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    Eine neue Solaraktie wurde soeben geboren! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.12.05 18:48:21 von
    neuester Beitrag 08.12.05 14:37:19 von
    Beiträge: 15
    ID: 1.025.062
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    ISIN: DE000A0BVVK7 · WKN: A0BVVK
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      Avatar
      schrieb am 07.12.05 18:48:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      WKN A0BVVK


      Wie eigentlich schon länger bekannt, nun ist es amtlich, die HV der F.A.M.E. ist zu Ende und die neue Solar Equity hat das Licht der Welt erblickt!

      2 Beteiligungen sind bereits in der Pipeline, unabhängig von der noch durchzuführenden KE, gegen die von 2 "notorischen HV-Nörgelern" Widerspruch eingelegt wurde! Der Clou des Ganzen: Die 2 Aktionäre halten zusammen 37 Aktien = 184 Euro beim derzeitigen Kurs (Also nicht ernst zu nehmen das Theater)!


      Es dürfte nun ein verstärktes Interesse an diesem Wert aufkommen, auch werden sich bald Analysten und Börsenbriefe mit Solar Equity beschäftigen.

      Fazit: STRONG BUY KZ bis 12/06: 12 Euro





      Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG

      Kapitalerhöhung, Umfirmierung

      Umfirmierung der F.A.M.E. AG in solar equity AG, Kapitalerhöhung

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------

      Hamburg, 7. Dezember 2005. Die Hauptversammlung der F.A.M.E. AG hat heute eine
      Kapitalerhöhung der Gesellschaft sowie die Umfirmierung in solar equity AG
      beschlossen und die Herren Jörn Reinecke und Michael Böckel in den
      Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt.

      Im Rahmen der Kapitalerhöhung werden bis zu 775.000 neue Aktien gegen
      Bareinlage ausgegeben. Es erfolgt kein öffentliches Angebot der neuen Aktien.
      Die Altaktionäre sind im Verhältnis 3 : 2 zum Bezug zugelassen. Den
      Ausgabepreis der neuen Aktien und die weiteren Konditionen der Kapitalerhöhung
      setzt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats fest. Gegen den
      Kapitalerhöhungsbeschluss und andere Beschlüsse der Hauptversammlung haben
      zwei Aktionäre, die zusammen 37 Aktien halten, Widerspruch zu Protokoll
      erklärt. Die Durchführung der Kapitalerhöhung muss daher bis auf weiteres
      verschoben werden.

      Mit dem Mittelzufluss aus der Kapitalerhöhung sollen Beteiligungen an
      Unternehmen aus der Solarindustrie und weiteren Bereichen der erneuerbaren
      Energien, insbesondere Bio-Energien erworben werden. Zur Zeit verhandelt die
      Gesellschaft über den Erwerb von zwei Beteiligungen. Der Erwerb dieser
      Beteiligungen kann unabhängig von der Durchführung der Kapitalerhöhung
      erfolgen. Weitere Beteiligungsangebote werden geprüft.

      Kontakt:
      F.A.M.E. AG, Dr. Lukas Lenz, Telefon: 040 41 34 34 34
      E-Mail: ir@fame.de

      F.A.M.E. AG
      Brook 1
      20457 Hamburg
      Deutschland

      ISIN: DE000A0BVVK7
      WKN: A0BVVK
      Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
      Berlin-Bremen, Düsseldorf und Stuttgart

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 07.12.2005

      Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Ad-Hoc-Mitteilung:

      Über die solar equity AG (zur Zeit noch firmierend unter F.A.M.E. AG):
      Die solar equity AG ist die erste börsennotierte deutsche
      Beteiligungsgesellschaft, die sich ausschließlich an Unternehmen aus dem
      Bereich der erneuerbaren Energien beteiligt. Das Beteiligungsportfolio, das
      sich zur Zeit noch im Aufbau befindet, soll schwerpunktmäßig Unternehmen aus
      den Bereichen Solarindustrie und Bio-Energie umfassen.

      Ende der Meldung (c)DGAP

      Autor: import DGAP.DE (© DGAP),17:49 07.12.2005
      Avatar
      schrieb am 07.12.05 18:53:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      hey rudi,

      bin ja grds. deiner meinung. aber wieso sind die widersprüche wg. der beteiligungsgröße nicht ernst zu nehmen?

      Danke

      Jules
      Avatar
      schrieb am 07.12.05 19:04:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das Abwenden von HV-Beschlüssen mittels Anfechtungsklage ist mittlerweile nicht mehr ganz so einfach wie es lange Zeit war ( siehe auch Neuerungen UMAG seit 01.11.2005 ).U.a. kann hier die größe der Beteiligung eine Rolle spielen, weil man bei geringer Beteiligung einen Rechtsmissbrauch vermuten kann.
      Avatar
      schrieb am 07.12.05 19:06:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Aus dem anderen Thread:

      durch das neue UMAG (seit 1.11.05) ist es aber möglich, die beschlüsse trotz widerspruch eintragen zu lassen!



