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    Geplante Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Urteil !!!! bitte alle Betroffenen lesen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.01.06 16:03:14 von
    neuester Beitrag 10.02.06 11:17:13 von
    Beiträge: 58
    ID: 1.032.562
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      Avatar
      schrieb am 13.01.06 16:03:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,
      habe mit einer Top-Steuerkanzlei in München gesprochen, die bereit ist, Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil vom BFH zur Verfassungsmäßigkeit der Speksteuer 99 einzulegen.
      Hier will man sich mit dem Kläger aus dem aktuellen Verfahren, dessen Revision jetzt abgewiesen wurde, zusammentun und einen Pool für Betroffene gründen, um gemeinsam die Kosten für eine Verfassungsbeschwerde zu tragen.
      Der Anwalt ist an mich herangetreten, ob ich weitere Leute kenne, die bereit wären , die Kosten hierfür mitzutragen. Ein Team aus drei Anwälten wird sich dann intensiv mit der Klageschrift beschäftigen.
      Bitte alle Interessenten eine Boardmail an mich mit Namen und Telefonnummer für persönliche Kontaktaufnahme durch mich.
      Nächste Woche findet ein Treffen mit mehreren beteiligten Personen in der Kanzlei der Sozietät statt.

      Bitte dringend melden, die Zeit läuft. Das BMF kann erst aktiv werden und Zahlungsaufforderungen durchs FA schicken lassen, wenn keine Beschwerde vorliegt.
      Jeder der Lust hat, kann natürlich nächste Woche gerne auch an dem Termin in der Kanzlei teilnehmen.
      Termin wird Interessenten per Boardmail bekanntgegeben.

      Leute, es besteht wieder Hoffnung!
      Bitte überlegt , wieviel es euch wert ist und beteiligt euch.

      viele Grüße
      Maurice
      Avatar
      schrieb am 13.01.06 16:07:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      reine geldverschwendung in meinen augen

      da nichtmal der bfh zweifel hat, scheitert die verfassungsklage schon in der eingangsprüfung würde ich sagen, wird gar nicht erst zugelassen und aus
      Avatar
      schrieb am 13.01.06 16:09:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Welche Kanzlei ist den das?
      Avatar
      schrieb am 13.01.06 16:19:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich finde es ist sehr wichtig dass der Kläger eine Verfassungsbeschwerde einlegt.
      Auch wenn diese nicht zur Entscheidung angenommen wird, wird es erstmal einige Jahre dauern bis hierzu eine Entscheidung vom BVerfG kommt. In dieser zeit können Steuerbescheide offenbleiben etc. Möglicherweise wird in dieser Zeit sich rausstellen dass die Kontoabfragen doch nichts taugen dann könnte man wieder vor BFH klagen, etc.

      Um welche kanzlei handelt es denn ?
      Avatar
      schrieb am 13.01.06 16:39:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      >> Welche Kanzlei ist den das?

      Die von MauriceLacroix vielleicht ? ;)

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      Avatar
      schrieb am 13.01.06 16:46:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      Den Namen der Kanzlei veröffentliche ich erst, wenn die Beschwerde zustandekommt bzw. per BM an Interessenten.
      aber hierzu: Es handelt sich um renommierte Anwälte, die schon mehrmals in der Presse zum Thema geschrieben haben und den Sachverhalt bis ins letzte Detail kennen.
      Dadurch bin ich auf die Kanzlei aufmerksam geworden und habe sie bereits vor 1 1/2 Jahren kontaktiert,
      Der Kläger aus dem aktuellen Verfahren ist mit der Kanzlei in Kontakt , kann aber die finanziellen Mittel zur Beschwerdeführung nicht alleine aufbringen und hat vorgeschlagen einen Interessenspool zu gründen, damit die Kosten für jeden einzelnen erträglicher sind.
      Avatar
      schrieb am 13.01.06 16:49:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      [posting]19.697.089 von MauriceLacroix am 13.01.06 16:03:14[/posting]Warum denn "Kosten teilen"? So ne Verfassungsbeschwerde kostet doch m. E. gar nichts. M. E. kann die auch jeder von uns selbst einlegen, das WISSEN bezüglich der Argumente sollten wir wohl mittlerweile haben...:p

      Meine stelle ich hier gerne morgen Früh nochmal rein.

      PS: Ist das die Kanzlei Wannemacher & Partner? UND, wenn es SINN macht, sich da zusammen zu tun, würde ich da natürlich auch paar Hunderter/Tausender beisteuern...

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 13.01.06 16:56:20
      Beitrag Nr. 8 ()
      kann dann wohl nur die Kanzlei Streck/Mack/Schwedhelm sein. In München wäre das dann RA Dr. Rainer Spatschek
      Avatar
      schrieb am 13.01.06 17:02:34
      Beitrag Nr. 9 ()
      der RA wird für die Verfassungsbeschwerde bestimmt paar Euro haben wollen, aber wir kriegen diese doch locker zusammen.
      Avatar
      schrieb am 13.01.06 17:07:27
      Beitrag Nr. 10 ()
      also - wie bereits innem anderen thread gepostet bin ich schon bereit meinen teil dazu beizutragen ! daher bitte infos per boardmail wenn es nicht öffentlich gemacht werden soll.

      wobei mir eine offene kommunikation besser gefällt.
      Avatar
      schrieb am 13.01.06 17:11:48
      Beitrag Nr. 11 ()
      Baron,
      die Annahme eine Verfassungsbeschwerde koste nichts trifft in dem Fall zu, wenn du sie formulierst in deiner legeren Art. Die Erfolgsaussichten tendieren dann allerdings gegen Null, dass sie angenommen wird.
      Eine Verfassungsbeschwerde ordentlich aufzusetzen ist ein Mammutwerk, das Schriftwerk muss sehr gut recherchiert, exakt formuliert und von sprachlicher Brillianz sein.

