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    Spekulationssteuer auf Mietimmobilien abzügl. AfA.......?! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.11.05 14:26:37 von
    neuester Beitrag 21.04.06 23:39:12 von
    Beiträge: 37
    ID: 1.020.783
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      schrieb am 17.11.05 14:26:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      Habt ihr schon was genaueres gehört......???
      Das wäre ja ein dicker Hund wenn mann bei der gewinnberechnung auch noch die AfA abziehen müßte...!!!
      Und das ohne Stichtagregelung...also auch für zurückliegende Investitionen.....!!!! Ob sowas rechtlich durchgeht..?? Man hat doch im Vertrauen auf die geltende Rechtslage ( nach 10 Jahren Steuerfreier Verkauf möglich ! ) gebaut. Die faseln ständig von Eigeninitiative und Rentenvorsorge und dann bekommst Du eiskalt von hinten den Dolch reingerammt....!!! Verbrecher...!!! :mad::mad::mad:
      Bei mir hätt`s das früher nicht gegeben......:D

      E.H.( ...kurz vor der Enteignung quasi )
      Avatar
      schrieb am 17.11.05 14:58:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      mit der AfA minderst du den Buchwert (und den Jahresgewinn)
      beim Verkauf erhöht das ganze Spielchen dann den Gewinn, logisch :rolleyes:

      Ihr solltet tatsächlich ein paar Laternen für eure Finanzpolitiker suchen gehen :)

      Aber natürlich gibt es auch da Mittel und Wege :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 18.11.05 00:06:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nun, welche "Mittel und Wege" gibt es denn da?

      Mir fallen da nur sehr ungewöhnliche Sachen ein:
      1. Selbstnutzung nach Mieterkündigung (notfalls vorgetäuscht), später verkaufen (Mietverlust bei Leerstand vs. Steuer?)
      2. Schenkung an Kinder o.a. Angehörige (Freibeträge?)
      3. warmer Abriß, Versicherung kassieren, Grundstück wird Weideland o.ä. (eleganter exit aus Immo-Investment)
      4. Immo beleihen bis zur Dachkante, und dann ab mit dem Geld in die Südsee.

      1, 3 und 4 würde ich natürlich normalerweise nie machen, aber die Politiker wollen uns ja offenbar zu "verantwortungsvollem" Handeln erziehen.

      Macht Ihr mal schön auf "Du bist Deutschland" - I`ll be gone.

      MfG, und schöne Grüße aus Vancouver,
      Novalis
      Avatar
      schrieb am 18.11.05 07:18:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      5. Verkauf zum Buchwert an ausländischen Strohmann + Weiterverkauf durch diesen.
      (vorsorglich sollte ein Gutachten mit entsetzlichen Mängeln am Gebäude gemacht werden)
      Avatar
      schrieb am 25.11.05 11:14:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo BigMac,
      nicht ganz richtig deine Ausführungen...denn bisher war es so das nach 10 jahren Haltezeit kein Buchwert o.ä. bei einer Veräußerung herangezogen wurde.
      jetzt könnte man sagen prima......Gleichbehandlung......bei einem Auto o.ä. ist es nicht anders......
      Stimmt aber nicht ganz......denn jeder ( Vermieter zumindest ! )weiß das ohne die 2 Säulen ( Mieteinkünfte und Afa / bzw Steuerlicher Vorteil ) eine Mietimmobilie in Deutschland sich kaum rechnet. Wenn man nun mit dem Beil an die 1 tragende Säule rangeht gibt das für Viele die auf geltendes Recht gesetzt haben eine katastrophe !
      Die Financial Times schreibt am 24.11.05 " Die 10 Jahres Frist soll ab 2007 gestrichen und damit jeder Veräußerungsgewinn steuerpflichtig werden. Zwar ist eine Vertrauensschutzregelung für Immobilien vorgesehen , die sich länger als 10 jahre im Privatvermögen befinden. Einzelheiten dazu wie Stichtage und Fristen müssen aber noch geklärte werden."

      Ich kann nur jedem Vermieter raten Radau zu machen wo es nur geht. Schreibt Briefe an Politiker, verbände etc....sonst gibts böses erwachen..

      E.H.

