Besteuerung von Gewinnen ab 2007? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.01.06 21:57:18 von
neuester Beitrag 28.01.06 10:44:10 von
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Wenn ich am 19.01.06 ein Aktie kaufe und diese dann angenommen am 20.01.07 mit Gewinn verkaufe...zahle ich dann für den ganzen Gewinn steuern oder nur für den evtl.enstandenen Gewinn ab 01.01.07
das ist noch nicht geklärt; es ist genau genommen bis jetzt noch nicht mal geklärt, ob die Gesetzesänderung in dieser Form überhaupt gekommt - und wenn ja, wann.
Gruß, h.
Gruß, h.
17.12.2005 10:05
Der Griff in die Schatztruhe
Kurssteigerungen sollen künftig beim Verkauf besteuert werden
Teil 2
Die Streichliste der großen Koalition ist lang. Neben dem rückwirkenden Schließen von Steuerschlupflöchern drohen bereits ab 1. Januar 2006 deutliche finanzielle Einschnitte für Verbraucher. Das bleibt nicht ohne Auswirkungen auf Geldanlage und Altervorsorge. In fünf Folgen sagen wir Ihnen, worauf Sie jetzt zu achten haben.
Die Besteuerung von Aktiengewinnen kommt - diese Meldung hat so manchen Aktionär aufgeschreckt. 20 Prozent will der Fiskus künftig von Kursgewinnen abzweigen, wenn Aktien oder Anteile an Aktienfonds flüssig gemacht werden. Das steht zwar so nicht ausdrücklich im Koalitionsvertrag. Der neue Finanzminister Peer Steinbrück bestätigte jedoch vor wenigen Tagen, dass eine solche Regelung geplant sei.
Bislang sind Aktien- und Fondsbesitzer noch im Steuerparadies, wenn sie ihre Papiere mindestens zwölf Monate im Depot halten. Ab diesem Zeitpunkt sind Kursgewinne steuerfrei, und der Gewinn beim Verkauf fließt ungeschmälert aufs Konto des Aktionärs. Lediglich die ausgeschütteten Dividenden werden um die Kapitalertragssteuer in Höhe von derzeit 21,1 Prozent gekürzt, so dass beispielsweise bei einer Bruttodividende von 20 Euro pro Aktie von vornherein nur 15,78 Euro als Nettodividende ausgezahlt werden. Die Nettodividende wird dann zur Hälfte steuerpflichtig - allerdings erst dann, wenn der Sparerfreibetrag ausgeschöpft ist.
Nun will sich der Staat auch seinen Anteil am Kursgewinn sichern. "Allerdings ist noch völlig unklar, wie die Regelungen genau aussehen werden und ab wann sie konkret greifen sollen", sagt Petra Kachel, Steuerexpertin beim Deutschen Aktieninstitut in Frankfurt. Zwar steht bereits ein pauschaler Steuersatz von 20 Prozent als Zielvorgabe im Raum - offen ist jedoch, auf welchen Gewinnzeitraum sich die Steuer bezieht.
Besonders bitter wäre für Aktionäre, wenn Vater Staat auch Gewinne aus der Vergangenheit besteuern würde und damit die Basis für die Steuerlast beispielsweise die Kursdifferenz einer Aktie zwischen dem Kauf im Jahr 1970 und dem Verkauf im Jahr 2008 wäre. Allerdings sind solche rückwirkenden Steuerbelastungen rechtlich umstritten - schon allein deshalb, weil der Gerechtigkeit halber wohl auch Aktienverluste aus der Vergangenheit anerkannt werden müssten. "Eine solche Regelung würde sicherlich zu einer Flut von Verfassungsklagen führen", meint Rainer Juretzek von der Deutschen Gesellschaft für Finanzplanung in Bad Homburg.
Wahrscheinlicher ist daher eine Stichtagsregelung, die eine Besteuerung von erzielten Gewinnen ab der geplanten Einführung Anfang 2007 vorsieht. Auch dabei könnte es wiederum zwei Varianten geben. Im ersten Fall würde der Gewinn auch nach dem 1. Januar 2007 steuerpflichtig, wenn die Aktie nach diesem Stichtag gekauft wird. Wer beispielsweise im Dezember 2006 eine Aktie kauft und sie im Jahr 2008 mit Gewinn verkauft, müsste dann keine Steuer zahlen. Die zweite Variante besteht darin, dass Ende 2006 die Depots aller Privatanleger in Deutschland zum aktuellen Börsenkurs bewertet werden und bei einem späteren Verkauf der ab diesem Stichtag angefallene Gewinn zu versteuern ist.