      Bitte kontaktiere mich per BM.

      Grüße
      Maurice.

      Wenn nicht genug Leute zusammenkommen , ist das Projekt gestorben.
      Avatar
      schrieb am 13.01.06 17:17:15
      Beitrag Nr. 12 ()
      El Bosso,
      tut mir leid, ich bin von der Kanzlei nicht autorisiert worden, öffentlich Werbung zu machen. Bitte kontaktiere mich per BM, oder ich dich.

      @jewg
      es sind wie gesagt 3 Anwälte ,die sich intensiv mit der Klageschrift ausseinandersetzen werden(würden)
      Was das im genauen kostet, werden wir nächste Woche erfahren.

      Bis dahin brauche ich eine Vorstellung darüber, wieviele Leute bereit wären, ein bisschen zu investieren um eventuell Recht zu bekommen!!!
      Wäre doch geil, diese Beschwerde zu führen und im großen Pulk irgendwann nach Karlsruhe zum BVG zu fahren und denen die Leviten zu lesen.
      Ich könnte mir nichts Befriedigerendes vorstellen:lick:

      Grüße
      Maurice
      Avatar
      schrieb am 13.01.06 17:40:47
      Beitrag Nr. 13 ()
      Bin dabei. Private mails auch eben beantwortet. Grüße in die Spekulantenrunde
      Avatar
      schrieb am 13.01.06 19:23:41
      Beitrag Nr. 14 ()
      Nochmal ein Aufruf an alle!
      Wir brauchen 20- 30 Leute für die Sammelklage, darunter werde ich nicht aktiv.

      Also bitte melden!

      Grüße
      Maurice
      Avatar
      schrieb am 13.01.06 19:31:51
      Beitrag Nr. 15 ()
      Warum nicht? Ob es 2 oder 20 sind ist doch wurscht. Die Kanzlei rechnet nach Stunden ab. 200€ die Stunde. Da ja grundsätzlich alles zu dem Thema bekannt ist, sollten die da auch an ner halbwegs vernünftigen Klageschrift nicht länger als 10 Stunden sitzen. Die 2000 € kann hier wohl jeder, der ernsthaft betroffen ist, aus der Portokasse zahlen...

      Oder welchen Zweck verfolgst Du...?:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 13.01.06 20:22:25
      Beitrag Nr. 16 ()
      Baron,
      du träumst wohl von de Weißwürst!
      Das wären 4000 Euro insgesamt für eine Verfassungsbeschwerde in einem Hauptsacheverfahren an der mehrere Anwälte arbeiten.
      Wenn du mir einen fähigen Anwalt nennen kannst, der die Sache für 4000 Euro durchzieht, dann lass es mich wissen.
      Unsere Kanzlei verlangt erheblich mehr, aber du kannst sicher sein, dass noch verhandelt wird über Aufsetzen der Klageschrift und Erfolgshonorar.
      Aufgrund der doch höher zu erwartenden Kosten, auch der Aufruf zur Sammelklage, die in erster Linie der Kläger aus dem BFH-Verfahren anstreben will.
      Hab ich doch alles vorher schon geschrieben, lies halt richtig!

      Jetzt kapiert???
      Avatar
      schrieb am 13.01.06 22:16:05
      Beitrag Nr. 17 ()
      [posting]19.702.178 von MauriceLacroix am 13.01.06 20:22:25[/posting]:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.01.06 19:37:45
      Beitrag Nr. 18 ()
      Verfassungsklage völlig sinnvoll. siehe auch den Artikel in der Welt(s.u.).
      Nebenbei: Würde so eine Klage nicht auch aufschiebende Wirkung haben bei der Aussetzung der Vollziehung?


      Spekulationssteuer ist rechtens
      Bundesfinanzhof erklärt Steuer auf Wertpapiergeschäfte für 1999 für verfassungsgemäß
      von Barbara Brandstetter

      Berlin - Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Spekulationssteuer auf Wertpapiergeschäfte für das Jahr 1999 für rechtens beurteilt und damit ein zentrales Urteil zugunsten dieser Besteuerung getroffen.


      Durch das im April 2005 eingeführte Kontenabrufverfahren, mit dem Finanzbehörden bei Banken Kundendaten auch für frühere Jahre abrufen können, gebe es kein Erhebungsdefizit mehr, begründete das höchste deutsche Finanzgericht am Mittwoch sein Urteil. Erst im März 2004 hatte das Bundesverfassungsgericht die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapieren für die Jahre 1997 und 1998 mit der Begründung für nichtig erklärt, daß diese Regelung ehrliche Steuerzahler benachteilige. Denn da entsprechende Kontrollmechanismen fehlten und das Entdeckungsrisiko für diejenigen, die ihre Spekulationsgewinne verschwiegen, gering sei, würden ehrliche Steuerbürger benachteiligt. Doch gerade dieses Manko sei nun durch die neuen Kontrollmöglichkeiten beseitigt, argumentierten die Richter des BFH am Mittwoch (Aktenzeichen IX R 49/04). Bei Steuerexperten sorgten das Urteil und dessen Begründung zum Teil für Überraschung. "Das Kontenabrufverfahren gilt schließlich erst seit dem 1. April 2005", sagte Wolfgang Wawro, Vorsitzender des Steuerberaterverbands Berlin. Seiner Meinung nach sei die Spekulationssteuer nach wie vor eine "Dummensteuer". Überrascht zeigte sich auch der Bund der Steuerzahler. "In Sachen Spekulationssteuer ist das letzte Wort noch nicht gesprochen", sagte Hans Joachim Vanscheidt vom Bund der Steuerzahler. Schließlich seien beim Bundesverfassungsgericht noch etliche Verfahren anhängig. "Wir hoffen, daß auch in diesem Fall das Bundesverfassungsgericht angerufen wird."


