Einspruch gegen Abgabenbescheid 2006 - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 15.01.06 12:41:15 von
neuester Beitrag 23.01.06 13:03:23 von
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Lt. Presseberichten soll man aufgrund der Frage der Verfassungsmäßigkeit Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid 2006 einlegen. Meine Frage: gilt das nur für Einfamilienhaus oder auch für ein Zweifamilienhaus.
(Einfamilienhaus mit Einliegerwohung).(Hauptwohnung bewohne ich selbst). Aufgrund eines Wohnrechtes für die Einliegerwohung (Verwandtschaft) erziele ich keine Mieterträge. Sollte man trotzdem Widerspruch einlegen?? Danke!!
(Einfamilienhaus mit Einliegerwohung).(Hauptwohnung bewohne ich selbst). Aufgrund eines Wohnrechtes für die Einliegerwohung (Verwandtschaft) erziele ich keine Mieterträge. Sollte man trotzdem Widerspruch einlegen?? Danke!!
Würde ich auf jeden Fall machen. Sollte dem Einspruch nur für die selbstgenutze Wohnung anteilig stattgegeben werden, dann wäre das ja immerhin etwas.
kennt jemand ein formular, welches man als vorlage für den einsprucjh benutzen könnte?
[posting]19.722.616 von u.ri am 15.01.06 13:04:57[/posting]Du google hier
http://www.siedlerbund.de/sg-lanstrop/on15792
http://www.siedlerbund.de/sg-lanstrop/on15792
Da wissen die Leute noch nicht einmal, wie und warum sie eigentlich Einspruch erheben können (von sollen war ja wohl nirgends die Rede), aber Hauptsache, man kann die anderen beschäftigen und braucht selbst weniger zu zahlen.
Dabei müsste es doch eigentlich jedem, der ein Grundstück hat (und demzufolge zur Grundsteuer veranlagt wird) klar sein, daß seine Gemeindeverwaltung nicht von Luft und Liebe leben kann. Kriegt sie das Geld so nicht, muß halt eine andere Regelung gefunden werden. Und hinterher wird dann wieder über Bürokratie und Geldverschwendung gejammert und daß eine Ersatzregelung nachher noch viel mehr kostet.
Dabei müsste es doch eigentlich jedem, der ein Grundstück hat (und demzufolge zur Grundsteuer veranlagt wird) klar sein, daß seine Gemeindeverwaltung nicht von Luft und Liebe leben kann. Kriegt sie das Geld so nicht, muß halt eine andere Regelung gefunden werden. Und hinterher wird dann wieder über Bürokratie und Geldverschwendung gejammert und daß eine Ersatzregelung nachher noch viel mehr kostet.
[posting]19.722.778 von antonazubi am 15.01.06 13:20:54[/posting]Mit Verlaub, selten so einen Blödsinn gelesen.
totaler Quatsch!!!!!!!!!!
Garf Voelsing hat Recht, nur Blödsinn!
In Niedersachsen muß geklagt werden. In einem "Vereinfachungsgesetz" wurde die Möglichkeit Widerspruch einzulegen schlicht gestrichen.
Die Kosten eines Verfahren kenne ich noch nicht, bin aber am prüfen.
Es dreht sich nicht um das Geld, sondern darum, daß nur die, die Widerspruch eingelegt haben es zurückbekommen könnten. (Siehe Speku 97/98)
Gerne zahle ich meinen Beitrag fürs Gemeinwohl in anderer Form.
DDN
Die Kosten eines Verfahren kenne ich noch nicht, bin aber am prüfen.
Es dreht sich nicht um das Geld, sondern darum, daß nur die, die Widerspruch eingelegt haben es zurückbekommen könnten. (Siehe Speku 97/98)
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