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    Zoll bei Käufen von Ebay.com ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.01.06 20:40:52 von
    neuester Beitrag 20.03.06 16:22:06 von
    Beiträge: 24
    ID: 1.030.359
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      Avatar
      schrieb am 04.01.06 20:40:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Moinsen alle,

      ich habe mir bei Ebay ware gekauft, und zwar handelt es sich um sogenannte Trading Cards, also Sammelkartenspiele. Es sind Karten von ungefährem Wert: 40 €. Von Privat, ohne Rechnung. Ich warte seit längerem auf das Paket, nichts kommt allerdings. Könnte die Sache beim Zoll steckengeblieben sein,
      Wenn dem so ist, wann kriege ich denn von dort ne Mitteilung ?!?

      danke
      Avatar
      schrieb am 04.01.06 20:43:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      [posting]19.535.713 von RagnarokX am 04.01.06 20:40:52[/posting]Ja, kann durchaus sein. Allerdings bekommt man dann eine Mitteilung von der Post...
      Avatar
      schrieb am 04.01.06 20:57:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich habe schon mehrmals bei Ebay in USA gekauft. Es kommt auch drauf an wie der Verkäufer versendet, Luftpost ca 1 Woche, Schiff ca 4 Wochen.

      Ich habe aber auch schon 6 Wochen auf meine Ware gewartet.

      Ausserdem kann es sein das du noch Zoll zahlen musst, aber bei §40 denke ich gehts so.

      Wheelspin
      Avatar
      schrieb am 04.01.06 21:17:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ebaykäufe sind bis 22 Euro zollfrei. Alles was darüber ist muß verzollt und versteuert werden
      Avatar
      schrieb am 04.01.06 21:24:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich bin der Meinung, dass man Waren bis € 90.- Zollfrei einführen kann. Bei Tabakwaren und Alkohol gelten natürlich andere Grenzen.

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      Avatar
      schrieb am 04.01.06 21:42:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      [posting]19.536.534 von wallchris am 04.01.06 21:24:37[/posting]Geschenksendungen sind bis 45 Euro frei.

      Käufe bzw. E-baygeschäfte bis 22 Euro.
      Avatar
      schrieb am 04.01.06 21:46:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/f0_gesch…

      Geschenksendungen von einer Privatperson aus einem Drittland (alle Staaten, die nicht Mitglied der EG sind) an eine Privatperson im Inland (Sendungen von privat an privat) sind jedoch nur dann einfuhrabgabenfrei, wenn ihr Warenwert nicht über 45 EUR liegt.
      Avatar
      schrieb am 04.01.06 21:50:12
      Beitrag Nr. 8 ()
      Der deutsche Zoll hat eigene Gesetze.

      Ich habe auch über ebay 2 Sammlerkameras aus der Schweiz gekauft, alte Kameras - ziemlich gleich im Wert. Die etwas billigere musste ich mir beim 30 km entfernten Zollamt abholen. Dauer der Prozedur ca. 20 Minuten. Einnahmen für die Staatskasse 8,36 Euro. Die zweite kam mit der Post - abgestempelt von 3 verschiedenen Zollämtern. Kosten für mich: 0,00.

      Da sage einer die deutsche Bürokratie ist nicht bürgerfreundlich.
      Avatar
      schrieb am 04.01.06 22:28:36
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hm sehr interessant. Da wart ich mal ab ob mein Kauf von privat i.H.v. von 40 € nun auch noch verzollt werden muss. Ärgern würde mich das natürlich sehr, da dadurch der Preisvorteil weg wäre :|

      danke
      Avatar
      schrieb am 05.01.06 00:41:34
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hi,

      Habe im Dezember ein WalkieTalkie aus den USA über ebay gekauft. Wert 50 €. Das Ding wurde verzollt (16%) und ich musste das Geld an den Postboten abdrücken.

      Das perverse: Der Versand (15 €) wurden ebenfalls verzollt! Es wurde einfach der Gesamtbetrag von 65 € herangezogen.

      Das ist ein riesiger Scheiß!

      BF
      Avatar
      schrieb am 14.01.06 23:46:13
      Beitrag Nr. 11 ()
      #10
      normalerweise sollten die versandkosten nicht mitverzollt werden. zumindest wenn eine privatperson was aus dem ausland kauft.
      kann natürlich sein, daß bei dir eine rechnung beigelegen hat mit 65 euro, ohne ausweisung der frachtkosten. dann kann der zollbeamte ja nicht feststellen, wieviel er abziehen muß.
      ansonsten hast du pech gehabt.