      Im vorliegenden Fall hatte ein Steuerpflichtiger in Rheinland-Pfalz im Jahr 1999 Einkünfte aus dem privaten Verkauf von Wertpapieren erzielt. Vor Gericht machte er geltend, daß es für das Steuerjahr 1999 wie in den Vorjahren ein Vollzugsdefizit bei der Spekulationsbesteuerung gegeben habe. Der BFH entschied nun, daß es nach Einführung des Kontenabrufsystems kein gleichheitswidriges Erhebungsdefizit mehr gebe. "Durch das Kontenabrufverfahren ist ein Instrumentarium vorhanden, das die Möglichkeit eröffnet, wirksame Kontrollen durchzuführen", sagte BFH-Sprecher Richter Heinz-Jürgen Pezzer. Zwar sei das Verfahren erst seit April 2005 möglich, erklärte der BFH weiter. Jedoch müßten Banken auch Daten aus früheren Jahren aufbewahren, und da die Festsetzungsfrist bei hinterzogenen Steuern zehn Jahre betrage, könnten die Behörden auch noch die Steuern für das Jahr 1999 ermitteln. Nach Angaben des Gerichts wirkt sich die Entscheidung rechtlich nur auf die Erhebung der Spekulationssteuer für das Jahr 1999 aus. Sie könne aber als Richtschnur für andere Verfahren angesehen werden. "Der Bundesfinanzhof hält sich aber eine Änderung seiner Beurteilung offen, sofern das Kontenabrufverfahren im Ergebnis nicht greifen sollte. In allernächster Zukunft würde ich aber keine große Änderung in der Haltung des Bundesfinanzhofs erwarten", sagte der Sprecher.


      Eindeutig geklärt ist die Verfassungsmäßigkeit der Spekulationssteuer für die Jahre ab 2004. "Denn seit 2004 ist ein wesentliches Manko für die ungleichmäßige - und damit willkürliche - Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapiergeschäften weggefallen", sagte Steuerexperte Peter Kauth vom Internetportal Steuerrat24.de. Denn seither sind die Finanzinstitute verpflichtet, ihren Kunden Jahresbescheinigungen auszustellen. Spekulationsgewinne können so in der Steuererklärung nicht mehr einfach "vergessen" werden. Doch im aktuellen Fall dürfte das letzte Wort noch nicht gesprochen sein: Gegen die Entscheidung des BFH können die Betroffenen noch mit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht vorgehen.


      Artikel erschienen am Do, 12. Januar 2006
      Avatar
      schrieb am 15.01.06 09:06:37
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hallo,
      natürlich würde so eine Verfassungsbeschwerde einen Einfluss auf die Aussetzung der Vollziehung haben und müßte solange gewährt werde, bis das Verfahren abgeschlossen ist.

      Aber leider haben sich hier noch nicht genug Leute gemeldet, dass ich Anstrengungen unternehmen werde, die Sache ins Laufen zu bringen.Wir brauchen ca. 15- 20 Leute.

      Für mich ist die Sache dann auch gestorben, ich habe eigentlich schon abgeschlossen mit dem Urteil und rechne damit in den nächsten Wochen meinen Einspruch zurücknehmen zu müssen.

      Aber was ist mit denen , die noch ADV laufen haben?
      Warum melden die sich nicht?

      Mitte nächster Woche ist Deadline, dann wird entschieden, ob meine Leute sich beteiligen oder nicht.
      Der Kläger wartet auf Mitstreiter, andernfalls läßt er auch die Finger davon.

      Grüße
      Maurice
      Avatar
      schrieb am 15.01.06 10:08:05
      Beitrag Nr. 20 ()
      Ist es nicht egal, ob es 20 oder 15 oder 5 Leute sind? Ist doch nur ne Frage der Kostenaufteilung?:rolleyes: Oder warum müssen das unbedingt so viele sein?
      Avatar
      schrieb am 15.01.06 10:45:28
      Beitrag Nr. 21 ()
      Baron,
      die meisten Leute sind nicht bereit, mehr als 1000 Euro auszugeben, sonst steht der Aufwand in keinem günstigen Verhältnis zum eventuellen Nutzen.

      Gruß
      Maurice
      Avatar
      schrieb am 15.01.06 10:58:56
      Beitrag Nr. 22 ()
      also leute,

      es ist doch eigentlich nur eine frage der kohle - wenn es sich um eine sozietät handelt die mir wirklich darstellen kann das es erfolgversprechend ist diese zu beauftragen dann bin ich auch bereit 5000 euronen zu investieren und ich denke da sind sicherlich noch 3 - 4 andere leute dabei in dieser grössenordnung oder nich ?
      Avatar
      schrieb am 15.01.06 11:50:40
      Beitrag Nr. 23 ()
      [posting]19.721.132 von ElBosso am 15.01.06 10:58:56[/posting]El Bosso. So ist es. Bekommst private mail.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 15.01.06 13:02:31
      Beitrag Nr. 24 ()
      Was ist mit dem Tipke? Will den den keiner ins Boot holen? Für mich sieht die Sache mit entsprechendem Fachbeistand doch sehr positiv aus. Zumal die Zeit für uns arbeitet. Die Kontenabfrage wird in der Praxis am Audwand scheitern.
      Avatar
      schrieb am 16.01.06 05:31:28
      Beitrag Nr. 25 ()
      Im Grunde kommt es doch auf Zeitgewinn an(und da wäre eine Beschwerde Goldes Wert):
      Ich zitiere:
      «Der BFH hat
      ausdrücklich offen gelassen, ob und ab wann - trotz der nun gegebenen
      rechtlichen Strukturen - von einem Vollzugsdefizit auszugehen ist,
      wenn der Kontenabruf aus wirtschaftspolitischen oder anderen
      politischen Gründen nicht vollzogen werden sollte», hieß es in der
      Mitteilung des Gerichts.