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      Avatar
      schrieb am 25.11.05 11:26:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      [posting]18.976.942 von Erich Honecker am 25.11.05 11:14:48[/posting]BISHER war der Verkauf nach 10 Jahren steuerfrei und damit der Gewinn und folglich auch der Buchwert egal (für Private). Natürlich hat sich kein Schwein darum gekümmert !

      AfA soll doch wohl bleiben ? :confused::confused: (weil alles andere wäre schlichtweg falsch!!)

      was meinst du eigentlich mit "steuerlicher Vorteil" ?:confused:
      AfA = Abschreibung für Abnutzung sind echte Kosten und KEIN Privileg.
      Avatar
      schrieb am 25.11.05 11:57:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      --- AfA soll doch wohl bleiben ? ---

      Nein, wird bei Neubauten ungefähr halbiert (degressive AfA entfällt!).

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 25.11.05 12:03:49
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo Bicmac,
      ich meinte die Afa ( quasi ein steuerlicher Vorteil )
      Genau die soll ,wenn in Anspuch genommen worden ; von den Herstellungs/Kaufkosten runtergerechnet werden......!!!!!
      So ganz grob hast Du nach derzeitiger Regelung nach 12 jahren 50 % Afa abgeschrieben.
      Verkauft Du jetzt nur zum "Einstandspreis" ...also ohne 1 Cent gewinn !!!.......mußt du trotzdem die 50 % Differenz ( weil du hast ja Afa in Anspuch genommen ! ) versteuern !!!
      Unglaublich......!!!

      E.H.

      P.s. Stimmt die degressive Afa soll auch halbiert werden !!!
      Avatar
      schrieb am 25.11.05 12:10:06
      Beitrag Nr. 9 ()
      ...und nochwas......ich hatte mich vor der Wahl schon mal mit dem Thema an Frau Merkel gewandt .Hier die Antwort Ihres Büros in Auszügen !

      " Sehr geehrter Herr XXX ( E.H. ist gar nicht mein richtiger Name :laugh:)

      vielen Dank für Ihre Anfrage.

      Zunächst gilt es aber, möglichst rasch das umzusetzen, was im Regierungsprogramm der Union steht und daher für uns bindend ist! Das bedeutet, dass wir den Eingangssteuersatz auf 12 Prozent und den Spitzensteuersatz auf 39 Prozent absenken. Dazu steht auch Paul Kirchhof. Das bedeutet für Sie, dass Sie weiterhin Ihre Sonderabschreibungen geltend machen können. Selbstverständlich genießen Sie hier eine Art Vertrauensschutz für laufende Abschreibungen.

      .......
      man acht auf die letzte Zeile !!!

      E.H.
      Avatar
      schrieb am 25.11.05 17:55:10
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]18.977.662 von Erich Honecker am 25.11.05 12:03:49[/posting]soweit nicht unglaublich, sondern normale Buchhaltung !

      Ich bin zwar generell gegen Besteuerung von Kapitalgewinnen, aber wenn man besteuert, dann ist der Gewinn natürlich so zu ermitteln. Wie auch sonst ?

      Beschleunigte Abschreibung ist natürlich in gewissem Maß ein Privileg, das auch abgeschafft werden kann.

      Hr. Kirchhof ist Geschichte, eine "Art Schutz" ist schutzloses Ausgeliefertsein.
      Avatar
      schrieb am 25.11.05 17:56:12
      Beitrag Nr. 11 ()
      [posting]18.977.514 von K1 am 25.11.05 11:57:00[/posting]stimmt, daran hatte ich nicht gedacht.
      Avatar
      schrieb am 26.11.05 11:17:26
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ Bigmac,
      Ok.....da hast Du recht..ich merkte auch weiter oben bereits an das man eine Änderung als " Gleichbehandlung " verschiedener Wirtschaftsgüter ansehen könnte !!!
      Mir ist auch klar " Das " man irgendetwas ändern wird und ich wehre mich nicht gegen eine Gewinnversteuerung aber doch bitte nicht im "Nachhinein" die Basis für derartige Investitionen ändern / kappen ....dagegen richtet sich mein Zorn.
      Anbei die aktuelle Antwort von Frau Merkels Büro .
      Ich kann nur jedem , der auch nur 1 Mietwohnung sein Eigen nennt, raten seine Stimme zu erheben !!!

