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    Postbank sperrt Geschäftskonto - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.01.06 23:27:03 von
    neuester Beitrag 18.01.06 09:46:07 von
    Beiträge: 32
    ID: 1.033.109
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      Avatar
      schrieb am 16.01.06 23:27:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Eine Bekannte hat seit über 20 Jahren ein Geschäftskonto bei der Postbank. Vor ca. 8 Jahren wurde nach HR-Eintragung eine Namensänderung beantragt und durchgeführt.
      Es wurde ein Dispositionskredit in Höhe von 4.000 EUR eingeräumt aber so gut wie nie auch nur teilweise genutzt.

      Nach einer Rechtsformänderung wurde vor etwa 2 Monaten eine erneute Namensänderung erbeten. Daraufhin hat die Postbank den (nicht in Anspruch genommenen) Dispositionskredit mit sofortiger Wirkung gestrichen und diverse Unterlagen über Eintragung und Vertretungsrechte der Firma angefordert.

      Sämtliche angeforderten Unterlagen wurden der Postbank übersendet.

      Am 13.02.2005 wurde das Konto ohne Vorankündigung gesperrt, bestehende Überweisungsaufträge wurden nicht mehr ausgeführt, das Guthaben in Höhe von mehr als 4.000 EUR auf ein (unbekanntes) Zwischenkonto gebucht. Diese Vorgänge konnten über den nach wie vor funktionierenden Internetzugang festgestellt werden.

      Meine Bekannte hat natürlich heute Morgen die Postbank telefonisch um Erklärung gebeten. Die Mitarbeiter der Postbank konnten jedoch keine Erklärung für die Kontensperrung abgeben, man versprach sofortigen Rückruf, der bis jetzt nicht erfolgt ist.

      Wie ist der Vorgang strafrechtlich zu werten (Eingriff in einen Gewerbebetrieb, Unterschlagung, Diebstahl? Sicherlich wird die Postbank sich das Guthaben nicht dauerhaft aneignen (wollen), jemand der sich ein Auto für eine Spritztour ausleiht aber auch nicht)?

      Kann Schadensersatz gefordert werden (eine dringende Auslandsüberweisung wurde nicht mehr ausgeführt, bei sämtlichen Dokumenten wie Briefpapier, Faxformularen und Katalogen muss die Postbank entfernt werden, über das Guthaben kann zur Zeit nicht verfügt werden)?

      hgf
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 02:45:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      [posting]19.744.188 von hgf1 am 16.01.06 23:27:03[/posting]Ich habe mein Geschäftskonto nach deren Gebührenerhöhung gekündigt. Die ticken nicht mehr ganz richtig!:mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 03:11:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      [posting]19.744.188 von hgf1 am 16.01.06 23:27:03[/posting]ich kann nur Raten mindesten 2 Konten auf verschieden Banken zuhaben,
      und immer einen sehr guten Anwalt an der Hand.
      mfg
      beacker38
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 03:33:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Firma meiner Bekannten hat zum Glück Konten bei drei verschiedenen Banken (inkl. Postbank).

      Dennoch ist es ärgerlich, wenn sämtliche Unterlagen geändert werden müssen.

      Und wie erklärt man den eigenen Kunden, warum deren Überweisungen zurückgewiesen werden?

      Und nicht zuletzt, wie kommt man jetzt an das eigene defakto in Gewahrsam genommene Geld?

      hgf
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 07:53:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      vielleicht liegt ja eine Pfändung vor...

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      Avatar
      schrieb am 17.01.06 08:04:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich würde erst mal einen Vorgang erzeugen, der überhaupt mal das Recht auf Schadenersatz aufleben läßt.Das kann dadurch geschehen, indem man versucht das Guthaben in bar abzuheben, möglicherweise auch eine Überweisung. Natürlich mit der entsprechenden Legitimation und Zeugen.

      Beim nächsten mal würde ich aber raten eine neues Konto zu eröffnen, statt der Namensänderung.
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 08:27:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      klingt alles sehr dubios,ich habe auch zwei Geschäftskonten aber nicht bei der Postbank,da sei Gott vor!Merke:Geschäftskonten richtet man bei einer Bank ein die man persöhnlich sofort erreichen kann.Mit dem Banker ein gutes Verhältnis aufbauen lohnt immer.Selbst das beste Geschäft kann mal Probleme bekommen!und die kann man sofort vor Ort klären.
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 08:54:05
      Beitrag Nr. 8 ()
      He,

      das Konto wurde am 13.02.2005 gesperrt, vor fast einem Jahr!!!!!!

