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    Bonussparverträge falsch verzinst ... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.01.06 20:49:13 von
    neuester Beitrag 18.01.06 13:56:13 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.033.094
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      Avatar
      schrieb am 16.01.06 20:49:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      lt. Urteil vom 17,02,2004 (Aktenzeichen XI ZR 140/03) hat der Bundesgerichtshof eine bisher bei vielen Banken u. Sparkassen gebräuchliche Zinsklausel gekippt, weil diese keinen vernünftigen u. nachvollziehbaren Maßstab für eine Zinsanpassung enthielt.

      Leider sind meine Eltern auch im Besitz von so einem Sparvertrag ... In einer mühesamen Wochenendarbeit habe ich, angelehnt an den Spareckzins, mal nachgerechnet ob sich bei uns eine Reklamation rechnen würde ... u. siehe da, lt. meinen Berechnungen haben sie 400.- € zu wenig auf dem Konto u. das auf eine Laufzeit von bisher 8 Jahren ... die fetten Jahre liegen ja erst noch vor uns, wo es sich dann richtig auswirkt!

      Kann mir jemand einen Tip geben, wie ich unser vermeintliches Recht am besten an die Bank herantrage bzw. wie ich am besten vorgehe?

      Für Tips oder evtl. Musterbriefe bin ich Euch sehr dankbar. Vielleicht hilft es ja den einem oder anderen Mitleser auch weiter!

      Vielen Dank schonmal im voraus u. schöne Grüße

      Freddy
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 07:51:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Freddy!

      Die gleiche Arbeit mache ich mir gerade auch!
      Habe ebnfalls bei der Sparkasse einen Bonus-Sparvertrag, bei dem ich mich doch sehr über die Zinsen wundere!

      Solltest du etwas bzgl. deinem Anliegen in Erfahrung bringen, wäre es super, wenn es hier postest bzw. mir per BM mitteilst!

      Danke!
      ...und in unser beidem Sinne...viel Erfolg! ;)

      joeynator:D
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 13:06:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,
      das Nachrechnen dürfte nicht leicht fallen, da eine Anlehnung an den "Spareckzins" nicht ausreicht.

      Erkundigt Euch doch zuerst mal bei Eurer Bank, welcher Referenzzinssatz für den Sparvertrag festgelegt wurde (muß zumindest seit dem zitierten BGH-Urteil vorhanden sein).

      Dann könnt Ihr nachrechnen, ob ein Anspruch bestehen könnte.
      Sofern das der Fall sein könnte, schreibt dies an Eure Bank und bitte um Überprüfung und Nachvergütung der zu geringen Zinsen und natürlich ausserdem um Berücksichtigung des richtigen Zins ab sofort.

      Dabei darf man allerdings nicht übersehen, das ein Teil der evtl. Ansprüche bereits verjährt sein könnten.

      Viel Erfolg!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 20:23:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      @#3

      Hallo Rene,

      den Tip mit Anlehnung an den Spareckzins habe ich vom Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen.

      Wie verhält es sich denn mit der Verjährung, ab wann verjährt sowas denn? Unser Sparvertrag läuft seit Oktober 1998.

      Vielen Dank u. schöne Grüße

      Freddy
      Avatar
      schrieb am 18.01.06 13:56:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Freddy,
      die Verjährung wird sehr unterschiedlich gesehen:
      Sofern der Vertrag bereits vor dem 01.01.2003 aufgelöst ist, dürfte alle Ansprüche verjährt sein.
      Wurde der Vertrag danach aufgelöst, könnte (!) die Nachvergütung der Zinsen für die Jahre vor 2003 verjährt sein.
      Läuft der Vertrag noch, könnte (!) die Nachvergütung für die Jahre vor 2003 verjährt sein.

      Das Ausrufezeichen soll zeigen, daß es sich hier um eine rechtliche Interpretation handelt - in diesen Fällen wäre also die Einschaltung eines Anwalts evtl. sinnvoll.

      Rene


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