m.E. keine einleuchtende Antwort zu dem von mir geschilderten
      Abrechnungsproblem.

      Deshalb hier jetzt der letzte Versuch:

      Wie weit kann man die Vorgehensweise nach einem in 2005 erstellten Investmentgesetz rückwirkend anwenden?
      Ist es nicht so, daß ein solches Gesetz erst für künftige Käufe/Verkäufe anzuwenden ist?

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 10.01.06 11:46:08
      Beitrag Nr. 60 ()
      Wie weit kann man die Vorgehensweise nach einem in 2005 erstellten Investmentgesetz rückwirkend anwenden?

      Damit keine Mißverständnisse entstehen, der Datenservice des Discountbrokers, ClearStream, Luxemburg, geht bei der Besteuerung bis 1999 zurück.

      Ich frage mich nun, was passiert, wenn ein Anleger solch einen Länderfonds, der heute im Gegensatz zu damals als schwarzer Fonds eingestuft wird, schon 1993 gekauft hat.
      Muß der Anleger dann noch mehr versteuern, als den heutigen Kurswert?

      Ich hoffe doch, daß der eine oder andere Experte hier im Forum sich mit der Materie auskennt und die angesprochenen Fragen freundlicherweise beantwortet.

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 20.05.06 15:33:53
      Beitrag Nr. 61 ()
      (Thread hochhol)
      Weiß jemand was Neues zu diesem Thema?:confused:
      Avatar
      schrieb am 21.05.06 18:44:20
      Beitrag Nr. 62 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.694.860 von DerHans am 20.05.06 15:33:53Ja Hans ich frag mich auch :confused: wie wir in Deutschland für die Zukunft vorsorgen sollen.

      Fondskäufe werden dann immer unattraktiver Ausgabeaufschlag, Sparplan mit 20 % am Ende versteuern ich weiss nicht wohin diese Politiker denken.

      Klar, ist nicht viel 20 % dazu Halbeinkünfteverf. od nicht, wer in das Risiko geht solle nicht bestraft werden.

      Was tun gehen wir auch auf die Strasse?

      Erst 2004 war der Sparerfreibetrag von vormals 1 550 EUR bzw. 3 100 EUR abgesenkt worden auf 1 370 EUR bzw. 2 740 EUR. Während die damalige Kürzung nur 12 % betrug, sind es diesmal 45 %.
      :mad:
      Ab dem 1.1.2007 beträgt der Freistellungshöchstbetrag für Alleinstehende nur noch 801 EUR (statt bisher 1 421 EUR) und für Verheiratete nur noch 1 602 EUR (statt bisher 2 842 EUR).
      :mad:

      Mit Einführung der Zinsabschlagsteuer zum 1.1.1993 wurde der Sparerfreibetrag von vormals 300 DM bzw. 600 DM (Alleinstehende / Verheiratete) ganz prächtig auf 6 000 DM bzw. 12 000 DM angehoben. Begründet wurde diese Bevorzugung gegenüber anderen Einkünften damit, dass Kapital aufgrund der Geldentwertung schwindsüchtig sei und die Bürger zur eigenverantwortlichen Vorsorge durch Sparen angehalten werden sollten.:D

      Jetzt machen sie es andersrum:confused:

      das macht keinen spass mehr

      und wer kauft sich für 2006 noch mal richtig dick ein? wg. 3%
      ;)
      Avatar
      schrieb am 29.05.06 18:49:39
      Beitrag Nr. 63 ()
      Frag`mich, wer dem Staat dann seinen Haushalt finanzieren soll, wenn Staatsanleihen nach Abzug von Steuer und Inflation negativ rentieren. Von mir gibt es jedenfalls kein Geld für unter 7%.
      Avatar
      schrieb am 31.05.06 19:28:39
      Beitrag Nr. 64 ()
      Hallo!

      Also dazu kann ich nur folgendes sagen:

      Im Koalitionsvertrag wurde keine bestimmte Steuer für Veräußerungsgewinne festgeschrieben. Es wird dort lediglich festgeschrieben, dass man diese neu regeln möchte. Der Abschlag wurde nach den Verhandlungen nur durch Aussagen der Politiker ins Gespräch gebracht.