      Um hier wirklich Stellung nehmen zu können bedarf es Informationen!!!!

      Ich finde es Klasse, wenn jemand mit seinem soliden Halbwissen einen anderen anscheißt (hier die Postbank).

      Was wirklich geschehen ist kann keiner nachprüfen.

      Eine Rechtsformänderung stellt die Überführung in eine andere Rechtspersönlichkeit dar, dies bedarf seitens der Bank einer Aufklärung, die Zeit kostet, aber fast 11 Monate?

      Fakten, Fakten, Fakten und an ddie Leser denken,
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 08:55:05
      Beitrag Nr. 9 ()
      [posting]19.744.780 von Sechs_Helden am 17.01.06 02:45:13[/posting]Dein gutes Recht!
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 08:55:45
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]19.744.796 von beacker38 am 17.01.06 03:11:41[/posting]Anwalft find ich Klasse, der will auch Geld verdienen!
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 08:56:58
      Beitrag Nr. 11 ()
      [posting]19.744.820 von hgf1 am 17.01.06 03:33:32[/posting]bei einer Rechtsformänderung müssen sowieso die Geschäftsvordrucke geändert werden.
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 08:58:49
      Beitrag Nr. 12 ()
      [posting]19.745.532 von ZockertypII am 17.01.06 08:04:05[/posting]Richtig!

      bedingt aber auch Änderung Geschäfstsvordrucke
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 09:00:35
      Beitrag Nr. 13 ()
      [posting]19.745.807 von zocklany am 17.01.06 08:27:39[/posting]auch richtig!

      aber merke nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen ++
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 10:37:38
      Beitrag Nr. 14 ()
      Mal abgesehen davon gibt es bei Geschäftsgirokonten keinen Dispositionskredit. Alleine schon aus dieser Tatsache gehe ich mal davon aus, dass hier lediglich mit Halbwissen agiert/argumentiert wird. Daher erledigt sich wohl eine sachliche Bewertung der Sach/Rechtslage !!!
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 13:17:55
      Beitrag Nr. 15 ()
      [posting]19.746.078 von PS547 am 17.01.06 08:56:58[/posting]Es ist nicht ganz unproblematisch ein neues Konto zu haben, da ich aus eigener Erfahrung weiß, daß Stammkunden auch noch nach Jahren auf das alte Konto überweisen, da Sie irgendwo deine Bankverbindung gespeichert haben. Neues Briefpapier bringt da wenig. Da muß man schauen wer noch aufs alte Konto überweist und die dann mündlich oder schriftlich ein paar mal aufklären.
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 13:21:47
      Beitrag Nr. 16 ()
      [posting]19.747.832 von lassmichrein am 17.01.06 10:37:38[/posting]Also ich habe einen Kontokorrentkredit für unser GmbH Geschäftskonto.
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 13:36:42
      Beitrag Nr. 17 ()
      den hat jeder

      vielleicht wissen einige ja nicht, was das ist:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 13:42:30
      Beitrag Nr. 18 ()
      [posting]19.750.059 von BieneWilli am 17.01.06 13:21:47[/posting]Aha - KONTOKORRENT !! JETZT kommen wir der Sache näher... ;)
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 13:43:29
      Beitrag Nr. 19 ()
      [posting]19.750.305 von 2fast4you am 17.01.06 13:36:42[/posting];) Du könntest Dir vielleicht auch mal den Unterschied zwischen Kontokorrentkredit und Dispositionskredit erläutern lassen... ;)
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 16:11:15
      Beitrag Nr. 20 ()
      Dispositionskredit
      aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
      Wechseln zu: Navigation, Suche

      Der Dispositionskredit (kurz Dispo) ähnelt prinzipiell dem Kontokorrentkredit zwischen Banken und Unternehmen.

      Hier können Privatpersonen bei ihrer Hausbank - ohne dafür spezielle Formulare auszufüllen - ihr Girokonto bis zu einer vereinbarten Kreditlinie überziehen. Dafür fallen tageweise Sollzinsen an. Sicherheiten werden dafür nicht benötigt. Voraussetzung ist allerdings meist, dass die Bank die Zahlungsaus- und eingänge eine Zeit lang überblicken kann.