      Datenschutz
      Union will Kontenabfrage aussetzen


      | 07.01.06, 12:35 Uhr |
      In CDU und CSU wächst die Besorgnis über die Abfragepraxis, die der Bundesbeauftragte für den Datenschutz kritisch beleuchtet hat.

      Wie FOCUS berichtet, wollen die Unionsparteien die verdachtsunabhängigen Kontoabfragemöglichkeiten der Finanzämter auf Eis legen.

      „Wir sollten die Kontenabfrage zumindest vorläufig aussetzen, bevor weiterer Schaden entsteht" , sagte der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe für Finanzen und Haushalt, Georg Fahrenschon, zu FOCUS. „Wenn wir eine anonyme Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge einführen, ist sie sowieso überflüssig.“
      Avatar
      schrieb am 16.01.06 06:41:03
      Beitrag Nr. 26 ()
      Auch jenes werden die Richter beim BVerfG hoffentlich berücksichten bezüglich der verfassungskonformität der Kontenabfrage ...



      09.01.2006

      Datenschützer bemängeln Kontoabfragen

      Bei der Durchführung von Kontenabfragen werden die Vorgaben des Datenschutzes oftmals nicht ausreichend beachtet.

      Nach Informationen des Nachrichtenmagazins Der Spiegel (http://www.spiegel.de) achten die Finanzverwaltungen bei der seit letztem Jahr zulässigen Kontenabfrage nur unzureichend auf die Vorgaben des Datenschutzes. Eine Stichprobe des Bundesbeauftragten für den Datenschutz habe ergeben, dass neun von zehn Abfragen entsprechende Mängel aufwiesen. So sei es etwa häufig versäumt worden, die betroffenen Steuerzahler vorab zu befragen. Ebenfalls seien die Überprüfungen nur in wenigen Fällen lückenlos dokumentiert worden, wie dies vorgeschrieben sei.
      Als „ganz gravierende Mängel" stufte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, das Ergebnis der Stichprobe ein. Er befürchtet durch derartige Mängel ein weiter steigendes Misstrauen bei den Bundesbürgern. Durch die erweiterten Kontrollmöglichkeiten, nach denen jetzt auch Sozialämter oder andere staatliche Leistungserbringer Zugriff auf die Stammdaten von Konteninhaber bekommen, ohne dass dazu ein begründeter Anfangsverdacht bestehen muss, soll bereits eine erhebliche Kapitalflucht ausgelöst worden sein. Allein aus Süddeutschland sollen nach Schätzungen von Bankenorganisationen bereits zwei Milliarden EUR legaler Gelder nach Österreich transferiert worden sein.
      Avatar
      schrieb am 16.01.06 06:46:37
      Beitrag Nr. 27 ()
      Idealvorstellung wäre :

      1) Der Kläger aus dem BFH Prozess nimmt sich einen qualifizierten Rechtsbeistand und legt Verfassungsbeschwerde ein.

      2) Die Kapitalflucht in Deutschland nimmt aufgrund der Kontenabfrage weiter zu

      3) Die Banken weigern sich weiterhin die notwendigen Investitionen für "schnüffeln auf Knopfdruck" zu tätigen.

      4) Die Abgeltungssteuer des Koalitionsvertrags kommt klar ohne Kontoschnüffelein aus und die CDU legt die Kontenabfrage auf Eis

      5) Das Bundesverfassungsgericht nimmt sich der Sache erst im Jahr 2007 an nachdem die Abgeltungssteuer eingeführt und die Kontenabfrage eingestellt wurde ....

      Das wäre doch ma ein Fahrplan oder nich ?

      Gruß

      EB
      Avatar
      schrieb am 18.01.06 14:17:05
      Beitrag Nr. 28 ()
      @all
      ElBossos Fahrplan hört sich zwar gut an, irgendwo muss aber ein Anfang gemacht werden.

      Ich bin auch bereit meinen finanziellen Beitrag zu leisten, aber insgesamt muss das wohl auf einige Schultern verteilt werden......

      Gibt es irgendwo Bewegung, welche ich nicht erblicke?

      DIESE SACHE DARF NICHT IM SANDE VERLAUFEN:mad:

      Gruß
      UTO
      Avatar
      schrieb am 18.01.06 20:47:22
      Beitrag Nr. 29 ()
      @uto

      angeblich will sich die kanzlei wannemacher und partner ( www.wannemacher-partner.de ) mit dem unterlegenen kläger überlegen das verfassungsgericht anzurufen. ob das fakten sind kann ich dir leider nicht sagen.

      ich habe im jahr 04 ein längeres gespräch mit herrn tipke geführt nachdem er mich aufgrund eines briefes welchen ich ihm geschickt habe anrief. ich habe ihm heute erneut post gesendet und hoffe das er sich auch diesmal wieder meldet.....

      mehr weiss ich leider auch nicht zu vermelden

      gruß

      eb

      ps: bei wannemacher partner ist wohl ein herr seipl der ansprechpartner ....
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 17:25:19
      Beitrag Nr. 30 ()
      wie ich von meinem Steuerberater gehört habe, soll die Verfassungsbeschwerde nun anhängig sein
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 17:55:50
      Beitrag Nr. 31 ()
      Jo, ohne Arbeit steuerfrei kassieren.
      Und dann gegen Sozialhilfeempfänger stänkern. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 19:01:29
      Beitrag Nr. 32 ()
      mit dem Avatar, da muß man doch Sozialpädagoge sein?
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 19:14:37
      Beitrag Nr. 33 ()
      [posting]19.915.605 von AdHick am 27.01.06 17:55:50[/posting]Ist ja grundsätzlich richtig. Aber man darf einwerfen, dass NIEMAND die sog. "Spekulationssteuer" bezahlt hat UND für Leute, die wie ich täglich mit den heißesten Optionsscheinen gezockt (=gespielt) haben, der Vergleich mit Casino-Besuchern gelten darf. "Spiel und Wette" ist nämlich - mangels objektiver Einkunftserzielungsabsicht - STEUERFREI!
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 19:15:28
      Beitrag Nr. 34 ()
      [posting]19.915.069 von brenner7 am 27.01.06 17:25:19[/posting]Ja!!? Super. Zumindest etwas...:)
      Avatar
      schrieb am 28.01.06 12:07:39
      Beitrag Nr. 35 ()
      @brenner

