Klein aber Fein!!: Spinnerei Neuhof (Seite 70)
eröffnet am 16.01.06 17:54:06 von
neuester Beitrag 08.12.23 15:15:11 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 27.364.974 von Muckelius am 02.02.07 11:44:18425 Euro.
Dieser Thread existiert nun knapp über ein Jahr. Grund genug mal einen Chart reinzustellen:
Dieser Thread existiert nun knapp über ein Jahr. Grund genug mal einen Chart reinzustellen:
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.324.981 von Muckelius am 31.01.07 17:05:38heute scheint es noch tiefer zu gehen: 10 Stück zu 430 Euro im Brief!
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.399.682 von Muckelius am 22.12.06 14:59:52440 Euro!
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.752.334 von Muckelius am 27.11.06 19:35:32Umsatz bei einem Kurs 450 Euro!
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.806.517 von Muckelius am 23.10.06 20:08:25...umsatzlos auf Mehrjahres-Tief gefallen. Mal schauen, wie das weitergeht....
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.646.887 von Muckelius am 17.07.06 17:18:33Hat jemand eine Ahnung wie zur Zeit die Geschäftslage bei der Neuhof-Textil ist?
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.910.234 von Muckelius am 01.06.06 18:33:37Kursverfall hält weiter an. So langsam testen wir langjährige Tiefststände:
Die Seiten dieses Threads wurden heute bislang 41 Mal angeklickt. Enigermaßen ansehnlich für eine AG die nur 6000 Aktien hat. Zur Bewertung: Egal wie hoch die stillen Reserven auch sein werden, Fakt ist, dass die Aktie derzeit unter dem Eigenkapital pro Aktie in Höhe von 808 Euro(AG Bilanz 2005) notiert.
Also zu den Immobilien mal folgendes:
In der Bilanz der Neuhof Verwaltungs GmbH & Co. Immobilien KG
wird deren Wert per 31.12.2004 mit ca. €820.000,00 angegeben.
Leider ist mir nicht bekannt, ob alle Werkswohnungen der KG
gehören (ich vermute aber ja).
Laut einer Expertise der HVB für den Immobilienmarkt Hof
werden Eigentumswohnungen in einfacher Lage bei einem Alter
bis 20 Jahre auf € 550-750 pro qm geschätzt.
Wenn man nun einen durchschnittlichen Wert von 70qm pro
Wohnung zugrunde legt (also 140 Wohnungen x 70qm), kommt man
auf einen Gesamtfläche von 9.800qm. Multipliziert mit einem
Wert von (konservativ) €300,00 pro qm, ergibt dies einen
Gesamtwert von € 2,9 Mio für die Immobilien. Die
Marktkapitalisierung ist damit fast durch den Wert der
Immobilien abgedeckt. Mehr aber auch nicht.
Ich gehe nicht davon aus, daß bei einem Verkauf mehr als €300,00
zu erlösen wären. M.W. wurde in der Vergangenheit vergeblich
versucht, diese zu veräußern. Da dies aber nicht gelang,
ging man dazu über, diese mit betriebseigenen Handwerkern zu
sanieren, um wenigstens den Bestand zu sichern.
Evtl. kann der_geringste etwas mehr zu den Immos sagen?
Grüße
Dr.Tegernsee
In der Bilanz der Neuhof Verwaltungs GmbH & Co. Immobilien KG
wird deren Wert per 31.12.2004 mit ca. €820.000,00 angegeben.
Leider ist mir nicht bekannt, ob alle Werkswohnungen der KG
gehören (ich vermute aber ja).
Laut einer Expertise der HVB für den Immobilienmarkt Hof
werden Eigentumswohnungen in einfacher Lage bei einem Alter
bis 20 Jahre auf € 550-750 pro qm geschätzt.
Wenn man nun einen durchschnittlichen Wert von 70qm pro
Wohnung zugrunde legt (also 140 Wohnungen x 70qm), kommt man
auf einen Gesamtfläche von 9.800qm. Multipliziert mit einem
Wert von (konservativ) €300,00 pro qm, ergibt dies einen
Gesamtwert von € 2,9 Mio für die Immobilien. Die
Marktkapitalisierung ist damit fast durch den Wert der
Immobilien abgedeckt. Mehr aber auch nicht.
