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    Gebäudeversicherung=Haftpflichtversicherung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.12.05 14:57:49 von
    neuester Beitrag 18.01.06 22:14:35 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.027.190
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      Avatar
      schrieb am 17.12.05 14:57:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      @ll

      Kann ich eine bestehende Gebäudeversicherung als Haftpflichtversicherung oder ähnliches steuerlich geltend machen?

      willy
      Avatar
      schrieb am 17.12.05 15:29:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      [posting]19.323.026 von glaubichnich am 17.12.05 14:57:49[/posting]glaubichnich:cry:
      Avatar
      schrieb am 17.12.05 15:39:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Kann ich meine KFZ-Vollkaskoversicherung als Rüruprente steuerlich geltend machen?:confused:
      Avatar
      schrieb am 17.12.05 15:48:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]19.323.164 von Prof.Dr.B.Scheuert am 17.12.05 15:39:35[/posting]Kann ich meine dritten Zähne von der
      jährlichen KFZ-Steuer linear abschreiben:confused:
      Avatar
      schrieb am 17.12.05 16:33:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi glaubichnich,
      aber sicher kann die Gebäudeversicherung bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden-ist bei mir schon seit vielen Jahren der Fall!
      Schönes WE
      Gruss Bjoernsen

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      Avatar
      schrieb am 20.12.05 19:24:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zu #1:
      Eine Gebäudeversicherung kann nicht als Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden.
      Wenn das Gebäude vermietet ist, kann die Gebäudeversicherung steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.
      Avatar
      schrieb am 20.12.05 20:37:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      [posting]19.323.287 von Bjoernsen am 17.12.05 16:33:40[/posting]Man sollte auf die Eingangsfrage eingehen!!!

      Natürlich kann ich keine Wohngebäudevers. als Haftpflichtvers. geltend machen,warum auch???


      Was hat eine WBG-Vers. mit einer Haftpfl.-Vers. zu tun???



      Oder meinst du die Wohngebäudehaftpflicht als Eigentümer?
      Avatar
      schrieb am 21.12.05 09:15:18
      Beitrag Nr. 8 ()
      @NATALY

      Danke und noch diese Frage: Geltendmachung der Gebäudeversicherung der vermieteten Gebäudeteile in Anlage N, Zeilen 46+47 - richtig?


      @Holznischel

      Man sollte auf die Eingangsfrage eingehen!!! -Danke dir für diesen Hinweis!

      Nein, ich hatte schon so etwas wie dein Vorschreiber im Kopf. Die Haftpflicht mache ich eh` schon geltend. Danke dir!
      Avatar
      schrieb am 09.01.06 20:21:18
      Beitrag Nr. 9 ()
      @glaubich:
      Wenn die Immobilie vermietet ist, dann ist die Gebäudeversicherung in Anlage V auf S. 2 unter "Hausversicherungen" geltend zu machen.
      Beim Eigenheim kann die Gebäudeversicherung nicht steuerlich geltend gemacht werden.
      Avatar
      schrieb am 09.01.06 20:47:21
      Beitrag Nr. 10 ()
      Anlage V, Seite 2, Zeile 43. Dort außer Gebäudeversicherung auch Grundeigentümer-Haftpflicht und Oltank-Haftpflicht.
      Auf keinen Fall in Anlage N.
      Avatar
      schrieb am 18.01.06 22:13:01
      Beitrag Nr. 11 ()
      Herrlich; schöner als Zappen am Fernseher!
      Avatar
      schrieb am 18.01.06 22:14:35
      Beitrag Nr. 12 ()
      [posting]19.775.884 von PizPalue am 18.01.06 22:13:01[/posting]Sorry! Aber Nataly macht das schon ordentlich!


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