      Es gibt zu dem Thema nichts was schriftlich fixiert wurde. Daher kann man nur abwarten, bis wirklich etwas konkretes auf den Tisch kommt. Jeder sollte sich schon ausgerechnet haben, bei welchem Risiko er welche Mindestrendite erwartet. Danach muss man entscheiden, ob man weiterhin in Fonds investiert oder doch lieber wieder alles auf das gute alte Sparkonto schaufelt. Aber dazu braucht man konkrete Zahlen und nicht das Larifari, was es bis jetzt gibt.

      MfG, Klaus
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 11:12:07
      Beitrag Nr. 65 ()
      HANDELSBLATT, Donnerstag, 2. November 2006, 18:00 Uhr
      Hintergrund

      Eckpunkte der Beschlüsse zur Abgeltungsteuer

      Neben der Unternehmensteuerreform haben sich die Experten der großen Koalition auch auf die Einführung einer Abgeltungsteuer verständigt. Hier die Eckpunkte:

      Mehr zum Thema: Unternehmensteuern
      Abgeltungsteuer kommt 2009 mit 25 Prozent (03.11. 11:44)




      Die Abgeltungsteuer soll Anfang 2009 mit einem Steuersatz von 25 Prozent in Kraft treten und für Zinserträge, Investmentfondserträge, Dividenden und Veräußerungsgewinne gelten. Immobilien bleiben außen vor. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kommen hinzu. Die Einführung einer Abgeltungsteuer bricht radikal mit dem bestehenden System. Die Steuer wird nach Berechnungen des Ministeriums rund 1,73 Mrd. Euro kosten.

      Was ist eine Abgeltungsteuer?

      Eine Abgeltungssteuer hat zwei wesentliche Merkmale:

      Sie ist dort fällig, wo der zu versteuernde Betrag zuerst anfällt, an der Quelle also. Das heißt, der Fiskus wird von Bank oder Kreditinstitut bedient, noch bevor der Steuerzahler an sein Geld kommt. Das Prinzip ist so ähnlich wie bei der Lohnsteuer, die der Arbeitgeber gleich an den Staat abführt.
      Ist die Steuer gezahlt, gilt der ganze Vorgang als abgeschlossen, die Steuer ist abgegolten. Eine Steuererklärung ist nicht notwendig. Der Steuerpflichtige weiß bereits im Voraus, was er zahlen muss. Das macht die Steuer einfach und unbürokratisch, in den Augen mancher aber auch ungerecht. So muss der Millionär den gleichen Steuersatz zahlen wie die Oma für das Sparbuch ihres Enkels. Bisher ist der persönliche Steuersatz fällig, der bei steigendem Einkommen steigt.
      Wie wirkt die Abgeltungsteuer bei Zinserträgen?

      Um diese Ungerechtigkeit zu vermeiden, wollen die Koalitionäre zwei Sperren einbauen. Der Sparerfreibetrag soll nach der vor kurzem beschlossenen Halbierung nicht weiter gekürzt werden. Zinserträge bis zu 750 Euro (1500 für Verheiratete) bleiben damit auch nach 2009 steuerfrei. Zudem dürfen sich Sparer, die derzeit einen niedrigeren Satz als die vorgesehenen durchschnittlichen 25 Prozent zahlen, weiter nach dem alten System besteuern lassen.

      Derzeit ist zwar auch eine Quellensteuer von 30 Prozent auf jeden Euro über den Sparerfreibetrag fällig. Im Rahmen der Steuererklärung wird aber ermittelt, ob der tatsächliche Steuersatz über oder unter diesem Wert liegt. Jeder Sparer, dessen durchschnittlicher persönlicher Steuersatz über 25 Prozent liegt, profitiert von der Abgeltungsteuer. Wer den Spitzensteuersatz von 42 Prozent zahlt, muss derzeit von 1000 Euro Zinsen über dem Sparerfreibetrag rund 443 Euro Steuern zahlen. Mit einer Abgeltungsteuer von 25 Prozent werden es nur noch 263,75 Euro sein.


      Wie wirkt die Abgeltungssteuer bei Dividenden?

      Nach dem Willen der Koalitionäre soll die Abgeltungsteuer zudem das erst 2001 von der rot-grünen Regierung eingeführte Halbeinkünfteverfahren ablösen. Derzeit werden nur 50 Prozent der Einkünfte aus Dividenden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Aktionärs belegt. Diesen Rabatt räumt der Fiskus ein, um eine Doppelbesteuerung sowohl auf der Ebene des Unternehmens als auch beim Aktionär zu vermeiden.

