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eröffnet am 13.11.05 13:09:37 von
neuester Beitrag 14.11.05 09:16:51 von
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Wenn es so kommt und Tele Atlas auf 100 € steigt
Samstag, 12. November 2005
Veräußerungsgewinne
Besteuerung trifft nur Neufälle
Die von der großen Koalition geplante Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien und Immobilien von Privatpersonen soll nach den bisherigen Plänen nur für Neufälle gelten.
Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Fraktion, Michael Meister, unterstrich, eine solche Regelung werde sich in die Zukunft richten, nicht in die Vergangenheit. Bislang können Anleger ihre Aktien nach einem Jahr und nicht selbst genutzte Immobilien nach zehn Jahren mit Gewinn verkaufen, ohne dafür dem Fiskus einen Anteil zu geben. Union und SPD wollen diese Zeitfristen zum 1.1. 2007 abschaffen und die Veräußerungsgewinne generell mit 20 Prozent besteuern.
Sollten Altfälle ausgenommen werden, würden lediglich Aktien- und Immobilien, die nach Anfang 2007 gekauft werden, auch im Zeitverlauf einer Besteuerung unterworfen. Für alle Käufe vorher würden weiter die alten Regeln gelten. Unklar ist nach Worten des designierten Bundesfinanzministers Peer Steinbrück noch, wie etwa Gewinne aus Lebensversicherungen, die auf Aktiengeschäften basieren, oder Fonds-Sparpläne in diesem Zusammenhang behandelt werden.
Der SPD-Politiker sagte, die genaue Ausgestaltung unterliege dem Gesetzgebungsverfahren. Das Thema Veräußerungsgewinne werde jedoch wieder aufgegriffen, wenn die große Koalition an die Reform der Unternehmensbesteuerung herangehe. Auch dort werde es um die Frage von Veräußerungsgewinnen gehen. Ferner stelle sich in diesem Zusammenhang auch die Frage einer Abgeltungssteuer erneut. Die Unternehmensteuerreform soll Anfang 2008 in Kraft treten. Ziel der Koalition ist es, alle Unternehmen steuerlich gleich zu behandeln. Bislang zahlen Personengesellschaften Einkommensteuer und Kapitalgesellschaften Körperschaftsteuer.
Samstag, 12. November 2005
Veräußerungsgewinne
Besteuerung trifft nur Neufälle
Die von der großen Koalition geplante Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien und Immobilien von Privatpersonen soll nach den bisherigen Plänen nur für Neufälle gelten.
Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Fraktion, Michael Meister, unterstrich, eine solche Regelung werde sich in die Zukunft richten, nicht in die Vergangenheit. Bislang können Anleger ihre Aktien nach einem Jahr und nicht selbst genutzte Immobilien nach zehn Jahren mit Gewinn verkaufen, ohne dafür dem Fiskus einen Anteil zu geben. Union und SPD wollen diese Zeitfristen zum 1.1. 2007 abschaffen und die Veräußerungsgewinne generell mit 20 Prozent besteuern.
Sollten Altfälle ausgenommen werden, würden lediglich Aktien- und Immobilien, die nach Anfang 2007 gekauft werden, auch im Zeitverlauf einer Besteuerung unterworfen. Für alle Käufe vorher würden weiter die alten Regeln gelten. Unklar ist nach Worten des designierten Bundesfinanzministers Peer Steinbrück noch, wie etwa Gewinne aus Lebensversicherungen, die auf Aktiengeschäften basieren, oder Fonds-Sparpläne in diesem Zusammenhang behandelt werden.
Der SPD-Politiker sagte, die genaue Ausgestaltung unterliege dem Gesetzgebungsverfahren. Das Thema Veräußerungsgewinne werde jedoch wieder aufgegriffen, wenn die große Koalition an die Reform der Unternehmensbesteuerung herangehe. Auch dort werde es um die Frage von Veräußerungsgewinnen gehen. Ferner stelle sich in diesem Zusammenhang auch die Frage einer Abgeltungssteuer erneut. Die Unternehmensteuerreform soll Anfang 2008 in Kraft treten. Ziel der Koalition ist es, alle Unternehmen steuerlich gleich zu behandeln. Bislang zahlen Personengesellschaften Einkommensteuer und Kapitalgesellschaften Körperschaftsteuer.
Den Sinn dieses Threads verstehe ich nicht.
Dummpush?
Dummpush?
Nö. Kaufempfehlung, was sonst
Nils, momentan befinden sich der Sinn deiner Threads auf dem absteigenden Ast.
Angesteckt??
Gute Besserung
Sekkel
Angesteckt??
Gute Besserung
Sekkel
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