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    Das Ende der Meinungsfreiheit ??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.12.05 15:00:11 von
    neuester Beitrag 08.12.05 15:59:34 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.025.280
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      schrieb am 08.12.05 15:00:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Heise Verlag: Betreiber von Internet-Foren könnten für Inhalte haftbar gemacht werden

      07.12.2005 Der Heise Zeitschriften Verlag ist nach eigenen Aussagen in einem Gerichtsurteil verpflichtet worden, sämtliche Beiträge in den Leserforen von "heise online" im voraus auf einen Rechtsverstoß hin zu überprüfen.

      Nach Einschätzung des Verlags könnte dieses Urteil gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten haben.

      Im vorliegenden Fall habe der Verlag die beanstandeten Forumsbeiträge unmittelbar gelöscht. Das Hamburger Landgericht erklärte aber, dass der Verlag allein durch die Verbreitung auch ohne Kenntnis für die im Forum geäußerten Inhalte mit großer Wahrscheinlichkeit haftbar zu machen sei.

      Den Einwand des Verlags, dass eine automatische Filterung erwiesenermaßen nicht
      funktioniere und eine manuelle Prüfung jedes Beitrags angesichts von über 200.000 Forenbeiträgen pro Monat schlicht nicht zu leisten sei, ließ die Kammer nicht gelten.


      Das Aus für manche Diskussionsplattform
      "Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, führt das dazu, dass jeder Anbieter, der ungefiltert die Möglichkeit zu Kommentaren bietet, unmittelbar für Rechtsverstöße in den Beiträgen haftet und abgemahnt werden kann", sagte Joerg Heidrichder, Justiziar des Heise Zeitschriften Verlags.

      Davon seien nicht nur Foren, sondern auch alle anderen Web-Kommunikationsformen
      wie Blogs, Gästebücher oder Chats betroffen.

      Die Auswirkungen des Urteils auf den weiteren Betrieb der Webforen seien kaum absehbar.

      "Wir können wohl zu brisanten Themen generell keine Diskussionsplattform mehr anbieten", sagte Chefredakteur Christian Persson.

      Der Heise Zeitschriften Verlag hat bereits angekündigt, nach der Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.
      Avatar
      schrieb am 08.12.05 15:04:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      :rolleyes: Och nööö - wie oft denn noch ??? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 08.12.05 15:47:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      [posting]19.200.863 von xTRADERx am 08.12.05 15:00:11[/posting]Joo da hätten wir sie wieder die guten alten Zonenzeiten der DDR. Hatte sie schon vermisst.

      Da war noch Zucht und Ordnung in den Medien...:D

      Geht ja auch nicht so weiter, dass hier jeder sagt was er denkt. Wo kommen wir denn da hin.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 08.12.05 15:55:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      #3

      Es gab gestern schon einen Thread zu diesem Thema, der auch die Hintergründe aufzeigte warum es überhaupt zur Klage und zu diesem Urteil gekommen ist. Hierbei geht nicht um die Beschneidung der freien Meinung. ;)
      Avatar
      schrieb am 08.12.05 15:59:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]19.201.755 von Sealion am 08.12.05 15:55:19[/posting]Ja gut, wenn ich was verpasst haben sollte dann Sorry.;)

      Aber bei dem was sich bei uns „Regierung“ nennt, ist der Schritt zu den alten Genossen der Diktatur nicht mehr weit…
      :rolleyes:


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