      hat dein steuerberater ein quelle für diese aussage aus #30 ?
      Avatar
      schrieb am 28.01.06 20:32:53
      Beitrag Nr. 36 ()
      ich hatte RA Spatscheck (in einer anderen Sache) am Freitag nur am Handy erwischt und nur wenige Minuten gesprochen. Mehr beiläufig meinte er, die Sache wäre jetzt am Bundesverfassungsgericht.
      Avatar
      schrieb am 29.01.06 08:54:59
      Beitrag Nr. 37 ()
      @brenner - danke für die schnelle antwort

      in der presse von heute steht noch nich - ich hab aber eine interessante möglichkeit gefunden möglicherweise die bescheide weiter offen zu halten (siehe text unten) was haltet ihr davon den bescheid hierüber für die zukunft offen zu halten ?


      Bundesfinanzhof überprüft die Regelung zur Steueramnestie
      Das höchste Finanzgericht soll klären, ob der Gesetzgeber Steuerhinterzieher bevorzugen durfte
      Ein Arbeitnehmer aus Baden-Württemberg will nicht der Dumme bleiben. Daher kam dem Geschäftsführer einer Versicherung der Streit mit seinem Finanzamt in Offenburg gelegen. Es ging um die Absetzbarkeit von Zahnimplantaten. Inzwischen ist der Fall vor dem Bundesfinanzhof (BFH) gelandet. Und dort kam noch ein anderes, für alle ehrlichen Steuerzahler wichtiges Thema hinzu.


      Der Kläger sieht sich gegenüber den Steuerhinterziehern benachteiligt, die der Gesetzgeber Ende 2003 mit einer verbilligten Ablaßsteuer beglückt hat. Für die Amnestie hatte sich der Gesetzgeber seinerzeit in der Hoffnung entschieden, Kapitalvermögen aus Niedrigsteuerländern zurück nach Deutschland zu locken. Dafür schuf er das Strafbefreiungserklärungsgesetz, kurz StraBEG. Wer zwischen 1993 und 2002 falsche Steuererklärungen vorgelegt hatte, konnte das verschwiegene Geld bis 31. März 2005 nachdeklarieren. Und das ohne die sonst bei Hinterziehung vorgesehene Strafe.


      Die Abgabenlast war gestaffelt. So waren für Einkünfte, die bis 31. Dezember 2004 freiwillig nachgemeldet wurden, pauschal 25 Prozent Einkommensteuer fällig. Für Hinterzogenes, das bis 31. März 2005 aufgedeckt wurde, fielen 30 Prozent an. Zusätzlich wurden Einkommensteuersünder durch eine reduzierte Bemessungsgrundlage geködert, da die hinterzogenen Einkünfte nur zu 60 Prozent zum Tragen kamen. De facto betrug damit der Steuersatz statt 25 gerade mal 15 Prozent.


      Das mag geschehen sein, um die Amnestie attraktiv zu machen. "Doch die Ehrlichen wurden die Dummen, da eindeutig benachteiligt. Sie haben für die gleichen steuerlichen Sachverhalte in den entsprechenden Jahren viel mehr berappt", sagt Rechtsanwalt Cornelius Nickert, der Prozeßbeistand des Klägers.


      Der Fachanwalt für Steuerrecht rechnet dem BFH konkret vor, was sein Mandant und seine mitveranlagte Gattin hätten sparen können, wenn sie ihre Einkünfte erst hinterzogen und anschließend nach dem StraBEG nacherklärt hätten. "Diese unterschiedliche Behandlung von Steuerpflichtigen verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Der gleiche Lebenssachverhalt ist auch gleich zu besteuern, in dem Fall gleich günstig für alle", betont Nickert. Zumal bei den reuigen Hinterziehern Solidarzuschlag und Strafzinsen, die sonst immer bei verspäteter Überweisung ans Finanzamt anfallen, gleich miterledigt waren.


      Nun ist das höchste Steuergericht am Zuge. Beim BFH ist der VI. Senat mit der Sache befaßt (Aktenzeichen VI B 122/05). Er muß sowohl über die Absetzbarkeit der Zahnimplantate als auch über die Rechtmäßigkeit der Steueramnestie befinden.


      Dabei ist zunächst zu klären, ob der Senat sich der Sache annimmt, Doch Nickert denkt schon weiter: "Was die Verfassungsmäßigkeit der Steueramnestie angeht, rege ich bei Annahme der Klage an, das Verfahren beim BFH auszusetzen und diese Frage vom Bundesverfassungsgericht klären zu lassen."


      Wer sich als korrekter Steuerzahler ebenfalls zu hoch belastet sieht, kann von diesem Prozeß profitieren. Voraussetzung dafür ist allerdings, daß seine Steuerbescheide noch offen sind. Gegen diese ist dann unter Hinweis auf das BFH-Verfahren Einspruch einzulegen. Ulrike Wirtz
      Avatar
      schrieb am 29.01.06 15:30:28
      Beitrag Nr. 38 ()
      @brenner7

      du hast post ;)
      Avatar
      schrieb am 29.01.06 19:58:58
      Beitrag Nr. 39 ()
      Kann die Aussage zur Anhängigkeit der Verfassungsklage jemand verifizieren? Würde mich wundern, wenn Klageeinreichung und Annahme so flott über die Bühne gehen würden. Was ist bei Erfolg der Klageannahme eigentlich mit den "Aussetzungen der Vollziehung"?
      Avatar
      schrieb am 30.01.06 13:42:33
      Beitrag Nr. 40 ()
      verifizieren konnte ich das bereits auch nich ;-((

      sonst irgendwer ?
      Avatar
      schrieb am 30.01.06 14:22:06
      Beitrag Nr. 41 ()
      ich muß wohl eine Kehrtwende vollziehen. Es ist keine Verfassungsbeschwerde anhängig. Sorry für die voreilige Falschinfo.

