checkAd

    MS `Buxhai` - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.11.05 16:28:09 von
    neuester Beitrag 19.12.05 11:55:24 von
    Beiträge: 17
    ID: 1.022.615
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.994
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 25.11.05 16:28:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Tach zusammen,

      die Kurzinfos sind jetzt bei www.gebab.de online.
      Liest sich eigentlich ganz gut.
      Lediglich die Kaufoption gefällt mir nicht so gut.
      Was sagen die Experten?
      Grüsse
      Avatar
      schrieb am 25.11.05 18:09:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      RE: Buxhai

      ich finde das Schiff sehr gut !
      Klar, ohne Kaufoption wäre es optisch etwas besser, aber die Kaufoption ist ja ziemlich hoch in relation zum Kaufpreis.
      MSC ist ein guter bonitätsstarker Partner.

      SOM
      Avatar
      schrieb am 25.11.05 20:29:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich finde da -wenn man in den Markt investieren will- die HansaHamburg Teile (Dickens und Hemingway) interessanter. Höhere und längere Charter und keine Kaufoption. Mearsk als Charterer ist wohl auch besser als MSC einzuschätzen. Ich sehe da bei dem Gebab Teil nichts, was die Vorteile der Dickens/Hemingway aufwiegen könnte.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 25.11.05 21:06:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      @SOM

      Sorry, teile Deine Meinung nicht!

      Kann mich K1 nur anschließen und in Teilen ergänzen:

      - höherer Preis
      - kürzere und niedrigere Charterrate
      - schlechtere Währungsannahme
      - Kaufoption

      Gruss
      Tachometer47
      Avatar
      schrieb am 25.11.05 22:31:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      RE: K1 / Tacho

      da sind wir uns doch alle drüber einig, dass Dickens und Hemingway besser waren.

      Die sind aber plaziert.

      Beim Blick auf den Markt ist das aktuell das Beste bei den Neuemissionen.

      SOM :D

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1900EUR +2,98 %
      Aktie kollabiert! Hier der potentielle Nutznießer! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 30.11.05 15:44:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo zusammen,

      also wenn man Hemmingway und Dickens mit Buxhai vergleichen möchte, dann muß man das schon etwas differenzierter machen, hm?!

      Ich gebe zu, dass auf den ersten Blick die Hanse-Projekte besser wirken, aber man weiss ja, dass bei Maersk-Chartern immer noch eine Gebühr (2,4 oder 2,55) von der Charterrate abgezogen werden muß. Im Datenblatt der Buxhai sind m.E. Nettocharterraten angegeben, so dass die Maersk-Raten lediglich 200 bis 300 Dollar am Tag höher sind. Und das müssen sie auch sein, denn die Hemmingway/Dickens sind 5.000 Teu-Schiffe und damit also größer als die Buxhai.

      Ausserdem war es ja fast nicht möglich, überhaupt bei den Schiffen unterzukommen; nur ganz gezielt Kontingente und alles andere schnellstens weg!

      Die Kaufoption sehe ich nicht negativ, denn der Kaufpreis steht ja jetzt schon fest (33 Millionen US-Dollar). Wenn diese Option tatsächlich gezogen wird, dann bekommt man als Anleger eben sein Geld eher zurück, hat aber bis dahin trotzdem ordentliche Ausschüttungen erhalten.

      Der Charterer MSC ist wohl die zweitgrößte Linienreederei nach Maersk und lt. Fact-sheet der Gebab mit einem Rating von 3 als sehr gut zu bewerten. Lediglich der Kaufpreis ist tatsächlich etwas höher bei der Buxhai. Inzwischen kosten vergleichbare ASchiffe aus Korea allerdings chon 70-75 Millionen US-Dollar. Ich sehe die Buxhai insofern auch als das z.Zt. attraktivste Schiff in dem Segment an.

      Grüsse ....
      Avatar
      schrieb am 30.11.05 18:53:54
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Maelaine

      ich fürchte Du hast Dich ordentlch vertan:

      - Buxhai ist auch BRUTTO-Charter
      - Was hat die Exklusivität der beiden Hanse-Schiffe mit der Quaität der Buxhai zu tun ?
      - Ein Dynamar Rating von 3 ist in dieser Größenordnung der Schiffe (5000+ TEU) gerade mal ein "befriedigend", ab Rang 5 betrachten die Banken den Charterer sogar als "mangelhaft"
      - Das Vergleich mit aktuellen Baupreisen macht das Angebot auch nicht besser!