      Der Kreditrahmen wird durch das 2 bis 3 fache der monatlich festen Zahlungseingänge (z. B. Nettogehalt, Unterhalt, Rente etc.) bestimmt. Prinzipiell sollte bei der Gestaltung des Kreditrahmens beachtet werden, dass man den Kredit möglichst innerhalb von 2 bis 3 Monaten problemlos zurückzahlen kann, da sonst schnell eine laufende und wachsende Verschuldung entsteht. Beim Überziehen des festgelegten Kreditlimits fallen zusätzlich Überziehungszinsen an.
      http://de.wikipedia.org/wiki/Dispositionskredit
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 16:13:54
      Beitrag Nr. 21 ()
      Dispositionskredit
      aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
      Wechseln zu: Navigation, Suche

      Der Dispositionskredit (kurz Dispo) ähnelt prinzipiell dem Kontokorrentkredit zwischen Banken und Unternehmen.

      Hier können Privatpersonen bei ihrer Hausbank - ohne dafür spezielle Formulare auszufüllen - ihr Girokonto bis zu einer vereinbarten Kreditlinie überziehen. Dafür fallen tageweise Sollzinsen an. Sicherheiten werden dafür nicht benötigt. Voraussetzung ist allerdings meist, dass die Bank die Zahlungsaus- und eingänge eine Zeit lang überblicken kann.

      Der Kreditrahmen wird durch das 2 bis 3 fache der monatlich festen Zahlungseingänge (z. B. Nettogehalt, Unterhalt, Rente etc.) bestimmt. Prinzipiell sollte bei der Gestaltung des Kreditrahmens beachtet werden, dass man den Kredit möglichst innerhalb von 2 bis 3 Monaten problemlos zurückzahlen kann, da sonst schnell eine laufende und wachsende Verschuldung entsteht. Beim Überziehen des festgelegten Kreditlimits fallen zusätzlich Überziehungszinsen an.
      http://de.wikipedia.org/wiki/Dispositionskredit
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 16:15:46
      Beitrag Nr. 22 ()
      Kontokorrentkredit
      aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
      Wechseln zu: Navigation, Suche

      Der Kontokorrentkredit (ital.: conto = Rechnung, corrente = laufend) ähnelt dem Überziehungskredit bei einer Bank bei Privatpersonen. Im Rahmen eines Dispositionskredit kann eine Privatperson das eigene Konto überziehen. Regelungen zum Kontokorrentkredit findet man u. a. im § 355 Handelsgesetzbuch (HGB).

      Unter Kontokorrentkredit versteht man eine laufende Rechnung zwischen zwei Vertragspartnern, i. d. R. zwischen einer Bank und einem Bankkunden. Aber auch Unternehmen können untereinander Kontokorrente führen. Das Wesen des Kontokorrents besteht darin, dass sich beide Vertragspartner ihre gegenseitigen Forderungen stunden und in regelmäßigen Abständen gegeneinander aufrechnen. Schuldner ist jeweils die Partei, zu deren Ungunsten der Saldo des Kontokorrentkredits steht. Der Saldo wird auf neue Rechnung vorgetragen. In ihm gehen die verschiedenen Forderungen unter, d. h. dass nur der Saldo eingeklagt werden kann.

      Bei einem Kontokorrentkredit einer Bank wird ein bestimmtes Kreditlimit mit dem Bankkunden vereinbart. Bis zu dieser Höhe kann das Firmenkonto belastet werden. Den Zeitpunkt und die Geldmenge kann der Kunde frei bestimmen. Die Höhe des Kreditlimits orientiert sich dabei an der individuellen Situation und den konkreten Anforderungen eines Unternehmens.

      Der Zinssatz für den Kontokorrentkredit ist variabel und richtet sich nach den aktuellen Marktzinsen. Zinsen werden nur für den Betrag fällig, der auch tatsächlich genutzt wurde. Der Kontokorrentkredit ist also variabel einsetzbar und kann genauso variabel zurückgezahlt werden.

      Der Kontokorrentkredit eignet sich vor allem für kurzfristige Kredite wie Betriebsmittelkredite, Zwischenkredite oder Saisonkredite. Vorteilhaft beim Kontokorrentkredit ist die Ausnutzung von Skontovorteilen, flexible Inanspruchnahme und die fehlende Zweckbindung.
      http://de.wikipedia.org/wiki/Kontokorrentkredit
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 16:24:49
      Beitrag Nr. 23 ()
      § 355 HGB

      (1) Steht jemand mit einem Kaufmann derart in Geschäftsverbindung, daß die aus der Verbindung entspringenden beiderseitigen Ansprüche und Leistungen nebst Zinsen in Rechnung gestellt und in regelmäßigen Zeitabschnitten durch Verrechnung und Feststellung des für den einen oder anderen Teil sich ergebenden Überschusses ausgeglichen werden (laufende Rechnung, Kontokorrent), so kann derjenige, welchem bei dem Rechnungsabschluß ein Überschuß gebührt, von dem Tag des Abschlusses an Zinsen von dem Überschuß verlangen, auch soweit in der Rechnung Zinsen enthalten sind.