      Außerdem, stell Dir vor, Du wärst Richter und hättest im Ernstfall darüber zu entscheiden, würdest Du jemandem, der mit 184 Euro an einem Unternehmen beteiligt ist, Recht geben??? Rechnung stimmt so nicht, es waren ja 2 Aktionäre - also wird es noch weniger!


      Ist alles nur Formsache, vielleicht brauchten die auch die Verzögerung als Taktik, um jetzt selber fett zu kaufen???
      Avatar
      schrieb am 07.12.05 19:16:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      sorry aber die anzahl von aktien ist in keiner weise entscheidend.

      du kannst auch nur mit einer einzigen aktie erfolgreich anfechten.

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      Avatar
      schrieb am 07.12.05 19:25:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      [posting]19.191.315 von JulesSpecial am 07.12.05 19:16:40[/posting]Die kommen doch damit nicht durch!
      Avatar
      schrieb am 07.12.05 19:27:11
      Beitrag Nr. 7 ()
      [posting]19.191.315 von JulesSpecial am 07.12.05 19:16:40[/posting]wie schon geschrieben: Das ist Geschichte.

      Die Neuerungen wurden in Hinblick auf solche Fälle eingeführt. Deswegen ist eine Klage m.E. ziemlich aussichtlos.
      Avatar
      schrieb am 07.12.05 19:29:30
      Beitrag Nr. 8 ()
      der meinung bin ich grds. auch

      aber:

      dass hängt nicht von ihrer kapitalbeteiligung ab sonder vielmehr - wenn es dazu kommen sollte - von der begründung der anfechtungsklage. wie ich bereits in einem anderen schrätt geschrieben habe, kann ich mir nicht vorstellen, dass einer solchen klage erfolg beschieden wäre.
      Avatar
      schrieb am 07.12.05 19:33:20
      Beitrag Nr. 9 ()
      macaroni;

      mir ist schon klar, dass du das UMAG meinst, aber wo steht da eine regelung über eine mindestbeteiligung eines aktionärs für eine anfechtungsklage?

      Danke!
      Avatar
      schrieb am 07.12.05 19:36:00
      Beitrag Nr. 10 ()
      oder meinst du das freigabeverfahren nach § 246a AktG welches die registersperre überwinden kann ?

      dann reden wir aber von zwei verschiedenen dingen. ich habe nur gesagt, dass die anzahl der aktien bzw. die kapitalmäßige beteiligung keinen einfluss auf den erfolg einer klage hat.
      Avatar
      schrieb am 07.12.05 19:49:21
      Beitrag Nr. 11 ()
      [posting]19.191.603 von JulesSpecial am 07.12.05 19:33:20[/posting]Ich ziele auf Rechtsmissbrauch ab. Ähnliche Klagen wurden früher mit 1 Aktie geführt um dass Unternehmen zu einer Zahlung zu zwingen, damit die Klage zurückgezogen wird. Gerade diese Fälle wollte man soweit ich weiß mit der Neufassung unterbinden.

      Meiner Meinung nach ist also die Frage ob die Klage überhaupt zugelassen wird. Der mögliche Vermögensschaden für den Kläger könnte dabei eine Rolle spielen.
      Avatar
      schrieb am 07.12.05 19:50:04
      Beitrag Nr. 12 ()
      Im übrigen zieht nicht jeder HV-Widerspruch eine Klage nach sich.

      :D
      Avatar
      schrieb am 07.12.05 19:58:52
      Beitrag Nr. 13 ()
      nee das ist richtig. diesbezüglich verweise ich auf mein posting betreffen mein heutiges telefonat mit lukas lenz. weiß aber nicht mehr in welchem schrätt.
      Avatar
      schrieb am 08.12.05 12:49:23
      Beitrag Nr. 14 ()
      mensch leude mal ganz easy und einfach....

      wo kämen wir denn da hin wenn leute mit 37 aktien unternehmen so leicht manipulieren könnten!!!!!
      Denkt mal nach was dann los wäre !!!!!!
      Dann könnten die unternehmen ja allesamt einpacken...

      Also nene

      Klage wird sehr bald vom tisch sein und allein dadurch wird ein kleines kursfeuerwerk wieder entfacht werden mit min. 10-20% ...die diese beiden fische wohl auch mitnehmen werden wenn sie schlau sind.....aber ob das kein insiderhandel ist wage ich zu bezweifeln
      Avatar
      schrieb am 08.12.05 14:37:19
      Beitrag Nr. 15 ()
      Muss man sich sowieso fragen, warum zwei Hanseln mit 184 € einen derartigen Kurssturz verursachen können.

      Spricht nicht gerade für die Aktionäre, wenn sie sich so leicht verunsichern lassen.

      Ich meine, warum liegen wir heute schon wieder im Minus - sind hier nur kurzfristige investiert?:rolleyes:


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