Besteuerung von Aktien bei Rentnern !! HILFE bitte,... - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.11.05 22:06:59 von
neuester Beitrag 24.11.05 12:53:38 von
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Suche dringend Informationen wie eigentlich Rentner besteuert werden, wenn sie Erträge aus Wertpapiergeschäften außerhalb der Speku-steuer haben. (Also Haltedauer UNTER 12. Mon.) und die Erträge über 6000,-€ Gewinn pro Jahr liegen.
Wer weiss wo es Info`s hierzu gibt? Habe keinen Steuerberater, weil ich bisher eigentlich keine Einkommensteuererklärung gemacht habe, da ich nur meine Rente beziehe.
Wie sieht das aus: muss ich das als Rentner nun meine Aktiengewinne versteuern? Wenn ja in welcher Höhe?
Wer weiss wo es Info`s hierzu gibt? Habe keinen Steuerberater, weil ich bisher eigentlich keine Einkommensteuererklärung gemacht habe, da ich nur meine Rente beziehe.
Wie sieht das aus: muss ich das als Rentner nun meine Aktiengewinne versteuern? Wenn ja in welcher Höhe?
Ein Rentner muss Veräußerungsgewinne aus Wertpapiergeschäften versteuern. Soweit es sich um Aktien handelt, sind allerdings nur 50 % der Einnahmen steuerfrei (Halbeinkünfteverfahren).
in welcher Höhe?
In der Höhe, in der sie angefallen sind.
in welcher Höhe?
In der Höhe, in der sie angefallen sind.
Das heisst wenn ich 6000 E Gewinn habe muss ich 3000 versteuern?
Was trage ich in das Formular der Steuererklärung dann ein: 3000,- oder 6000 E,- ???
Ein Bekanntter hat mir etwas von einem "Grundfreibetrag" erklärt, aber er wusste nicht wie hoczh der ist ?!
Was trage ich in das Formular der Steuererklärung dann ein: 3000,- oder 6000 E,- ???
Ein Bekanntter hat mir etwas von einem "Grundfreibetrag" erklärt, aber er wusste nicht wie hoczh der ist ?!
Die Erträge aus Veräußerungsgeschäften (also Ankauf/Verkauf von Aktien) werden dem normalen Einkommen zugerechnet. In dem Fall also dem Ertragsanteil der Rente. Das war bei einem Rentner, der mit 65 in Rente ging, früher 27% der Rente, inzwischen wurde der Satz angehoben auf anfangs 50%.
Bei Veräußerungsgeschäften mit Aktien werden nur 50% des Gewinns berücksichtigt (natürlich nach Abzug der Werbungskosten, etwa Gebühren). Dies macht aber das Finanzamt von sich aus - in das Formular Anlage SO sollte der Gesamtbetrag eingetragen werden und die Werbungskosten ausgewiesen werden. Bei vielen Transaktionen empfiehlt sich, darüber eine eigene Tabelle anzufertigen und nur die Summenbeträge in das Formular zu übertragen.
Der Grundfreibetrag ist in den Steuertabellen mit eingerechnet - 7664 Euro sind es 2005. Liegen die Einkünfte nach Abzug der Werbungskosten und z.B. von Sonderausgaben darunter, fallen keine Steuern an.
Bei Veräußerungsgeschäften mit Aktien werden nur 50% des Gewinns berücksichtigt (natürlich nach Abzug der Werbungskosten, etwa Gebühren). Dies macht aber das Finanzamt von sich aus - in das Formular Anlage SO sollte der Gesamtbetrag eingetragen werden und die Werbungskosten ausgewiesen werden. Bei vielen Transaktionen empfiehlt sich, darüber eine eigene Tabelle anzufertigen und nur die Summenbeträge in das Formular zu übertragen.
Der Grundfreibetrag ist in den Steuertabellen mit eingerechnet - 7664 Euro sind es 2005. Liegen die Einkünfte nach Abzug der Werbungskosten und z.B. von Sonderausgaben darunter, fallen keine Steuern an.
Zu #3:
Grundfreibetrag: 7664 EUR.
Veräußerungsgewinne aus Aktien sind in voller Höhe anzugeben und in der Anlage SO in der Rubrik Veräußerungsgeschäfte, die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen, einzutragen. Die Halbierung wird dann von der Steuer-Software des FA vorgenommen.
Grundfreibetrag: 7664 EUR.
Veräußerungsgewinne aus Aktien sind in voller Höhe anzugeben und in der Anlage SO in der Rubrik Veräußerungsgeschäfte, die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen, einzutragen. Die Halbierung wird dann von der Steuer-Software des FA vorgenommen.
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