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    Yamana Gold (Seite 2)

    eröffnet am 05.12.05 10:01:53 von
    neuester Beitrag 20.04.23 17:03:56 von
    Beiträge: 4.632
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      Avatar
      schrieb am 14.04.23 21:04:55
      Beitrag Nr. 4.622 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.674.047 von hittheroadjack am 14.04.23 20:44:22
      Zitat von hittheroadjack: Wenn du meinst ....


      ICH meine das nicht, das ist aber offenbar die geltende und aktuelle Rechtsprechung bzgl der Besteuerung solcher Fälle... lass mich gern wissen, was in Deinem Fall rauskommt, sofern Du dagegen angehst... so was kann ja jederzeit wieder vorkommen, das Übernahmekarussell im Minensektor läuft aktuell auf Hochtouren....
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      schrieb am 14.04.23 20:44:22
      Beitrag Nr. 4.621 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.673.888 von aktienkunta am 14.04.23 20:22:11Wenn du meinst .... Dann aber muss der Broker die neuen Aktien zwingend mit dem Anschaffungswert = aktueller Kurswert einbuchen und eben dort nicht nochmal den Wert der Barauszahlung abziehen. Das ginge. Aber wenn er die Barauszahlung vom Anschaffungswert subtrahiert und diese gleichzeitig als Abfindung versteuert, dann wäre das eine Doppelbesteuerung und eine Doppelbesteuerung steht in keinem Gesetz.
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      Avatar
      schrieb am 14.04.23 20:22:11
      Beitrag Nr. 4.620 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.673.666 von hittheroadjack am 14.04.23 19:47:55Grundsätzlich bin ich da voll bei Dir, aber der Gesetzgeber sagt halt was anderes..... Barabfindungen sind IMMER steuerpflichtig, auch wenn sie nur ein Teil des Deals sind. Dieses Procedere ist gerichtlich durchgekaut und abgesegnet.... z.B. hier, der Fall ist ja vergleichbar mit Yamana:

      https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/aktientausch-…

      Der Broker wird sich darauf berufen, da bin ich mir sicher. Ich bin zwar kein Jurist, sehe aber keine Chance dagegen anzugehen....
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      Avatar
      schrieb am 14.04.23 19:47:55
      Beitrag Nr. 4.619 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.673.378 von aktienkunta am 14.04.23 19:02:08Nur Steuern auf Kursgewinne oder Dividenden, aber nicht Steuern auf dein eigenes Geld, mit dem du die Aktien damals gekauft hast. Gewinn = Verkaufspreis - Kaufpreis. Wurde bei dir ein Kaufpreis abgezogen? Ob Regelung vor oder nach 2008 ist dabei egal. Wenn der Anschaffungspreis für deine beiden neuen Aktien im Vergleich zum aktuellen Wert um die Höhe der Barauszahlung reduziert wurde (s. deine Depotliste, "Anschaffungspreis" oder "Kaufwert"), dann haben sich deine Anschaffungskosten reduziert und eine Dividende kann es deshalb auch nicht sein. Die Barauszahlung wäre dann ein Teil deines eigenen, sauer verdienten und ordnungsgemäß versteuerten Kaufpreises für die Yamana-Papiere. Rechne einfach mal alles durch; tu so, als würdest du die neuen Aktien verkaufen und berechne die Steuern, die du zahlen würdest anhand der Daten in deiner Depotaufstellung. Wenn die Summe der steuerlichen Verluste deutlich höher ist als die, die du gehabt hättest, wenn du die Yamana-Aktien unmittelbar vor der Kapitalmaßnahme verkauft hättest, dann hat dein Broker falsch gerechnet - so wie meiner.
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      Avatar
      schrieb am 14.04.23 19:02:08
      Beitrag Nr. 4.618 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.673.213 von hittheroadjack am 14.04.23 18:38:08mein Kenntnisstand ist, dass Barabfindungen für Aktien, die NACH dem 01.01.2009 angeschafft wurden (da würden meine Anteile auch reinfallen), grundsätzlich IMMER steuerpflichtig sind....

      Sollte ich mich irren, möge man mich bitte auf jeden Fall belehren, geht ja um viel Geld!
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      Avatar
      schrieb am 14.04.23 18:52:21
      Beitrag Nr. 4.617 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.671.263 von ofla4rocki am 14.04.23 13:48:57
      Zitat von ofla4rocki: Canadian withholding tax (25 %) oder lokale Steuer?


      KapErtrSt + Soli... also "lokale"Steuer...
      Avatar
      schrieb am 14.04.23 18:38:08
      Beitrag Nr. 4.616 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.671.086 von aktienkunta am 14.04.23 13:19:36
      Steuer oder nicht Steuer?!
      Wenn dir dein Broker für den Barausgleich eine KESt abgezogen hat, heißt das noch lange nicht, dass die Zahlung wirklich steuerpflichtig ist. Die meisten Broker ziehen gern mal Steuern ein, wenn sie den Fall nicht richtig einschätzen können. Bevor sie mit großem Aufwand recherchieren um eine korrekte steuerliche Bewertung umzusetzen, behalten sie lieber die Steuern ein. Sicher ist sicher - in dubio pro fiscus. Ist ja auch viel einfacher und es ist außerdem nicht deren Geld, sondern deins.

      Ich sag dir: die Barauszahlung ist nicht steuerpflichtig! Voraussetzung: die im Depot vermerkten Anschaffungskosten für deine neuen Agnico Eagle und Pan American Silver sind bereits um den Barauszahlungsbetrag gegenüber dem aktuellen Kurswert gekürzt worden, wie es bei mir der Fall ist. Denn dann ist dein Buchgewinn dieser Positionen entsprechend höher und beim Verkauf müsstest du dafür die Steuer nochmal zahlen. Also Doppelbesteuerung. Also pass auf und traue deinem Broker nicht.
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      Avatar
      schrieb am 14.04.23 13:48:57
      Beitrag Nr. 4.615 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.671.086 von aktienkunta am 14.04.23 13:19:36Canadian withholding tax (25 %) oder lokale Steuer?
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      Avatar
      schrieb am 14.04.23 13:19:36
      Beitrag Nr. 4.614 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.670.879 von aktienkunta am 14.04.23 12:55:55Nachtrag und Vorwarnung: der Barausgleich ist übrigens volle Pulle steuerpflichtig, es tut echt weh, wenn man in die Abrechnung schaut...😟
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      schrieb am 14.04.23 12:55:55
      Beitrag Nr. 4.613 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.670.243 von andriko1958 am 14.04.23 11:29:53
      Zitat von andriko1958:
      Zitat von Bempf85: Hab heute die Barabfindung und die erste Tranche Agnicos und PAAs bekommen. Um die Dividende fällst du garantiert nicht um.

      alle Aktien sind bei mir komplett eingebucht ( ING ), Barabfindung allerdings noch nicht . . .


      so, ich war jetzt neugierig und habe auch mal geguckt.... bei mir ist ALLES abgewickelt... AEM, PAAS und Cash sind gebucht.... und Yamana weg...
      tschüss Yamana 😢
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