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    Ueber 50% Potential mit "Netz" nach unten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.01.06 13:26:43 von
    neuester Beitrag 31.10.06 16:27:54 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.033.264
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      schrieb am 17.01.06 13:26:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      WIE ineffizient der Markt bei Nebenwerten ist, zeigt sich bei der Pilkington (frueher Flachglas). UK-Mama Pilkington hat ueber 95%, wuerde auch wohl gerne nen Squeeze-out machen. Wenn, ja wenn da nicht dieses bloede Spruchstellenverfahren aus der Abfindung vo 1989 waere. Das muss erst geklaert werden. In welche Richtung die Klaerung geht, zeigt das Urteil des Bayr. OLG. Eine Abfindungshoehe von 344 EUR ist pro Jahr zu verzinsen. Wenn man das mal fuer 16 Jahre mit 4% tut (das duerfte annaehrungsweise hinkommen), ist eine Abfindung von 640 Euro an die Leute, die sich damals abfinden liessen, erforderlich. Erst dann kann der Squeeze-out kommen. Und sicher kaum UNTER dieser Summe.
      Aktuell kann man diees Schmuckstueck fuer 410 Euro kaufen. Und die Wartezeit auf den 50% Zuschlag versuesst eine Dividendenrendite von ueber 5%.
      Bernau sagt: Kaufen!



      21.11.2005

      In dem in zweiter Instanz vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht anhängigen Spruchstellenverfahren gemäß § 306 AktG a.F. hinsichtlich der Angemessenheit von Abfindungs- und Ausgleichsanspruch aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Pilkington Holding GmbH (vormals Pilkington Deutschland GmbH) und der Pilkington Deutschland AG (vormals FLACHGLAS AKTIENGESELLSCHAFT) ist durch den der Pilkington Deutschland AG am 21.11.2005 bekannt gewordenen Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 16.11.2005 eine Entscheidung ergangen.

      Unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts Nürnberg/Fürth hat das Gericht entschieden, die angemessene Barabfindung auf EUR 344,-- je Aktie im Nennwert von 50,- DM festzusetzen. Dieser Betrag ist ab dem 11.03.1989 mit jährlich 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. dem Basiszinssatz zu verzinsen.

      Als angemessener Ausgleich wurde ein Betrag von EUR 22,93 brutto je Aktie im Nennwert von 50,- DM, abzüglich der jeweiligen Körperschaftssteuerbelastung nebst Solidaritätszuschlag in der Höhe des jeweils geltenden Tarifs mit der Maßgabe festgesetzt, dass der Nettobetrag EUR 16,28 (= DM 31,85) nicht unterschritten wird.

      Pilkington Deutschland AG Essen

      Der Vorstand

      Rückfragehinweis: Pilkington Holding GmbH, Rechtsabteilung Michael Kiefer Telefon 0201/125-5231 Telefax 0201/125-5025

      Ende der Mitteilung euro adhoc 21.11.2005 18:27:09
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 15:28:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      aber verzinst wird doch nur die Nachzahlung...

      aber davon den heutigen Wert abzuleiten ist zumindest problematisch

      nach deiner Rechnung müßte der Unternehmenswert seit 1989 jedes Jahr um 4% gestiegen sein... unabhängig davon ob das realistisch ist ... maßgebend ist auf jeden Fall die Unternehmensbewertung zum Zeitpunkt des Squeeze-out
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 20:00:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      gibt es hier noch andere Meinungen ??? Wäre sehr aufschlußreich
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 16:09:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      Gibt es irgenwelche news???

      Kurs 470,--
      Avatar
      schrieb am 10.08.06 17:43:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      Pilkington Deutschland AG
      Gelsenkirchen
      Wertpapierkennnummer 558800
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
      der Pilkington Deutschland AG
      am 22. September 2006 in Gelsenkirchen


      Sehr geehrte Aktionäre!

      Die diesjährige Hauptversammlung unserer Gesellschaft findet am
      Freitag, 22. September 2006, um 11.00 Uhr,
      im "Industrie Club" der Arbeitgeberverbände Emscher Lippe,
      Zeppelinallee 51, 45883 Gelsenkirchen

      statt.

      Es ist folgende TAGESORDNUNG vorgesehen:

      TAGESORDNUNG

      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2005/2006 mit dem Bericht des Aufsichtsrates

      2. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2005/2006
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäftsjahr 2005/2006 Entlastung zu erteilen.

      3. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005/2006
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäftsjahr 2005/2006 Entlastung zu erteilen.

      4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006/2007
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2006/2007 zu wählen.