      (2) Der Rechnungsabschluß geschieht jährlich einmal, sofern nicht ein anderes bestimmt ist.

      (3) Die laufende Rechnung kann im Zweifel auch während der Dauer einer Rechnungsperiode jederzeit mit der Wirkung gekündigt werden, daß derjenige, welchem nach der Rechnung ein Überschuß gebührt, dessen Zahlung beanspruchen kann.
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 21:53:41
      Beitrag Nr. 24 ()
      Es liegt keine Pfändung vor!
      Das Guthaben wurde heute mittels dreier Schecks in drei verschiedenen Briefen angewiesen.
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 21:56:38
      Beitrag Nr. 25 ()
      Was klingt daran dubios? Wenn etwas unklar ist, einfach fragen.

      Im Übrigen wurde bereits erklärt, dass zwei weitere Bankverbindungen bestehen, beide sind vor Ort (Entfernung maximal 600 m).
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 22:05:39
      Beitrag Nr. 26 ()
      Danke für den Hinweis auf den Tippfehler. Leider kann ich das Posting nicht korrigieren, daher hier noch einmal:

      Am 13.01.2006 wurde das Konto ohne Vorankündigung gesperrt, bestehende Überweisungsaufträge wurden nicht mehr ausgeführt, das Guthaben in Höhe von mehr als 4.000 EUR auf ein (unbekanntes) Zwischenkonto gebucht.

      Der nachfolgende am 16.01.2006 geschriebene Satz Meine Bekannte hat natürlich heute Morgen die Postbank telefonisch um Erklärung gebeten. lässt aber erahnen, dass der vorhergehende letzte Bankarbeitstag gemeint war.

      Zitat: Eine Rechtsformänderung stellt die Überführung in eine andere Rechtspersönlichkeit dar, dies bedarf seitens der Bank einer Aufklärung, die Zeit kostet, aber fast 11 Monate? Wie geschrieben, wurden sämtliche angeforderten Unterlagen vor Wochen an die Bank gesendet.

      Den unsachlichen Rest des Posts kommentiere ich nicht.
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 22:08:09
      Beitrag Nr. 27 ()
      Sämtliche Geschäftsvordrucke wie auch Kataloge und Internetauftritt sind selbstverständlich schon längst geändert.

      Dass eine der drei Bankverbindungen wegfallen würde, kann man ja wohl nicht vorhersehen.
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 22:12:18
      Beitrag Nr. 28 ()
      Es geht hier überhaupt nicht um den stornierten Kontokorrentkredit (ich bitte um Verzeihung, dass ich die falsche Bezeichnung genutzt habe), sondern um die Kündigung des Kontos.

      Wenn man schon nicht lesen kann, sollte man sich oberlehrerhafte Kommentare ersparen.
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 22:17:11
      Beitrag Nr. 29 ()
      Ja, ich habe für meine seit 1985 bestehende GmbH auch einen Kontokorrentkredit bei der Postbank (meine GmbH ist nicht ganz korrekt, ich bin lediglich Mehrheitsgesellschafter).

      Hier handelt es sich aber um eine Kontokündigung nach Rechtsformänderung bei hohem 4-stelligen Guthaben.
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 22:24:31
      Beitrag Nr. 30 ()
      Hallo Nataly.

      Wenn ich dein Zitat richtig verstehe, darf eine deutsche Bank zu jedem Zeitpunkt, ohne jegliche Frist und ohne jede Begründung ein Konto auflösen.

      Der Kontoinhaber kann dann für den Zeitraum, in dem er nicht über das Guthaben frei verfügen kann Zinsen verlangen (in welcher Höhe?).

      Oder habe ich dich völlig falsch verstanden?

      hgf
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 23:00:19
      Beitrag Nr. 31 ()
      Ob die Postbank jederzeit und ohne Begründung ein Konto kündigen kann, müßte sich aus den vertraglichen Vereinbarungen (z.B. AGBs) ergeben.
      Avatar
      schrieb am 18.01.06 09:46:07
      Beitrag Nr. 32 ()
      Wie lautet denn der Buchungstext, mit dem das Guthaben "zwischenverbucht" wurde?


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