      Künftig soll nach dem Willen der Koalitionäre von jedem Euro Dividendenzahlung über dem Sparerfreibetrag 25 Cent Steuern fällig sein. Das führt nach Berechnungen der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz zu deutlich höheren Belastungen. Hat ein Anleger mit einem persönlichen Steuersatz von 30 Prozent seinen Sparerfreibetrag ausgeschöpft, muss er derzeit 158,30 Euro Steuern auf eine Dividende von 1000 Euro zahlen. Bei einer Abgeltungssteuer von 25 Prozent müsste er 264,75 Euro an den Fiskus überweisen. Weniger kostspielig wäre die Neuregelung für gut Verdienende, die den Spitzensteuersatz von 42 Prozent zahlen. Derzeit bleiben ihnen von 1000 Euro Dividenden 778,45 Euro übrig. Mit einer Abgeltungssteuer von 25 Prozent werden es 736,25 Euro sein.

      Wie wirkt die Abgeltungssteuer bei Veräußerungsgewinnen?

      In der Tendenz sind die Auswirkungen auf die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen ähnlich. Ein Spekulationsgewinn wird künftig nicht mehr im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens besteuert, sondern es gilt der Satz der Abgeltungsteuer. Das heißt, die Steuerlast auf solche Gewinne steigt. Wie auch bei der Dividendenbesteuerung sind Spitzenverdiener von dieser Steigerung weniger betroffen als Geringverdiener. Vor allem für langfristig orientiere Anleger kommt es zu einer teuren Veränderung, weil die Koalition plant, die nach einem Jahr geltende Steuerfreiheit für private Veräußerungsgewinne abzuschaffen. Die Steuerlast steigt für jeden Anleger, am wenigsten sind jedoch Spitzenverdiener betroffen, die kurzfristig Aktien kaufen oder verkaufen.

      Die neue Abgeltungsteuer soll nur für Aktienkäufe und anschließende -verkäufe gelten, die nach dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen werden.

      Mit dem Wegfall der Steuerfreiheit wird es künftig auch möglich sein, Verluste aus Spekulationsgeschäften bei der Steuer geltend zu machen. Dies soll aber nur im Rahmen der Einkunftsart gelten. Das heißt, eine Verrechnung etwa mit einem Gehalt ist nicht möglich.

      Kontrollmitteilungen

      Mit der Umstellung der Besteuerung will die Koalition auch das bisherige System der Kontrollmitteilungen verändern. Einen Kontoabruf bleibt im Prinzip nur für Fälle erhalten, in denen der Steuerpflichtige Vergünstigungen oder staatliche Transfers beantragt.

      Kirchensteuer

      Die Kirchen sollen auch bei der Abgeltungsteuer ihren Anteil an dem Aufkommen erhalten. Dazu müssen die Sparer ihrer Bank künftig mitteilen, ob sie konfessionell gebunden sind oder nicht. Der Nachweis soll etwa durch die Vorlage einer Steuerkarte geschehen.
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 11:17:44
      Beitrag Nr. 66 ()
      so, das wars dann mit der Sache Fonds für die Altersanlage.
      Die Steuerbefreiung nach einem Jahr ist weg. Bei jedem Fondsverkauf wird gleich ein Teil von den Gewinnen automatisch abgezogen .

      Wenn es so kommt, werde ich über Deutschland nicht eine Transaktion mehr laufen lassen .
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 16:02:01
      Beitrag Nr. 67 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.145.532 von Procera am 05.11.06 11:17:44"Die neue Abgeltungsteuer soll nur für Aktienkäufe und anschließende -verkäufe gelten, die nach dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen werden."
      ...das bedeutet ja auch,dass DIE Fonds steuerfrei bleiben,die nach dem
      31.12.07 nicht mehr angerührt werden.
      Würde mir allerdings schwer fallen,nicht mehr in meinem Depot rumzurühren:cry:
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 16:29:57
      Beitrag Nr. 68 ()
      Sollte die Abgeltungssteuer kommen so wie aktuell "angedacht", so werde ich alle Fondsanteile verkaufen und alle Sparpläne stoppen.