Dies würde im konkreten Rechenbeispiel wie folgt aussehen: Ein Anleger hat im Jahr 2003 für 10.000 Euro Aktien gekauft, die bis zum 31.12.2006 auf 20.000 Euro steigen. Mitte 2008 verkauft er die Aktien für 25.000 Euro wieder an der Börse. Steuerpflichtig wäre dann der ab 1.1.2007 erzielte Gewinn von 5.000 Euro, was bei 20 Prozent Steuersatz zu einem Abzug in Höhe von 1.000 Euro führen würde. "Dieses Vorgehen würde die wenigsten unerwünschten Marktreaktionen in Form von schnellen Kauf- oder Verkaufsaktionen vor dem Stichtag auslösen", sagt Aktienexpertin Kachel.
Denkbar ist überdies, dass bei der Ermittlung des steuerlich relevanten Kursgewinns noch der Sparerfreibetrag berücksichtigt wird. Je nachdem wie viel Luft bis zum Ausschöpfen des Freibetrags noch vorhanden ist, würde in diesem Fall der steuerpflichtige Gewinn gekürzt. Keine Änderungen sind hingegen beim Halbeinkünfte-Verfahren für die Dividendenbesteuerung zu erwarten. "Hier sind derzeit keine Änderungspläne erkennbar", sagt Finanzplaner Juretzek.
Der Griff in die Schatztruhe
Kurssteigerungen sollen künftig beim Verkauf besteuert werden
Teil 2
Die Streichliste der großen Koalition ist lang. Neben dem rückwirkenden Schließen von Steuerschlupflöchern drohen bereits ab 1. Januar 2006 deutliche finanzielle Einschnitte für Verbraucher. Das bleibt nicht ohne Auswirkungen auf Geldanlage und Altervorsorge. In fünf Folgen sagen wir Ihnen, worauf Sie jetzt zu achten haben.
Die Besteuerung von Aktiengewinnen kommt - diese Meldung hat so manchen Aktionär aufgeschreckt. 20 Prozent will der Fiskus künftig von Kursgewinnen abzweigen, wenn Aktien oder Anteile an Aktienfonds flüssig gemacht werden. Das steht zwar so nicht ausdrücklich im Koalitionsvertrag. Der neue Finanzminister Peer Steinbrück bestätigte jedoch vor wenigen Tagen, dass eine solche Regelung geplant sei.
Bislang sind Aktien- und Fondsbesitzer noch im Steuerparadies, wenn sie ihre Papiere mindestens zwölf Monate im Depot halten. Ab diesem Zeitpunkt sind Kursgewinne steuerfrei, und der Gewinn beim Verkauf fließt ungeschmälert aufs Konto des Aktionärs. Lediglich die ausgeschütteten Dividenden werden um die Kapitalertragssteuer in Höhe von derzeit 21,1 Prozent gekürzt, so dass beispielsweise bei einer Bruttodividende von 20 Euro pro Aktie von vornherein nur 15,78 Euro als Nettodividende ausgezahlt werden. Die Nettodividende wird dann zur Hälfte steuerpflichtig - allerdings erst dann, wenn der Sparerfreibetrag ausgeschöpft ist.
Nun will sich der Staat auch seinen Anteil am Kursgewinn sichern. "Allerdings ist noch völlig unklar, wie die Regelungen genau aussehen werden und ab wann sie konkret greifen sollen", sagt Petra Kachel, Steuerexpertin beim Deutschen Aktieninstitut in Frankfurt. Zwar steht bereits ein pauschaler Steuersatz von 20 Prozent als Zielvorgabe im Raum - offen ist jedoch, auf welchen Gewinnzeitraum sich die Steuer bezieht.
