Nachbarhaus auf eigenem Grundstück - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.11.05 18:02:50 von
neuester Beitrag 20.11.05 21:11:21 von
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Hi,
beim Vermessen zwecks Bauen stellte sich heraus, dass das Nachbarhaus 20cm auf meinem Baugrund steht. Im Grundbuch ist dazu nix vermerkt. Muss man das hinnehmen oder gibt es für so etwas einen Ausgleich.
Grüsse
beim Vermessen zwecks Bauen stellte sich heraus, dass das Nachbarhaus 20cm auf meinem Baugrund steht. Im Grundbuch ist dazu nix vermerkt. Muss man das hinnehmen oder gibt es für so etwas einen Ausgleich.
Grüsse
[posting]18.891.437 von OnkelWilli am 20.11.05 18:02:50[/posting]20cm?
Womit hast du die gemessen?
Womit hast du die gemessen?
Nicht wie man das in Irland machen würde.
Bei uns gibt es dazu Menschen, die das richtig lernen, mache sogar an Unis.
Bei uns gibt es dazu Menschen, die das richtig lernen, mache sogar an Unis.
Schwamm drüber, es gibt schlimmeres im Leben. Dein Nachbar soll dich auf ein Bier einladen und gut ist es.
20 cm ist doch genau eine Wandstärke. Hau ihm die Wand wech.
Geh 5 Jahre in die Muckibude und dann kreuzte im Unterhemd
vorm Nachbarszaun immer auf und ab.
Die beiden Vorschläge sind zu teuer, geh zum Rechtsanwalt
und laß den das machen.
Geh 5 Jahre in die Muckibude und dann kreuzte im Unterhemd
vorm Nachbarszaun immer auf und ab.
Die beiden Vorschläge sind zu teuer, geh zum Rechtsanwalt
und laß den das machen.
klagen schreien durchdrehn !!
Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es einige Vorschriften zum Überbau von Grundstücken. Du solltest mal dort reinschauen. Zunächst ist zu differenzieren, ob Dir bezüglich des Überbaus eine Duldungspflicht obliegt. Wenn dies nicht der Fall ist, kannst Du vom Nachbarn Beseitigung verlangen. Wenn Du den Überbau dulden musst (wofür bisher einiges spricht), kannst Du vom Überbauenden eine angemessene Entschädigung verlangen. Du solltest Dich auf jeden fall anwaltlich vertreten und auch vom Anwalt beraten lassen.
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