      Das Datenblatt ist insgesamt zwei Seiten lang. Selbst auf diesen Seiten hast Du Brutto- und Nettocharter miteinander vertauscht. Was überliest Du erst auf den restlichen 90 Seiten des Prospektes :D:D

      Gruß
      Tachometer47
      Avatar
      schrieb am 30.11.05 20:14:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      N´abend Tachometer -

      vielen Dank für Deine (hoffentlich) gutgemeinten Hinweise. Hm - im Bezug auf Überlesen bist Du ja auch ein Profi, denn wieso hat MRC ein Dynamar-rating? Laut Datenblatt ist ein MRC-Rating von 3 angegeben! Und beim MRC geht die Rating-Skala von 1 -10. Und da bedeutet die 3 "very low risk" ... Und dann hat die Verfügbarkeit eines Projektes selbstverständlich nichts mit der Qualität zu tun - habe ich auch weder gemeint, noch geschrieben. Ich verstehe nur nicht, wieso hier ein Projekt hoch angepriesen wird, das eh nicht (mehr)verfügbar ist?! Ist genauso sinnlos, wie über die sprichwörtl. ungelegten Eier zu diskutieren. Ich denke, dass die beiden Schiffe Hemingway und Dickens völlig zu Recht schnell ausplatziert worden sind - aber zum Vergleichen kann man jetzt nur noch aktuelle und verfügbare Projekte heranziehen.

      Bspw. diese Victoria (Lloyd) -- bin ´mal gespannt, ob Tachometer da auch Eisen im Feuer hat und hierfür eine Lanze bricht ... ;) -- denn dieses Schiff ist deutlich teurer als Buxhai und hat eine schwächere Beschäftigung; ist aber noch im Markt verfügbar.

      Grüsse
      Avatar
      schrieb am 15.12.05 09:14:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      RE: Buxhai

      Die Gebab hat sich eine Abgreifklausel reingebaut.
      Das ist wohl der "Preis" für das durchaus günstige Schiff.

      SOM
      Avatar
      schrieb am 15.12.05 09:31:40
      Beitrag Nr. 10 ()
      Gebab-Abgreifklausel: 10% Gewinnvorab der Ergebnisse, die über Prospekt hinausgehen. Zu beachten auch bei Verkauf des Schiffes (sowohl bei normalem Verkauf sowie über die Option). Wenn also die Option gezogen würde, dann wären das -neben den üblichen Verkaufsgebühren- bspw. noch mal rd. 1Mio "extra" für die Gebab.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 15.12.05 12:23:41
      Beitrag Nr. 11 ()
      Also ich habe mir gerade den Prospekt von Buxhai heruntergeladen.

      Die hier im Forum geposteten Aussagen stimmen nicht! In den Erläuterungen auf Seite 34 und 51 ist doch ganz klar beschrieben, dass hier die Charteroption mit 28.500 USD bereits eingerechnet ist. Wo entsteht denn da die hier beschriebene 1 Mio. USD?!

      Ausserdem ist es inzwischen ja schon Gang und Gäbe, dass die Initiatoren an einem tatsächlichen Mehrerlös einer Beteiligung mitprofitieren. Und ehrlich gesagt, dass ist doch hier noch ganz o.k. und für mich auch absolut akzeptabel: Wenn tatsächlich über das Prospekt-Ergebnis hinaus Mehrerträge entstehen, dann finde ich es fair, wenn der Initiator sich 10% und ich als Kunde davon 90% bekomme! Ich sehe das als Anreiz für den Initiator, die Beteiligung "bestens zu managen" ... und in jedem anderen Unternehmen wäre es ja genauso: Wenn mehr Gewinn entsteht, als erhofft/geplant, dann partizipieren die Verantwortlichen des Erfolges ebenso am Mehrgewinn. Es stellt sich halt immer die Frage, in welcher Form und Höhe und ohne, dass es "abgeschmackt" ist. Aber 1:9 den echten Mehrerlös zu teilen ist heutzutage echt o.k.!

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 15.12.05 12:40:17
      Beitrag Nr. 12 ()
      RE: Abgreifklausel

      ich finde diese Klausel auch nicht so schlimm, da hier nur die Mehrerlöse über Prospekt gemeint sind.

      Es ist wohl auch bei der Buxhai mit einer zügigen Plazierung zu rechnen, habe sogar ein Kontingent bekommen :D

      SOM
      Avatar
      schrieb am 15.12.05 15:40:39
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Madelaine

      wenn Du meinst, dass meine Aussage in #10 falsch sei, dann rechne mir doch bitte vor, wieviel die Gebab bei Verkauf des Schiffes über die Option in 2017 Deiner Meinung nach erhält.

      Scheinbar verwechselst Du die Option zur Charterverlängerung mit der Option von MSC, die bei Ziehung einen Verkauf des Schiffes nach sich ziehen würde, denn auf den Seiten 34 und 51 steht herzlich wenig zum Verkauf des Schiffes.

