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    Gebäudeversicherung in Anlage V oder N? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.12.05 20:43:00 von
    neuester Beitrag 24.12.05 13:57:12 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.028.651
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      Avatar
      schrieb am 23.12.05 20:43:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe folgende BM erhalten:

      Hallo NATALY,

      setze ich die Gebäudeversicherung der vermieteten Immobilie in Anlage N, Zeilen 46+47 ab, oder liste ich die entstandenen Kosten in der Anlage V+V unter Umlagen ab?

      Danke für deine Antwort!

      Antwort:
      Die Gebäudeversicherung ist in Anlage V auf Seite 2 in Zeile 52 geltend zu machen. Dort wird nach "Hausversicherungen" gefragt. Auch eine Hauseigentümer- oder Öltank-Haftpflicht wäre dort aufzuführen.
      Avatar
      schrieb am 23.12.05 21:04:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Antwort ist richtig aber warum machst du einen Thread auf wenn du schon die Antwort hast :confused:
      Avatar
      schrieb am 23.12.05 21:53:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      @crasy

      Ist doch klar: um einen möglichst großen Verteilerschlüssel zu erreichen!

      Ich für meinen Teil sage Danke zu NATALY :) !

      willy
      Avatar
      schrieb am 24.12.05 13:57:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zu #2:
      Ich kann leider keine BMs beantworten, da ich bereits zu viele erhalten und gesendet habe. Daher muss ich die von mir erhaltenen BMs posten.


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