      " Sehr geehrte Frau XXX,

      vielen Dank für Ihre Mail. Ich kann Ihren Ärger sehr gut verstehen. Leider kann ich Ihnen noch nichts Genaueres sagen, da die Gesetze erst noch konkret ausgestaltet werden müssen. Das heisst, die Ausschüsse des Deutschen Bundestages werden sich noch damit beschäftigen, es wird noch Anhörungen geben und auch Änderungen im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens sind keineswegs ausgeschlossen.

      Mir ist nicht bekannt, dass auch die AfA abgezogen werden soll, sondern, so wie es aussieht, nur der Gewinn aus der Veräusserung. Ich weiß auch nicht, was da genau an Gesetzesänderungen kommen wird, aber ich kann Sie und alle die Mieteigentum besitzen verstehen, da dieses Eigentum ja der Altersvorsorge dienen soll.Das war ja auch immer das Argument der CDU gegen die steuerpflichtigkeit von Veräusserungsgewinnen. Gerade im Hinblick von Eigentum als Altersvorsorge werden hier einige Modelle diskutiert.

      Wie gesagt, Genaueres kann ich Ihnen auch nicht sagen, aber wie es aussieht, sollen nur die Gewinne versteuert werden, wenn das Gesetz überhaupt so kommt.

      Mit freundlichem Gruß

      Dr. XXXX
      Avatar
      schrieb am 01.12.05 14:58:16
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hier noch ein Zwischenbescheid von " Haus & Grund Düsseldorf " .......:

      "Unseres Erachtens kann man zu einer Spekulationssteuer im Augenblick wenig Konkretes sagen, da bisher noch kein Gesetzentwurf der CDU/CSU/SPD-Koalition vorliegt. Aus dem Koalitionsvertrag ist lediglich zu entnehmen: "In dieser Legislaturperiode werden wir eine Neuregelung der Besteuerung von Kapitalerträgen und privaten Veräußerungsgewinnen realisieren."

      Wie das eventuell geschehen soll, ist u.E. noch unklar. Lediglich diverse Zeitungen scheinen Einzelheiten zu wissen. So sollen wohl private Veräußerungsgewinne ab dem 1.1.2007 steuerpflichtig werden. Nachgedacht wird über eine pauschale Abgeltungssteuer in Höhe von 20% des Veräußerungsgewinnes. Zu der Frage, wie dieser Gewinn aber nun ermittelt wird, z.B. Veräußerungspreis abzüglich historische Anschaffungskosten oder Veräußerungspreis abzüglich historische Anschaffungskosten und zuzüglich bisher in Anspruch genommene Abschreibungen, ist u.E. zu diesem Zeitpunkt keine Aussage möglich.

      Nähere Angaben, wie eine Steuer auf Veräußerungserlöse ausgestaltet wird, sind eigentlich erst möglich, wenn die Ideen und Wünsche der Koalition sich in einem Gesetzentwurf widerspiegeln.

      Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

      Viele scheint das Thema aber nicht zu interessieren.......:confused::confused::confused:

      E.H.
      Avatar
      schrieb am 01.12.05 18:59:28
      Beitrag Nr. 14 ()
      Pardon, es geht nicht um Spekulation !
      Es geht um die Besteuerung von nominellen Kapitalgewinnen (d.h. ohne Berücksichtigung der Inflation!)
      letzteres gilt übrigens auch für die AfA - durch Inflation gestiegene Wiederbeschaffungskosten werden nicht abgedeckt !

      Ich bezweifle, daß das ganze etwas mit Spekulation zu tun hat !
      ausserdem - was ist schon Spekulation (im Sinne des gesagten)? :confused: - ausser einem bösartigen ideologischen Wort ? :D
      Avatar
      schrieb am 01.12.05 19:02:01
      Beitrag Nr. 15 ()
      p.s.: In Europa sind Kapitalgewinne für Private eigentlich traditionell steuerfrei (ausserhalb von willkürlichen "Spekulationsfristen").
      In den USA werden sie seit ewigen Zeiten besteuert - aber meist nicht mit dem normalen Steuersatz !
      Avatar
      schrieb am 02.12.05 13:45:11
      Beitrag Nr. 16 ()
      ....zu 100 % Deiner Meinung BigMac.
      Allein das Wort " Spekulationssteuer " bei Haltezeiten jenseits von 10 jahren ist ein Schlag in`s Gesicht !
      Daher hat man schnell umgestellt auf " Gewinnsteuer ".....klingt doch schon ganz passabel......noch besser wäre allerdings ein Zusatz " zum Ökonomischen( oder ökologischen ) Ausgleich " oder " Bildungsausgleich " oder sowas.
      Schon hat man die breite Masse auf seiner Seite und meint etwas " Gutes " getan zu haben !
      Wie sagte doch Wilhelm Busch : Das Gute - dieser Satz steht fest - ist stets das Böse, was man lässt !:eek:

      Aber lassen wir das.....Diese Veranstaltung soll ja der Information dienen.....

