07.12.05 DGAP-Ad hoc: F.A.M.E. AG <DE000A0BVVK7>: Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG / Kapitale - 500 Beiträge pro Seite
neuester Beitrag 30.12.05 10:51:38 von
ID: 1.025.054
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Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Kapitalerhöhung, Umfirmierung
Umfirmierung der F.A.M.E. AG in solar equity AG, Kapitalerhöhung
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Hamburg, 7. Dezember 2005. Die Hauptversammlung der F.A.M.E. AG hat heute eine
Kapitalerhöhung der Gesellschaft sowie die Umfirmierung in solar equity AG
beschlossen und die Herren Jörn Reinecke und Michael Böckel in den
Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt.
Im Rahmen der Kapitalerhöhung werden bis zu 775.000 neue Aktien gegen
Bareinlage ausgegeben. Es erfolgt kein öffentliches Angebot der neuen Aktien.
Die Altaktionäre sind im Verhältnis 3 : 2 zum Bezug zugelassen. Den
Ausgabepreis der neuen Aktien und die weiteren Konditionen der Kapitalerhöhung
setzt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats fest. Gegen den
Kapitalerhöhungsbeschluss und andere Beschlüsse der Hauptversammlung haben
zwei Aktionäre, die zusammen 37 Aktien halten, Widerspruch zu Protokoll
erklärt. Die Durchführung der Kapitalerhöhung muss daher bis auf weiteres
verschoben werden.
Mit dem Mittelzufluss aus der Kapitalerhöhung sollen Beteiligungen an
Unternehmen aus der Solarindustrie und weiteren Bereichen der erneuerbaren
Energien, insbesondere Bio-Energien erworben werden. Zur Zeit verhandelt die
Gesellschaft über den Erwerb von zwei Beteiligungen. Der Erwerb dieser
Beteiligungen kann unabhängig von der Durchführung der Kapitalerhöhung
erfolgen. Weitere Beteiligungsangebote werden geprüft.
Kontakt:
F.A.M.E. AG, Dr. Lukas Lenz, Telefon: 040 41 34 34 34
E-Mail: ir@fame.de
F.A.M.E. AG
Brook 1
20457 Hamburg
Deutschland
ISIN: DE000A0BVVK7
WKN: A0BVVK
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen, Düsseldorf und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 07.12.2005
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Ad-Hoc-Mitteilung:
Über die solar equity AG (zur Zeit noch firmierend unter F.A.M.E. AG):
Die solar equity AG ist die erste börsennotierte deutsche
Beteiligungsgesellschaft, die sich ausschließlich an Unternehmen aus dem
Bereich der erneuerbaren Energien beteiligt. Das Beteiligungsportfolio, das
sich zur Zeit noch im Aufbau befindet, soll schwerpunktmäßig Unternehmen aus
den Bereichen Solarindustrie und Bio-Energie umfassen.
Ende der Meldung (c)DGAP
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),17:49 07.12.2005
Der Erwerb dieser Beteiligungen kann unabhängig von der
Durchführung der Kapitalerhöhung erfolgen!
Theo
Re:Beteiligungen - 29/12/2005 20:06
Hallo Bio,
selbstverständlich gibt es eine Zukunft von solar equity. Die Antworten fallen mir aber nicht mehr so leicht. Zum einen war mein posting vom 23.12. eine Antwort auf die hier im Forum gestellte Frage, wann genau die Beteiligungen gemeldet werden. Diese Antwort habe ich unverzüglich nach einem klärenden Gespräch mit den Synergieinvestoren gepostet, da nur hier die Frage aufkam. Auch ich war bis dahin davon ausgegangen, dass der Beteiligungserwerb allein von dessen Finanzierung, nicht aber von den anderen Punkten der Neuausrichtung abhing.
Die Reaktionen auf das posting dürften Sie kennen ...
Zum anderen habe ich keine neuen Erkenntnisse, sonst hätte ich diese längst kund getan. Es bleibt also bei folgendem:
1. Die Klagefrist läuft am 9.1. ab. Wir wissen daher am 10./11.1., ob Klagen eingereicht wurden. Dies werden wir selbstverständlich sofort ad-hoc melden.
2. Falls Klagen eingereicht werden sollten, müssen wir deren Zustellung abwarten, um den Umfang und die Begründung der Klagen zu erfahren und über das weitere Vorgehen beraten zu können. Um die Zustellung zu beschleunigen, haben wir bereits eine Anwaltskanzlei eingeschaltet. Die Zustellung kann dennoch zwei bis drei Wochen dauern.
3. Falls Klagen eingereicht werden sollten, würden wir aller Voraussicht nach umgehend ein Freigabeverfahren einleiten. Über dieses ist binnen drei Monaten zu entscheiden. Es umfasst allerdings nur die Kapitalerhöhung und nicht die anderen Satzungsänderungen (Umfirmierung, Sitzverlegung, Einberufungsmodalitäten, etc.). Die Beschaffung der Finanzmittel für die Beteiligungen dürfte daher weniger das Problem sein (siehe auch Wandelschuldverschreibung). Offen bliebe aber, wann die weiteren Beschlüsse eingetragen werden, die für die Neuausrichtung ebenfalls wichtig sind.
4. In meinem eigenen Interesse (als Vorstand und Aktionär) werde ich dafür kämpfen, dass die Beteiligungsmöglichkeiten so lange wie möglich aufrecht erhalten bleiben bzw. dass die Beteiligungen trotz Klageerhebung eingegangen werden. Dies liegt jedoch letztlich nicht in meiner Macht. Einerseits lässt sich niemand von zwei Anfechtungsklägern in die Flucht schlagen. Andererseits dürfte es auch nicht jeder, der gut 8%an einer Gesellschaft hält nötig haben, sich zu 100% mit deren Problemen rumzuschlagen. (Nur um Missverständnisse zu vermeiden: damit meine ich nicht mich.) Sollte dieser worst case eintreten, werden wir nach neuen Synergieinvestoren suchen und das Beteiligungsgeschäft bis dahin alleine betreiben.
Was den Kurs angeht, teile ich Ihre Sorgen, kann Ihnen jedoch nur mitteilen, dass mir von keinem Organ Verkaufsmitteilungen vorliegen. Mir liegen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Kurse nicht vom Markt gebildet würden.
Ich danke für den zahlreichen Zuspruch und die guten Wünsche.
Mit freundlichen Grüßen aus dem verschneiten Hamburg
Lukas Lenz
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