      Ob diese Abgreifklauseln "fair" sind oder nicht wird sicher jeder anders beurteilen. Meine persönliche Meinung hierzu ist, dass diese Klauseln dann "fair" wären, wenn im Gegenzug die anderen Gebühren gesenkt würden. Es gäbe dann einen größeren Interessensgleichklang hinsichtlich der positiven Entwicklung der Anlage zwischen Initiator/Treuhänder und Anleger. Da es sich bei den Abgreifklauseln (wie auch in diesem Falle) stets um zusätzliche(!) Gebühren handelt sehe ich den Vorteil für den Anleger allerdings nicht.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 09:23:48
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo K1,

      ich versteh´was Du meinst. Das kann man eventuell auch so interpretieren. Dennoch verstehe ich den Prospekt da gänzlich anders. Für beide Möglichkeiten, also Ausübung Kaufoption, wie auch Verkauf am Ende der Prospektlaufzeit, gibt es ein entsprechendes Szenario, bzw. ein Berechnungsmodell.

      Ich verstehe das eindeutig so, dass bei Ausübung der Kaufoption der Kaufpreis ja jetzt schon definitiv feststeht (33 Mio. USD), also entsteht hieraus kein Mehrgewinn. Lediglich bei einem vorzeitigen, nicht planmäßigem Verkauf mit deutlich höherem Verkaufserlös würde diese Gewinnbeteiligungsklausel greifen. Die beiden anderen Fäle sind durch entsprechende Berechnungsbeispiele auch nachvollziehbar.

      Ich denke, Du meinst, dass bei einem Verkauf zu diesen 33 Mio.USD der Initiator trotzdem den Restwert mit 25% zugrunde legen würde?! Dann würde aber auch nicht 1 Mio. rechnerisch entstehen, sondern m.E. 1,5 Mio.; das sehe ich aufgrund der dargestellten Modellrechnungen jedoch nicht, wie gesagt.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 11:47:43
      Beitrag Nr. 15 ()
      @Madelaine

      Bezugsgröße für die Berechnung des Vorabgewinns ist das Ergebnis vor Tilgung (in USD), das die Prospektprognose gemäß Tabelle Seite 49 (Die steuerliche Prognose") übersteigt oder unterschreitet.

      Als Ergebnis vor Tilgung (in USD) wird hier für den Verkauf des Schiffes im Jahr 2022 (zusäzlich zu dem regulären Ergebnis diesen Jahres) ein Ergebnis von 15,085 Mio$ angegeben.

      Die Gewinn- und Verlustverteilung wird u.a. in §15 Gesellschaftsvertrag geregelt. Dort heißt es zum Gewinnvorab:

      "In dem Jahr, in welchem durch Veräußerung des Schiffes ein entsprechender Veräußerungserlös anfällt, wird als Basis das prospektierte Ergebnis vor Tilgung (in USD) des Jahres 2022 unter der Berücksichtigung des angenommenen Veräußerungserlöses des Schiffes herangezogen."


      Übersetzt heißt dies, dass von 33 Mio$ (Veräusserungserlös bei Optionsausübung) neben dem im Jahr der Optionsausübung (2017) bestehenden steuerlichen Restbuchwert (ca. 7 Mio$) weitere 15 Mio $ (relevanter Wert 2022 s.o.) abzuziehen wären, um auf die Bemessungsgröße für den Gewinnvorab zu kommen. Wären als 11Mio$ und davon 10% sind eben rd. 1 Mio€.

      Es fallen selbstverständlich noch weitere Gebühren beim Verkauf für die Gebab Gesellschaften an, sodass dies lediglich ca. Werte sind.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 19.12.05 11:18:29
      Beitrag Nr. 16 ()
      @K1

      Also nochmal; siehe Prospekt-Seite 56. In der dort dargestellten Ergebnisprognose kann man deutlich erkennen, dass keine 10% von GEBAB "abgegriffen" werden.

      In der Fussnote*2) ist doch genau dargestellt, wie der Verkaufserlös bei Ausübung der Option berechnet wird. Lediglich die 2% Abwicklungsgebühr fallen dem Initiator zu.

      Der 10%ige Vorabgewinn wird nur auf das Ergebnis vor Tilgung ohne Veräußerungsgewinn aus Kaufoption berechnet (nur wenn das Ergebnis wirklich höher ist als prospektiert).

      Gruß Madelaine
      Avatar
      schrieb am 19.12.05 11:55:24
      Beitrag Nr. 17 ()
      --- Der 10%ige Vorabgewinn wird nur auf das Ergebnis vor Tilgung ohne Veräußerungsgewinn aus Kaufoption berechnet ---

      Im Gesellschaftsvertrag steht das aber eben NICHT so ("ohne Veräusserungsgewinn") sondern so wie in #15 zitiert.

      Grüße K1


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      MS `Buxhai`