      E.H.
      Avatar
      schrieb am 06.12.05 15:58:06
      Beitrag Nr. 17 ()
      Noch zwei Beiträge zur Diskussion.

      Wie steht es eigentlich im Schenkungs-/Erbfall an die Kinder? Ich glaube die übernehmen die fortgeführte AfA oder können die generell spekusteuerfrei verkaufen!? Ansonsten lässt man die Kinder während des Studiums in jeder freien Eigentumswohnung 1 Jahr wohnen und verkauft dann steuerfrei.

      Warum Verkauf an Ausländer - Wie sieht es eigentlich mit Auswanderung im Rentenalter aus? Man wäre ja in D nicht mehr steuerpflichtig was Spekulationsgewinne anbelangt. Oder ist das bei Immobilien anders? Der einzige Grund im Alter noch in D gemeldet zu sein, ist heutzutage die gesetzliche Krankenversicherung. In ein paar Jahren dürfte für GKV-Versicherte nach weiteren Leistungsausgrenzungen ohnehin kein KV-Schutz mehr übrig belieben.
      Avatar
      schrieb am 06.12.05 16:26:57
      Beitrag Nr. 18 ()
      [posting]19.174.292 von Andrija am 06.12.05 15:58:06[/posting]Warum Verkauf an Ausländer

      weil ausländische Firmen, die in D nach dem Verkauf keinerlei Vermögen mehr haben, den deutschen Finanzminister einen guten Mann sein lassen können. :eek:

      setzt die gesetzliche Krankenversicherung bei euch tatsächlich einen Wohnsitz in D voraus ? :confused:
      was machen von ihrem Betrieb ins Ausland entsandte?
      Avatar
      schrieb am 06.12.05 16:55:36
      Beitrag Nr. 19 ()
      p.s.: mit Wohnsitz im Ausland ist man in D nicht mehr steuerpflichtig, nach einer Übergangsfrist.
      Avatar
      schrieb am 07.12.05 10:28:12
      Beitrag Nr. 20 ()
      weil ausländische Firmen, die in D nach dem Verkauf keinerlei Vermögen mehr haben, den deutschen Finanzminister einen guten Mann sein lassen können.

      ...und wenn sie noch Vermögen haben sollen Sie Spekusteuer bezahlen?? :confused: Ich wollte lediglich sagen, dass wenn man keinen ausländischen Strohmann braucht, wenn man im Rentenalter selber ins Ausland geht. Wo steht das mit der Übergangsfrist und wie lang ist diese?
      GKV-Leistungen (von Urlauben mal abgesehen) setzen meines Kenntnisstandes einen Wohnsitz in D voraus.
      Avatar
      schrieb am 07.12.05 10:31:55
      Beitrag Nr. 21 ()
      [posting]19.182.818 von Andrija am 07.12.05 10:28:12[/posting]Ich bin nicht sicher, aber ich glaube ein Jahr ist Übergangsfrist. Lang ist sie jedenfalls nicht.

      Steuergesetze können sich aber auch ändern.
      Avatar
      schrieb am 09.02.06 14:00:10
      Beitrag Nr. 22 ()
      .....hier was Neues.....( auch noch mit Druckfehler....es muß natürlich " nicht selbstgenutzte Immobilien " heißen....
      Eigentlich nicht viel Neues......Spannend wird die Stichtagsregelung......ob man z.b. einem auf die Gesetzeslage vertrauenden Bürger welcher in 2000 eine Immobilie zur Altersvorsorge baute und vermietete nun mal eben einer Steuer unterwirft und was weiß ich nicht was noch alles.......

