Entgeltumwandlung: SV Beitragsersparnis auch bei hohen Verdiensten? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.11.05 22:44:08 von
neuester Beitrag 25.11.05 22:23:15 von
neuester Beitrag 25.11.05 22:23:15 von
Beiträge: 12
ID: 1.021.324
ID: 1.021.324
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 906
Gesamt: 906
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 51 Minuten | 15474 | |
vor 56 Minuten | 3185 | |
vor 54 Minuten | 2877 | |
vor 1 Stunde | 2146 | |
vor 1 Stunde | 1406 | |
heute 13:29 | 1171 | |
vor 1 Stunde | 1014 | |
vor 58 Minuten | 824 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.136,58 | -0,14 | 218 | |||
2. | 2. | 150,52 | +11,25 | 199 | |||
3. | 8. | 9,4250 | -35,04 | 170 | |||
4. | 3. | 0,1905 | -0,26 | 40 | |||
5. | 9. | 732,00 | +2,79 | 39 | |||
6. | 5. | 0,0313 | +95,63 | 38 | |||
7. | 6. | 42,90 | -2,28 | 31 | |||
8. | 12. | 19,370 | -0,72 | 30 |
Hallo,
ich habe eine Frage auf die bisher weder mein Arbeitgeber nóch Google eine Antwort geben konnte:
1.)Spart man bei Entgeltumwandlung auch Sozialbeiträge (max. 4%), wenn nach der Umwandlung die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) immer noch überschritten ist?
2.)Gibt es da Unterschiede zwischen den einzelnen SV`s?
3.)SPart man SV Beiträge, wenn man soviel umwandelt das man die BBG unterschreitet?
4.) Reicht eine monatl. Unterschreitung oder muss man immer die Jahresgrenzen unterschreiten.
Ich wäre echt glücklich, wenn mir hier jemand diese schwierigen Fragen beantworten könnte.
ich habe eine Frage auf die bisher weder mein Arbeitgeber nóch Google eine Antwort geben konnte:
1.)Spart man bei Entgeltumwandlung auch Sozialbeiträge (max. 4%), wenn nach der Umwandlung die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) immer noch überschritten ist?
2.)Gibt es da Unterschiede zwischen den einzelnen SV`s?
3.)SPart man SV Beiträge, wenn man soviel umwandelt das man die BBG unterschreitet?
4.) Reicht eine monatl. Unterschreitung oder muss man immer die Jahresgrenzen unterschreiten.
Ich wäre echt glücklich, wenn mir hier jemand diese schwierigen Fragen beantworten könnte.
[posting]18.893.477 von 42 am 20.11.05 22:44:08[/posting]1.) Nein
2.) Krankenversicherung hat eine niedrigere Beitragsbemessungsgrenze als Renten- und ALV
3.) Nein, nur die ersten 4 % zählen
4.) Es gelten die Jahresbeiträge.
5.) Ab 2009 gibt es keine SV-Befreiung mehr
MfG
BoersenMod
2.) Krankenversicherung hat eine niedrigere Beitragsbemessungsgrenze als Renten- und ALV
3.) Nein, nur die ersten 4 % zählen
4.) Es gelten die Jahresbeiträge.
5.) Ab 2009 gibt es keine SV-Befreiung mehr
MfG
BoersenMod
[posting]18.893.543 von BoersenMod am 20.11.05 22:54:56[/posting]Nachtrag:
SV-Befreiung in Höhe von jeweils 4 % der BBG kann man kumulieren, wenn man verschiedene Wege der betrieblichen Altersvorsorge gleichzeitig beschreitet, also zum Beispiel Pensionskasse, Direktversicherung und Unterstützungskasse.
Nur die Unterstützungskasse lässt sehr hohe Entgeltumwandlungen zu, aber nur die ersten 4 % der BBG werden SV-befreit
SV-Befreiung in Höhe von jeweils 4 % der BBG kann man kumulieren, wenn man verschiedene Wege der betrieblichen Altersvorsorge gleichzeitig beschreitet, also zum Beispiel Pensionskasse, Direktversicherung und Unterstützungskasse.
Nur die Unterstützungskasse lässt sehr hohe Entgeltumwandlungen zu, aber nur die ersten 4 % der BBG werden SV-befreit
Danke.
Verstehe ich das richtig: wenn ich auf Jahressicht 110% der BBG verdienen würde, spare ich nichts an SV Beiträgen, selbst wenn ich 14% der BBG umwandeln würde?
(das ist ja zum :O)
Verstehe ich das richtig: wenn ich auf Jahressicht 110% der BBG verdienen würde, spare ich nichts an SV Beiträgen, selbst wenn ich 14% der BBG umwandeln würde?
(das ist ja zum :O)
[posting]18.893.843 von 42 am 20.11.05 23:24:00[/posting]In unserer Firma gab es einen Fall, dass ein Kollege zunächst die SV-Befreiung bekam. Bei einer routinemäßigen Prüfung der Rentenversicherung musste das wieder rückgängig gemacht werden und die Beiträge nachträglich abgeführt werden.