      Wie am Freitag geschrieben, habe ich meinen Steueranwalt nur kurz am Handy erwischt und konnte in der Kürze der Zeit nicht weiter nachfragen. Heute habe ich nochmal mit meiner Steuerkanzlei und Karlsruhe (eine frau Graf) telefoniert. Es ist richtig, dass jemand Verfassungsbeschwerde einreichte. Diese erhielt das AZ AR 336/06, wurde aber nach kurzer Prüfung nicht angenommen, da diejenige Person (unser Baron?) kein Beteiligter ist.
      Avatar
      schrieb am 30.01.06 14:29:06
      Beitrag Nr. 42 ()
      hm,

      schade ;-((

      hatte schon in freudiger erwartung die presse gewälzt ;-((

      woher bekommt man so zeitnah info was eingereicht wurde und gleich wieder ad acta gelegt wurde ?
      Avatar
      schrieb am 30.01.06 14:39:26
      Beitrag Nr. 43 ()
      bis wann hat der unterlegene kläger des bfh verfahrens nun eigentlich zeit verfassungsbeschwerde einzulegen ...
      Avatar
      schrieb am 30.01.06 17:09:16
      Beitrag Nr. 44 ()
      [posting]19.958.293 von brenner7 am 30.01.06 14:22:06[/posting]Ja, das war ich.

      Da aber hier einige dem unterlegenen Kläger via Kanzlei Wannemacher&Partner Kostenbeteiligung angeboten haben (mir ist da jeder Betrag recht), und sicherlich viele Münchener Kunden der Kanzlei sechstellige Beträge nachzahlen müssten (wie ich;)), kann ich mir nicht vorstellen, dass KEINE Beschwerde eingereicht wird. Aber....Definitives weiß ich auch nicht...Logik eben..:rolleyes::cool:
      Avatar
      schrieb am 30.01.06 19:37:40
      Beitrag Nr. 45 ()
      @Baron
      jetzt aber ehrlich hast denn wirklich diese "Beschwerde" die Du hier gepostet hast nach Karlsruhe abgeschickt ?
      Wie schnell kamm dann die Antwort ?
      Ich hoffe sie haben Dir keine Misbrauchsgebühr auferlegt..
      Avatar
      schrieb am 30.01.06 22:59:20
      Beitrag Nr. 46 ()
      [posting]19.963.543 von jewg am 30.01.06 19:37:40[/posting]Warum sollte ich hier spaßen? Die Antwort kam nach rd. 1,5 Wochen.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 30.01.06 23:10:29
      Beitrag Nr. 47 ()
      haben sie gleich gesagt "wird nicht zur Entscheidung angenommen" oder war das nur eine höfliche Bitte die Beschwerde zurückzunehmen ?
      Avatar
      schrieb am 31.01.06 07:48:11
      Beitrag Nr. 48 ()
      [posting]19.967.006 von jewg am 30.01.06 23:10:29[/posting]Mangels direkter persönlicher Beschwertheit konnte sie nicht angenommen werden.:(
      Avatar
      schrieb am 01.02.06 09:40:03
      Beitrag Nr. 49 ()
      Hatte gerade ein kurzes aber informatives Telefongespräch mit Herrn Stadler vom Bundesverfassungsgericht.

      Der unterlegen Kläger des BFH Verfahrens hat bisher noch NICHT Verfassungsbeschwerde eingereicht aber er hat es angekündigt und ich wurde gebeten Mitte Februar mich wieder telefonisch zu erkundigen.

      Also siehts wohl so aus als ob es weiter gehen wird.
      Avatar
      schrieb am 01.02.06 09:56:14
      Beitrag Nr. 50 ()
      [posting]19.987.107 von ElBosso am 01.02.06 09:40:03[/posting]Das freut mich, zu hören.

      Grüße :)
      Avatar
      schrieb am 01.02.06 10:08:30
      Beitrag Nr. 51 ()
      @ElBosso
      Herzlichen Dank für die Info!

      Gruß
      UTO
      Avatar
      schrieb am 01.02.06 12:19:12
      Beitrag Nr. 52 ()
      [posting]19.987.614 von UTO am 01.02.06 10:08:30[/posting]Von mir auch herzlichen Dank El Bosso :)
      Avatar
      schrieb am 01.02.06 18:58:31
      Beitrag Nr. 53 ()
      @ ElBosso: PM:)
      Avatar
      schrieb am 06.02.06 06:21:22
      Beitrag Nr. 54 ()
      so,

      die woche der wahrheit .... denke wenn der kläger einen monat zeit für eine verfassungsbeschwerde hat nach urteilsverkündung steht das in dieser woche an !

      anbei noch ein artikel von gestern aus dem handelsblatt zur kontenabfrage:

      HANDELSBLATT, Sonntag, 05. Februar 2006, 17:30 Uhr


      System mittlerweile automatisiert

      Koalition streitet über Kontenabfrage

      Von Frank M. Drost

      Unter den Regierungsparteien ist eine Kontroverse ausgebrochen, wie Kapitalerträge künftig besteuert werden sollen. Der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt, sagte dem Handelsblatt, er halte das geltende Kontoabrufverfahren für das falsche Instrument.

      BERLIN. „Ich plädiere für eine Abgeltungsteuer, die anonym auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne erhoben werden sollte“, sagte er. Dann könne man sich die Kontrollen sparen. Der finanzpolitische Sprecher der SPD, Jörg-Otto Spiller, dagegen hält eine Abkehr vom heutigen Verfahren nicht für ratsam. Eine Abgeltungsteuer sei steuersystematisch „höchst problematisch“. Das heutige Verfahren sei „einfach und fair“.