      # 9
      bei 40 euro-wert mußt du zoll zahlen. wenn nicht, haben da welche an der grenze geschlafen.
      du hast selbstversändlich die möglichkeit im falle einer nichtversteuerung die verzollung nachzuholen beim zollamt.
      nur mal so, falls du wert auf eine ordnungsgemäße verzollung legst. :D:D:D:D:D:D

      # 8

      für dich gilt das gleiche.
      wenn der wert über 22 euro ist, mußt du verzollen.
      wenn trotzden die sachen ohne verzollung zu dir kommen, hast du glück gehabt, so wie wenn das finanzamt irgend ein fehler macht und dir beim lohnsteuerausgleich zu viel zurückzahlt.
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 10:05:38
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hi Leute,

      leider gibt es einen § der besagt, dass bei Kaufsendungen die Versandkosten mitverzollt werden. Soll einer doch mal das deutsche Recht verstehen!:mad: Gerecht ist es jedenfalls nicht!:mad:

      Anbei ein Auszug von der Antwort des Zolls.

      Grüße
      BF

      Anlage
      Bemessungsgrundlage bei der Abgabenberechnung ist der Zollwert, nicht der
      Warenwert.
      Dem Warenwert sind die Kosten für Verpackung und Versand hinzuzurechnen. Die
      Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 32 Absatz 1 a) iii) Zollkodex für
      Verpackungskosten und Artikel 32 Absatz 1 e)i) Zollkodex für Beförderungskosten-
      Porto.
      Enthalten Postsendungen ausschließlich Waren, die nicht zu kommerziellen
      Zwecken bestimmt sind (Geschenksendungen), werden die Postgebühren nicht in den
      Zollwert einbezogen. Der Zollwert entspricht in diesen Fällen dem Warenwert.
      Bei Einfuhren zu kommerziellen Zwecken (Kaufsendungen) gehören Porto und
      Versicherungsgebühren dagegen in voller Höhe - d.h. bis zum Bestimmungsort im
      Inland - zum Zollwert. Da die Posttarife nicht nach Beförderungskilometern
      gestaltet sind, kommt eine Aufteilung in innergemeinschaftliche und außerhalb
      der Gemeinschaft entstandene Kosten nicht in Betracht.

      Die Einfuhrabgaben werden wie folgt berechnet:
      Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer /Versender
      (den Umrechnungskurs können Sie wie folgt abfragen: http://www.zoll.de/ dann in
      der rechten Spalte die Rubrik Umrechnungskurse wählen)
      + Kosten (insbesondere Porto/Fracht/Versicherung)
      = Zollwert * Zollsatz= Zoll
      + Zoll
      = Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz
      = Einfuhrumsatzsteuer
      Avatar
      schrieb am 18.01.06 21:55:49
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ mr.ba

      also erst mal ist das nicht deutsches recht sondern eu-recht.:kiss::kiss:
      das mit den beförderungskosten ist auch nicht so klar wie du hier schreibst.
      was heist denn überhaupt "zu kommerziellen zwecken".

      ist eine einfuhr schon deshalb kommerziell, wenn nur der absender im drittland kommerziell handelt (und der einführer nicht, da er den import für sich privat getätigt hat),

      oder meint man mit kommerzieller einfuhr nur die fälle, in denen der einführer die importierten sachen selbst gewinnbringend weiterverkaufen will.

      also auf wen ist abgestellt, auf den importeuer oder auf den auländischen exporteur.

      diese frage ist entscheident, um beurteilen zu können, ob die beförderungskosten bei e-bay-käufen zuzurechnen sind oder nicht.
      Avatar
      schrieb am 19.01.06 10:00:02
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hi Delta,

      ist wohl leider so, auch wenn die Begriffe vielleicht unglücklich gewählt sind.

      "Bei der Zollwertermittlung hat die Zollstelle den Wert einer Einfuhrware beim
      Überschreiten der Außengrenze der Gemeinschaft zu ermitteln. Dieser Wert wird
      nicht nur durch den für die Ware gezahlten Rechnungspreis sondern z.B. auch
      durch Aufwendungen für Transport, Verpackungen und Ladekosten bis zur Grenze
      beeinflusst. Sind solche Kosten nicht im Rechnungspreis enthalten (z.B. bei "Ab-
      Werk-Lieferung"), so sind die mit der Beförderung verbundenen Kosten bis zum
      Ort des Verbringens über die Außengrenze der Gemeinschaft in den Zollwert
      einzubeziehen und damit auch einem Wertzoll zu unterwerfen."