      Neben meiner kleinen LV werde ich dann KEINERLEI Alterversorge mehr betreiben.

      Schade drum ... kostet dem Staat mehr ... wenn er mich bis zu meinem Tod Sozialstütze geben muss. Falls wir dann überhaupt noch den Sozialstaat haben.

      Ich habe mich im Vorfeld um meine Altervorsorge gekümmert und werde wohl gezwungen innerhalb einiger Tage alles den Gulli runterspülen.

      Schade für mich, schade für den Staat.

      JLP2
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 17:25:24
      Beitrag Nr. 69 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.153.958 von DerHans am 05.11.06 16:02:01Das kannst du vergessen. Ich bin in allen Schwellenländern und Branchen drin, wenn ich da nicht ständig umschichte, schmiert mir alles ab

      Selbst "sichere " globale , breit anlegende Fonds möchte ich nicht in einem Crash durchschleifen
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 17:40:47
      Beitrag Nr. 70 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.145.532 von Procera am 05.11.06 11:17:44Wie meinst du das, keine Transaktionen mehr über Deutschland laufen lassen?:confused:
      Hast du vielleicht schon einen Weg gefunden, wie man das ganze umgehen kann?:confused::confused::D:D
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 17:56:11
      Beitrag Nr. 71 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.160.040 von omega5 am 05.11.06 17:40:47ja denkst du ich bezahlen den Fettwänsten aus der Politik 25-30 % ?
      für Geld, was ich bereits versteuert habe ???? Und was für das Alter gedacht ist ?
      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 18:14:28
      Beitrag Nr. 72 ()
      Und es wird noch perverser, Banken wollen diese Steuer schon wesentlich früher :cry::cry::cry:

      FinanzNachrichten.de, 05.11.2006 12:44:00

      Banken wollen Abgeltungssteuer vorziehen - Focus

      MÜNCHEN (AP)--Der Bundesverband deutscher Banken hat einen früheren Start der für 2009 geplanten Abgeltungssteuer gefordert. Eine richtig ausgestaltete Abgeltungssteuer könne dazu beitragen, privates Kapital aus dem Ausland zurückzuholen, sagte das geschäftsführende Vorstandsmitglied Manfred Weber dem Nachrichtenmagazin "Focus". Schließlich werde das kaum akzeptable Kontoabrufverfahren überflüssig. Es wäre daher besser, schon 2008 damit anzufangen.

      "Außerdem ist der Steuersatz zu hoch", sagte Weber. Ideal wären 20%, damit sich niemand zu viel gezahlte Abgaben am Jahresende beim Fiskus zurückholen müsse. Dann werde es für Anleger und Banken einfacher. Es komme nun auf die Gesamtbelastung und die konkrete Ausgestaltung im Gesetzgebungsverfahren an.

      Eine Arbeitsgruppe der großen Koalition hatte sich vor wenigen Tagen darauf geeinigt, ab 2009 eine pauschale Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne in Höhe von 25% einzuführen. Die neue Steuer soll anonym erhoben und direkt von den Banken an den Fiskus abgeführt werden. Damit soll Deutschland ein attraktiver und übersichtlicher Platz für internationale Kapitalanleger werden.

      Webseite: www.focus.de

      DJG/hab

      -0-

      Quelle: Dow Jones News
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 18:27:39
      Beitrag Nr. 73 ()
      Interessant wird auch die Verrechnung gegen Verluste.
      Das wird wohl auch wegfallen. Steuer wird ja gleich beim Verkauf einbehalten.

      Gewinn = Steuer
      Verlust = Verlust

      JLP2
      Avatar
      schrieb am 12.11.06 20:17:26
      Beitrag Nr. 74 ()
      erst werden alle dazu getrieben, mit bereits versteuertem Geld aktiv für die eigene Rente vorzusorgen und dann werden über 30 % des Gewinns als 2. Steuer abkassiert.
      Dieses Geld ist weg und kann daher nicht mehr investiert werden auf die Sicht von mehreren Jahrzehnten ist dieses Vorgehen einfach nicht nachzuvollziehen. Zumal die staatliche Rente auf einen 400 € Einheitsbrei für alle hinauslaufen wird.
      Fonds-Altersparen in Deutschland wird somit absolut uninteressant.


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