      E.H.:mad::mad::mad:

      09.02.2006 13:29:38 (dpa-AFX)
      Besteuerung privater Veräußerungsgewinne möglicherweise erst 2008
      BERLIN (dpa-AFX) - Die von der großen Koalition angestrebte Besteuerung privater Veräußerungsgewinne verzögert sich möglicherweise um ein Jahr. Sowohl in der Regierung als auch in den Koalitionsfraktionen gebe es derzeit Überlegungen, die Besteuerung privater Veräußerungsgewinne erst 2008 zusammen mit der dann geplanten Unternehmenssteuerreform sowie einer Kapitalertragsteuer zu regeln, verlautete am Donnerstag aus dem Finanzministerium in Berlin.

      Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, schon von 2007 an Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren und Immobilien pauschal zu besteuern. Die Rede war bisher von einem Satz von 20 Prozent. Die Spekulationsfrist, die Wertsteigerungen bei Wertpapieren nach einem Jahr und bei selbst genutzten Immobilien nach zehn Jahren steuerfrei stellt, sollte dann wegfallen. Details waren offen. Unklar war bisher auch die Dauer der angestrebten Regelung, da im Zuge der Unternehmenssteuerreform eine Abgeltungssteuer Thema werden könnte.

      FRÜHESTENS IM HERBST ENTSCHEIDEN

      Auch Finanzpolitiker der Union hatten kürzlich dafür plädiert, die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen und die Unternehmenssteuerreform `parallel` zu bearbeiten. Es müsse geprüft werden, ob es sinnvoll sei, die Spekulationsfristen für Gewinne aus Aktien und Immobilienverkäufen bereits Anfang 2007 abzuschaffen und eine generelle Steuerpflicht einzuführen, hieß es. Es bestehe ein enger Zusammenhang zwischen der Besteuerung von Unternehmen, Kapitalerträgen sowie von Veräußerungsgewinnen.

      Die Bundesregierung will dem Vernehmen nach frühestens im Herbst entscheiden, ob in Deutschland eine Abgeltungssteuer auf private Kapitalerträge eingeführt wird. Dabei führt das kontoführende Geldinstitut die Steuerschuld direkt und unabhängig vom Einkommensteuersatz ihres Kunden an den Fiskus ab. Sie muss also zum künftigen Einkommen- und Unternehmensteuerrecht passen./sl/DP/jha/
      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 07.04.06 10:46:05
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 18.852.658 von Erich Honecker am 17.11.05 14:26:37Es wird konkreter....Heute in FTD zu lesen......

      "....für Immobiliendie schon vor 2008 angeschafft , aber später verkauft werden , soll für die Vergangenheit eine pauschale Wertsteigerung von zehn Prozent angesetzt werden. Mit dieser Idee tut sich die Unionsfraktion allerdings schwer...."

      Zurecht liebe Unionsfraktion.......

      Ich bin kein Jurist...aber mit solch einer rückwirkenden Bewertung ( bis 1949 Gründung der BRD......??? oder bis 1918 Deutsches Reich ??? Wie sieht es denn bei Besitztümern aus dem Mittelalter aus.....rechnet man dann den Taler auf heutiges Niveau um...??? )
      gibt es eine Prozesslawine vor dem Herrn....:laugh::laugh::laugh:

      Also liebe Union.......Hosen runter...Karten auf den Tisch und bitte klare Ansage wann der Stichtag ist...!!!

      E.H. ( habe mein haus in Wandlitz entgegen anders lautenden Berichten nie verkauft ! )
      Avatar
      schrieb am 08.04.06 11:44:48
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.116.274 von Erich Honecker am 07.04.06 10:46:05Also ich habe meine ETW zur Kapitalanlage im Jahr 2000 gekauft unter der Prämisse, daß nach 10 Jahren Haltedauer, der Veräußerungsgewinn S T E U E R F R E I ist!:cry:

      Wo bleibt hier der Vertrauensschutz? Freunde, rückwirkend könnt ihr dat nich machen!
      :mad:
      Murdo
      Avatar
      schrieb am 08.04.06 12:47:37
      Beitrag Nr. 25 ()
      ....dann mobilisiere schnell all Deine Freunde , Bekannte etc. und schreibe Briefe an Politiker , Verbände etc.
      " Die " reagieren nur auf den Druck der " Straße "....
      Les doch mal weiter unten im Thread zu meinen Erfahrungen mit dem Büro von Frau Merkel...