      Grüße
      BF
      Avatar
      schrieb am 20.01.06 22:59:03
      Beitrag Nr. 15 ()
      [posting]19.535.713 von RagnarokX am 04.01.06 20:40:52[/posting]bin hier zufällig über diesen thread gestolpert, und musste leider festellen, dass vieles nicht richtig ist, was hier steht. ich handele sehr viel in den staaten.
      es ist so:
      VERZOLLUNG NACH MINDERWERTREGELUNG VON WAREN MIT WERT BIS EUR25,- LIEGT IM ERMESSEN DES ZOLLBEAMTEN. D.H. KÖNNTE, WIRD ABER IN DER REGEL NICHT.
      ES IST GANZ KLAR GEREGELT, DASS DER ZOLLWERT AUS DEM EIGENTLICHEN GEGENSTANDSWERT UND 70% DER VERSANDKOSTEN ERMITTELT WIRD UND HÄNGT WIEDERUM VON DER EIGENTLICHEN WARE AB: 5-30% JE NACH DEM (NÄHERES DAZU STEH AUF ZOLL.DE)!!! DAZU KOMMEN EfUst VON 16%
      kleines beispiel: autozubehör=7%zoll:
      artikel 100,-
      versand 50,-
      zollwert 135,- x 23% = 31,50 zollgebühren

      p.s. zollabwicklung kann unter umständen bis 10 wochen dauern daher ein kleiner tipp: einfach dem verkäufer mailen, einen niedriegen wert auf dem versandschein anzugeben+geschenk und eine schriftliche bescheinigung, welche eine niedrige bezahlung bescheinigt ins packetinnere und das schnäppchen ist euch sicher!
      Avatar
      schrieb am 21.01.06 19:57:43
      Beitrag Nr. 16 ()
      # 15
      selten so ein blödsinn gehört.:laugh::laugh::laugh:

      1. was ist denn die minderwertregelung.:confused::confused::confused: noch nie was davon gehört. den begriff gibts nicht im zollrecht.
      2. deine 25euro-wertgrenze gibts nicht.
      wie schon gesagt, wertgrenzen bei käufen sind 22 euro, bei geschenken 45 euro und nichts anderes.

      3. du schreibst es wäre klar geregelt, daß der zollwert aus einem "gegenstandswert und 70% der versandkosten ermittelt wird." ich bekomme gleich einen lachkrampf was du hier schreibst.
      wo ist das geregelt? warscheinlich im diego23-gesetzt aber sonst nirgends wo.

      4. die frachtkosten müssen bei gewerblichen einfuhren anteilsmäßig bis zum ort des verbringens (Grenzübertritt in die eu) mitverzollt werden.
      nichts mit 70% wie du schreibst. kann ja sein daß bei importen aus der usa zufällig ca. 70% der frachtkosten zugerechnet werden, da gibts genaue tabellen dafür. aber keine pauschalen 70%-zurechnungen.
      bei einfuhren von privat sind die frachtkosten nicht in den zollwert miteinzubeziehen.
      rechtsgrundlage muß ich noch suchen, steht in der
      Zollkodex-DVO. wenn ich den artikel finde poste ich den rein.

      5. dein tipp mit dem niedrigeren wert vom hersteller ist nur soviel zu sagen. du bist der anmelder und du trägst die verantwortung. wenn du angiebst den niedrigen (gefälschten) wert gezahlt zu haben, dann fliegt daß zu 99% der fälle wohl nicht auf. es muß dir aber klar sein, daß das STEUERHINTERZIEHUNG ist. wenn du erwischt wirst, bist du dran und nicht der absender.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 02:52:41
      Beitrag Nr. 17 ()
      [posting]19.818.919 von DeltaComet am 21.01.06 19:57:43[/posting]vielen dank für deine detailreiche zollrechts- und einfuhrsteuerbelehrung. aber anscheinend hast du noch nie in deinem leben irgendwas bei ebay.com ersteigert, sonst wüsstest du, dass es hauptsachlich von privaten verkäufern mit artikelstandort in den usa genutzt wird. nur als kleine info, so am rande...Thema: Zoll bei Käufen von Ebay.com ? ;)

      bei waren, welche nicht als geschenk verschickt werden, wird der zollwert ermittelt! anscheinend weiss das nur niemand, da es dann ja auch genaugenommen kein geschenk ist. und dann sind dem warenwert versand- und verpackungskosten hinzuzurechnen. bei sendungen aus den staaten sind es eben 70%.