Vielleicht sagt einer der Spezialisten noch was dazu.
Vielleicht sagt einer der Spezialisten noch was dazu.
Insgesamt ist es ja ein steuer- und sv-rechtliches Problem. Im Wesentlichen wollte der gesetzgeber dies gleich geregelt wissen. Daher sind nur 4 % steuer- und sv-frei. Wenn du 110 % der BBG verdienst, kannst du nicht sv-rechtlich davon profitieren.
Boersenmod hat dir ja schon alles richtig beschrieben
Du sparst doch jede Menge Steuern, wenn du so viel umwandelst. Aber krass ist die "Doppelverbeitragung" schon... viele Leute bei uns im Konzern nehmen deshalb nicht an der Entgeltumwandlung teil... Sie sehen es nicht ein, zwei mal Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten!
Viele Grüße und einen guten Start in die Woche!
Sugar
Du sparst doch jede Menge Steuern, wenn du so viel umwandelst. Aber krass ist die "Doppelverbeitragung" schon... viele Leute bei uns im Konzern nehmen deshalb nicht an der Entgeltumwandlung teil... Sie sehen es nicht ein, zwei mal Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten!
Viele Grüße und einen guten Start in die Woche!
Sugar
Achtung, bitte noch beachten, was später bei den Auszahlungen zu zahlen ist!
#7 und #8
Leider müssen gesetzlich Krankenversicherte seit dem letzten Jahr auch bei Einmalauszahlungen Beiträge zu Krankenkassen- und Pflegeversicherung bezahlen ( auf 10 Jahre verteilt ). Selbst diejenigen, die während der Ansparphase über der BBG lagen. Als wir unsere betriebliche Unterstützungskasse eingeführt haben, war davon noch nicht die Rede. Einen Vertrauensschutz diesbezüglich gibt es nicht und generell sollte man nicht zuviel in dieser Richtung vom Gesetzgeber erwarten.
Was bleibt, ist die i.d.R. niedrigere Steuerprogression während des Leistungsbezugs gegenüber der Ansparphase.
Leider müssen gesetzlich Krankenversicherte seit dem letzten Jahr auch bei Einmalauszahlungen Beiträge zu Krankenkassen- und Pflegeversicherung bezahlen ( auf 10 Jahre verteilt ). Selbst diejenigen, die während der Ansparphase über der BBG lagen. Als wir unsere betriebliche Unterstützungskasse eingeführt haben, war davon noch nicht die Rede. Einen Vertrauensschutz diesbezüglich gibt es nicht und generell sollte man nicht zuviel in dieser Richtung vom Gesetzgeber erwarten.
Was bleibt, ist die i.d.R. niedrigere Steuerprogression während des Leistungsbezugs gegenüber der Ansparphase.
Hallo BoersenMod,
richtig! Daher ist eine Beratung hier auf jeden Fall notwendig. Es gibt sicherlich Möglichkeiten, hier einiges ganz legal zu optimieren.
Viele Grüße - interna
richtig! Daher ist eine Beratung hier auf jeden Fall notwendig. Es gibt sicherlich Möglichkeiten, hier einiges ganz legal zu optimieren.
Viele Grüße - interna
Danke an alle für die Antworten.
Sehe ich das richtig: Betriebliche AV und Riester sind für mich etwa gleich. Ich spare jetzt die Steuer muss aber im Rentenalter Steuer und Sozialabgaben zahlen. Da ich der Generation angehöre die die Rente voll versteuern muss, ist die Abgabenquto auf die Ein- und Auszahlungen wohl am Ende ähnlich. Der Vorteil ist nur für die da, die Kapitalertrags- und Spekusteuer zahlen. Aber dass sollen ja auch immer mehr werden
Sehe ich das richtig: Betriebliche AV und Riester sind für mich etwa gleich. Ich spare jetzt die Steuer muss aber im Rentenalter Steuer und Sozialabgaben zahlen. Da ich der Generation angehöre die die Rente voll versteuern muss, ist die Abgabenquto auf die Ein- und Auszahlungen wohl am Ende ähnlich. Der Vorteil ist nur für die da, die Kapitalertrags- und Spekusteuer zahlen. Aber dass sollen ja auch immer mehr werden
Noch ein kleiner Nachtrag zur Höhe der steuerfreien Umwandlung. In http://www.aba-online.de/seiten/Broschuere__Die_Betriebsrent… Habe ich gefunden dass neben den 4% (also 2.496 Euro) auch noch weitere 1.800 Euro umgewandelt werden können wenn keine Direktversicherung besteht.
Also kann ich max. 4296 Euro unversteuert umwandeln?
Ein Riestervertrag wäre dann auch noch möglich?
Also kann ich max. 4296 Euro unversteuert umwandeln?
Ein Riestervertrag wäre dann auch noch möglich?
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
222 | ||
196 | ||
161 | ||
38 | ||
36 | ||
33 | ||
33 | ||
31 | ||
29 | ||
27 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
26 | ||
26 | ||
24 | ||
24 | ||
24 | ||
24 | ||
20 | ||
20 | ||
20 | ||
18 |