      E.H.

      P.S. Immobilier aller Länder vereinigt Euch...!!!
      Avatar
      schrieb am 10.04.06 12:54:13
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.131.142 von Erich Honecker am 08.04.06 12:47:37@EH

      worüber regst Du Dich auf?

      Du hast Immobilien gekauft um Verluste gelten zu machen.
      Jetzt machst Du Verluste und bist wieder nicht zufrieden :laugh:.

      Und bei den ganzen Ostimmobilien wird's eh keine steuerbaren Veräußerungsgewinne geben weil die tatsächlichen Verluste noch höher als die AFA sind. So what?

      Gruß Kickaha
      Avatar
      schrieb am 10.04.06 17:43:56
      Beitrag Nr. 27 ()
      ...wer spricht hier von Ostimmobilien...?
      Leider erkennst Du nicht die Tragweite und Zusammenhänge der " geplanten " Änderungen.

      Es drohen im schlimmsten Falle sogar massive Verluste ( durch Abzug der Afa bei einem Verkauf ! ) selbst wenn zum identischen Einstandspreis verkauft wird.

      Ich kann jedem Vermieter nochmals nur zuraten " im Vorfeld " aktiv Stimmung zu machen wo es nur geht...hinterher ist meistens zu spät.

      E.H.
      Avatar
      schrieb am 10.04.06 19:20:46
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.130.578 von Murdo am 08.04.06 11:44:48Also ich habe meine ETW zur Kapitalanlage im Jahr 2000 gekauft unter der Prämisse, daß nach 10 Jahren Haltedauer, der Veräußerungsgewinn S T E U E R F R E I ist!

      Dann ist doch super für Dich, wenn Dir der Verkäufer das zugesichert hat, muss er die Steuer für Dich bezahlen.

      Wenn Du aber nur darauf vertraut hast, dass die Frist von 10 Jahren sich nicht ändert, warst Du nur naiv. Wurde die Frist damals nicht gerade rückwirkend von 2 auf 10 Jhare verlängert? Jetzt verlängert sie sich eben rückwirkend noch mal auf das 5-fache :laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.04.06 10:28:18
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.147.949 von Erich Honecker am 10.04.06 17:43:56@ EH

      Ich denke, ich erkenne die Tragweite ganz gut.

      Wenn die steuerliche Subvention wegfällt, dann werden die meisten erkennen, wie wirtschaftlich schlecht eine Investition in Liegenschaften in den letzten 20-30 Jahren für die meisten gewesen ist (aus jedenfall nicht die hochrentable Kapitalanlage, die den Menschen immer suggeriert wird). Dann verschwinden endlich die ganzen schwachsinnigen voll fremdfinanzierten (am bestenzu 120%)und überteuerten Bauträger Ein-Zimmer-Wohnklos aus dem Markt (eine gigantische volkswirtschaftliche und steuerfinanzierte Geldvernichtung und Blockierung volkswirtschaftlichen Vermögens; zumindest hier in Süddeutschland).

      Bei einer sich reduzierenden Bevölkerung muss eigentlich, wenn überhaupt, eh nur noch der Eigenerwerb gefördert werden. Dann brauchen wir uns im internationalen Vergleich auch nicht ständig über die geringe Eigentumsquote beschweren, dann werden die Liegenschaften so günstig (wie in Ossiland) das es sich eigentlich jeder leisten kann.

      Und wenn sich nun die ganzen Kapitalanleger panisch von ihren Mietobjekten (zumindest diejeniegen, die die 10 Jahre voll haben) trennen, dann werden sich die Preise weiter reduzieren. Genauso wie durch die demographischen Veräönderungen.

      Im Ruhrgebiet werden bereits Abbruchprämien gezahlt um die Preise zu stabilisieren. Und dass, obwohl jeder schreit, dass es im unsicheren finanziellen Alter nichts wichtigeres gibt, als die eigene Immobilie (mietfrei wohnen):laugh::laugh:

      Gibt es heute eigentlich irgendeinen logischen Grund die Gewinne nicht zu besteuern? Das ist die Chance für den Staat wieder an das Geld ranzukommen, dass er über 50 Jahre an Subventionen ausgegeben hat.