      5. Vorstandsvergütungen
      a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, gemäß § 286 Absatz 5 HGB zu beschließen, dass die in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 9 HGB für den Anhang des Jahresabschlusses verlangten Angaben (individualisierte Angaben zu Vorstandsvergütungen) für die Dauer von fünf Jahren unterbleiben.
      b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, gemäß § 314 Absatz 2 Satz 2 HGB in Verbindung mit § 286 Absatz 5 HGB rein vorsorglich zu beschließen, dass die in § 314 Absatz 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 9 HGB für den Anhang eines etwaig aufzustellenden Konzernabschlusses verlangten Angaben (individualisierte Angaben zu Vorstandsvergütungen) für die Dauer von fünf Jahren unterbleiben.


      Teilnahmeberechtigung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 13 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis Freitag, den 15. September 2006, 24:00 Uhr, schriftlich oder per Telefax unter der nachfolgenden Anschrift bei der Gesellschaft angemeldet haben:
      Pilkington Deutschland AG
      c/o Deutsche Bank AG
      - General Meetings -
      60272 Frankfurt / Main
      Telefax-Nr.: 069 / 910 - 86045

      Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes ist der Gesellschaft nachzuweisen. Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes hat schriftlich, in Textform oder per Telefax in deutscher Sprache zu erfolgen. Als Nachweis genügt eine Bestätigung durch das depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung – mithin den 1. September 2006 – zu beziehen.

      Auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, wird hingewiesen.

      Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge für die Wahl des Abschlussprüfers sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten:
      Pilkington Deutschland AG
      - Unternehmenskommunikation -
      Alfredstraße 236
      45133 Essen
      Telefax: 02 01 / 1 25 – 50 14

      Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden für die Zugänglichmachung nach §§ 126, 127 AktG nicht berücksichtigt. Spätestens bis Freitag, den 8. September 2006, 24:00 Uhr, eingehende, zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden nach Nachweis der Aktionärseigenschaft einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter dem Link Deutsche Gesellschaften auf der Internetadresse www.pilkington.de unverzüglich zugänglich gemacht.



      Gelsenkirchen, im August 2006

      DER VORSTAND

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      Avatar
      schrieb am 31.10.06 16:27:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      31.10.2006

      NSG UK Enterprises Limited, St. Helens, Merseyside, England, ("Erwerberin") hat am 16. Juni 2006 durch den Erwerb sämtlicher ausstehender Aktien der Pilkington plc, St. Helens, Merseyside, England, mittelbar 2.609.330 Stückaktien der Pilkington Deutschland AG, Gelsenkirchen (WKN: 558800, ISIN: DE0005588008),
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      die rund 96,3 % der Stimmrechte an der Pilkington Deutschland AG vermitteln, erworben und damit mittelbar die Kontrolle über die Gesellschaft im Sinne des § 29 Abs. 2 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ("WpÜG") erlangt. Hierdurch haben auch die NSG Holding (Europe) Limited, St. Helens, Merseyside, England, die 100 % der Anteile an der Erwerberin hält, sowie die Nippon Sheet Glass Co., Ltd., Tokio, Japan, die sämtliche Anteile an der NSG Holding (Europe) Limited hält, mittelbar Kontrolle über die Pilkington Deutschland AG im Sinne des WpÜG erlangt. Auf ihren Antrag vom 16. Juni 2006 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") die Erwerberin, die NSG Holding (Europe) Limited sowie die Nippon Sheet Glass Co., Ltd. mit Bescheid vom 31. Oktober 2006 gemäß § 37 Abs. 1 WpÜG in Verbindung mit § 9 Satz 2 Nr. 3 WpÜG-Angebotsverordnung von ihren Verpflichtungen befreit, gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG die Erlangung der Kontrolle über die Pilkington Deutschland AG gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 WpÜG zu veröffentlichen sowie gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG innerhalb von vier Wochen nach dieser Veröffentlichung der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln und die Angebotsunterlage nach § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG zu veröffentlichen. Die Befreiung wurde erteilt, da der Buchwert der von der Pilkington plc mittelbar an der Pilkington Deutschland AG gehaltenen Beteiligung weniger als 20 % ihres buchmäßigen Aktivvermögens beträgt. Auf Grundlage dieser Befreiung werden die Erwerberin, die NSG Holding (Europe) Limited und die Nippon Sheet Glass Co., Ltd. weder die Erlangung der mittelbaren Kontrolle über die Pilkington Deutschland AG nach den Bestimmungen des WpÜG veröffentlichen, noch der BaFin eine Angebotsunterlage übermitteln oder den Aktionären der Pilkington Deutschland AG ein Pflichtangebot gemäß WpÜG durch Veröffentlichung einer Angebotsunterlage unterbreiten.

      Ende der Mitteilung euro adhoc 31.10.2006 15:25:34


      Was heißt das für die Aktionäre??


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