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    Unterhaltzahlungspflichtverletzung Zivilstrafanzeige - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.01.06 20:36:12 von
    neuester Beitrag 23.01.06 11:42:12 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.034.512
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      schrieb am 22.01.06 20:36:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Sofianer

      Meine Tochter ist 1991 geboren, also jetzt 14 Jahre alt, da ich voller Vertrauen mit der Mutter zusammenlebte ging ich davon aus, das sie von mir ist, deshalb Vaterschaft anerkannt.

      Wir waren nicht verheiratet.

      Ende 1994 sind sie ausgezogen, die Beziehung zur Mutter war beendet. Ich habe aufgrund des freundschaftlichen Verhältnisses ihr immer monatlich Kindesunterhalt in bar gegeben. Mit der Tochter immer Kontakt gehabt, sie war oft bei mir.

      Gegen Ende 2004 forderte die Mutter mehr Geld, da ich mich weigerte, schaltete sie das Jugendamt ein.

      Im Januar 2005 erzählte ich dieses meinem Freund,vor allem, dass der Mutter jetzt 400 € monatlich zustehen, daraufhin verriet er mir im Vertrauen, dass sie ihm im betrunkenen Zustand gesagt habe, dass ich doch garnicht der wirkliche Vater sei.

      Wir haben dann sofort einen heimlichen Vaterschafstest im beisein meiner jetzigen Lebensgefährtin gemacht,das Ergebnis war niederschmetternd.

      Aufgrund von 16 analysierten unabhängigen PCR-Systemen bin ich zu 100 % nicht der biologische Vater.

      Daraufhin habe ich die Tochter weiterhin 14 tägig zu mir geholt, ihr Handykarten etc. gekauft und Geld gegeben aber die Unterhaltszahlungen an die Mutter eingestellt.

      Aufgrund dieser ganzen Geschichte, die ich eigentlich mit der Mutter im stillschweigen regeln wollte, kam ein riesenstein ins rollen. Sie kontaktierte sofort den wahrscheinlichen Vater, mit dem sie damals oftmals Verkehr hatte, dessen Ex Frau rief mich mehrmals an, weil sie es wusste, Verwandte und Bekannte sprachen mich an, ob ich das denn nicht gewusst hätte.

      Dann Ende Mai 2005 das Gerichtsverfahren, Klage abgewiesen, mein Zeuge (Freund) sei unglaubwürdig, es wäre nur eine Gefälligkeitsaussage gewesen.

      Anfang Juli 2005 hatte ich wie bis dahin immer mit meiner Tochter abgeklärt, dass ich sie übers Wochenende zu uns hole. In einem Telefonat habe ich dieses auch dem vermeintlichen Vater,der so tat als wenn auch er wissen möchte ob sie von ihm ist mitgeteilt und wir haben vereinbart, dass wir alle an diesem WE einen neuen Test machen.(Ich hatte schon Testset aus Apotheke besorgt)

      Plötzlich war die Tochter krank und wollte von mir nicht abgeholt werden.

      Seitdem habe ich keinen Kontakt mehr zu dem Mädchen.

      Alle Versuche sie zu kontaktieren sind gescheitert.

      Die Mutter hat wahrscheinlich davon erfahren.

      Mittlerweile ist sie 14 Jahre alt geworden.
      Das Jugendamt scheint keinen Unterhaltsvorschuß mehr aufgrund des alters zu bezahlen.

      Am 18.01.2006 hatte ich eine Vorladung bei der örtlichen Polizei.

      Dort erfuhr ich, daß bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht vorliegt.

      Der Polizist hält die Akte noch ein paar Tage zurück und in der Zeit soll ich mir einen Anwalt suchen, der mit ihm Kontakt aufnimmt oder aber ich soll die Aussage verweigern.

      Meine Frage, habe ich aufgrund dieses völlig sinnlosen BGH Beschlusses vom 12.01.2005 überhaupt eine Chance, um aus dieser Misere rauszukommen?