      Wie die Finanzaufsicht BaFin dem Handelsblatt auf Anfrage mitteilte, gab es 2005 rund 62 000 Anfragen. Im Jahr zuvor waren es erst rund 39 000. Etwa 45 000 Anfragen hatten Staatsanwaltschaften und Polizei an die BaFin gerichtet, 15 000 stammten von Steuerfahndung und Zoll.

      Mittlerweile ist das System automatisiert, die Zahl der Abfragen dürfte daher deutlich zunehmen. Seit Ende 2003 können Behörden ohne begründeten Anfangsverdacht zur Strafverfolgung über Kontoabfragen Name, Geburtsdatum und Anzahl der Konten ermitteln. Seit April 2005 haben auch Finanz- und Sozialämter Zugriff auf die Daten.

      Nach dem Koalitionsvertrag wollen CDU und SPD die Besteuerung von Kapitalerträgen neu regeln. Eine Grundsatzentscheidung müsste bis zur Sommerpause fallen. Bei einer Abgeltungsregelung würden solche Erträge einmalig mit einem pauschalen Satz besteuert, bislang ist der persönliche Steuersatz ausschlaggebend.

      Unionsexperte Bernhardt befürchtet zudem, dass die Kontenabfragen eine Kapitalflucht auslösen können. Er räumte aber ein, dass es in der CDU/CSU noch keine abgestimmte Meinung gebe.

      Koalition streitet über Kontenabfrage
      Der Vize-Fraktionschef der FDP, Carl-Ludwig Thiele, unterstützt die Linie Bernhardts: „Wir fordern seit Jahren die Einführung einer Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge, um Schwarzgeld zurückzuholen und die Kapitalflucht aus Deutschland aufzuhalten“, sagte Thiele dem Handelsblatt. In der Kreditwirtschaft laufen Bernhardt und Thiele offene Türen ein.

      Dagegen verweist die Finanzexpertin der Grünen, Christine Scheel, auf die „deutlich aufwendigeren Kontrollmitteilungsverfahren in den USA, Frankreich, Niederlanden, Spanien oder Großbritannien“. Zudem habe der Bundesfinanzhof bestätigt, „dass mit der Kontenabfrage das Kontrolldefizit beispielsweise bei Spekulationsgewinnen beseitigt ist“. Wenn man kriminellen Geschäften auf die Spur kommen oder Angaben von Leistungsempfängern verifizieren wolle, müsse man prüfen. „Da ändert auch eine Abgeltungsteuer nichts“, sagte Scheel.

      Die Voraussetzung für das aktuelle Kontoabrufverfahren hatte die rot-grüne Koalition Ende 2003 unter dem Eindruck der Terroranschläge vom 11. September 2001 geschaffen. Anfangs diente dieses Instrument der Strafverfolgung, seit 2005 auch dem Kampf gegen Steuerhinterziehung und Missbrauch von Sozialleistungen. Das Gesetz war im Bundestag übrigens einstimmig verabschiedet worden.

      Auf den Spuren des Geldes

      Zahlenspiele:
      Wie viele Kontenabfragen gab es 2005? Die Finanzaufsicht BaFin spricht von 62 000, regionale Volksbanken kommen auf Millionen. Die Diskrepanz liegt darin, dass die Anfrage eines Finanzamts, die die BaFin zählt, Anschlussanfragen bei den 2 300 Kreditinstituten in Deutschland auslöst. Es gibt also einen großen Multiplikatoreffekt.

      Lage:
      Das Gesetz, mit dem der automatisierte Abruf von Kontodaten ermöglicht wurde, trat zum 1. April 2005 in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht lehnte zwar einen Antrag ab, die Regelungen vorläufig auszusetzen. Gleichzeitig betonte das oberste deutsche Gericht aber, dass der Ausgang der Verfassungsbeschwerde offen sei.
      Avatar
      schrieb am 09.02.06 10:12:42
      Beitrag Nr. 55 ()
      Moin

      hatte gerade ein Telefonat mit Herrn Stadler vom BVERFG - die Verfassungsbeschwerde des unterlegenen BFH-Klägers in seit gestern eingereicht.

      Sie wird aktuell bezüglich der Annahme geprüft. Das dauert angeblich - Wie lange wollte er nicht sagen.

      ABER es geht weiter !!

      Gruß

      EB
      Avatar
      schrieb am 09.02.06 11:08:21
      Beitrag Nr. 56 ()
      @el Bosso
      Puh! Das sind ja gute Neuigkeiten.
      Aber jetzt heißt es trotzdem wieder bibbern, :cry:ob die Beschwerde angenommen wird.

      Positiv denken Leute, vielleicht haben wir Glück.
      :p
      Vielen Dank, dass du beim BVG angerufen hast, elBosso!

      viele Grüße:)
      Maurice
      Avatar
      schrieb am 09.02.06 19:53:19
      Beitrag Nr. 57 ()
      auf diese gleichgeschalteten Gerichte kann man leider scheißen! Schade aber das ist wohl Demokratie. Siehe dieser Artikel. Wenn die Zahlen zu den Kontenabfragen stimmen sollten (ob man auch hier wieder verarscht wird, man weiß es nicht!?) dann ist dieses Urteil der blanke Hohn! Ich denke die einyigste Chance die wir noch haben lautet Prof. Tipke, nur wenn er mithelfen sollte besteht eine Chance, alles andere ist leider sinnlos. *oder wer ist hier noch so naiv und glaubt an Recht und Gerechtigkeit.

      Bundesfinanzministerium dementiert die genannten Zahlen
      Das Bundesfinanzministerium (BMF) weist solche Vorwürfe zurück und beharrt darauf, dass die genannten Zahlen falsch seien: Behörden hätten im vergangenen Jahr ganze 10.201 Anfragen gestartet, sagt ein BMF-Sprecher, und davon seien auch nur 8689 abgearbeitet worden.