Besonders bitter wäre für Aktionäre, wenn Vater Staat auch Gewinne aus der Vergangenheit besteuern würde und damit die Basis für die Steuerlast beispielsweise die Kursdifferenz einer Aktie zwischen dem Kauf im Jahr 1970 und dem Verkauf im Jahr 2008 wäre. Allerdings sind solche rückwirkenden Steuerbelastungen rechtlich umstritten - schon allein deshalb, weil der Gerechtigkeit halber wohl auch Aktienverluste aus der Vergangenheit anerkannt werden müssten. "Eine solche Regelung würde sicherlich zu einer Flut von Verfassungsklagen führen", meint Rainer Juretzek von der Deutschen Gesellschaft für Finanzplanung in Bad Homburg.
Wahrscheinlicher ist daher eine Stichtagsregelung, die eine Besteuerung von erzielten Gewinnen ab der geplanten Einführung Anfang 2007 vorsieht. Auch dabei könnte es wiederum zwei Varianten geben. Im ersten Fall würde der Gewinn auch nach dem 1. Januar 2007 steuerpflichtig, wenn die Aktie nach diesem Stichtag gekauft wird. Wer beispielsweise im Dezember 2006 eine Aktie kauft und sie im Jahr 2008 mit Gewinn verkauft, müsste dann keine Steuer zahlen. Die zweite Variante besteht darin, dass Ende 2006 die Depots aller Privatanleger in Deutschland zum aktuellen Börsenkurs bewertet werden und bei einem späteren Verkauf der ab diesem Stichtag angefallene Gewinn zu versteuern ist.
Dies würde im konkreten Rechenbeispiel wie folgt aussehen: Ein Anleger hat im Jahr 2003 für 10.000 Euro Aktien gekauft, die bis zum 31.12.2006 auf 20.000 Euro steigen. Mitte 2008 verkauft er die Aktien für 25.000 Euro wieder an der Börse. Steuerpflichtig wäre dann der ab 1.1.2007 erzielte Gewinn von 5.000 Euro, was bei 20 Prozent Steuersatz zu einem Abzug in Höhe von 1.000 Euro führen würde. "Dieses Vorgehen würde die wenigsten unerwünschten Marktreaktionen in Form von schnellen Kauf- oder Verkaufsaktionen vor dem Stichtag auslösen", sagt Aktienexpertin Kachel.
Denkbar ist überdies, dass bei der Ermittlung des steuerlich relevanten Kursgewinns noch der Sparerfreibetrag berücksichtigt wird. Je nachdem wie viel Luft bis zum Ausschöpfen des Freibetrags noch vorhanden ist, würde in diesem Fall der steuerpflichtige Gewinn gekürzt. Keine Änderungen sind hingegen beim Halbeinkünfte-Verfahren für die Dividendenbesteuerung zu erwarten. "Hier sind derzeit keine Änderungspläne erkennbar", sagt Finanzplaner Juretzek.
Die Stichtagsbewertung zum Ultimo 2006 wäre die einfachste und saauberste Lösung. Mit der Konsequenz, dass alle seit 01.01.2006 gekauften Aktien nie mehr die Steuerfreiheit erreichen werden.
Im Klaren dürften wir uns dann aber auch sein, dass die Märkte volatiler werden, da keine Fristen mehr beachtet werden müssen.
Im Klaren dürften wir uns dann aber auch sein, dass die Märkte volatiler werden, da keine Fristen mehr beachtet werden müssen.
tach zusammen ,
da bin ich ja mal gespannt.
Also : 100 Aktien X 14,50 = 1450 € + 20%=1740+ Gebühr 10,95 € + Verkauf 10,95 =1761,90 €/100 = 17,62 € Einstandskurs: 18%-
Da muss man aber höllich mit den SL aufpassen
Was machen wir denn mit den armen Brokern die jetzt Arbeitslos werden ?
Gruß zuhaus
dojo
da bin ich ja mal gespannt.
Also : 100 Aktien X 14,50 = 1450 € + 20%=1740+ Gebühr 10,95 € + Verkauf 10,95 =1761,90 €/100 = 17,62 € Einstandskurs: 18%-
Da muss man aber höllich mit den SL aufpassen
Was machen wir denn mit den armen Brokern die jetzt Arbeitslos werden ?
Gruß zuhaus
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