Ich gehe nicht davon aus, daß bei einem Verkauf mehr als €300,00
zu erlösen wären. M.W. wurde in der Vergangenheit vergeblich
versucht, diese zu veräußern. Da dies aber nicht gelang,
ging man dazu über, diese mit betriebseigenen Handwerkern zu
sanieren, um wenigstens den Bestand zu sichern.
Evtl. kann der_geringste etwas mehr zu den Immos sagen?
Grüße
Dr.Tegernsee
Der Kursverlauf hatte es wohl schon angedeutet:
NEUHOF TEXTIL-HOLDING
AKTIENGESELLSCHAFT
HOF
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden zu der am Mittwoch, dem 28. Juni 2006, 11 Uhr im Verwaltungsgebäude in Hof, Dr.- Enders-Str. 59, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2005 mit Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrates
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den sich nach Verrechnung des Jahresfehlbetrages von € 254.929,61 ergebenden Bilanzgewinn von € 1.294.896,48 auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Deren Anteil am Grundkapital darf zehn vom Hundert nicht übersteigen. Der Erwerb ist zulässig, wenn der Gegenwert den Durchschnitt des im Wege des Computerhandels ermittelten Börsenkurses an der Bayerischen Börse in München für die letzten drei Handelstage vor der Durchführung des Erwerbs nicht um mehr als fünf vom Hundert über- bzw. unterschreitet.
Die Ermächtigung gilt für 18 Monate, beginnend mit dem Tage der Hauptversammlung.
Der Vorstand wird ermächtigt, die eigenen Aktien auch ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.
5. Beschlussfassung über Satzungsänderungen
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung wie folgt zu ändern:
§ 3 Bekanntmachungen
Das Wort "Bundesanzeiger" wird durch das Wort "elektronischer Bundesanzeiger" ersetzt.
§ 15 Einberufung der Hauptversammlung
In § 15 Satz 1 wird das Wort "Bundesanzeiger" durch das Wort "elektronischer Bundesanzeiger" ersetzt.
§ 15 Satz 2 wird wie folgt geändert:
Die Hauptversammlung ist mindestens 30 Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf die Aktionäre sich zur Hauptversammlung anzumelden haben, durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger einzuberufen.
§ 16 Voraussetzungen für die Teilnahme und die Stimmrechtsausübung
Absätze 1 - 4 werden gestrichen und durch einen neuen Absatz 1 ersetzt:
I. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden und ihren Anteilsbesitz durch eine von dem depotführenden Kreditinstitut in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bestätigung nachweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt ("record date") zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung zugehen. In der Einladung können weitere Formen und Sprachen, in denen die Anmeldung und der Nachweis verfasst sein können, sowie weitere Institute, von denen der Nachweis erstellt werden kann, zugelassen werden.
Fällt der Tag, an dem die Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen ist, oder der Tag, an dem der Gesellschaft die Anmeldung und der Nachweis zugehen müssen, oder der Tag, auf den sich der Nachweis des Anteilbesitzes beziehen muss, auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Sitz der Gesellschaft, tritt der letzte diesem Tag vorgehende Werktag an die Stelle des nach vorstehenden Bestimmungen maßgebenden Tages. Der Tag der Hauptversammlung bzw. der letzte Tag der Anmeldung zählen nicht mit.
Absätze 5 – 8 werden neue Absätze 2 – 5. Ein neuer Absatz 6 wird angefügt wie folgt:
6. Der Versammlungsleiter ist ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs den zeitlichen Rahmen des Frage- und Rederechts für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordungspunkte und/oder für einzelne Frage- und Redebeiträge angemessen festzusetzen.
6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RSG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hof, wieder zu wählen.
7. Verschiedenes
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft, bei einem Notar, bei einer zur Entgegennahme befugten Wertpapiersammelbank oder bei einem in Hof ansässigen Kreditinstitut hinterlegen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einer anderen Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.
Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar ist die Bescheinigung des Notars über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Ebenso ist im Falle der Hinterlegung bei einer Wertpapiersammelbank der von dieser ausgestellte Hinterlegungsschein bei der Gesellschaft einzureichen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind weiterhin Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden und ihren Anteilsbesitz durch eine von dem depotführenden Kreditinstitut in Textform in deutscher und englischer Sprache erstellte Bestätigung nachweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt ("record date") zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung zugehen.
Hof, im Februar 2006
Der Vorstand
NEUHOF TEXTIL-HOLDING
AKTIENGESELLSCHAFT
HOF
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden zu der am Mittwoch, dem 28. Juni 2006, 11 Uhr im Verwaltungsgebäude in Hof, Dr.- Enders-Str. 59, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2005 mit Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrates
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den sich nach Verrechnung des Jahresfehlbetrages von € 254.929,61 ergebenden Bilanzgewinn von € 1.294.896,48 auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Deren Anteil am Grundkapital darf zehn vom Hundert nicht übersteigen. Der Erwerb ist zulässig, wenn der Gegenwert den Durchschnitt des im Wege des Computerhandels ermittelten Börsenkurses an der Bayerischen Börse in München für die letzten drei Handelstage vor der Durchführung des Erwerbs nicht um mehr als fünf vom Hundert über- bzw. unterschreitet.
Die Ermächtigung gilt für 18 Monate, beginnend mit dem Tage der Hauptversammlung.
Der Vorstand wird ermächtigt, die eigenen Aktien auch ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.
5. Beschlussfassung über Satzungsänderungen
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung wie folgt zu ändern:
§ 3 Bekanntmachungen
Das Wort "Bundesanzeiger" wird durch das Wort "elektronischer Bundesanzeiger" ersetzt.
§ 15 Einberufung der Hauptversammlung
In § 15 Satz 1 wird das Wort "Bundesanzeiger" durch das Wort "elektronischer Bundesanzeiger" ersetzt.
§ 15 Satz 2 wird wie folgt geändert:
Die Hauptversammlung ist mindestens 30 Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf die Aktionäre sich zur Hauptversammlung anzumelden haben, durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger einzuberufen.
§ 16 Voraussetzungen für die Teilnahme und die Stimmrechtsausübung
Absätze 1 - 4 werden gestrichen und durch einen neuen Absatz 1 ersetzt:
I. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden und ihren Anteilsbesitz durch eine von dem depotführenden Kreditinstitut in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bestätigung nachweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt ("record date") zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung zugehen. In der Einladung können weitere Formen und Sprachen, in denen die Anmeldung und der Nachweis verfasst sein können, sowie weitere Institute, von denen der Nachweis erstellt werden kann, zugelassen werden.
Fällt der Tag, an dem die Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen ist, oder der Tag, an dem der Gesellschaft die Anmeldung und der Nachweis zugehen müssen, oder der Tag, auf den sich der Nachweis des Anteilbesitzes beziehen muss, auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Sitz der Gesellschaft, tritt der letzte diesem Tag vorgehende Werktag an die Stelle des nach vorstehenden Bestimmungen maßgebenden Tages. Der Tag der Hauptversammlung bzw. der letzte Tag der Anmeldung zählen nicht mit.
Absätze 5 – 8 werden neue Absätze 2 – 5. Ein neuer Absatz 6 wird angefügt wie folgt:
6. Der Versammlungsleiter ist ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs den zeitlichen Rahmen des Frage- und Rederechts für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordungspunkte und/oder für einzelne Frage- und Redebeiträge angemessen festzusetzen.
6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RSG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hof, wieder zu wählen.
7. Verschiedenes
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft, bei einem Notar, bei einer zur Entgegennahme befugten Wertpapiersammelbank oder bei einem in Hof ansässigen Kreditinstitut hinterlegen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einer anderen Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.
Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar ist die Bescheinigung des Notars über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Ebenso ist im Falle der Hinterlegung bei einer Wertpapiersammelbank der von dieser ausgestellte Hinterlegungsschein bei der Gesellschaft einzureichen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind weiterhin Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden und ihren Anteilsbesitz durch eine von dem depotführenden Kreditinstitut in Textform in deutscher und englischer Sprache erstellte Bestätigung nachweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt ("record date") zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung zugehen.
Hof, im Februar 2006
Der Vorstand