      bei ebay bieten auch keine hersteller ihre produkte an, auch nicht bei ebay.com. für einen zollbeamten ist es nur schwer nachzuvollziehen wieviel du für einen artikel bezahlt hast. was wenn du etwas außerhalb von ebay kaufst, dann gibts mal nämlich überhaupt kein nachweis wieviel du nun bezahlt hast. hmmmm...und dann..?
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 14:11:28
      Beitrag Nr. 18 ()
      # 17

      für einen zollbeamten ist es nur schwer nachzuvollziehen wieviel du für einen artikel bezahlt hast. was wenn du etwas außerhalb von ebay kaufst, dann gibts mal nämlich überhaupt kein nachweis wieviel du nun bezahlt hast. hmmmm...und dann..?

      da sagst du was
      die fälle, in denen nicht klar ist, wieviel gezahlt wurde sind ein problem.
      es wird dann wohl darauf hinauslaufen, daß der empfänger zum örtlich zuständigen zollamt fahren muß, und aufgefordert wird eie rechnung abzugeben. wenn es diese nicht gibt (kann bei käufen von privat an privat durchaus vorkommen) kann bei ebay-käufen oder bei allen anderen internetkäufen auf ein computerausdruck der kaufbestätigung zurückgegriffen werden oder eben auf den kontoauszug, auf dem man erkennen kann wieviel bezahlt wurde.
      wenn das alles nicht geht, muß eben nachträglich eine rechnung ausgestellt werden.
      auf alle fälle muß glaubhaft gemacht werden, wie hoch der tatsächlich gezahlte preis war, welcher grundlage der zollwertermittlung ist.
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 22:52:30
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hi,

      Sorry, aber durch meinen Einkauf bei ebay habe ich auch recherchiert und nichts dergleichen gefunden!

      Mein Paket wurde geöffnet und Kaufpreis 40 € + 15 € Versand mit 16% verzollt. Das ist Fakt.

      Von 70% der Versandkosten etc noch NIE gehört. Habe mit dem Zoll gesprochen und euch die Mail ja bereits reingestellt!

      Der Trick mit dem "Habe keine Rechnung die 10 Abercrombie Hosen kosteten nur 10 $" sind Schwachsinn. Der Zoll ermittelt den Wert. Tabellen, Erfahrungen etc.

      Klar bei ebay sind alles nur "private Verkäufer". :D Deswegen sind die so gut organisiert und verchecken täglich tausende von Abercrombie-Teilen! :D

      Außerdem ist dein TIPP in P.S. Betrug. Viele Händler lassen sich darauf gar nicht ein, sondern hoffen, dass die Pakete nicht geöffnet und verzollt werden. Mein Verkäufer hat mir den Zoll zurückerstattet.