      Mit freundliche Grüßen

      Casta
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 20:45:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Besorg Dir einen Anwalt, das bekommst Du nicht allein bewältigt. Da können Dir hier noch so gute Tipps gegeben werden, sie bringen Dich nicht weiter.

      Solltest Du aus Berlin sein, versuch es hier http://www.ra-diwell.de/ Die Frau ist spezialisiert auf Kindschaftsrecht, sie wurde mehrfach bundesweit von Kollegen als kompetenteste RAin auf diesem Gebiet bezeichnet.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 21:03:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke Tisc

      leider bin ich sehr weit von Berlin entfernt.

      Gruß

      Casta
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 21:03:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]19.829.935 von castaloni am 22.01.06 20:36:12[/posting]das ist schon ne Hammergeschichte :(
      tut mir echt leid für Dich - aber soweit ich weiß, mußt du zahlen,
      auch wenn du nicht der biologische Vater bist, weil Du die
      ganzen Jahre Unterhalt gezahlt hast und die Vaterschaft auch nie angezweifelt hast. Hättest du von Anfang an Zweifel gehabt und den Test gemacht, dann wäre die Sache wohl aus der Welt.
      So einen ähnlichen Fall habe ich es vor kurzem in TV gesehen und der nicht leibliche Vater muß weiterhin zahlen.

      Auf jeden Fall mußt du dir nen RA nehmen, der sich mit sowas auskennt - denn dies Lage ist zu komplex.

      Ich wünsche Dir auf jedenfall nur das Beste und hoffentlich vergisst du dabei "Deine" Tochter nicht, für die du die ganzen Jahre da warst.

      Viel viel Glück und Kopf hoch, auch wenn´s schwer fällt.

      janolo :(
      (mehrfacher Vater)
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 21:08:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      Rechtsanwalt nehmen.
      Tauchlehrer auf den Malediven werden :D

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      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:32:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      Mensch, das ist Hammerhart! Leider ist die Rechtslage gegen Dich, wenn du die Vaterschaft nicht innerhalb von zwei Jahren angezweifelt hast. Hast du die Vaterschaft damals öffentlich anerkannt?
      Wie auch immer, du solltest den Kontakt weiter zu deiner Tochter suchen und ihr zeigen, dass du Ihr "Vater" bist.

      Viel Glück!
      Komet :confused:
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:57:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      Komet

      wir, d.h. die Kinder meiner Freundin und ich suchen ja ständig den Kontakt. Sie ist unerreichbar.
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 10:58:07
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo

      ist keiner hier, der Erfahrung in dieser Angelegenheit hat?

      Gruß

      Casta
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 11:03:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      [posting]19.835.367 von castaloni am 23.01.06 10:58:07[/posting]Ich hab Dir gestern schonmal geschrieben, das Du Dir einen RA suchen sollst. Was nützen Dir Tipps á la "Ich hab da mal gehört..." oder "Neulich kam mal im Fernsehen...". Das bringt Dich kein Stück weiter.
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 11:16:22
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hi Tisc

      Anwalt habe ich. Aber vielleicht gibts ja Leidensgenossen mit Erfahrung.

      Casta
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 11:42:12
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ casta

      Die Anerkennung der Vaterschaft wurde von dir in gutem Glauben geleistet. Daraus darf dir kein Nachteil erwachsen, du brauchst schnellstmöglich einen Anwalt der wirklich firm ist. Der Zeitpunkt, ab dem von dir berechtigte Zweifel an der Vaterschaft aufgetaucht sind, darf noch nicht zu lange zurück liegen. Ich weiß jetzt nicht genau, ob es nun schon offizielle Fristen gibt oder ob es vor Gericht immer noch eine Ermessensfrage des jeweiligen Richters ist, doch dies ist entscheidend, ob du noch Anspruch auf einen amtlichen Vaterschaftstest hast der vor Gericht Bestand hat. Bist du schon über die Frist, dann wird dir Einverständnis unterstellt und du hast die Zahlungen an der Backe.
      Viel Glück.


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