      Gruß Kickaha
      Avatar
      schrieb am 11.04.06 11:32:47
      Beitrag Nr. 30 ()
      Wow kickaha Du sprichst mir aus dem Herzen! (Ich dachte schon ich bin der einzige der so denkt)

      Die Steuersystematik wird endlich gerade gerückt. Warum sollen Rentner, Häuserspekulanten und Sonntags(zuschlags)arbeiter keine Steuern auf ihre Einkünfte bezahlen? Ist doch völlig unlogisch, auch wenn es für den Betroffenen nicht so lustig scheint.

      Und die Preise der WE orientieren sich endlich in vernünftigen Relationen am Ertragswert (ohne irgendwelches Steuergesabbel). Den Preisverfall sehe ich im Moment nicht so gravierend. In der Ostzone ist durch die Großaufkäufer gerade ein leichter Anstieg der Renditeobjekte zu spüren. Da die Jungens noch weiter kaufen werden, wird sich das halbwegs die Waage halten. Regionale Abweichungen natürlich ausgenommen. Kritisch wird es wenn die USA/GB/Spanien-Blase platzt und die ganze Branche einen Schock bekommen sollte. Schwer vorherzusagen wie es dann weitergeht. Möglich wäre, das die dann wieder verstärkt die gefallenen USA/GB/Spanien-Bestände kaufen und dadurch weniger Geld für D übrig ist. Das unsere linke Regierung die REITs verhindert/verschiebt dürfte auch nicht gerade förderlich für den Immomarkt sein.
      Avatar
      schrieb am 11.04.06 17:13:49
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.156.959 von AlterMann am 11.04.06 11:32:47@ AlterMann

      ich glaube auch nicht, dass die Immobilienpreise in einem Crash fallen werden; ausser es passiert etwas wirklich schlimmes (Crash an den anderen Immobilienmärkten SP, GB, US, I, etc.). Es wird ein schleichender Werteverfall stattfinden. Eine Abwertung von 2% p.a. gibt über 10 Jahre und mit Zinseszins auch eine ganz ordentliche Korrektur (:D sprecht mal mit den Anleger die 1994-1996 Wohnimmobilien zur Anlage gekauft haben; nicht im Osten, sondern hier.)

      Aber ich denke nicht, dass die Einführung von Reits tatsächlich etwas bringt; ausser das noch mehr Leute noch schneller von ihrem Geld getrennt werden.

      Durch Reits erfolgt eine Höherbewertung von Immobilien; nach Rentabilitätsgesichtspunten kann das ja wohl nicht erfolgen, da nur durch die Überführung der Liegenschaft in eine andere Gesellschaftform nominal (und damit auch Prozentual) keine höheren Erträge erfolgen.

      Ich denke, mit der Einführung von Reits sollte so lange gewartet werden bis ersichtlichist, wie sich die Teile tatsächlich entwickeln wenn es mal knallt (vielleicht sehen wir dass ja in den nächsten Jahren in USA).

      Da wäre ein schleichender, nicht realisierter Wertverlust, wie er bisher stattfindet sicherlich eher schmerzfreier.

      Gruß Kickaha
      Avatar
      schrieb am 11.04.06 17:43:18
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.162.823 von kickaha am 11.04.06 17:13:49an der Stelle vielleicht noch kurz der Hinweis, dass zukünftige Mieten (ohne Ansatz der AFA) die Einküfte der GKV erhöhen sollen.

      Bei einem Beitragssatz von ca. 15% (inkl Pflege) reduziert sich auch die BRUTTOMIETRENDITE entsprechend. Bei 6% Bruttomietrendite wären das 0,9% für die GKV. Bei einer unterstellten Nettomietrendite von 4,5 gibt dass dann noch eine Nettomietrendite von 3,6%.

      Was ein Gewinn :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.04.06 15:49:22
      Beitrag Nr. 33 ()
      .....Gibt es heute eigentlich irgendeinen logischen Grund die Gewinne nicht zu besteuern?.......

      Antwort : ...schon mal was von Vertrauensschutz gehört....???? Oder Investitionsicherheit....???

      Aus welcher Branche kommst Du...?


      E.H.