      Nicht für ungut, aber ich weiß auch nicht wo du die Info her hast!?
      Grüße
      BF
      Avatar
      schrieb am 26.01.06 03:34:19
      Beitrag Nr. 20 ()
      [posting]19.846.302 von Mr.BA am 23.01.06 22:52:30[/posting]also:
      1. das sollte keine anleitung zum betrug oder ähnliches sein! ich verstehe auch nicht so ganz, warum ihr euch daran so hochzieht. tut mir echt leid...betrug,betrug,betruuug! warum betrug, schließlich hat der ami schon eine steuer bezahlt und ich verlange die ja nicht zurück. soll ich etwa doppelte steuern bezahlen?? besser wäre ich würde direkt noch vierfache steuern bezahlen...muahahahaha...echt geil!
      2.was denn für abercrombie hosen???da kann ich dir jetzt garnicht folgen!?. wo hast du die denn jetzt ausgkrammt??wer ist gut organisiert und verschickt tausende von teilen täglich. langsam wirds ziemlich verwirrend..angfangen von sammmlerkarten uber hersteller, die ihre produkte direkt über ebay verkaufen:laugh: (so ein blödsinn) bis jetzt zu händlern. ein händler wird niemals einen niedrigeren betrag auf das package-value eintragen, da eine rechnung beigefügt wird!:p wenn du von privat ersteigerst macht es jeder und freut sich noch dir geholfen zu haben.
      3.wenn du einen artikel der 1000$ wert ist und du ihn für 10$ bekommen hast, werden auch keine 1000$ verzollt sondern nur 10$! es ist in der tat so, dass die preise für die selben artikel sehr schwanken können. und wenn ich dem zoll ein ausdruck der am niedrigsten beendeten auktion vorlege, bin ich glaubhaft genug. soviel mal dazu.
      4.zu den 70% der versandkosten: yankit.de, irgendwo da steht das! hab diesen monat schon zwei packete mit insgesammt fast 20sachen bekommen und komischerweise ist der versand nicht mit 100% mitverzollt worden. falls das nicht richtig ist, poste mal kurz wo es steht, dass 100% der versandkosten mit versteuert bzw. verzollt werden.
      5.wenn ich der verkäufer wäre, hattest du keinen cent von mir zurückbekommen, da ebay ausdrücklich vor möglichen zollgebühren bei käufen aus den ausland(außerhalb d. EU)warnt. habe uber 270 käufe/verkäufe in den letzten 13 monaten getätigt. dabei sachen an den ar*** der welt geschickt, australien, neuseeland...außerdem verschicke ich meine artikel ausschließlich als geschenk um den ganzen streß zu umgehen. und es funktioniert auch ohne probleme.
      Avatar
      schrieb am 21.02.06 00:48:33
      Beitrag Nr. 21 ()
      Internet-Auktion: Bei Ebay surft der Zoll mit

      von A. Kain, Biallo & Team, Doersam-Brief 19.02.2006

      Stefan G. aus Passau staunte nicht schlecht, als er seine
      Post oeffnete. "Ich habe gegen Sie ein Steuerstrafverfahren
      wegen des Verdachtes der Steuerhinterziehung eingeleitet",
      teilte ihm per Brief ein Berliner Zoll-Sachbearbeiter mit.
      Der Vorwurf: G. habe ueber das Internetauktionshaus Ebay
      sechs Kilogramm Kaffee im Wert von 68 Euro von einem italie-
      nischen Anbieter ersteigert.

      Damit sei er "Steuerschuldner geworden", habe aber "nach Aus-
      kunft des fuer Ihren Wohnort zustaendigen Hauptzollamtes"
      nicht die faellige Kaffeesteuer entrichtet. Beim Versandhan-
      del mit Kaffee gilt naemlich nicht die 10-Kilo-Freigrenze,
      sondern Abgaben werden bereits ab sechs Kilogramm faellig. G.
      zeigt sich erschrocken: "Damit habe ich nicht gerechnet, dass
      beim Versandhandel via Internet andere Regeln herrschen als
      beim normalen Zollverkehr. Denn wenn ich nach Italien fahre,
      darf ich schliesslich auch Kaffee in solch einer Menge ein-
      kaufen und ganz legal mit nach Hause bringen."

      Was die meisten Internet-Nutzer nicht wissen: Der Zoll ueber-
      wacht Internet-Auktionen wie etwa bei Ebay. Seit dem 1. Mai
      2004 gibt es in der Zollverwaltung die "Zentrale Internet-
      Recherche-Einheit" (ZIRE), die in Frankfurt/Oder stationiert
      ist. 27 Bedienstete recherchieren staendig in verschiedenen
      Internet-Diensten nach moeglichen Zolldelikten. Ergibt sich
      dabei ein Anfangsverdacht, so wird im Einzelfall der Zoll-
      fahndungsdienst oder die zustaendige Strafsachen- bzw. Buss-
      geldstelle eines Hauptzollamts "fuer weitere Massnahmen" ein-
      geschaltet. Und weil Ebay seinen Hauptsitz in Kleinmachnow
      bei Berlin hat, ist haeufig das Hauptzollamt in Berlin
      zustaendig - so wie im Fall G.

