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    Nachbarhaus auf eigenem Grundstück - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.11.05 18:02:50 von
    neuester Beitrag 20.11.05 21:11:21 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.021.303
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      Avatar
      schrieb am 20.11.05 18:02:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi,

      beim Vermessen zwecks Bauen stellte sich heraus, dass das Nachbarhaus 20cm auf meinem Baugrund steht. Im Grundbuch ist dazu nix vermerkt. Muss man das hinnehmen oder gibt es für so etwas einen Ausgleich.

      Grüsse
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 18:17:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      [posting]18.891.437 von OnkelWilli am 20.11.05 18:02:50[/posting]20cm?
      Womit hast du die gemessen?:eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 19:03:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nicht wie man das in Irland machen würde.:D

      Bei uns gibt es dazu Menschen, die das richtig lernen, mache sogar an Unis.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 19:52:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      Schwamm drüber, es gibt schlimmeres im Leben. Dein Nachbar soll dich auf ein Bier einladen und gut ist es.
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 20:13:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      20 cm ist doch genau eine Wandstärke. Hau ihm die Wand wech.
      :laugh:

      Geh 5 Jahre in die Muckibude und dann kreuzte im Unterhemd
      vorm Nachbarszaun immer auf und ab.

      Die beiden Vorschläge sind zu teuer, geh zum Rechtsanwalt
      und laß den das machen.

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      Avatar
      schrieb am 20.11.05 20:51:48
      Beitrag Nr. 6 ()
      klagen schreien durchdrehn !!
      :look:
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 21:11:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es einige Vorschriften zum Überbau von Grundstücken. Du solltest mal dort reinschauen. Zunächst ist zu differenzieren, ob Dir bezüglich des Überbaus eine Duldungspflicht obliegt. Wenn dies nicht der Fall ist, kannst Du vom Nachbarn Beseitigung verlangen. Wenn Du den Überbau dulden musst (wofür bisher einiges spricht), kannst Du vom Überbauenden eine angemessene Entschädigung verlangen. Du solltest Dich auf jeden fall anwaltlich vertreten und auch vom Anwalt beraten lassen.


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