Gebäudeversicherung=Haftpflichtversicherung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.12.05 14:57:49 von
neuester Beitrag 18.01.06 22:14:35 von
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@ll
Kann ich eine bestehende Gebäudeversicherung als Haftpflichtversicherung oder ähnliches steuerlich geltend machen?
willy
Kann ich eine bestehende Gebäudeversicherung als Haftpflichtversicherung oder ähnliches steuerlich geltend machen?
willy
[posting]19.323.026 von glaubichnich am 17.12.05 14:57:49[/posting]glaubichnich
Kann ich meine KFZ-Vollkaskoversicherung als Rüruprente steuerlich geltend machen?
[posting]19.323.164 von Prof.Dr.B.Scheuert am 17.12.05 15:39:35[/posting]Kann ich meine dritten Zähne von der
jährlichen KFZ-Steuer linear abschreiben
jährlichen KFZ-Steuer linear abschreiben
Hi glaubichnich,
aber sicher kann die Gebäudeversicherung bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden-ist bei mir schon seit vielen Jahren der Fall!
Schönes WE
Gruss Bjoernsen
aber sicher kann die Gebäudeversicherung bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden-ist bei mir schon seit vielen Jahren der Fall!
Schönes WE
Gruss Bjoernsen
Zu #1:
Eine Gebäudeversicherung kann nicht als Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden.
Wenn das Gebäude vermietet ist, kann die Gebäudeversicherung steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Eine Gebäudeversicherung kann nicht als Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden.
Wenn das Gebäude vermietet ist, kann die Gebäudeversicherung steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.
[posting]19.323.287 von Bjoernsen am 17.12.05 16:33:40[/posting]Man sollte auf die Eingangsfrage eingehen!!!
Natürlich kann ich keine Wohngebäudevers. als Haftpflichtvers. geltend machen,warum auch???
Was hat eine WBG-Vers. mit einer Haftpfl.-Vers. zu tun???
Oder meinst du die Wohngebäudehaftpflicht als Eigentümer?
Natürlich kann ich keine Wohngebäudevers. als Haftpflichtvers. geltend machen,warum auch???
Was hat eine WBG-Vers. mit einer Haftpfl.-Vers. zu tun???
Oder meinst du die Wohngebäudehaftpflicht als Eigentümer?
@NATALY
Danke und noch diese Frage: Geltendmachung der Gebäudeversicherung der vermieteten Gebäudeteile in Anlage N, Zeilen 46+47 - richtig?
@Holznischel
Man sollte auf die Eingangsfrage eingehen!!! -Danke dir für diesen Hinweis!
Nein, ich hatte schon so etwas wie dein Vorschreiber im Kopf. Die Haftpflicht mache ich eh` schon geltend. Danke dir!
Danke und noch diese Frage: Geltendmachung der Gebäudeversicherung der vermieteten Gebäudeteile in Anlage N, Zeilen 46+47 - richtig?
@Holznischel
Man sollte auf die Eingangsfrage eingehen!!! -Danke dir für diesen Hinweis!
Nein, ich hatte schon so etwas wie dein Vorschreiber im Kopf. Die Haftpflicht mache ich eh` schon geltend. Danke dir!
@glaubich:
Wenn die Immobilie vermietet ist, dann ist die Gebäudeversicherung in Anlage V auf S. 2 unter "Hausversicherungen" geltend zu machen.
Beim Eigenheim kann die Gebäudeversicherung nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Wenn die Immobilie vermietet ist, dann ist die Gebäudeversicherung in Anlage V auf S. 2 unter "Hausversicherungen" geltend zu machen.
Beim Eigenheim kann die Gebäudeversicherung nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Anlage V, Seite 2, Zeile 43. Dort außer Gebäudeversicherung auch Grundeigentümer-Haftpflicht und Oltank-Haftpflicht.
Auf keinen Fall in Anlage N.
Auf keinen Fall in Anlage N.
Herrlich; schöner als Zappen am Fernseher!
[posting]19.775.884 von PizPalue am 18.01.06 22:13:01[/posting]Sorry! Aber Nataly macht das schon ordentlich!
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