      Rund 1.200 ZIRE-Internetvorgaenge gibt es im Jahr, schaet-
      zungsweise 700 werden zu weiteren Ermittlungen an den Zoll-
      fahndungsdienst oder zur Besteuerung und Sanktion an die
      Strafsachenstellen weitergegeben. Schwerpunkte sind dabei
      verbrauchsteuerpflichtige Waren, die im Internethandel ange-
      boten werden, dazu gehoeren insbesondere Zigaretten, Spiritu-
      osen und Kaffee. Weitere Warenschwerpunkte sind Arzneimittel
      (z. B. Viagra, Muskelpraeparate), artgeschuetzte Gegenstaende
      (z. B. Elfenbein, Kaviar, Tierfelle), Betaeubungsmittel, Wa-
      renfaelschungen (z. B. Uhren, Textilien) und Waffen. "Bemer-
      kenswert ist der Umfang der gefaelschten Markenwaren, die
      ueber das Internet vertrieben werden: Ueber 40 Prozent der im
      Jahre 2004 vom Zoll sichergestellten gefaelschten Waren
      stammten aus Internetgeschaeften", so Oliver Heyder-Rentsch
      vom Bundesfinanzministerium, dem der Zoll zugeordnet ist.

      Hat der Zoll einmal Faehrte aufgenommen, wird ermittelt. Da-
      bei kann man sich nicht darauf verlassen, dass Beamte und
      Sachbearbeiter nur bei grossen Fischen aktiv werden. Zwar
      macht man beim Zoll ueber die durchschnittlichen Warenwerte
      keine Aussage, im Fall G. reichte aber bereits eine Steuer-
      schuld von rund 13 Euro, um die Ermittlungsmaschinerie in
      Gang zu setzen. Da Ebay-Nutzer unter Aliasnamen ihren Ge-
      schaeften nachgehen, ermitteln die Zollfahnder zunaechst den
      Klarnamen des Internet-Kaeufers. "Die Beamten fragen im ge-
      setzlich zulaessigen Rahmen bei den Auktionshaeusern an. Im
      Allgemeinen sind die Auktionshaeuser - insbesondere auch Ebay
      - sehr kooperativ", so Heyder-Rentsch lapidar. Im Klartext:
      Wenn der Zoll anfragt, ruecken Ebay & Co. die Daten raus. Das
      Verfahren gegen Stefan G. wurde schliesslich eingestellt,
      nach Zahlung der faelligen Kaffeesteuerschuld in Hoehe von 13
      Euro.
      Avatar
      schrieb am 22.02.06 09:52:44
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hi,

      habe mir die yankit-Seite angesehen. "Bei einem Import aus USA sind die Transportkosten zu 78% zu versteuern, da sich Ihre Sendung zu mehr als drei Viertel der Beförderungszeit über dem Hoheitsgebiet der Europäischen Union befand."

      Völliger Quatsch und außerdem falsch formuliert. Die Fracht befindet sich drei Viertel der Zeit außerhalb der EU und nicht innerhalb.

      Siehe #12, dort stehen im Anhang die Zollrichtlinien.

      BF
      Avatar
      schrieb am 08.03.06 22:44:44
      Beitrag Nr. 23 ()
      nochmal wegen den beförderungskosten im postversand durch privatpersonen.

      normalerweise müssen beförderungskosten bis zum ort des verbringens in die eu mit in den zollwert einbezogen werden.

      ABER: im postversand wird, imm falle einer nichtanmeldung der beförderungskosten durch den privaten einführer, der zollwert nicht berichtigt!

      rechtsgrundlage ist Art. 165 Abs. 2 Zollkodez DVO

      voraussetzung ist aber, daß der einführer die beförderungskosten nicht mitanmeldet. meldet er diese an, werden die beförderungskosten miteingerechnet.

      so ist die rechtslage, und die ist bindend.
      wer hier anderes schreibt, soll mir bitte erst mal eine rechtsgrundlage nennen.

      also alle klarheiten beseitigt?
      beförderungskosten müssen definitiv nicht verzollt werden, wenn diese nicht angemeldet werden.
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 16:22:06
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hi Delta,

      Klarheiten muss man nicht beseitigen, sondern Unklarkeiten.

      Meine Erfahrungen mit dem Zoll zeigen genau das Gegenteil von dem was du schreibst. Frachtkosten wurden, obwohl auf der Rechnung separat geführt, voll verzollt.
      Rechtsgrundlage ist in #12 zu finden. Die Auskunft kommt direkt vom Zoll. Habe persönlich per Telefon und per Email nachgefragt.

      Aber ich wünschte du hättest Recht!

      Grüße
      BF


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