      Der absolut überwiegende Anteil stamme von Finanzämtern. Sozialbehörden dagegen machten von der neuen Möglichkeit bislang kaum Gebrauch.

      Die Differenz zu den Angaben aus der Kreditwirtschaft erklärt sich aus einer anderen Zählweise. Das Ministerium zählt das Forschen nach den Konten eines bestimmten Bürgers als eine einzige Abfrage. Da dieser eine Kontenabruf jedoch elektronisch bei sämtlichen Banken im Bundesgebiet erfolgt, sehen einige Kreditinstitute darin gleich mehrere Tausend Abfragen.



      Kein Informationszwang
      Dennoch haben die Zahlen in der Politik für Aufruhr gesorgt. Vor allem die Tatsache, dass die Bürger über eine Kontenabfrage zwar informiert werden sollen, aber nicht müssen, weckt Bedenken.

      Die jüngsten Entwicklungen zeigten, dass das Instrument der Kontenabfragen „vorsichtig gesagt nicht ganz rechtsstaatlich angewendet wird“, sagt die FDP-Datenschutzexpertin Gisela Piltz. Deshalb müsse zumindest der Umfang der Abfragen verringert werden.
      „Die Nachrichten aus der Kreditwirtschaft machen uns große Sorgen“, sagt auch Georg Fahrenschon, Sprecher für finanz- und haushaltspolitische Fragen in der CSU-Landesgruppe im Bundestag. „Wir waren schon damals in dem von rot-grün betriebenen Gesetzgebungsverfahren dagegen, vor allem aus datenschutzrechtlichen Gründen.“

      Doch auch die gemeldeten Mittelabflüsse nach Österreich seien eine Katastrophe, weil sie das Einlagenvolumen der Banken schmälerten. Die Kreditwirtschaft hatte zuletzt von einer verstärkten Kapitalflucht ins Ausland berichtet.



      Abgeltungssteuer
      Fahrenschon präferiert eine Abgeltungsteuer, bei der die Banken pauschal einen bestimmten Prozentsatz der Kapitalerträge und Spekulationsgewinne anonym an das Finanzamt überweisen. „Das wäre eine einfache, unbürokratische Lösung“, sagt der CSU-Mann.

      Auch Piltz, die für die FDP im Innenausschuss des Bundestags sitzt, spricht sich dafür aus. „Natürlich möchten wir nicht Steuerhinterzieher schützen“, sagt sie, „aber mit der Abgeltungsteuer wäre das Ganze erheblich einfacher, und da sie anonym erfolgt, wären auch die datenschutzrechtlichen Bedenken vom Tisch.“

      Beim BMF wiegelt man ab. Einen Anlass, das Gesetz zu ändern, sieht man dort nicht. Möglicherweise könnte jedoch das Bundesverfassungsgericht noch für Handlungsbedarf sorgen. Denn die Karlsruher Richter haben zwar eine Eilklage gegen die Kontenabrufe abgewiesen, in der Hauptsache müssen sie aber noch entscheiden. Ein Verhandlungstermin wird frühestens für Herbst erwartet.

      Der Bundesfinanzhof, das oberste deutsche Steuergericht, hat allerdings jüngst in einem Urteil verkündet, dass er keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Kontenabfragen habe.



      Rechtshilfe
      „Für Steuersünder wird es enger“, sagt Ulrich Derlien, Steuerberater bei der Münchner Kanzlei Peters, Schönberger & Partner. Er weist zudem auf ein jüngst in Kraft getretenes EU-Übereinkommen hin. „Auch in Österreich oder Belgien, sind Konten nicht mehr unbedingt sicher vor deutschen Fahndern“, sagt der Fachmann. Denn seit 2. Februar sei auch in Deutschland ein Abkommen zur Rechtshilfe in Strafsachen zwischen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wirksam.

      Seither gelte: „Läuft gegen jemanden ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren, können deutsche Steuerfahnder zum Beispiel auch in Österreich anfragen, ob derjenige dort ein Konto oder Depot besitzt.“ Die ausländischen Kreditinstitute müssten dann umfassend Auskunft erteilen. „Das Bankgeheimnis bröckelt also auch dort“, sagt Derlien.

      (SZ vom 09.02.06)
      Avatar
      schrieb am 10.02.06 11:17:13
      Beitrag Nr. 58 ()
      Anhängige Verfassungsbeschwerde zum Urteil des BFH IX R 49/04 zum Thema "Spekulationssteuer 1999"


      Sehr geehrter Herr Richter Papier,

      zum Thema "Spekulationssteuer 1999-2003" möchte ich Folgendes anmerken:

      Ich hatte selbst Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des BFH eingelegt (s. Anlage), welche jedoch mangels direkter "Beschwertheit" nicht angenommen wurde. Vernünftigerweise hat nun der beim BFH unterlegene Kläger eine ebensolche Verfassungsbeschwerde eingelegt. Ich bitte Sie, sich dieser Angelegenheit anzunehmen und möchte Ihre eigene Aussage vor dem 1. Deutschen Finanzgerichtstag in Köln zitieren:

      "Hat der Gesetzgeber auf der Ebene des Steuerrechts ein strukturelles Erhebungsdefizit angerichtet, erscheint es mir paradox, dieses auf der Ebene des Strafrechts beheben zu wollen."

      Nichts anderes würde jedoch jetzt "ex post" durch eine im Jahr 2005 eingeführte (und letztlich bis jetzt nachweisbar und vom BMF zugegebenermaßen kaum durchgeführte, sicher jedoch völlig willkürliche – somit auch Art. 3 GG widersprechende) "Kontenabfrage" geschehen, da 90-99% aller Steuerpflichtigen die "Spekusteuer" bis 2004 niemals angegeben hatten.


      Mit freundlichen Grüssen aus Berlin
      :yawn:


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