      P.S.....die Spielregeln im Nachhinein zu ändern ist nicht erlaubt. Jedenfalls erkläre ich das noch immer meinen Kindern.....Muß ich vielleicht umdenken....:confused:
      Avatar
      schrieb am 13.04.06 16:15:05
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.193.397 von Erich Honecker am 13.04.06 15:49:22@EH

      warum sollten Spielregeln nicht geändert werden dürfen? Wenn Du für Dich erkennst, dass Du einen Fehler gemacht hast, wirst Du ihn doch auch korrigieren wollen, oder?

      Und wieso Vertrauenschutz bei Anlageentscheidungen. Du weist doch schon lange, dass bei uns Gesetze schneller geändert werden als Du Dich umziehen kannst.

      ..."was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern"...
      frei nach Konrad Adenauer.

      Es schützt doch auch keiner die Nichtanleger, die mit Ihren Steuern den ganzen Salat mitbezahlen müssen. Ich möchte nicht wissen, wieviel von meinen Steuern für völlig hirnlose und dummgerechnete Ein-Zimmer-Abschreibungsmodelle oder Ostschrott verballert worden sind und noch verballert werden und ich habe auch keinen Vertrauensschutz dafür erhalten.

      Der Anleger hat auch Werteverzehr abgeschrieben ohne einen Wertverlust zu haben, Immobilien steigen doch immer nur im Wert :laugh::laugh::laugh:, dann ist es doch o.k. wenn er irgendwann die stillen Reserven auflöst und seinen Teil an den Staat abgibt.

      Ich komme aus der Branche.

      Gruß Kickaha

      P.S.: Systeme die nicht funktionieren und deren Regeln nicht geändert werden fahren gegen den Baum.
      Avatar
      schrieb am 15.04.06 09:49:31
      Beitrag Nr. 35 ()
      .....alles richtig und schön und gut....!!!
      Nur eins nicht.......!
      " Rückwirkend " die Regeln zu ändern ist der Genickbruch für's System !
      Dann könnte man ja auch die Brauerein rückwirkend für die Alkoholtoten , die Autohersteller für die Unfalltoten , die Druckereien für die Waldabholzung usw. rückwirkend verantwortlich machen.

      Kannst oder willst Du nicht akzeptieren das Investitionsentscheidungen auf Basis von verbindlichen Rahmenbedingungen getroffen werden......????
      Die bank kommt doch auch nicht daher und sagt " Du der Zinssatz den wir Dir geboten haben war zu günstig.....den müssen wir leider rückwirkend anheben , wir kommen mit der Marge nicht klar ! "

      Was Du da anführst taugt für Deinen Stammtisch aber nicht für eine funktionierende Wirtschaft...

      E.H.
      Avatar
      schrieb am 20.04.06 17:52:34
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.205.459 von Erich Honecker am 15.04.06 09:49:31@ Erich

      auch Banken könnten (mehr oder weniger) jederzeit die Konditionen ändern.

      Nach jeder Risikoprüfung und Neubewertung des Investitionsgutes mit Wertkorrektur kann das Institut eine zusätzliche Sicherheitsleistung verlangen. Kannst Du diese nicht erbringen wird der bestehende Vertrag gekündigt und nur zu neuen Konditionen prolongiert (findet zwar normalerweise nicht während der laufenden Periode statt, ist aber nicht auszuschließen). Das ist faktisch nichts anderes.

      Wenn Du gerade vom Stammtisch redest.

      Würden die Anleger Ihre Investitionen nach wirtschaftlichen Kriterien rechnen und die Steuerstundung aus Immobilien (was anderes war es nämlich noch nie) als Bonbon betrachten, dann würde jeder sehen, dass es sich ohne diese Bonbons noch schlechter rechnet als ohnehin schon.

      Eine Investitionsentscheidung auf der Basis des zu erwartenden "Steuervorteiles" zu treffen ist m. Erachtens jedenfalls deutlich näher am Stammtisch. Die Performance der Immobilie wird dann auf dem Bierdeckel berechnet :D.

      Viele Grüße

      Kickaha
      Avatar
      schrieb am 21.04.06 23:39:12
      Beitrag Nr. 37 ()
      ...Du suchst Dir aus jedem Satz einige Schlagworte heraus und blubberst dann allgemeines Zeug...das hat so keinen Sinn !

      E.H. ( sitzt Du etwa in der Regierungskomission die das neue gesetz aushecken soll.....:laugh::laugh::laugh: )


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