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    Rückzahlung ans Finanzamt? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.01.06 17:56:13 von
    neuester Beitrag 12.02.06 20:44:48 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.034.414
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      schrieb am 21.01.06 17:56:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe folgende Frage an euch,lebte 20 Jahre mit einer frau zusammen und habe ein Sohn der 21 Jahre alt ist.Sie hat beim Finanzamt aber folgendes angegeben,sie wohne mit Ihrem Sohn alleine in der Wohnung und bekam Steuerklasse 2 zugewiesen,und das 20 Jahre lang.Normal hätte Sie ja in die Steuerklasse 1 kommen müssen. Nun aber hat das Amt wind bekommen.Was ist da zuerwarten?:
      Avatar
      schrieb am 21.01.06 18:00:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      ein Brief vom Finanzamt! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.01.06 18:15:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      je nach Höhe der Steuerhinterziehung und nach Bundesland kann es bis zu 5 Jahre Gefängnis geben!
      Avatar
      schrieb am 21.01.06 18:46:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]19.817.900 von benji2 am 21.01.06 17:56:13[/posting]Was hat das Wohnverhältnis mit der Steuerklasse zu tun??

      ........... sie wohne mit Ihrem Sohn alleine in der Wohnung und bekam Steuerklasse 2 zugewiesen.

      Ledig mit Kind, da müsste Steuerklasse 2 hinkommen. Bin aber kein Steuerexperte.

      dievierte
      :D
      Avatar
      schrieb am 21.01.06 21:35:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]19.817.900 von benji2 am 21.01.06 17:56:13[/posting]Was ist da zuerwarten?

      Das hängt vom Bundesland ab. In Berlin z.B. einen Monat Einsitzen in Wowi´s Folterkammer mit seinen perversen Freunden Igor und Fritz. Wenn du ganz großes Pech hast, schaut Claudia Roth auch mal vorbei.

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      Avatar
      schrieb am 21.01.06 22:22:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      Gar nichts wird passieren.......
      Die Steuerklasseneinstufung ist im Prinzip vorläufig und wird durch den Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich bzw. Einkommensteuerjahresausgleich korrigiert.
      Da spielt es überhaupt keine Rolle, in welche Steuerklasse am Jahresanfang die Einstufung erfolgte.
      Der Jahresausgleich ist maßgeblich; am Ende wird abgerechnet.
      Die LST-Card kommt vom Einwohnermeldeamt der Gemeinde/Kommune/Stadt, in der sie gemeldet ist.
      Und solange die nichts wissen, bleibt alles so, wie´s ist.
      Und falls doch,KL1, who cares...dann gibt´s am Jahresende eben Geld zurück.

      DS.
      Avatar
      schrieb am 12.02.06 11:44:58
      Beitrag Nr. 7 ()
      Das hängt glaube ich mit einer Änderung von § 24b EStG zusammen, wonach der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nur noch gewährt wird, wenn KEINE andere volljährige Person mit im Haushalt lebt (Ausnahme: Kinder)
      Diese änderung trat jedoch erst 2004 in kraft, davor durfte auch der Kindesvater mit im Haushalt leben.
      Avatar
      schrieb am 12.02.06 20:44:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      [posting]20.164.558 von bYteBuster am 12.02.06 11:44:58[/posting]Genauso ist es. Die Steuerklasse 2 gibt es in dem Sinne nicht mehr.

      Die Frau wird lediglich ab 2004 nicht mehr den Freibetrag geltend machen können. Sofern sie ihn in der Steuererklärung überhaupt beantragt hat.

      Ich musste extra ein Formular ausfüllen und bei der Gemeinde abgeben. Worin ich hochfeierlich erklären musste, mit meinem Kind alleine zu leben.


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